Bezahlung Awardbuchung?

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Shadowhunt3r

Erfahrenes Mitglied
20.03.2016
980
119
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Weiss jmd wie es mit dem Bezahlen aussieht? Meine letzte Buchung ist schon mehrere Jahre her und ich habe nun Zugang zu einem Account von einem Bekannten erhalten der seine Meilen nicht benötigt. Muss man mit einer KK bezahlen die auf den jeweiligen Namen des Besitzers des Kontos lautet oder kann ich auch mit meiner KK bezahlen?
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
3.579
446
LEJ
Können unterschiedlich sein. Musst bei der Buchung nur anklicken, dass Du für eine andere Person buchst.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM

Ein Blick in die AGB von M&M:
Wenn du ein "befugter Dritter" bist und "durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden" mit dem Kontoinhaber bist, ist es ok. Sonst halt nicht.

"1.3. Persönliche Geheimnummer (PIN)
Der Teilnehmer erhält eine PIN ......... Er hat zur Vermeidung von Missbrauch dafür Sorge zu tragen, dass kein unbefugter Dritter Kenntnis von der PIN erhält"



"§2.4.8 Übertragbarkeit und Handel mit Prämiendokumenten
Prämiendokumente, insbesondere Prämientickets, können ausschließlich an Personen zu deren eigener Nutzung verschenkt werden, mit denen der Teilnehmer durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden ist, z. B. Verwandte, Freunde und Bekannte"
 

Goliath

Erfahrenes Mitglied
11.05.2009
8.769
111
ZRH
meine.flugstatistik.de
Wenn du ein "befugter Dritter" bist und "durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden" mit dem Kontoinhaber bist [...]

Ist er doch gemäss der von Dir zitierten Definition:

z. B. Verwandte, Freunde und Bekannte

ich habe nun Zugang zu einem Account von einem Bekannten erhalten [...]

Ich verstehe gerade die Aufregung nicht.

Ich habe auch schon öfters "Zugang zu einem Account von einem Bekannten erhalten" und dort gebucht. Das dürfte dem einen oder anderen Insassen hier sicher auch schon passiert sein.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
Es geht hier gar nicht um die Sache. Ich finde die Formulierung 'grenzwertig' weil sie nicht unbedingt darauf schließen lässt der Bekannte wäre aktiv eingebunden.

"Ich habe Mir Zutritt zur Wohnung meines Bekannten verschafft" würde ja auch Fragen aufwerfen ...
 
Zuletzt bearbeitet:

Goliath

Erfahrenes Mitglied
11.05.2009
8.769
111
ZRH
meine.flugstatistik.de
Es geht hier gar nicht um die Sache. Ich finde die Formulierung 'grenzwertig' weil sie nicht unbedingt darauf schließen lässt der Bekannte wäre aktiv eingebunden.

"Ich habe Mir Zutritt zur Wohnung meines Bekannten verschafft" würde ja auch Feagen aufwerfen ...

Jetzt verdreh' mal nicht die Worte des OP.

"Ich habe Mir Zutritt zur Wohnung meines Bekannten verschafft"

hat nun mal eine ganz andere Bedeutung als

ich habe nun Zugang zu einem Account von einem Bekannten erhalten

:idea:
 
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