Zwangsaufenthalt in AMS

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defender

Erfahrenes Mitglied
17.08.2010
410
2
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Ich sitze hier gerade ein paar Stunden in AMS fest.

Der KLM Flieger aus STR hatte Verspätung, dadurch den Anschluss nach MAN nicht bekommen.
Nun geht es halt 4 Stunden später weiter.

KLM hat auf Nachfrage ein paar Coupons rausgerückt.

- 50 Euro für den nächsten KML Flug, gültig 1 Jahr
- 10 Euro für Verpflegung
- 5 Minuten Telefongutschein

Ist das üblich?
Ärgerlich ist, dass ich erst mal nachfragen musste.

Gruss
Joachim
 
T

tosc

Guest
Ich sitze hier gerade ein paar Stunden in AMS fest.

Der KLM Flieger aus STR hatte Verspätung, dadurch den Anschluss nach MAN nicht bekommen.
Nun geht es halt 4 Stunden später weiter.

KLM hat auf Nachfrage ein paar Coupons rausgerückt.

- 50 Euro für den nächsten KML Flug, gültig 1 Jahr
- 10 Euro für Verpflegung
- 5 Minuten Telefongutschein

Ist das üblich?
Ärgerlich ist, dass ich erst mal nachfragen musste.

Gruss
Joachim

Das ist eher mehr als üblich ...
 
T

tosc

Guest
Bevor die Dollarzeichen weiter blinken - wäre vielleicht interessant zu wissen, weshalb die Maschine zu spät war ...

Davon ab halte ich das Verhalten von KLM für adäquat.
 

wonderknabe

Erfahrenes Mitglied
15.07.2010
263
1
Wohnen: CGN, Fliegen: DUS
Ich glaube eigentlich nicht, dass dort überhaupt weiteres Geld bei rumkommt. Du warst nämlich nicht rechtzeitig zu Check-In-Schluss bei deinem Anschlussflug, somit gibt es laut EU-Verordnung IMHO eigentlich nichts.

Genannte Leistungen halte ich eigentlich auch für sehr großzügig (also im Bezug auf eine Airline).
 
T

tosc

Guest
Ich glaube eigentlich nicht, dass dort überhaupt weiteres Geld bei rumkommt. Du warst nämlich nicht rechtzeitig zu Check-In-Schluss bei deinem Anschlussflug, somit gibt es laut EU-Verordnung IMHO eigentlich nichts.

Hier geht die Rechtsprechung in eine andere Richtung. Faktisch käme es auf den Grund der verspäteten Ankunft in AMS an. Aber um mich zu wiederholen, da versuchen mehr rauszuholen - das wäre an der Stelle Maximierergehabe.
 

Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
518
0
Was gibt es hier überhaupt zu diskutieren? Wenn STR-MAN auf einem Ticket gebucht war und die Verspätung von KLM verschuldet wurde dann hat der OP Anspruch auf Kompensation nach EU-Verordnung. Das hat nichts mit Checkin Schluss oder "Maximierergehabe" zu tun... Ansonsten halte ich die bisherigen Leistungen von KLM auch angemessen.
 

wonderknabe

Erfahrenes Mitglied
15.07.2010
263
1
Wohnen: CGN, Fliegen: DUS
So gerne ich das hätte, ich glaube es eigentlich nicht; hier mal ein paar Beispiele:

BGH-Urteil: Keine Entschädigung für verpassten Anschlussflug - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Reise
Zweites BGH-Urteil: Kläger erhalten bei verpasstem Anschlussflug keinen Ausgleich - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Reise
Flugverspätung -Anschlußflug verpasst Reiserecht frag-einen-anwalt.de

Zusätzlich besteht ja auch immer noch die Frage, ob nicht vielleicht das Wetter oder ähnliches Schuld war. Und zu guter letzt kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die KLM das einfach so schluckt und nicht versuchen wird, Ärger zu machen.

Wenn es trotzdem klappt, dann umso besser, aber ich würde mir keine allzu großen Hoffnungen machen.
 

defender

Erfahrenes Mitglied
17.08.2010
410
2
Hallo zusammen,

erst mal DANKE für die Antworten.

Bevor hier die Spekulationen losgehen.....

Der Flug STR - AMS war verspätet weil die Maschine zu spät in AMS nach STR losgeflogen ist.
Mir geht es nicht ums Maximieren, ich wollte nur wissen was in so einem Fall normal ist.
Da der Flug nur 150,-Euro gekostet hat bin ich mit dem 50 Euro Gutschein nicht unzufrieden,
unzufrieden bin ich nur damit, dass dieser Gutschein nicht angeboten wurde, sondern erst auf Nachfrage heraus gegeben wurde.
Ich habe den Tipp von einem Mitreisenden bekommen.......

Wie gesagt, ich wollte nur wissen ab KLM angemessen reagiert hat.


Joachim
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140

Du weißt aber schon, dass das was du zitierst alte Kamellen sind und mittlerweile auch höchstrichterlich bestätigt wurde, dass große Verspätungen wie Annullierungen zu handhaben sind? Es ist völlig egal wieviele Legs ein Ticket enthält und wo da zwischendurch zu Verspätungen und verpassten Anschlussflügen kommt. Wenn man mehr als 3 Stunden nach der geplanten Ankunft am ielflughafen ankommt greift die Richtlinie. Dann kann aber natürlich immernoch das Wetter etc. schuld sein und es gibt keine Kompensation.
 

wonderknabe

Erfahrenes Mitglied
15.07.2010
263
1
Wohnen: CGN, Fliegen: DUS
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Umso besser. Dachte immer, der BGH wäre seiner Meinung treu geblieben. So eröffnen sich ja ganz neue Möglichkeiten :) Du hast nicht zufällig noch 'nen Link oder sowas dazu?
 
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