ANZEIGE
Hallo zusammen,
Vergangenes Jahr erhielt ich einen Gutschein für einen DLBS Ju52-Rundflug als Geschenk. Diesen habe ich eingelöst für einen Rundflug der in Kürze stattfinden sollte (in Deutschland). Heute erhielt ich via Email von der DLBS die Stornierung des Fluges. O-Ton:
"während einer regelmäßig durchgeführten Routinekontrolle kam es zu einem Befund an unserer Ju 52.
Aktuell ist ein Austausch gegen ein Neuteil bereits in Arbeit.
Aufgrund der Zugänglichkeit der Befundstelle an der Ju 52 wird der Austausch leider einige Zeit in Anspruch nehmen.
Leider müssen wir Ihren Lufthansa Ju 52 Flug aus diesem Grund absagen."
Ich wäre sehr gern geflogen, aber eine Verschiebung (dann wohl aufs 2019) ist nun auch kein Beinbruch. Allerdings hatte ich mir ein LX-Ticket aus der Schweiz zum Ju52 Flug und zurück (Tagesreise) gekauft zu einen nicht stornierbaren Tarif. Daher nun die Frage an die Experten:
Ist die EU-VO anwendbar, bzw. steht mir im Fall des Technical Erstattung / Schadenersatz zu?
Klarstellend geht es mir nicht darum, compensation zu maximieren sondern den (nun nutzlosen) Flug zur An- und Abreise nicht einfach so abzuschreiben.
Die AGB der DLBS sagen:
"Unterbleibt die Beförderung aus einem Grunde, den der Luftfrachtführer zu vertreten hat, erfolgt eine Erstattung
ebenfalls nach Wahl des Fluggastes in Form eines Gutscheins oder durch Rückzahlung des Preises.
a. wenn kein Teil des Flugscheins ausgeflogen wurde, dem gezahlten Flugpreis oder
b. wenn ein Teil des Flugscheins ausgeflogen wurde, dem Flugpreis (abzüglich angefallener Gebühren in
Höhe von derzeit EUR 20,-- je Ticket und anwendbarer Ermäßigungen) für die Flugdauer, während der
der Fluggast nicht befördert wurde.
Die Erstattung durch die DLBS erfolgt entweder an den im Flugschein mit Namen benannten Fluggast oder an
die Person, die den Flugschein bezahlt hat. Mit einer vorgenommenen Erstattung des Flugpreises an eine Person
erfüllt der Luftfrachtführer seine Verpflichtung zur Erstattung; eine weitere Erstattung kann nicht verlangt
werden."
Weiter unten heisst es in den AGB:
"Stornierungen bei Technischen Problemen:
Auch wenn unsere Flugzeuge zu Recht einen legendären Ruf hoher technischer Zuverlässigkeit haben, sind
Unregelmäßigkeiten nicht ganz auszuschließen. Im Fall, dass diese vor dem nächsten Flug behoben werden
müssen, kann es zu Verzögerungen oder Streichungen im Flugplan kommen. Mit Vornahme der Flugbuchung
erklären Sie sich für den Fall, dass aufgrund von technischen Problemen Flüge storniert werden, vorab einverstanden.
"
Sind die AGB so i.O. und gültig und ich habe einfach Pech gehabt oder steht mir da noch etwas zu?
Danke für Eure Kommentare.
Viele Grüsse,
der paarlman
Vergangenes Jahr erhielt ich einen Gutschein für einen DLBS Ju52-Rundflug als Geschenk. Diesen habe ich eingelöst für einen Rundflug der in Kürze stattfinden sollte (in Deutschland). Heute erhielt ich via Email von der DLBS die Stornierung des Fluges. O-Ton:
"während einer regelmäßig durchgeführten Routinekontrolle kam es zu einem Befund an unserer Ju 52.
Aktuell ist ein Austausch gegen ein Neuteil bereits in Arbeit.
Aufgrund der Zugänglichkeit der Befundstelle an der Ju 52 wird der Austausch leider einige Zeit in Anspruch nehmen.
Leider müssen wir Ihren Lufthansa Ju 52 Flug aus diesem Grund absagen."
Ich wäre sehr gern geflogen, aber eine Verschiebung (dann wohl aufs 2019) ist nun auch kein Beinbruch. Allerdings hatte ich mir ein LX-Ticket aus der Schweiz zum Ju52 Flug und zurück (Tagesreise) gekauft zu einen nicht stornierbaren Tarif. Daher nun die Frage an die Experten:
Ist die EU-VO anwendbar, bzw. steht mir im Fall des Technical Erstattung / Schadenersatz zu?
Klarstellend geht es mir nicht darum, compensation zu maximieren sondern den (nun nutzlosen) Flug zur An- und Abreise nicht einfach so abzuschreiben.
Die AGB der DLBS sagen:
"Unterbleibt die Beförderung aus einem Grunde, den der Luftfrachtführer zu vertreten hat, erfolgt eine Erstattung
ebenfalls nach Wahl des Fluggastes in Form eines Gutscheins oder durch Rückzahlung des Preises.
a. wenn kein Teil des Flugscheins ausgeflogen wurde, dem gezahlten Flugpreis oder
b. wenn ein Teil des Flugscheins ausgeflogen wurde, dem Flugpreis (abzüglich angefallener Gebühren in
Höhe von derzeit EUR 20,-- je Ticket und anwendbarer Ermäßigungen) für die Flugdauer, während der
der Fluggast nicht befördert wurde.
Die Erstattung durch die DLBS erfolgt entweder an den im Flugschein mit Namen benannten Fluggast oder an
die Person, die den Flugschein bezahlt hat. Mit einer vorgenommenen Erstattung des Flugpreises an eine Person
erfüllt der Luftfrachtführer seine Verpflichtung zur Erstattung; eine weitere Erstattung kann nicht verlangt
werden."
Weiter unten heisst es in den AGB:
"Stornierungen bei Technischen Problemen:
Auch wenn unsere Flugzeuge zu Recht einen legendären Ruf hoher technischer Zuverlässigkeit haben, sind
Unregelmäßigkeiten nicht ganz auszuschließen. Im Fall, dass diese vor dem nächsten Flug behoben werden
müssen, kann es zu Verzögerungen oder Streichungen im Flugplan kommen. Mit Vornahme der Flugbuchung
erklären Sie sich für den Fall, dass aufgrund von technischen Problemen Flüge storniert werden, vorab einverstanden.
"
Sind die AGB so i.O. und gültig und ich habe einfach Pech gehabt oder steht mir da noch etwas zu?
Danke für Eure Kommentare.
Viele Grüsse,
der paarlman
Zuletzt bearbeitet: