Zwingender Austausch bei beschädigtem Gepäck?

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ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
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VIE
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Hat sich erledigt
 
Zuletzt bearbeitet:

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
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ZRH
Was verstehst Du unter "schriftlicher Schadenanzeige"? Hast Du den Schaden nicht bei der Ankunft am Gepäckschalter angezeigt? Weil das ist eigentlich das gängige Vorgehen bei solchen Fällen. Ich finde es grosszügig, dass Condor dies innerhalt von 7 Tagen auch erlaubt. Es geht vor allem drum - ich will Dir nichts unterstellen - dass nicht nachträglich kaputte Koffer gemeldet werden, welche auf dem betreffenden Flug gar nicht an Bord waren...

Es kommt auf den Wert deines Koffers darauf an. Meistens werden Ersatzkoffer gleicher Qualität / Preisklasse durch Gepäckfirmen ausgetauscht. Wenn Du ein teureres Modell wie Tumi oder Rimowa hast, sollte auch gleiches ausgetauscht werden, respektive der Zeitwert des Gepäckstücks vergütet werden. Hast Du deswegen Condor schon kontaktiert?
 
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jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
6
ZRH
Wat?

Weitere Frage: Ich fliege in den Urlaub und im Rahmen der Gepäckbeschädigung wurde sämtliche Kleidung zerstört - kann ich hier sowohl den Zeitwert der zerstörten Kleidung als auch (zumindest 50%) der Kosten für neue Ersatzkleidung (wie bei Gepäckverspätung) verlangen?

Weitere Gegenfrage(zum Zweiten): Wie hat Condor deine Fragen beantwortet?

Oder wartest Du auf einen Mitforumist, der Dir bestätigt, dass Condor Dir zu 100% die Kosten erstattet und gehst mit dieser fundierten Meinung auf Condor los?

Ich frage mich grundsätzlich, wieso Du solche Fragen in einem Fotum stellst, wenn Du diese selbst besserwisserischer beantworten tust!? :;)
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
6
ZRH
Mir scheint dass du schon länger keinen Kontakt mehr mit den einschlägigen "Dienstleistern" (Dolfi1920 ganz vorne dabei) hattest....

Hatte nie Probleme und nur sehr selten beschädigtes Gepäck gehabt. Hab immer eine passende Lösung mit der Airline gefunden durch Direktkontakt und nicht via Foren ;)!
 

Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.913
133
GRZ
Die Frage war, ob man ein Wahlrecht hat oder dies einfach so hinnehmen muss. Ergo mein Koffer ist eine Spezialanfertigung oder hat auf Grund bestimmter Merkmale besonderen sentimentalen Wert - kann das einfach durch irgendeinen 08/15-Koffer (wenn auch gleiche Preisklasse) ersetzt werden, ohne dass man alternativ den Zeitwert fordern könnte?

Den ersten Punkt (Spezialanfertigung) verstehe ich ja noch. Aber wie der zweite (sentimentaler Wert) durch den Zeitwert abgedeckt werden soll ist mir schleierhaft?