Zwei Staatsangehörigkeiten - Umgang mit dem Paß (aus Adresse im Ausland, dt. KK)

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gtrecker

Erfahrenes Mitglied
29.06.2009
702
44
CGN
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Eine Aushnamekategorie fehlt noch: "Optionskinder", also in Deutschland geborene und lebende Kinder ausländischer Eltern, die sich erst mit der Volljährigkeit entscheiden müssen.

Wer hierzu Fragen hat und im Ausland wohnt, bekommt sie nach meiner Erfahrung sehr kompetent vom Bundesverwaltungsamt beantwortet.
BVA Internet: Deutsche Staatsangehörigkeit
 

gtrecker

Erfahrenes Mitglied
29.06.2009
702
44
CGN
Zur Frage Ungarn-Deutschland:
Nach deutschem Recht wäre eine doppelte Staatsbürgerschaft kein Problem, nach ungarischem Recht kann das anders aussehen. Einfach mal informieren!

Man verliert seine Staatsbürgerschaft im übrigen im allgemeine nicht, wenn der Pass abläuft...

Bei meinen Kindern ist es zum Beispiel so, dass aus deutscher Sicht einer doppelten Staatsbürgerschafts nichts entgegensteht, das Heimatland meiner Frau dies aber wohl anders sieht (das Gesetz ist etwas unscharf am Punkt Doppelstaatler mit Geburt, regelt aber den Fall "nachträglicher Erwerb"). Wir haben dort bei der Ausreise (ja, Ausreise...) häufiger Probleme und müssen nachträglich ein Visum stempeln lassen. Bei der Einreise geht alles glatt, weil Sohn 1 im Pass meiner Frau eingetragen ist. Die Grenzer bei der Ausreise fragen gerne nach einem Aufenthaltstitel für das Zielland NL, den Sohn 1 natürlich nicht hat, weil er ihn nicht braucht.

Was für Vorteile hat ein EU-Pass: in Bezug auf auf Reisefreiheit sehr viele... Meine Frau braucht für alle Länder außer den Schengener Staaten, der Türkei, der GUS-Staaten, Kuba, Malaysia und der Mongolei ein Visum. Das nervt schon ganz gewaltig. Wir wohnen im Moment zum Glück in Den Haag, wo fast alle Botschaften vor Ort sind, aber die amerikanische und britische sind in Amsterdam. Ausgerechnet diese Länder bestehen auf Interviews. Man überlegt sich daher schon gut, ob sich der Wochenendtrip nach London wirklich lohnt.
 

Cody

Reguläres Mitglied
18.05.2009
50
0
ZRH
Ich habe sowohl die schweizerische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Meine Mutter ist Schweizerin und ich wurde in Deutschland geboren. Beide Länder akzeptieren offiziell beide Staatsbürgerschaften.
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Habe dt Kreditkarte mit Adresse im Ausland, ebenso auslaendische Profiladresse.

Als ich vor einiger Zeit einmal aus der Schweiz in die USA gewechselt habe ging das zwar soweit durch, fuer die komplette Aenderung des Profils sollte ich aber meine Stromrechnung einreichen. Habe ich auch gemacht und alles war in Ordnung.

Bei letzten Wechsel USA -> Kanada wurde nichts verlangt.

Was macht mein Beitrag in diesem Thread ? :confused:

Der war ja nun eindeutig auf die KK bezogen.
 
Ich hab da mal ne Frage. Ich hab seit Geburt die deutsche und die ungarische Staatsbürgerschaft. In D hab ich das nicht angegeben. Der ungarische Pass ist auch schon seit Jahren abgelaufen, da ich den eh nie brauchte. Reise nur mit dem dt. Muss ich, wenn ich den ungarischen neu ausstellen lassen will, das den dt. sagen? Darf ich den ungarischen überhaupt noch behalten? Ablaufdatum war irgendwann in den 90igern.

Was der andere nicht weiss, macht ihn nicht heiss....
 

JayKay

Erfahrenes Mitglied
19.07.2009
460
3
Überall und nirgendwo
In großen Teilen der EU (eigentlich fast weltweit zumindest in den Erste-Welt-Ländern und deren teils recht gut fortgebildeten Rechtssystemen) gibt es für die nationalen Gesetzgeber die Möglichkeit neben der Staatszugehörigkeit zu Staat A auch noch weitere Staatszugehörigkeiten zu besitzen - letztendlich hat der nationale Gesetzgeber somit die Möglichkeit die eigene Staatsbürgerschaft zu einer "tragenden" (d.h. mehrere andere Staatszugehörigkeiten respektierende, daher "tragend") zu machen, oder aber zu einer "ausschließlichen".

Auch möglich ist der Fall, dass man selbst eine "tragende" Staatsbürgerschaft besitzt, diese jedoch gewisse Drittstaaten ausdrücklich ausschließt.

Weitergehende Infos bekommt ihr sicherlich bei euren Innen- respektive Aussenministerien, die haben die Infos parat.
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
102
Meine Frau hat 2 Staatsbürgerschaften, einmal Slowakisch und durch Heirat Deutsch. Damals war die Slowakei noch nicht EU. Und es ging erst mit 2 Staatsbürgerschaften nachdem die Slowakei ihre Gesetze dahingehend geändert hatte das Deutsche dort die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen, vorher hätte meine Frau den slowakischen Pass abgeben müssen. Sie hat damals auch ein Merkblatt aus Deutschland bekommen betreffs Ein- und Ausreise. Da hiess es , Ein- und Ausreise nach Deutschland mit deutschem Pass. Nach Slowakei mit slowakischen Pass, in Drittstaaten darf sie wählen.
 
R

rosafokker

Guest
Sag ich doch, man muss sich entscheiden! Ich hab gehört, eigentlich zum 18. Geb, aber da kam bei mir nix an, dass ich ne Entscheidung fällen soll.

die schicken das auch nicht von sich aus.
Wobei, die österreicher wollten laut meiner mum damals den auswandersungsbescheid sehen...
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.178
1.797
Interessantes Thema was wir hier gestartet haben, aber ich habe den Eindruck als ob das, wie so oft bei den Beamten, sehr oft auch den konkreten Einzelfall ankommt?

Auch bei Zollfragen höre ich oft die Antwort "depende":censored:
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.844
23
ZRH
Interessantes Thema was wir hier gestartet haben, aber ich habe den Eindruck als ob das, wie so oft bei den Beamten, sehr oft auch den konkreten Einzelfall ankommt?

Nein, diese "Ausnahmen" im Ausländerrecht sind alle einheitlich dokumentiert in diversen Dienstanweisungen (oder wie auch immer das genannt wird). Das Problem ist nur, dass man diese nicht (oder nicht so einfach) über google findet.
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.844
23
ZRH
Meine Frau hat 2 Staatsbürgerschaften, einmal Slowakisch und durch Heirat Deutsch. Damals war die Slowakei noch nicht EU. Und es ging erst mit 2 Staatsbürgerschaften nachdem die Slowakei ihre Gesetze dahingehend geändert hatte das Deutsche dort die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen, vorher hätte meine Frau den slowakischen Pass abgeben müssen. Sie hat damals auch ein Merkblatt aus Deutschland bekommen betreffs Ein- und Ausreise. Da hiess es , Ein- und Ausreise nach Deutschland mit deutschem Pass. Nach Slowakei mit slowakischen Pass, in Drittstaaten darf sie wählen.

Ein weiterer Punkt auf diesem Merkblatt ist noch, dass Deutschland im Land des Zweitpasses keine konsularische Unterstützung gewährt.