Zuviel verlangte LVA zurückfordern?

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K

kraven

Guest
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Mal von der rechtlichen Seite betrachtet: Angenommen, man hat in 2011 ein Ticket für 2012 gebucht und den alten Satz an LVA, also 45€ für eine Langstrecke gezahlt. 2012 wurden jetzt jedoch die Abgaben gesenkt und man zahlt nur noch 42.18€.
Was passiert mit der Differenz? Wenn diese die Airline behält, müsste man die doch zurückfordern können?
 
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jb1991

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
459
116
DRS
So, habe aus Interesse mal bei Lufthansa angerufen, und man wird "natürlich" an den Kundendialog verwiesen, der sich der Sache gern annimmt.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.032
3.291
CGN
Klar nach ca. 4-5 Lufthanseln wirst du vll eine Rückerstattung erreichen.

Ein Mahnbescheid (Kostenpunkt: 23€) für ne 2,82€ Forderung wäre auch mal gut ;)
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
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1
Ein Mahnbescheid (Kostenpunkt: 23€) für ne 2,82€ Forderung wäre auch mal gut ;)
Rein rechtlich betrachtet ist daran nichts zu beanstanden. Schon seit Ewigkeiten hat die Rechtsprechung Klagen über Kleinstbeträge (1,- oder -,50 DM, habe ich nicht mehr parat) für zulässig erachtet, weil die Geschäftssitten zu verwildern drohten, wenn sich jeder sanktionslos einen Eigenrabatt bewilligen könnte. Ach, das waren noch Zeiten, als ein Kaufmann im Sinne des HGB tatsächlich noch ein ordentlicher Kaufmann im Sinne des HGB war.
 

Dubaicity

Erfahrenes Mitglied
15.03.2010
725
5
Und was ist dann mit dem prozentualen Anteil an der Auslandseinsatzgebühr der Kreditkarte?