moin,
man sollte hier etwas zur praktischen Anwendung der gemachten Aussage ergänzen, sonst erscheint dem Dritten, evtl. der schnelle Eindruck, das der Airline-Mitarbeiter sich jederzeit aussuchen darf, Wann und Wohin
er fliegen möchte, sowie bei evtl. Unpässlichkeiten, auch einfach NEIN sagen darf, und schon ist dieser FA vom betreffenden Flug genommen.
Es steht dem Crew-Member laut LH-Passage frei, bei persönlichen Unwägbarkeiten dieses der Basis mitzuteilen und um ein Ersatz-Flugplan zu ersuchen, doch zieht dieses Vorgehen/Verhalten des AN, ein Gespräch beim Team-Purser später nach sich, und ggf. auch beim Med.-Dienst der LH, auch werden bei zu vielen Wiederholungen entsprechende arbeitsrechtliche Maßnahmen seitens der LH aktiviert.
Viele dieser Mitarbeiter finden sich sehr schnell im Ground-Staff wieder, wo auch immer noch sehr viele sitzen und alle die versucht haben sich wieder in die Luft hinein zu klagen. Hat LH das Hauseigene Verweisungsrecht wg. arbeitsrechtlichen Verfehlungen oder durch einen Eingeschränkten Allgemeinzustand des AN (der damit für die Luft nur eingeschränkt zur Verfügung wäre), immer sehr gut standgehalten und damit den AN im Tiefflug dauerhaft gehalten.
Im Klartext: ein netter Umgang im Mitarbeiter-Dialog von LH nach außen, jedoch finden hinterher die allg. arbeitsrechtlichen Maßregelungen statt, die "FA-Füchse" reichen dann lieber präventiv eine BU-Bescheingung herein und sind damit aus dem Schneider!
gruß insel