Was würdest du sagen, kann LH den Ort des Blitzeinschlages beeinflussen?
Ich bin bekanntlich kein Freund von übermäßigem Einfordern von Kompensationen....aber...
In diesem Fall würde ich das nicht allzu klar auf das Wetter schieben. Klar, wenn bei Gewitter die Abfertigung eingestellt werden muß, dann ist das höhere Gewalt. Wenn aber der Flugverkehr grundsätzlich läuft und nur eine einzige Maschine betroffen ist, dann muss man sich das imho genauer ansehen.
Letztendlich sprechen wir hier über die Hauptbasis des Carriers und die Beweislast, daß man alles mögliche getan hat, um den Flug stattfinden zu lassen, liegt bei der Airline. Letztendlich wäre imho (IANAL!!) ein einzelner Blitzschlag normales Betriebsrisiko, ebenso wie eine Beschädigung eines Triebwerkes durch Vogelschlag beim Vorherigen Flug oder ein Kratzer am Flieger, den ein Bodenfahrzeug da rein gefahren hat.
Besonders bei den Flügen, die sehr spät und damit erst kurz vor der Curfew abgehen sollen, geht der Carrier hier ganz bewußt ein hohes Risiko ein, daß selbst eine kleine Verspätung eine Annulierung oder Verspätung von 7 Stunden auslöst.