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Manufactured Spending und Scheckreiterei

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Hoppel

Erfahrenes Mitglied
14.01.2015
2.116
165
DXB
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Hallo,

viele(TM) betreiben sicher auf diversen Wegen Manufactured Spending mit Punktesammler-Kreditkarten.

Bisher dachte ich immer, das schlimmste, was passieren kann, sei, dass die KK wegen "nichtsachgemäßer Nutzung" gekündigt wird.

Ich habe jetzt kürzlich etwas von "Scheckreiterei" gehört und frage mich, ob Manufactured Spending nicht u.U. auch in diese Kategorie fallen kann.
Meilen schön und gut, aber eine Straftat wollte ich dann doch nicht begehen.

Kennt sich jemand damit etwas aus (Anwälte hier?) und kann etwas Erhellendes dazu sagen?
Reicht es, ausreichend Guthaben auf den involvierten Konten zu haben?

Merci.
 

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.219
742
<- ist kein Anwalt.

Ich kann nicht nachvollziehen, inwiefern hier Scheckreiterei überhaupt betrieben werden kann.

Kreditkarten haben ja explizit eine "Kredit"-Funktion. Wofür du den Kredit nun einsetzt, ist dein Ding.

Manufactured Spending, sei es zum Punktesammeln oder zur Liquiditätsbeschaffung, ist ja eigentlich nur für die Stelle nachteilig (Gebühren), wo du den Umsatz tätigst. Und somit dem Kreditinstitut schnurz.

Schildere doch bitte einen (fiktiven ;)) Fall, in dem du Scheckreiterei für möglich hältst.
 

Hoppel

Erfahrenes Mitglied
14.01.2015
2.116
165
DXB
Ich verstehe ja selbst noch nicht so genau, was Scheckreiterei ist.

So, wie ich das verstanden habe, war in der Zeit der Schecks das Ziel, einen Scheck mit einem anderen Scheck zu decken, der dann wieder von einem anderen Scheck gedeckt wird etc., ad inifinitum.
Sprich, man hätte eigentlich nicht zahlen können und hat sich so Kredit beschafft, den die Bank einem freiwillig nicht eingeräumt hätte.

Wenn man nun aber das Geld hat, also innerhalb des normalen Guthabens (wie sieht es mit dem Dispo aus?) bleibt, also so oder so zahlungsfähig wäre, wäre es dann noch Scheckreiterei?
Spätestens, wenn man Geld auf die KK überweist, das man dann wieder von dort per Manufactured Spending abbucht, sollte es doch vermutlich unproblematisch sein?

Vor allem, wer hätte ein Interesse daran, das zu unterbinden? Wenn, dann doch höchstens der Punkteherausgeber (Meilenprogramm)?
Bank und Zahlungsanbieter verdienen doch gut an dem Geschäft.

Andererseits kann man so natürlich die eigene Bonität vermutlich erheblich steigern und an mehr Kredit gelangen, was dann ja wieder Betrug wäre...?
 

Hoppel

Erfahrenes Mitglied
14.01.2015
2.116
165
DXB
Wenn ich z.B. jeden Monat 10.000 Euro mit MS im Kreis fließen lasse, dann wird vermutlich die Bank meine Bonität als besser einstufen, als wenn ich das nicht tue.
Wenn ich dann einen Kredit beantrage, kann das u.U. dazu führen, dass die Bank mir wohlgesonnener ist, z.B. günstigere Zinsen einräumt.
Wäre jetzt mal so daher fabuliert.

Habe jetzt noch mal etwas gelesen, und der Hauptpunkt ist wohl, dass Schecks quasi "wie Geld" eigentlich sofortiges Zahlungsmittel sind, und jegliche Kreditfunktion untersagt ist. Die Schecks werden aber bei der Scheckreitere benutzt, um sich Kredit zu verschaffen.
Wie ist das denn aber bei einer Kreditkarte? Die ausstellende Bank stellt doch einen Kreditrahmen bereit und setzt ganz bewusst Zahlungsfristen.
Dieser Punkt sollte dann doch nicht greifen?

Interessanter wäre dann schon eher, dass man beim Manufactured Spending ja i.d.R. Bargeld bekommt, ohne dass das mit den Barabhebungsentgelten belegt wird.
Aber wäre das nicht eher ein Problem, das die Bank mit dem MS-Anbieter klären müsste?

Ein Freund von mir ist Strafrichter und hat auch viel mit Wirtschaftskriminalität zu tun, werde ihn bei Gelegenheit mal dazu befragen...
 

Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.168
15
Die AGB sind nicht ohne Grund, wenn eine KK wegen KK-Reiterei gekündigt in der Schufa steht ist es aus.
 

Hoppel

Erfahrenes Mitglied
14.01.2015
2.116
165
DXB
Deshalb ja meine Frage, ab wann es denn KK-Reiterei ist.

Wenn ich z.B. Guthaben auf meine KK überweise und dieses dann per MS wieder abbuche, ist das KK-Reiterei?
 

Hoppel

Erfahrenes Mitglied
14.01.2015
2.116
165
DXB
Das hatte ich schon gefunden, deshalb meine Frage, wie es denn aussieht, wenn man nur eigenes Geld (Guthaben) im Kreis schickt.
 

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.219
742
Nochmals:
Was du mit deinem Kreditrahmen machst, ist dir überlassen.
Es gibt etliche Leute, die einen Kreditrahmen ausschöpfen, um ein anderes Zahlungsziel zu bedienen. Quasi den Teufelskreis durchspielen. Legitim.
Was bitte ist KK-Reiterei?

edit:
Danke für den Link.
Jetzt müsste nur noch der jeweilige AGB-Passus zur entsprechenden Kreditkarte her.
 
Zuletzt bearbeitet:

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
Deshalb ja meine Frage, ab wann es denn KK-Reiterei ist.

Wenn ich z.B. Guthaben auf meine KK überweise und dieses dann per MS wieder abbuche, ist das KK-Reiterei?

Wenn Du erst Guthaben (also echtes Guthaben von einem anderen geckten Konto) auf die KK lädst und dieses dann wieder verbrauchst ist das in meinen Augen keine KK-Reiterei.

KK-Reitere ist es andersrum - wenn Du Dir Liquidität auf Kredit holst.
 

Hoppel

Erfahrenes Mitglied
14.01.2015
2.116
165
DXB
Was meinst Du mit "im Kreis gehen"? Dass Geld im Kreis geschickt wird, ist doch die Definition von MS.
Kritisch wird es wohl eher ab dem Punkt, wo man die KK-Rechnung nicht bezahlen könnte, wenn das Geld nicht rechtzeitig da ist?

Andererseits ist das ja die Natur einer Kreditkarte:
Ich soll doch gerade am 14. den Fernseher per Kreditkarte kaufen, wenn ich weiß, dass am 25. das Gehalt kommt und die KK erst am 31. abgebucht wird...?
 
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Reaktionen: hiob

derpierreder

Erfahrenes Mitglied
30.03.2010
405
0
Ich würde gerne einen Paragraphen sehen, der MS rechtlich verbietet. Aus AGB Sicht kann das nicht erlaubt sein. Aber wer zeigt mir den Gesetzestext? Und wie wird die Abgrenzung geschaffen, zu normalem Geld senden, von A nach B? Sofern A und B einer Person gehören.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
edit:
Danke für den Link.
Jetzt müsste nur noch der jeweilige AGB-Passus zur entsprechenden Kreditkarte her.

Beispiel:
Abhebung 2000 EUR von der KK am 5. des Monats und Einzahlung aufs eigene Konto weil da nicht ausreichend Liquidität da ist.

Da ist der AGB-Tatbestand ganz einfach: Ständiges Überziehen des vereinbarten Kreditrahmens
 

Hoppel

Erfahrenes Mitglied
14.01.2015
2.116
165
DXB
Nur, wie wollen die Banken das feststellen, wenn Abbuchungskonto und Kreditkarte bei verschiedenen Banken sind?

Und das meine ich nicht nur im positiven Sinne:
Denn ich kann ja z.B. 10.000 Euro Guthaben bei Bank A haben, habe eine Meilensammel-KK bei Bank B und "überweise" nun per MS von der KK auf das Konto.
Bank B sieht nur, dass regelmäßig MS-Abbuchungen kommen und alle Rechnungen problemlos abgebucht werden.
Bank A sieht nur, dass regelmäßig größere Zahlungseingänge kommen, und dass Bank B regelmäßig die KK abrechnet (mit Beträgen in ähnlicher Höhe).
Insbesondere kann Bank B ja nicht wissen, dass der Kunde ein großes Guthaben auf dem Abrechnungskonto hat.
Insofern kündigt man u.U. Kunden, die gar nicht ihre Liquidität verbessern wollen, sondern eben nur MS betreiben.
Andererseits ist Bank B ja kein Schaden entstanden (entgangene Dispozinsen o.ä.), also warum kündigen?
 

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.219
742
Fall 1

1. des Monats
Kreditrahmen: 2000€
KK-Saldo: -1000€ (Fälligkeit 3.)
Girokonto: 0€

2.
Ich hebe 1000€ bar von der KK ab, zahle aufs GK ein.
KK-Saldo: -2000€
GK-Saldo: 1000€

3.
Einzug der fälligen 1000€.
KK-Saldo: -1000€ (Fälligkeit: nächster 3.)
GK-Saldo: 0€

Nächster Monat: Wiederholung


Fall 2

1. des Monats
Kreditrahmen: 2000€
KK-Saldo: -1000€ (Fälligkeit 3.)
Girokonto: 0€

2.
Ich hebe 1000€ bar von der KK ab, kaufe für 1000€ (was auch immer) ein, erhalte mein Gehalt über 1000€ (in bar oder per Überweisung aufs GK).
KK-Saldo: -2000€
GK-Saldo: 1000€

3.
Einzug der fälligen 1000€.
KK-Saldo: -1000€ (Fälligkeit: nächster 3.)
GK-Saldo: 0€


Fall 3

1. des Monats
Kreditrahmen: 2000€
KK-Saldo: -1000€ (Fälligkeit 3.)
Girokonto: 0€

2.
Ich hebe 1000€ bar von der KK ab, gebe es jemandem in bar, erhalte eine Überweisung über 1000€ von der Person.
KK-Saldo: -2000€
GK-Saldo: 1000€

3.
Einzug der fälligen 1000€.
KK-Saldo: -1000€ (Fälligkeit: nächster 3.)
GK-Saldo: 0€


Fall 4

1. des Monats
Kreditrahmen: 2000€
KK-Saldo: -1000€ (Fälligkeit 3.)
Girokonto: 0€

2.
Ich hebe 1000€ bar von der KK ab, zahle es auf GK2 ein, erhalte eine Überweisung über 1000€ von GK2 auf GK.
KK-Saldo: -2000€
GK-Saldo: 1000€

3.
Einzug der fälligen 1000€.
KK-Saldo: -1000€ (Fälligkeit: nächster 3.)
GK-Saldo: 0€


Was davon ist nicht erlaubt
a) aufgrund der AGB,
b) aufgrund von Gesetzen,
c) wer kann nachweisen, dass es sich nicht immer um Fall 2 handelt (der meiner Meinung nach stets erlaubt sein sollte),
d) was, wenn ich die monatliche Einzahlung am 2. immer aus meinem Barvermögen von derzeit 100000€ vornehme, alle andren Transaktionen gleich bleiben?
 

Matze_TXL

Erfahrenes Mitglied
07.12.2016
278
4
So lange man z.B. mit der Barclaycard bar abhebt und auf ein Girokonto einzahlt (z.B. nicht wegen nicht vorhandener Liquidität sondern zur Vermeidung von Sollzinsen bei Nutzung eines Dispo-Kredits) sehe ich weder den Straftatbestand des § 263 StGB (keine Täuschungshandlung, sondern Nutzung der angebotenen Abhebungsmöglichkeiten) noch den Straftatbestand aus § 266b StGB als gegeben an (keine Schädigung des Kartenausstellers oder der Bank). Etwas anderes wäre nur denkbar, wenn die Lastschrift aus der Kreditkartenabrechung platzt. (Ein entgangener Gewinn aus der Nutzung des Dispokredits ist keine Schädigung im strafrechtlichen Sinn).

Wenn das Kreditkartenkonto und das Girokonto bei unterschiedlichen Banken geführt wird, ist das ganze ohnehin nur ein theoretisches Problem - zumindest so lange man die Rechnung bei Fälligkeit bezahlt.
 

Hoppel

Erfahrenes Mitglied
14.01.2015
2.116
165
DXB
Hat jemand derjenigen, die hier geantwortet haben, fundierte Ahnung (Jurist oder Finanzbranche), oder sind das alles nur Mutmaßungen?

Die Verteidigungsstrategie "Aber jemand im Internet hat das gesagt!" macht sich vor Gericht halt nicht so gut. :D