Bis wann muß Hotel Preisfehler-Buchung stornieren?

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tmmd

Erfahrenes Mitglied
24.07.2014
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1.669
Magdeburg
www.euroreiseblog.de
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Gerade eine Buchung mit einem offensichtlichen Preisfehler getätigt. 5 € je Nacht inkl. Frühstück sind selbst für Mecklenburg-Vorpommern im Sommer etwas unterdurchschnittlich. :-D

Jetzt die Frage: die Buchung ist mit Zahlung vor Ort und erst im kommenden Jahr. Wie lange hat jetzt das Hotel Zeit zu sagen "Hey, da ist uns ein Fehler unterlaufen! Der Preis ist viel höher und beträgt xx,xx € je Nacht."?

Können die mir das auch erst direkt bei Anreise sagen oder sind die bei der langen Vorlaufzeit verpflichtet mir das schon viel früher mitzuteilen bzw. die Buchung von sich aus zu stornieren? Buchung erfolgte übrigens über hotel.de
 
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Anonym38428

Guest
Gerade eine Buchung mit einem offensichtlichen Preisfehler getätigt. 5 € je Nacht inkl. Frühstück sind selbst für Mecklenburg-Vorpommern im Sommer etwas unterdurchschnittlich. :-D

Jetzt die Frage: die Buchung ist mit Zahlung vor Ort und erst im kommenden Jahr. Wie lange hat jetzt das Hotel Zeit zu sagen "Hey, da ist uns ein Fehler unterlaufen! Der Preis ist viel höher und beträgt xx,xx € je Nacht.".

Können die mir das auch erst direkt bei Anreise sagen oder sind die bei der langen Vorlaufzeit verpflichtet mir das schon viel früher mitzuteilen bzw. die Buchung von sich aus zu stornieren. Buchung erfolgte übrigens über hotel.de

Soviel Text um zu sagen: Ich hab nen Hotel für 5€ gefunden und ihr nicht?!
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
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IAH & HAM
Wenn man sich schon durch Fehler anderer sich selbst einen Vorteil erschleichen will, dann muss kan auch die Eier haben mit der Unsicherheit zu leben. Eine verbindliche Antwort wie das Hotel reagieren wird kannDir niemand geben. S
 
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Anonym38428

Guest
Um es nochmal für alle verständlich auszudrücken: bei einem derart gravierenden Preisfehler braucht und kann man nicht um Verständnis werben. Das Hotel muss unverzüglich anfechten, wenn ihnen der Fehler auffällt. Das ist im Zweifel erst am Checkin der Fall. Bei 5€ für ein Hotel in Deutschland erübrigt sich dann auch die Diskussion, dass dir der Preisfehler nicht auffallen konnte.

Kurzum, ein feiner Zug wäre, du würdest das Hotel informieren und schauen was passiert. Aus der Antwort des Hotels würde ich ableiten, ob ich dort pennen wollen würde. Ein gut geführtes Haus wird dir für das Melden des Fehlers sicherlich irgendeine Art von Goodie anbieten.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Jetzt die Frage: die Buchung ist mit Zahlung vor Ort und erst im kommenden Jahr. Wie lange hat jetzt das Hotel Zeit zu sagen "Hey, da ist uns ein Fehler unterlaufen! Der Preis ist viel höher und beträgt xx,xx € je Nacht."?

Das lässt sich nicht ohne Weiteres sagen.

Nehmen wir mal einen - typischen - Fall der sog. Anfechtung infolge Irrtums an, die üblicherweise bei Error Fares bemüht wird.

Die Anfechtung muss "ohne schuldhaftes Zögern" vorgenommen werden, sobald der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt, so § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB. Was heißt "ohne schuldhaftes Zögern"? Das heißt innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenen Prüfungs- und Überlegungsfrist.

Das AG München bspw hatte einen Fall (111 C 534/12) in einer Reisesache zu entscheiden, in der zwischen der Entdeckung des zur Anfechtung berechtigenden Grundes und der daraufhin erfolgten Anfechtungserklärung durch einen Reiseanbieter eine Woche vergingt. Der erkennenden Abteilung zufolge war das allerdings zu lang: "Ein Reiseunternehmen, das eine Woche braucht, um einen [...] Preisirrtum an den Kunden weiterzugeben, handelt nicht sorgfältig und zumutbar zügig genug."

Es steht und fällt also damit, wann die zur Anfechtung berechtigende Partei erkennt, dass sie zur Anfechtung berechtigt ist. Dann muss sie handeln, und zwar fix.

Aber: Die Anfechtung ist natürlich nicht das einzige Rechtsinstrument, um sich im Falle eines fehlerhaften Preises schadlos zu halten.
 

tmmd

Erfahrenes Mitglied
24.07.2014
4.285
1.669
Magdeburg
www.euroreiseblog.de
Heute Morgen meldete sich hotel.de bei mir und teilte mir mit, daß dem Hotel ein Fehler unterlaufen sei. Der Preis beträgt 35€ inklusive Frühstück pro Nacht. Immer noch sehr fair und werde ich so auch annehmen.

Nachher mal mit hotel.de dazu telefonieren, vielleicht Sprint ja noch ein Upgrade raus. Wenn nicht, aber auch kein Drama.
 
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alexanderxl

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24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Finde ja okay, dass man sich so einig und wohl beide zufrieden sind.

Leider bin ich nicht sicher, ob wirklich noch ein Hotel bei der Ankunft sagen könnte " 5,oo Euro gilt nicht , sondern 80 Euro oder so". Will es nicht machen, würde aber gern wissen, wie es wohl rechtlich ist.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Die Einigkeit resultiert wohl daraus, dass der Fall in rechtlicher Hinsicht - vergleichsweise - einfach.

Natürlich kann das Hotel nicht ohne Weiteres EUR 80,00 anstatt EUR 5,00 verlangen. Aber: Das Hotel kann die Buchung zu EUR 5,00 mittels entsprechender Erklärung - eine zur Anfechtung berechtigende Situation vorausgesetzt - beseitigen, so dass der (ursprüngliche) Beherbergungsvertrag seine Wirksamkeit verliert und zugleich eine neue Reservierung für EUR 80,00 anbieten. Letztere muss der Gast natürlich nicht akzeptieren, aber dann steht er ohne Zimmer da.
 

cockpitvisit

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04.12.2009
4.816
2.058
FRA
Die Anfechtung muss "ohne schuldhaftes Zögern" vorgenommen werden, sobald der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt, so § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Ist eine Anfechtung infolge Irrtums auch zugunsten des Kunden möglich?

Wenn ich z. B. versehentlich ein nicht stornierbares Zimmer auf das falsche Datum buche, kann ich mich auf diese Klausel berufen und doch eine Stornierung erzwingen?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.056
1.548
Ist eine Anfechtung infolge Irrtums auch zugunsten des Kunden möglich?

Ja das ist möglich das Problem ist aber dass eine wirksame Anfechtung wegen Irrtums nicht eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz ausschließt.
Daher ist eine Anfechtung wegen Irrtums oft ein Nullsummenspiel weil dann eben Schadensersatz anfällt, aber in den Fällen von Hotels dürfte das kein Problem darstellen wenn der Fehler zeitnah zur Buchung entdeckt wird.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.145
3.126
Ja das ist möglich das Problem ist aber dass eine wirksame Anfechtung wegen Irrtums nicht eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz ausschließt.
Daher ist eine Anfechtung wegen Irrtums oft ein Nullsummenspiel weil dann eben Schadensersatz anfällt, aber in den Fällen von Hotels dürfte das kein Problem darstellen wenn der Fehler zeitnah zur Buchung entdeckt wird.

Folge der Anfechtung ist nicht Schadensersatz als Erfüllungsinteresse sondern lediglich das sogenannte negative Interesse. Das bedeutet, es ist der Schaden zu ersetzen, der entstanden ist, dass der Vertragspartner in die Wirksamkeit des Angebotes vertraut hat. Das kann bis zum positiven Interesse gehen, wenn das Hotel andere Buchungen abgelehnt hat und das Zimmer leer bleibt, kann aber auch ganz einfach "null" sein.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.145
3.126
Ist eine Anfechtung infolge Irrtums auch zugunsten des Kunden möglich?

Wenn ich z. B. versehentlich ein nicht stornierbares Zimmer auf das falsche Datum buche, kann ich mich auf diese Klausel berufen und doch eine Stornierung erzwingen?

Es ist die Frage, was Ursache des falschen Datums war. Es muss ein falsches Datum in der Art und Weise sein, dass Du Dich vertippt hast, nicht aber ein falsches Datum dergestalt, dass es Dir schlichtweg nicht passt. Die Irrtumsanfechung deckt nicht jeden sogenannten Motivirrtum ab, sondern beruht auf dem Gedanken, dass man sich verspricht, verschreibt oder ähnliches.
 
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Mladen

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01.08.2013
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NRW
Wie schafft es ein Hotel in Deutschland überhaupt, ein Zimmer inkl Frühstück für 35 Euro die Nacht anzubieten? Selbst in Meck-Pomm?
 

bivinco

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03.08.2014
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BSL
Heute morgen musste ich noch eine weitere Nacht in Bangkok buchen. Auf Agoda/Booking.com bin ich dann auf das Holiday Inn Silom gestoßen. Guest Room für eine Nacht für 325 THB. Also so um die 10€. Normale Rate war 10-15 Fach höher. Je nachdem wo man bucht. Agoda hat rund 4h bis zu meinem Check-In und kam nichts mehr.

Gerade eingecheckt und die Rezeptionistin hat die Buchung über den Tarif nochmals gesagt und mir noch einen Late Checkout bis 15Uhr gegeben wegen Spire Elite.
Habe mich bedankt.

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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.134
3.047
Z´Sdugärd
Wie schafft es ein Hotel in Deutschland überhaupt, ein Zimmer inkl Frühstück für 35 Euro die Nacht anzubieten? Selbst in Meck-Pomm?

Das geht astrein. Sind oftmals "Monteurswohnungen". Sprich du hast eine 3 Zimmer Wohnung die du ggf für 700€ normal vermieten kannst dauerhaft. Jetzt stellst da in jedes Zimmer n Ikea Bett rein und vermietest die an Monteure für 20€ am Tag. Macht 3x20x30 -> 1800€

Gerade wo es viel Industrie gibt UND viel Leiharbeiter ist das durchaus gang und gebe, da diese armen Schlucker oftmals nur die Hotelpauschale von 24€ bekommen und alles darüber selbst bezahlen müssen. Von ausländischen Ostblockkollegen reden wir garnicht erst. Die hausen oftmals wie im U Boot zu 3. auf einem Bett.
 
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endlichpleite

Erfahrenes Mitglied
02.02.2018
1.167
221
Folge der Anfechtung ist nicht Schadensersatz als Erfüllungsinteresse sondern lediglich das sogenannte negative Interesse. Das bedeutet, es ist der Schaden zu ersetzen, der entstanden ist, dass der Vertragspartner in die Wirksamkeit des Angebotes vertraut hat. Das kann bis zum positiven Interesse gehen, wenn das Hotel andere Buchungen abgelehnt hat und das Zimmer leer bleibt, kann aber auch ganz einfach "null" sein.

Darf ich hier mal Interesse halber nachfragen: die nicht stornierbaren Raten, wie sie am Markt all zu oft anzutreffen sind, sind bei Irrtum also dahingehend anfechtbar (wenn echter Irrtum vorliegt), dass vielleicht dem Hotel gar kein Schaden entsteht, da anderweitig vermietet werden kann?

Obwohl ich, glaube ich, als Laie grad was vermenge:

Bei echten Irrtum, wäre Buchung anfechtbar. ABER (wenn ich Dich richtig verstanden habe) dann kann das Hotel im quasi 2. Schritt Schadensersatz geltend machen, falls ein Schaden entsteht (also niemand das Zimmer bucht), was ggf für den Kunden aufs gleiche Hinaus läuft...

Das ist bestimmt alles nicht so simpel in der Praxis und liegt irgendwie zwischen zwei Polen:

1. vertippt sich der Bucher und stellt den Irrtum unmittelbar fest und informiert sofort das Hotel (und es ist nicht grade die letzte Nacht vor einer Messe und der Irrtum verhindert weitere Buchungen anderer Kunden, weil zB booking.com nicht weiter anbietet (da ja technisch gesehen als „Zimmer verkauft“ angezeigt wird)) - dann dürfte das Hotel Schwierigkeiten haben, darzulegen, es hätte in Sekunden auf genau diese Buchung „gebaut“ und damit kalkuliert etc...

2. andererseits, selbst wenn die Buchung sehr weit in der Zukunft läge, wäre doch nur bei 100% Ausbuchung im Anschluss an die Stornierung/Anfechtung dem Hotel eigentlich kein Schaden entstanden...eine Buchung mehr ist eben besser als eine weniger...

Hach...kompliziert...
 
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Kunstflieger

Erfahrenes Mitglied
24.07.2019
458
2
Wenn eine Hotelübernachtung 5€ kostet, die normalerweise in etwa das 20-fache kosten sollte, ist es aber nach meinem Rechtsverständnis treuwidrig, so einen extrem offensichtlichen Preisfehler buchen und ausnutzen zu wollen.

IANAL. Mich würde aber mal die Meinung eines Juristen hierzu interessieren. Im Thread wird mehrfach betont, dass der Hotelier anfechten muss. Aber das kann doch nicht der Knackpunkt/die ganze Story sein...
 

Zinga10

Aktives Mitglied
12.03.2018
232
261
GTI
Wir bieten unser 4* Hotel auf der Insel Rügen in der absoluten Nebensaison für 50,00€ die Nacht an.

Lieber die Mitarbeiter beschäftigen und laufenden Kosten decken.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.089
631
Wenn eine Hotelübernachtung 5€ kostet, die normalerweise in etwa das 20-fache kosten sollte, ist es aber nach meinem Rechtsverständnis treuwidrig, so einen extrem offensichtlichen Preisfehler buchen und ausnutzen zu wollen.

Da wird es auch weniger eindeutige Fälle geben und Aktionspreise können in Einzelfällen durchaus erstaunlich niedrig sein. Die Grenze ist schwer zu ziehen.
Von der rechtlichen Logik her, ist es schon plausibel, daß der Vertrauensschaden auch bei Anfechtung wegen Irrtums zu ersetzen ist.

Sonst kann ich Leute bewußt in die Falle laufen lassen. Nimm mal an Hotelbuchung zu 20 EUR pro Nacht über eine Woche. Zweitbestes Angebot ein Pensionszimmer zu 25 EUR zum Buchungszeitpunkt. Am Checkin wird dann der Vertrag wegen Irrtum angefochten. Das nächstbeste Pensionszimmer ist jetzt 45 EUR. Dann reden wir hier über 7x20 EUR = 140 EUR Schaden, den das Hotel mit der Anfechtung übernehmen müßte.

Umgekehrt will das Hotel auch nicht, daß ein Tippfehler im Abreisedatum 12. statt 21. erst bei der Anreise angefochten wird. Und wenn kann es Schadensersatz auslösen. Umgekehrt bei einer sofortige Anfechtung wird das Hotel eher keinen 100% Storno als Schaden durchsetzten können.

Die Rechtslage würde ich durchaus als ausgewogen ansehen. Daß es immer einen gewissen Raum für Tricksereien gibt, ist systemimmanent. Man kann den Leuten halt einfach nicht in den Kopf schauen.