China Montage mit Touristenvisum

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roland777

Neues Mitglied
28.02.2014
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Hallo,

habe eine Frage. War für meine Firma schon 5x in China auf Montage und das immer mit einem Touristenvisum. Da meine Firma aus wechem Grund auch immer kein Buisness oder Arbeitsvisum beantragt! Jetzt soll ich schon wieder nach China.Aber hab schon soviele Touristenvisums das ich glaube das ich Probleme bekommen könnte. Was sind eigentlich die Konsequenzen (Strafe) wenn man einen erwischt in China auf der Baustelle beim arbeiten mit L-Visum? Und kann ich mich weigern nach China zu arbeiten zu fliegen?

Vielen Dank für die Hilfen, find über Strafen in China leider nix bei Montage mit L-Visum

Mfg Roland
 

masterpainrules

Erfahrenes Mitglied
25.03.2010
930
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Hallo,

habe eine Frage. War für meine Firma schon 5x in China auf Montage und das immer mit einem Touristenvisum. Da meine Firma aus wechem Grund auch immer kein Buisness oder Arbeitsvisum beantragt! Jetzt soll ich schon wieder nach China.Aber hab schon soviele Touristenvisums das ich glaube das ich Probleme bekommen könnte. Was sind eigentlich die Konsequenzen (Strafe) wenn man einen erwischt in China auf der Baustelle beim arbeiten mit L-Visum? Und kann ich mich weigern nach China zu arbeiten zu fliegen?

Vielen Dank für die Hilfen, find über Strafen in China leider nix bei Montage mit L-Visum

Mfg Roland

Und was hat das mit Vielfliegerprogramen zu tun?
 

4712

Frühstücksdirektor
14.03.2010
1.088
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STR
@ mpr: Nix, der gute Mann hat seinen ersten Beitrag halt falsch eingestellt, kann ein Mod bestimmt verschieben. Trotzdem könnte man helfen statt meckern.

@ Roland: Habt ihr einen chinesischen Auftraggeber? Wenn ja soll der ein Einladungsschreiben machen für ein Businessvisum und alles ist gut.

Schönen Gruß und viel Spaß dort.
 
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Reaktionen: AroundTheWorld

mosburger

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
262
0
Asien u. Europa
Auf keinem Fall in China auf das richtige Visum verzichten, kann Einreiseverbote und erhebliche Geld-sowie sogar Gefangnisstrafen mit sich bringen. Der Arbeitgeber und ihre chinesischen Partner sollten in der Lage sein, alles recht reibungslos zu organisieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

YuropFlyer

Guest
Auf keinem Fall in China auf das richtige Visum verzichten, kann Einreiseverbote und erhebliche Geld-sowie sogar Gefangnisstrafen mit sich bringen. Der Arbeitgeber uns ihre chinesischen Partner sollten in der Lage sein, alles recht reibungslos zu organisieren.

Nah - so streng sehen es die Chinesen nicht.

Ich habe zB die offizielle Antwort erhalten (ist aber schon ein paar Jahre her) ein 2-Entry L Visa zu beantragen, auch wenn einer der beiden Besuche geschäftlich war. Auch mit einem unlimitierten 1-Jahres L-Visa dort Arbeitsbesuche (korrekt deklariert auf der Karte) war nie ein Problem und ich habe seither auch nie Probleme bei weiteren Visa-Beantragungen erhalten.

Allerdings: Wenn dein Arbeitgeber die Visa einholt (ist ja eher normal in so einem Fall) und dir ein Touristen-Visa holt, dann würde ich schon mal mit denen sprechen, ob die noch ganz gescheit im Oberstübchen sind.

Aber wirkliche Strafen drohen dir nicht wirklich, resp. es wird sehr locker gesehen, anders als zB in japan - dort muss man HÖLLISCH aufpassen, ob man für den Besuch ein Arbeits-Visum braucht - je nach Tätigkeit, welche man dort genau ausübt, braucht man ein Visum oder eben nicht.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.488
16
Farewell City
War für meine Firma schon 5x in China auf Montage

Was ist Montage? Von Deinem in D ansässigen AG gelieferte Teile installiert / in Betreib genommen?

und das immer mit einem Touristenvisum. Da meine Firma aus wechem Grund auch immer kein Buisness oder Arbeitsvisum beantragt!

Damit bist Du zwar nicht alleine mit dieser Konstellation - ABER einen Grund, warum nicht mindestens ein M (Business Visum) beantragt wird, wäre eine Rückfrage wert.

Aber hab schon soviele Touristenvisums das ich glaube das ich Probleme bekommen könnte.

Was macht Dich "glauben"? Konkrete Indizien?

HWas sind eigentlich die Konsequenzen (Strafe) wenn man einen erwischt in China auf der Baustelle beim arbeiten mit L-Visum?

L Visum Vergehen kenne ich keine (erstaunlicherweise), aber einige M Visa Vergehen.

Wobei das seltene Fälle sind - die, um das vorweg zu nehmen, alle mit einem ausgedehnten Besuch in der Verwaltung / Polizei (mehrere Stunden) und einer Geldstrafe, ich höre bis zu 5.000 Euro umgerechnet geahndet wurden.

ABER keiner dieser Fälle ist eindeutig - d.h. mal ist eine Kombination aus M Visum, und dann mehr als 30 Tage im Land geblieben, dann wieder eine gänzlich andere Konstellation, wo es um "Reibereien" mit der chinesischen Niederlassung geht.

Alles immer sehr undurchsichtig & auch teils selbst verschuldet durch den MA - aber, bisher immer mit Strafe, aus der Welt zu schaffen.

Nun stellt sich die Frage, wo man nun die verbindliche Auskunft zum korrekten Visum erhält - dazu gibt es nur eine Antwort: NIRGENDS!

Selbst die Visa for China Centers formulieren konkrete Antworten immer "offen", z.B. "..nach Ihren Schilderungen scheint ein M Visum passend, allerdings wird in China offenbar aktuell aktuell stärker kontrolliert." Hilft also NULL weiter.

Insgesamt ist m.E. Deiner Situation diese:

* Dein AG kann Dich nicht zwingen nach China zu reisen, wenn Du nicht min. ein M Visum hast.
* Dein AG ist sich vielleicht nicht darüber im Klaren, aber er unterliegt der Fürsorgepflicht, dazu folgendes Zitat

"Mitarbeiter, die beruflich ins Ausland reisen oder als Expats dauerhaft fern ihrer Heimat leben, sind häufig einem hohen Risiko für ihre Gesundheit und Sicherheit ausgesetzt. Unternehmen sind im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers dazu angehalten, Ihr Personal vor Gefahren zu schützen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können. In vielen Ländern ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gesetzlich geregelt, so zum Beispiel in Deutschland in §§ 617, 618 BGB; in der Schweiz in Artikel 328 Obligationenrecht."

https://www.internationalsos.com/en/dutyofcarede.aspx
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Und kann ich mich weigern nach China zu arbeiten zu fliegen?

Die konkrete Frage ist ja schon von Foristen beantwortet worden, die sich da gut auskennen. Zum obenstehenden Punkt noch ganz allgemein: Wenn Dein Arbeitgeber von Dir etwas illegales verlangt (unabhängig davon, wie schwer diese Illegalität wiegt), selbstverständlich kannst Du Dich dann weigern.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Hm, wenn die ihn nach China schicken, kann er Dinge, die nicht jeder kann. Und gerade im technischen Bereich sind qualifizierte Mitarbeiter knapp. Die werden ihn nicht entlassen, nur weil er ein Arbeits-Visum will. Von den arbeitsrechtlichen Schwierigkeiten mal ganz abgesehen.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.606
507
Vielleicht sieht man beim Arbeitgeber auch einfach unwissend nicht die Notwendigkeit ein und scheut den dann vielleicht unbekannten Verwaltungsaufwand, z.B. wil es selten ist und das Sekretariat oder die Travel Agency keinen Bock haben mehr Aufwand zu bettreiben. So was stelle ich mir in Betrieben vor wo so einTtrip nicht die Regel ist.

Erst mal sollte der OP sagen ob er da schon mal nachgehakt hat und was die Antwort war.

Gruss

Flyglobal
 

Kaputnik

Reguläres Mitglied
15.10.2012
27
0
Unserer Kunden sagen uns daseine Einladungsbeschaffung bei einigen Firmen in China schon einProblem darstellt, den keiner dort will die Verantwortung übernehmen.
Wir bieten den Service zurEinladungsbeschaffung in China, aber genutzt wird er dennoch kaum....


Aber egal, wir beschaffen für jedeTouristische einreise neu ;)
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.730
2.470
FRA
Hm, wenn die ihn nach China schicken, kann er Dinge, die nicht jeder kann. Und gerade im technischen Bereich sind qualifizierte Mitarbeiter knapp. Die werden ihn nicht entlassen, nur weil er ein Arbeits-Visum will. Von den arbeitsrechtlichen Schwierigkeiten mal ganz abgesehen.

Du glaubst doch nicht, dass ein AG eine Kündigung damit begründet, dass der Mitarbeiter sich weigert, ohne gültiges Visum im Ausland zu arbeiten.

In kleineren Betrieben (und ein solch unprofessionelles Vorgehen hört sich nicht nach Großkonzern an) finden sich schnell Gründe für betriebsbedingte Kündigungen oder man wirft dem Mitarbeiter irgendeine Verfehlung vor (beim Durchstöbern der Reisekostenabrechnung findet sich dann schnell etwas), dann kann man sogar fristlos kündigen.