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Hallo alle zusammen,
wer ist fit in Zollfragen?
meine Eltern sind derzeit in Asien unterwegs und wollen sowohl hochprozentiges als auch Wein in größerem Umfang - aber unterhalb der Freigrenzen mitbringen, aber weder sie noch ich sind sich sicher, wie die Aussage auf der Website des Zolls zu lesen ist:
Ist es richtig, dass sie pro Person jeweils einen Liter Spirituosen und 4 Liter nicht schäumenden Wein mitbringen können oder muss beides anteilig zusammengestellt werden?
Bitte um Auskunft von jemand, der es weiß und nicht von jemandem, der es vermutet - meine Eltern sollen nicht im Zoll hängen bleiben. ;-)
Danke und einen guten Start in die neue Woche!
wer ist fit in Zollfragen?
meine Eltern sind derzeit in Asien unterwegs und wollen sowohl hochprozentiges als auch Wein in größerem Umfang - aber unterhalb der Freigrenzen mitbringen, aber weder sie noch ich sind sich sicher, wie die Aussage auf der Website des Zolls zu lesen ist:
Quelle: zoll.deAlkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
4 Liter nicht schäumende Weine und
16 Liter Bier
Ist es richtig, dass sie pro Person jeweils einen Liter Spirituosen und 4 Liter nicht schäumenden Wein mitbringen können oder muss beides anteilig zusammengestellt werden?
Danke und einen guten Start in die neue Woche!