DLBS - Ju52 Storno

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paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
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unweit LSTA
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Hallo zusammen,

Vergangenes Jahr erhielt ich einen Gutschein für einen DLBS Ju52-Rundflug als Geschenk. Diesen habe ich eingelöst für einen Rundflug der in Kürze stattfinden sollte (in Deutschland). Heute erhielt ich via Email von der DLBS die Stornierung des Fluges. O-Ton:

"während einer regelmäßig durchgeführten Routinekontrolle kam es zu einem Befund an unserer Ju 52.
Aktuell ist ein Austausch gegen ein Neuteil bereits in Arbeit.
Aufgrund der Zugänglichkeit der Befundstelle an der Ju 52 wird der Austausch leider einige Zeit in Anspruch nehmen.
Leider müssen wir Ihren Lufthansa Ju 52 Flug aus diesem Grund absagen."

Ich wäre sehr gern geflogen, aber eine Verschiebung (dann wohl aufs 2019) ist nun auch kein Beinbruch. Allerdings hatte ich mir ein LX-Ticket aus der Schweiz zum Ju52 Flug und zurück (Tagesreise) gekauft zu einen nicht stornierbaren Tarif. Daher nun die Frage an die Experten:

Ist die EU-VO anwendbar, bzw. steht mir im Fall des Technical Erstattung / Schadenersatz zu?

Klarstellend geht es mir nicht darum, compensation zu maximieren sondern den (nun nutzlosen) Flug zur An- und Abreise nicht einfach so abzuschreiben.

Die AGB der DLBS sagen:
"Unterbleibt die Beförderung aus einem Grunde, den der Luftfrachtführer zu vertreten hat, erfolgt eine Erstattung
ebenfalls nach Wahl des Fluggastes in Form eines Gutscheins oder durch Rückzahlung des Preises.
a. wenn kein Teil des Flugscheins ausgeflogen wurde, dem gezahlten Flugpreis oder
b. wenn ein Teil des Flugscheins ausgeflogen wurde, dem Flugpreis (abzüglich angefallener Gebühren in
Höhe von derzeit EUR 20,-- je Ticket und anwendbarer Ermäßigungen) für die Flugdauer, während der
der Fluggast nicht befördert wurde.
Die Erstattung durch die DLBS erfolgt entweder an den im Flugschein mit Namen benannten Fluggast oder an
die Person, die den Flugschein bezahlt hat. Mit einer vorgenommenen Erstattung des Flugpreises an eine Person
erfüllt der Luftfrachtführer seine Verpflichtung zur Erstattung; eine weitere Erstattung kann nicht verlangt
werden."

Weiter unten heisst es in den AGB:
"Stornierungen bei Technischen Problemen:
Auch wenn unsere Flugzeuge zu Recht einen legendären Ruf hoher technischer Zuverlässigkeit haben, sind
Unregelmäßigkeiten nicht ganz auszuschließen. Im Fall, dass diese vor dem nächsten Flug behoben werden
müssen, kann es zu Verzögerungen oder Streichungen im Flugplan kommen. Mit Vornahme der Flugbuchung
erklären Sie sich für den Fall, dass aufgrund von technischen Problemen Flüge storniert werden, vorab einverstanden.
"

Sind die AGB so i.O. und gültig und ich habe einfach Pech gehabt oder steht mir da noch etwas zu?

Danke für Eure Kommentare.
Viele Grüsse,
der paarlman
 
Zuletzt bearbeitet:

Yeehaw

Erfahrenes Mitglied
07.10.2014
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Warum setzt du dich nicht einfach mal mit dem Kundenservice in Verbindung und schilderst das ? Es muß doch möglich sein, dass da innerhalb des LH-Konzerns das Ticket storniert werden kann.
 
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paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
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Warum setzt du dich nicht einfach mal mit dem Kundenservice in Verbindung und schilderst das ? Es muß doch möglich sein, dass da innerhalb des LH-Konzerns das Ticket storniert werden kann.

Das wäre auch meine Hoffnung (bzw Anfrage per Mail gestellt), allein mir fehlt der Glaube. Nach meinen bisherigen Erfahrungen mit dem Konzern.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
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HAM/LBC
allein mir fehlt der Glaube. Nach meinen bisherigen Erfahrungen mit dem Konzern.

… also bei der Lufthansa sollte es klappen (auf §3.1.4 der AGB beziehen); bei der Swiss weiß ich nicht.

"3.1.4. Wenn Sie im Besitz eines ermäßigten Flugscheins gemäß oben 3.1.3. und am Reiseantritt durch höhere Gewalt gehindert sind, werden wir Ihnen auch den grundsätzlich nicht erstattbaren Teils des Flugpreises erstatten, wenn Sie uns den Umstand höherer Gewalt umgehend mitgeteilt und nachgewiesen haben und der Flugschein noch nicht angeflogen worden ist. Wir sind zum Abzug eines Verwaltungsentgelts berechtigt, die jeweils veröffentlicht wird."
 
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paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
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In der Mail wurde mir nur mitgeteilt dass:
- mein Flug am 24.8. ausfällt
- der Austausch des Teiles längere Zeit in Anspruch nimmt.
Wann der Flugbetrieb wieder aufgenommen werden soll geht daraus nicht hervor.

Ich warte jetzt mal was die von der Lufthansa Berlin Stiftung sagen und kontaktiere sonst Anfang Woche mal LX.

Viele Grüsse
 

InsideMUC

Kostenfaktor
06.11.2009
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44
Fluchhafen
... die D-CDLH fliegt seit dreißig Jahren.
... die D-AQUI fliegt seit achtzig Jahren.
und wir (+1+1) sind letzten Monat (also gerade) mit geflogen.

Dann wäre das Einschränken des Flugzeitraums hier sinnvoll gewesen. Wenn du gestern "gerade eben" schreibst, dann wird's wohl in den letzten Tagen gewesen sein. :rolleyes:

Deswegen auch die Nachfrage, da die D-CDLH seit 12.8. defekt in MUC steht...
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
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Corona-Land
Nicht gerade eben, sondern gerade (letzten Monat).

Warum gibt es in den Medien keine Information über die Liegezeit der D-CDLH?

Man findet auch in der Fachpresse nichts und auch nichts auf der DLBS-Seite.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.622
989
Nicht gerade eben, sondern gerade (letzten Monat).

Warum gibt es in den Medien keine Information über die Liegezeit der D-CDLH?

Man findet auch in der Fachpresse nichts und auch nichts auf der DLBS-Seite.
Die fehlende Zeitprognose für die Reparatur könnte damit zusammenhängen, dass die Ersatzteile speziell gefertgt werden müssen. JU52 Ersatzteile sind ja doch nicht mehr so stark gefragt, dass die jede Werkstatt auf Lager hat.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.389
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Corona-Land
Laut DLBS-Seite soll sie ab dem 27. August wieder fliegen.

Geht es um den Flieger oder um einen Motor? Gibt es für D-CDLH einen Reservemotor?

Fragen über Fragen und keine Antworten.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
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Ich denke, man sollte auch im Hinterkopf behalten, dass es nur noch eine handvoll flugfähige Ju52 gibt, und eine davon gerade letzte Woche aus bisher ungeklärter Ursache (!) einen Absturz mit 20 Toten hatte. Da wäre ich persönlich ja mal nicht so kleinlich, wenn man bei der DLBS jetzt in Zusammenarbeit mit den Schweizer Kollegen sicherheitshalber noch mal genauer auf das ein oder andere Ersatzteil drüber schaut ...
 

paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
1.927
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unweit LSTA
Kleinlich bin ich auch nicht; ich hätte nur gern meine Auslagen für die (nun nicht mehr benötigte) An- und Abreise wieder.

..., wenn man bei der DLBS jetzt in Zusammenarbeit mit den Schweizer Kollegen sicherheitshalber noch mal genauer auf das ein oder andere Ersatzteil drüber schaut ...
wo kommen nun die Schweizer Kollegen her? Ist das gesichert oder eine Vermutung?