SB-Ausschluss durch COYA-Versicherung?

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Euklid93

Erfahrenes Mitglied
14.12.2016
444
0
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Hallo zusammen,
da der Baustein "Mietwagen" bei meiner Haftpflichtversicherung bei Coya mich monatlich nur etwa 90ct mehr kostet, habe ich sie damals abgeschlossen, ohne mich genau zu informieren. Nun bin ich tatsächlich so weit, dass ich davon gerne profitieren möchte. Die Vertragsbedingungen lesen sich wie folgt:

2 Gebrauch geliehener, gemieteter oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Kfz





Verursacht eine versicherte Person beim berechtigten Gebrauch eines fremden Kraftfahrzeuges, das von ihr oder einer anderen versicherten Person gelegenheitshalber geliehen oder gemietet, oder ihr oder einer anderen versicher- ten Person vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde, schuldhaft einen

  1. a) Kfz-Haftpflichtschaden, erstatten wir den nach Regulierung durch den Kfz-Haftpflichtversicherer
    infolge Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entstehenden
    Vermögensschaden,
  2. b) Kfz-Vollkaskoschaden, erstatten wir – insoweit teilweise abweichend von Nr. 11.2.2 b) Coya-PHV – die
    bei der Regulierung durch den Kfz-Kaskoversicherer in Abzug gebrachte Selbstbeteiligung in der Kfz-Vollkasko-
    versicherung,
  3. c) Schaden an dem Kraftfahrzeug durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht
    geeigneten Kraftstoffen, erstatten wir – insoweit teilweise abweichend von Nr. 11.2.2 b) Coya-PHV – diesen Schaden, sofern
    • er unmittelbar durch die Falschbetankung entstanden ist (z. B. Kosten für das Absaugen des falschen Kraft-
      stoffs, Kosten für die Reinigung des Kraftstoffsystems) oder
    • es sich um einen Motorschaden infolge der Falschbetankung handelt. Andere Folgeschäden werden von uns jedoch nicht ersetzt.




2.2 Die Entschädigung nach Nr. 2.1 a) ist auf den Mehrbeitrag der ersten 5 Jahre begrenzt, wie sie sich aus den für die be- treffende Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird von uns jedoch nicht ersetzt. Die Entschädigung nach Nr. 2.1 c) ist bei geliehe- nen Kraftfahrzeugen auf 3.000 € begrenzt.





Für mich sieht das tatsächlich so aus, dass bis zu 3000€ SB erstattet werden. Kann das wirklich sein? Das erscheint mir nämlich zu günstig...

EDIT: 11.2.2(b) besagt nur, dass Schäden an Kraftfahrzeugen nicht erstattet werden, daher lösen sie den "Widerspruch" auf.
 
Zuletzt bearbeitet:

ThirdEye

Aktives Mitglied
23.08.2015
101
1
Stichwort "gelegenheitshalber", d.h. du hast keinen Schutz bei "gewerbsmässigem" Verleih, sondern nur wenn du dir ein Auto von der Nachbarin ausleihst.
 

Euklid93

Erfahrenes Mitglied
14.12.2016
444
0
Stichwort "gelegenheitshalber", d.h. du hast keinen Schutz bei "gewerbsmässigem" Verleih, sondern nur wenn du dir ein Auto von der Nachbarin ausleihst.

Danke für deine Einschätzung. Ist es dann aber nicht merkwürdig, die Formulierung "mieten" zu wählen? Ich miete das Auto bei der Nachbarin ja nicht, sondern ich leihe es mir aus.
 

schauschun

Erfahrenes Mitglied
10.06.2009
315
184
ich finde bei der coya folgende bedingungen:

Leih- & Mietfahrzeuge

Wenn es zwei oder mehr Räder hat, fährt und nicht dir gehört, bist du versichert.

0,99 €

Dieses Topping besteht aus zwei Deckungen. Die sog. Mallorca-Deckung, die deine Haftpflichtschäden als Fahrer*in von fremden KfZ abdeckt. Voraussetzung dafür ist, dass das fremde Auto oder der Roller keine ausreichende KfZ-Haftpflicht hat. Dabei sind:

Mietauto/-Roller im EU-Ausland
Wohnmobile bis 4 Tonnen

Mit der zweiten Deckung übernehmen wir weltweit die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung bei Unfällen und Schäden mit gemieteten oder geliehenen Fahrzeugen von z.B. Carsharing-Anbietern (normalerweise liegt diese zwischen 200-500 Euro) und zahlen bei Falschbetankung.

Liebst du harte Fakten? Schau in unsere
AGB

Baustein (Topping) Leih- und Mietfahrzeuge (sofern
vereinbart):
DD SB-Ausgleich in der Kfz-Vollkasko bei Unfall mit geliehenem
oder gemietetem Kfz. DD Falschbetankung von geliehenen Kfz.

*Personenkraftwagen, Krafträder und Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht
 
Zuletzt bearbeitet:

Euklid93

Erfahrenes Mitglied
14.12.2016
444
0
ich finde bei der coya folgende bedingungen:


AGB

Baustein (Topping) Leih- und Mietfahrzeuge (sofern
vereinbart):
DD SB-Ausgleich in der Kfz-Vollkasko bei Unfall mit geliehenem
oder gemietetem Kfz. DD Falschbetankung von geliehenen Kfz.

*Personenkraftwagen, Krafträder und Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht

Ich habe mir im Chat versichern lassen, dass die SB im Schadenfall übernommen wird.

EDIT: Vorausgesetzt mein Fahrzeug gehört nicht unter den ausgeschlossenen.