Zutritt Sicherheitsbereich wegen Besprechung?

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brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.064
146
FRA
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UM werden - zumindest in FRA - beim jeweiligen Betreuungsdienst (Fraport/LH) abgegeben und von deren MA zum Flieger gebracht.
 

Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
996
430
BER
Gibt es eigentlich einen rechtlichen Grund warum Flughäfen diesen Bedarf nicht ohne solche Handstände decken können?

Vordergründig vielleicht eine Kostenfrage? Das Luftamt Südbayern berechnet im Falle von München der Lufthansa 7,51 EUR + MwSt pro kontrollierten Passagier.

Streng genommen würde bei rund 100 Gästen ein entsprechend höherer Aufwand erforderlich sein, (der zugegebenermaßen nicht wirklich ins Gewicht fallen dürfte) aber von keiner Fluggesellschaft bezahlt wird.

Noch strenger genommen, wird der Passagier mit dem Flex-ticket, der zwar kontrolliert wird, aber letztendlich nicht abfliegt, von LH nicht als Passagier an das Luftamt gemeldet und "erschleicht sich" auf diesem Wege zum Nachteil Bayerns eine Sicherheitskontrolle.

Genauso streng genommen, verursacht auch der eigentlich ohne Sicherheitskontrolle umsteigende Transferpassagier Kosten, wenn er für das Treffen den Sicherheitsbereich verlässt, obwohl Lufthansa ihn den Bayern gar nicht als zu kontrollierenden Passagier gemeldet hat.

So oder so. Irgendeiner zahlt immer irgendwie drauf. Nur merkt es vielleicht nicht. ;)
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.483
559
Angeblich bei jedem Einkauf dort im Laden, hieß es bei mir mehrfach.. "es könnte ja auch ein verdeckter Einkauf vom Zoll sein"
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.292
22.295
MUC
Angeblich bei jedem Einkauf dort im Laden, hieß es bei mir mehrfach.. "es könnte ja auch ein verdeckter Einkauf vom Zoll sein"

Was soll denn der Zoll damit zu tun haben? Solange ich im Intra-Schengen-Abflugbereich bin, halte ich mich doch auch innerhalb der Zollunion auf, sodass die Waren normal versteuert sind.
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.483
559
Was soll denn der Zoll damit zu tun haben? Solange ich im Intra-Schengen-Abflugbereich bin, halte ich mich doch auch innerhalb der Zollunion auf, sodass die Waren normal versteuert sind.
Ich mache weder die Regeln noch die Dienstanweisungen, ich kann dir nur sagen, was die MA mehrfach erwähnt haben
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.211
1.739
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Ich sehe keine gravierenden zollrechtlichen Unterschiede zwischen den von mir häufig im innergemeinschaftlichen Verkehr erworbenen Süßwaren aus Bonn und erwähntem Wasser.

Ohne Bordkarte kann ich sie aber dennoch nicht erwerben, kann es sein dass die Shopbetreiber mit Blick auf diese raren Ausnahmen ebensolche in ihren Systemen und Regelwerken nicht vorsehen?
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.824
2.081
FRA
Was soll denn der Zoll damit zu tun haben? Solange ich im Intra-Schengen-Abflugbereich bin, halte ich mich doch auch innerhalb der Zollunion auf, sodass die Waren normal versteuert sind.

Schengen ist nicht dasselbe wie die Zollunion.

Aber mir ist auch nicht ganz klar, warum die Läden im Zweifelsfall die Ware nicht einfach als einen innengemeinschaftlichen Erwerb versteuern können. Vielleicht gibt's da die Befürchtung, dass dann nicht alle Langstrecken-Paxe ihre Bordkarten vorzeigen und man als Folge zu viel versteuern muss, oder es gibt einfach Vorgaben vom Zoll.
 

sveli

Aktives Mitglied
01.08.2017
175
1
TXL
Gerade in TXL nachgefragt: es hat zoll- und steuerrechtliche Gründe. Jeder Flughafen entscheidet wohl selbst.
Es kam noch das Argument, dass es ohne Boardkarte einfach schneller geht. Für TXL sicher ein gutes Argument..
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.064
146
FRA
Das kann durchaus sein. Was ich, im Zusammenhang mit der Zollproblematik, nicht glaube, ist, dass der Airport da irgendwas zu entscheiden hat. Hier gehts um Steuergesetze, nicht um „Hausrecht“ [emoji6]
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.787
5.531
In diesem Urteil des BFH aus 2005 erfolgt die umsatzsteuerrechtliche Betrachtung von Einkäufen im Transitbereich eines Flughafens: https://lexetius.com/2005,3418.

Inwiefern die Entscheidung dem aktuellen Stand der Rechtslage entspricht, vermag ich nicht zu beurteilen.

Demnach geht es offenbar um die Erfassung von umsatzsteuerpflichtigen Verkäufen für innerdeutsche/innergemeinschaftliche Flüge einerseits und umsatzsteuerfreien Verkäufen für Flüge in Drittländer, die Ausfuhrlieferungen darstellen, andererseits. Ausgehend von den vorherigen Beiträgen, dass Wasser teils mit und teils ohne Bordkarte verkauft wird, kann ich mir zwei Szenarien vorstellen:

Damit der Kauf der Wasserflasche im Sicherheitsbereich umsatzsteuerfrei ist, muss der Käufer sie in ein Drittland befördern und dort seinen Wohnsitz haben, § 6 Abs. 1 Nr. 2, 3a Nr. 1 UStG.

Möglichkeit 1: Das für den Flughafen zuständige Finanzamt steht auf dem Standpunkt, dass das Wasser zum Trinken entweder sofort oder jedenfalls während des Fluges bestimmt ist, so dass keine Beförderung in das Drittland erfolgt.

Möglichkeit 2: Es werden freiwillig alle Wasserverkäufe als umsatzsteuerpflichtig behandelt, da sonst der Käufer mit Flugziel im Drittland auch beim Erwerb einer einzigen Flasche Wasser Bordkarte und Ausweis/Pass vorzeigen müsste, was der eine oder andere vielleicht als etwas seltsam empfinden könnte.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.207
1.028
Bis vor 9/11 war das in den USA für jeden möglich, bis ans Gate der domestic Flüge zu gehen ohne etwas...

Ging auch in Frankfurt. Nur Securitykontrolle aber kein BP erforderlich. Haben so mehrfach Freunde am Gate abgeholt/zum Gate gebracht.