Zweitwohnsitz / Firmenwagen

ANZEIGE

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
ANZEIGE
Mein Verständnis bei einer 1% Versteurerung des Firmen-PKW ist, daß man zusätzlich 0,03% des Listenpreises für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstelle versteuert. Gegen die x km * 0,03% kann man wiederung die Pendlerpauschale rechnen. So mache ich das heute auch.

Ich weiß, daß es noch die Möglichkeit des Fahrtenbuches gibt, aber die möchte ich hier mal außen vor lassen.

Folgendes Szenario:

Neue Arbeitsstelle ist 150km vom Wohnort entfernt und es besteht daher die Notwendigkeit, sich eine kleine Bude dort zusätzlich zu nehmen. Dann hätte ich doch 2 theoretische Möglichkeiten:

a) Hauptwohnsitz bleibt, dann hätte ich zwar enorme Fahrtkosten zu versteuern aber könnte die Kosten der Bude am Arbeitsplatz steuerlich absetzen.

b) Die Bude am Arbeitsplatz wird Erstwohnsitz, dann kann ich die zwar nicht mehr steuerlich absetzen aber dafür zahle ich (Einverständnis des Chefs zum Dieselverbrauch vorausgesetzt) keine bzw. kaum Fahrtkosten zum Arbeitsplatz.

Frage: Sehe ich das so richtig? Oder gibt es noch eine dritte Möglichkeit? (Wie gesagt, Fahrtenbuch fällt aus, dazu fahre ich viel zu viel privat und dann mit den 150km erst recht)
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
5.821
928
45
Ruhrgebiet
Folgendes Szenario:

Neue Arbeitsstelle ist 150km vom Wohnort entfernt und es besteht daher die Notwendigkeit, sich eine kleine Bude dort zusätzlich zu nehmen. Dann hätte ich doch 2 theoretische Möglichkeiten:

a) Hauptwohnsitz bleibt, dann hätte ich zwar enorme Fahrtkosten zu versteuern aber könnte die Kosten der Bude am Arbeitsplatz steuerlich absetzen.

Die steuerliche Absetzbarkeit würde ich erstmal prüfen lassen. Mein letzter Stand ist, dass man nur einen Zeitvertrag für maximal 3 Jahre haben darf oder das nachgewiesen ist, dass die Familie kurzfristig zum Zweitwohnsitz zieht. Denk auch an die Zweitwohnsitzsteuer ;)

b) Die Bude am Arbeitsplatz wird Erstwohnsitz, dann kann ich die zwar nicht mehr steuerlich absetzen aber dafür zahle ich (Einverständnis des Chefs zum Dieselverbrauch vorausgesetzt) keine bzw. kaum Fahrtkosten zum Arbeitsplatz.

Frage: Sehe ich das so richtig? Oder gibt es noch eine dritte Möglichkeit? (Wie gesagt, Fahrtenbuch fällt aus, dazu fahre ich viel zu viel privat und dann mit den 150km erst recht)

Das ist die charmanteste Lösung meines Erachtens, vorausgesetzt, freie Privatkilometer. Ich konnte das damals nicht durchsetzen und habe deswegen auf einen Dienstwagen verzichtet.
 

Detlev

Erfahrenes Mitglied
08.01.2011
5.032
5
Landkreis ED
Bei (a) stelle ich mal in Frage, ob die Kosten der Zweitwohnung tatsächlich steuerlich absetzbar sind. Wenn überhaupt, dann nur zeitlich begrenzt.

(b) ist dagegen mit beträchtlichen Risiken für den AG behaftet, da diese Konstruktion einer Betriebsprüfung vermutlich nicht standhält und der AG das Risiko der Nachzahlung und des ggf. verhängten Bußgeldes trägt.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
(b) ist dagegen mit beträchtlichen Risiken für den AG behaftet, da diese Konstruktion einer Betriebsprüfung vermutlich nicht standhält und der AG das Risiko der Nachzahlung und des ggf. verhängten Bußgeldes trägt.

Inwiefern? Ich habe dann doch von Mo-Fr tatsächlich (und nicht nur vorgetäuscht!) eine Bude, in der ich -sofern nicht auf Reise- täglich schlafe und dort wirklich wohne. Ich meine das nicht zum Schein sondern tatsächlich als genutzte Wohnung.

Wo ist denn für den AG dann das Risiko? Verstehe ich nicht...
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Das ist die charmanteste Lösung meines Erachtens, vorausgesetzt, freie Privatkilometer. Ich konnte das damals nicht durchsetzen und habe deswegen auf einen Dienstwagen verzichtet.

Ja, so wäre das auch meiner Meinung nach am charmantesten und so würde ich das auch machen. Praktischerweise wäre mein Heimat-Airport (am Besten gelegen zur Arbeitsstelle) tatsächlich dann FRA so daß ich am Abend vor einem frühen Abflug dann noch zu meiner dann in FRA wohnenden Familie könnte und nach der Landung der Rückreise auch (Thema: Ankunft FRA Freitags Nachmittags...)
 

Detlev

Erfahrenes Mitglied
08.01.2011
5.032
5
Landkreis ED
Inwiefern? Ich habe dann doch von Mo-Fr tatsächlich (und nicht nur vorgetäuscht!) eine Bude, in der ich -sofern nicht auf Reise- täglich schlafe und dort wirklich wohne. Ich meine das nicht zum Schein sondern tatsächlich als genutzte Wohnung.

Wo ist denn für den AG dann das Risiko? Verstehe ich nicht...

Das habe ich anders verstanden..... Ich dachte, Du wolltest die Zweitwohnung vor Ort nur zum Schein melden und dann täglich die 300 km abreißen.

Das würde ja dann bei ~200 AT pa. zu mind. 60tkm Privatnutzung führen. Und sowas kann einem Prüfer auffallen, wenn Du nicht gerade ein Außendienstler bist, der sowie 150 tkm p.a. im Auto sitzt.
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
Mein Verständnis bei einer 1% Versteurerung des Firmen-PKW ist, daß man zusätzlich 0,03% des Listenpreises für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstelle versteuert. Gegen die x km * 0,03% kann man wiederung die Pendlerpauschale rechnen. So mache ich das heute auch.

Ich weiß, daß es noch die Möglichkeit des Fahrtenbuches gibt, aber die möchte ich hier mal außen vor lassen.

Folgendes Szenario:

Neue Arbeitsstelle ist 150km vom Wohnort entfernt und es besteht daher die Notwendigkeit, sich eine kleine Bude dort zusätzlich zu nehmen. Dann hätte ich doch 2 theoretische Möglichkeiten:

a) Hauptwohnsitz bleibt, dann hätte ich zwar enorme Fahrtkosten zu versteuern aber könnte die Kosten der Bude am Arbeitsplatz steuerlich absetzen.

b) Die Bude am Arbeitsplatz wird Erstwohnsitz, dann kann ich die zwar nicht mehr steuerlich absetzen aber dafür zahle ich (Einverständnis des Chefs zum Dieselverbrauch vorausgesetzt) keine bzw. kaum Fahrtkosten zum Arbeitsplatz.

Frage: Sehe ich das so richtig? Oder gibt es noch eine dritte Möglichkeit? (Wie gesagt, Fahrtenbuch fällt aus, dazu fahre ich viel zu viel privat und dann mit den 150km erst recht)

doppelte Haushaltsführung geht glaube ich max. 2 Jahre...
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
...
(b) ist dagegen mit beträchtlichen Risiken für den AG behaftet, da diese Konstruktion einer Betriebsprüfung vermutlich nicht standhält und der AG das Risiko der Nachzahlung und des ggf. verhängten Bußgeldes trägt.

So was ähnliches hatte ich auch schon mal bei einem Mitarbieter. Ich musste dann (als Arbeitgeber) knapp €20k nachzahlen ... Bussgeld konnten wir abwenden.
 

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
Abhängig von der privaten Situation gibt es noch eine dritte Möglichkeit, die wir auch aktuell in Anwendung haben.

Erforderliche Konstellation ist: Ehe; beide Ehegatten bleiben am Erstwohnsitz wohnen und haben dort auch weiterhin ihren Lebensmittelpunkt. Zweitwohnsitz am Arbeitsort; kann durchaus von beiden angemeldet sein ==> Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (irgendwann aus den letzten fünf Jahren) ist in diesen Fällen keine zeitliche Beschränkung für die berufsbedingte doppelte Haushaltsführung zulässig wegen besonderen Schutzes von Ehe und Familie. Diese Rechtsprechung kippte die bis dahin gültige zwei-Jahres-Beschränkung und wird (überraschenderweise) auch von der Finanzverwaltung eins zu eins umgesetzt.
(Am Rande notiert: Der Zweitwohnsitz muss weiterhin angemessen sein, d.h. weiterhin wird nur der Aufwand für eine max. 60qm-Wohnung anerkannt, ist die Wohnung größer, wird nur der Anteil anerkannt, der auf 60qm entfällt; jegliches Argumentieren mit repräsentationsbedingt größerer Wohnung ist zwecklos.) ==> also keine zeitliche Beschränkung mehr

Dann ist der Firmenwagen unter der Woche für die Fahrten Zweitwohnung-Arbeitsstätte zu versteuern und für die Wochenenden mit Heimfahrten für die Heimfahrten, wobei eine Familienheimfahrt je Monat steuerlich absetzbar ist. Ich würde bei der Angabe der Heimfahrten bei der Wahrheit bleiben, denn über Tankbelege etc. ist das zu leicht nachprüfbar, wenn eine Betriebsprüfung es darauf anlegt.

Freie Kilometer des Dienstwagens auch zur Privatnutzung sind in dem Modell natürlich wirtschaftlich ratsam, aber keine rechtliche Voraussetzung.

Dieses Modell hat zwei sehr schöne Facetten: Es ist völlig legal und es erfordert nicht einmal Verrenkungen beim Arbeitgeber oder sonstwem! :D

Wenn noch Detailabstimmung erforderlich sein sollte => besser PN! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.520
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (irgendwann aus den letzten fünf Jahren) ist in diesen Fällen keine zeitliche Beschränkung für die berufsbedingte doppelte Haushaltsführung zulässig wegen besonderen Schutzes von Ehe und Familie. Diese Rechtsprechung kippte die bis dahin gültige zwei-Jahres-Beschränkung und wird (überraschenderweise) auch von der Finanzverwaltung eins zu eins umgesetzt.

Evtl. dies: Bundesfinanzhof
(wobei ich extra "evtl." sage, dort geht es darum, daß beide Ehegatten bereits im Zeitpunkt der Eheschließung an verschiedenen Orten Arbeitsstelle und Wohnsitz hatten)

Zur Zweitwohnungssteuer: Das Bundesverfassungsgericht
 

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
Noch eine kleine Korrektur:

Bei doppelter Haushaltsführung ist sogar jede Woche eine Familienheimfahrt steuerlich absetzbar. Wird dafür ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt, fällt insoweit kein geldwerter Vorteil an (da eine Heimfahrt pro Woche ansonsten ja bei Nutzung eines privaten PKW als Werbungskosten angesetzt werden könnte; nur Umsatzsteuer fällt an, aber das geht wirklich zu weit ins Detail!).

Bei weiteren Familienheimfahrten kommt es wieder zur Besteuerung, dieses Mal mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer für jede dieser weiteren Familienheimfahrten (und natürlich Umsatzsteuer für den Arbeitgeber, die aber auch auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden kann...)

Vgl. Lexikon Steuer: Firmenwagen

Und eine Ergänzung:
Die Zweitwohnsitzsteuer fällt in vielen Städten bei beruflich bedingter doppelter Haushaltsführung ebenfalls nicht an. Einfach mal in das Kleingedruckte der Anträge der betreffenden Stadt schauen! ;)