Arbeiten in der Schweiz als EU-Bürger - Arbeitserlaubnis?

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KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
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Suchfunktion hat nix ergeben, falls doch schon mal hier abgehandelt, bitte ich um einen kleinen Hinweis - danke! :eek:


Es kristallisiert sich so langsam heraus, dass ich möglicherweise im Laufe des nächsten Jahres (sprich zweites Halbjahr 2011) meinen Tätigkeitsort in die Schweiz wechsle, im Prinzip beim gleichen Arbeitgeber bleibend. (Andere Standorte sind zwar auch noch im Rennen, aber die angeblich doch so langsamen Schweizer könnten sich am Ende als am Schnellsten herausstellen! ;) )

Das eigentliche Thema: Der Arbeitgeber ist ein Unternehmen mit Obergesellschaft in einem EU-Land und Landesgesellschaften in vielen Ländern, u.a. Dtld und der Schweiz. Ich habe seit etlichen Jahren einen Anstellungsvertrag mit der deutschen Landesgesellschaft. Nach ersten Aussagen meines Kontaktes bei der Landesgesellschaft in der Schweiz gibt es bei Secondments aus dem Ausland in die Schweiz hinein stets Probleme mit den knappen Kontingenten der Arbeitserlaubnisse, so dass sie einen lokalen Anstellungsvertrag mit der schweizerischen Gesellschaft klar präferieren. Ich würde allerdings nach meinem bisherigen Kenntnisstand ein Secondment aus meinem deutschen Arbeitsvertrag bevorzugen.

Da hier doch so einige aus der Schweiz posten und möglicherweise der ein oder andere da Kenntnisse oder sogar (eigene?) Erfahrungen hat, wäre ich für Hinweise und Tipps dankbar:

1. Macht es wirklich einen Unterschied, ob es sich um ein Secondment aus Dtld oder einen lokalen Vertrag handelt - ich bin und bleibe doch in beiden Fällen Deutscher?

2. Sind die Kontingente wirklich eher knapp geschnitten und schnell vergriffen? (Zahlen?)

3. Wann gibt es frische Kontingente, sprich ab wann wird neu gezählt, wann macht es Sinn, seinen Antrag auf Arbeitserlaubnis vorzulegen?

4. Was sind die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung, wer kann mit Angaben, Link, ..., mich auf die richtige Spur bringen?

5. Alles, was ich jetzt nicht genannt habe, aber woran ich denken sollte... :eek:


Ach ja, vielleicht noch zur Ausgangsposition:
Die Tätigkeit ist spezialisiert und erfordert bestimmte Vorkenntnisse UND Erfahrungen. Für diese Tätigkeiten werden von etlichen Schweizer Arbeitgebern ständig Mitarbeiter gesucht, sowohl in der Schweiz wie auch außerhalb. Diese Stellen werden auch über Zeitungsannoncen (zB NZZ) auch in der Schweiz offeriert. Es handelt sich um eine Fulltime-Festanstellung. Die jährliche Vergütung ist dem Profil entsprechend im sechsstelligen Bereich, sowohl vor als auch nach dem Wechsel.

Zu meiner Person: Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, geordnete und zweifelsfreie wirtschaftliche Verhältnisse. Eine meldefähige Adresse in der Schweiz (das Gästezimmer im Haus eines Ex-Kollegen in Zürich) wäre bestimmt kurzfristig realisierbar, falls hilfreich / erforderlich.


Das ganze habe ich vor diversen Jahren schon mal für die USA durchexerziert (noch vor 9/11, also zu den leichten Zeiten) und weiss daher, dass die Erfahrungen anderer hier Gold wert sein können, und ich bin für jeden sachdienlichen Hinweis wirklich dankbar! (...und auch gerne bereit, den Dank bei einer netten Essenseinladung an geeignetem Ort zu manifestieren, vllt. ja sogar in Zürich?)

:)
 

tcswede

Erfahrenes Mitglied
09.07.2010
1.574
109
58
Hallo,
sende mir bitte per PN eine Kontaktadresse = email - ich werde mich in der nächsten Woche bei Dir melden - bin EU Bürger in der CH mit einem Firmenerwerb dort als Basis.

Bin noch bis Montag in Asien - daher die Zeitverschiebung - habe Erfahrung mit EU "Risiken"

Cheers

Thomas
 
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linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
Alle Antworten, die Du auf diesem Wege bekommst bestehen aus Vermutungen und Erlebnissen, die nicht rechtlich bindend sind.
In so einem Fall macht es Sinn, sich verbindliche Antworten zu holen.
Da in der Schweiz sehr viel "auf dem kleinen Dienstweg" funktioniert und mündliche Auskünfte von Behörden i.d.R. Bestand haben, empfehle ich Dir, Dich mit dem zuständigen Amt für Migration und dem zusändigen RAV (Regionale Arbeitsvermittlung) in Verbindung zu setzen. Das RAV hat in dem von Dir skizzierten Fall sicherlich auch ein Wörtchen mitzureden und i.d.R. auch recht kompetente Mitarbeiter. Jedoch wäre mein erster Gang/ Anruf zum Amt für Migration.

Keliner Tipp fürs Zwischenmenschliche: Die in deutschland übliche und nicht böse gemeinte etwas fordernde Art, wird in der Schweiz oft als unhöflich aufgefasst. Falls Du Zeit hast, sei Dir Blogwiese dahingehend empfohlen. :)
 
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KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
Alle Antworten, die Du auf diesem Wege bekommst bestehen aus Vermutungen und Erlebnissen, die nicht rechtlich bindend sind.
In so einem Fall macht es Sinn, sich verbindliche Antworten zu holen.
Klar, aber danke für den Hinweis. Mir geht es ja darum, zumindest mit ein paar Vorinformationen unterwegs zu sein, um den Besuch beim Amt auf ein- oder zweimal reduzieren zu können und nicht x-mal dorthin zu fahren und dort nicht bei Adam und Eva anfangen zu müssen.

Da in der Schweiz sehr viel "auf dem kleinen Dienstweg" funktioniert und mündliche Auskünfte von Behörden i.d.R. Bestand haben, empfehle ich Dir, Dich mit dem zuständigen Amt für Migration und dem zusändigen RAV (Regionale Arbeitsvermittlung) in Verbindung zu setzen. Das RAV hat in dem von Dir skizzierten Fall sicherlich auch ein Wörtchen mitzureden und i.d.R. auch recht kompetente Mitarbeiter. Jedoch wäre mein erster Gang/ Anruf zum Amt für Migration.

Amt für Migration - genau so etwas sind doch die Hinweise, auf die ich hoffe, danke! =;
Die Kunst ist doch meist, im fremden Land die zuständige Behörde herauszufinden... :eek:

Ich habe deren Seiten mittlerweile weitgehend durch. Jetzt weiss ich immerhin schon mal, dass es sehr wohl einen Unterschied macht, ob mit lokalem Vertrag oder als Secondee.

Danach wäre es wohl kaum ein Problem, mit einem lokalen Vertrag in Zürich angestellt zu werden, da ich aus den alten EU-Staaten stamme und damit seit 2007 eine sehr weitgehende berufliche Freizügigkeit genieße, die auch nicht kontingentiert ist. Arbeitsvertrag und Reisepass reichen da wohl im Prinzip für die Antragstellung. (y)

Mit einem Secondment (Entsendung aus Dtld) falle ich demnach unter die kontingentierte Bewilligung Typ B. Jetzt muss ich nur noch herausfinden, wie gross die Kontingente sind und ab wann sie gezählt werden sowie was zur Erlangung des Typs B erforderlich ist. :confused:

Keliner Tipp fürs Zwischenmenschliche: Die in deutschland übliche und nicht böse gemeinte etwas fordernde Art, wird in der Schweiz oft als unhöflich aufgefasst. Falls Du Zeit hast, sei Dir Blogwiese dahingehend empfohlen. :)

Danke für den augenzwinkernden Hinweis, wird bei mir durch eine "Berufskrankheit" noch verschärft. :eek: , und für den Link. Ich hab auch schon mal da reingestöbert, ist in der Tat so einiges dran. Ich musste stellenweise doch schmunzelnd an meine schon viele Jahre zurückliegende Liaison mit einer Schweizerin zurückdenken... :idea: ;)
 

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
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DUS
wo ist das problem? lass dich von der schweizer firma anstellen und du hast deine aufenthalts- und arbeitsbedingung.

Für den, der es weiss, ist es kein Problem. Seit heute nachmittag weiß ich auch, dass es seit 2007 kein Problem mehr mit einem lokalen Vertrag ist. Für ein Secondment suche ich aber derzeit noch nach der ein oder anderen Information.
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
102
Entsendung aus Dtl. nach Schweiz ist auch nicht kontigentiert, im Gegenteil es ist sogar möglich sich die 90 Arbeitstage geltende Bewilligung online im Internet beim jeweiligen Kanton zu bestellen. Erst danach ist es notwendig sich eine Arbeitsbewilligung zu besorgen, dies geht jedoch auch ganz einfach im Internet nachsehen was man benötigt (bei mir war es Pass, Fotos, Nachweis der Selbständigkeit da ich mich selbst entsandt habe, Vertrag mit der schweizer Firma, Formular E101) zur Kantonsverwaltung geschlappt und 30 min später hatte ich alles.