Ohne Pass und Personalausweis Intra-Schengen fliegen

ANZEIGE

SmilingBoy

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
831
1
CGN
ANZEIGE
Mein ukrainischer Kollege muss demnächst von Brüssel nach Mailand für ein Meeting. Leider wird sein ukrainischer Pass zu der Zeit in einer Botschaft sein, um ein Visum zu bekommen (dauert wohl eine Woche).

Er hat eine belgische "Carte de Séjour", die ähnlich aussieht wie ein belgischer Personalausweis in Scheckkartenformat. Damit kann man allerdings z.B. nicht nach Großbritannien reisen, man würde an der Passkontrolle abgewiesen. Intra-Schengen gibt es jedoch keine Passkontrollen, und der Pass wird nur bei manchen Fluglininen beim Boarding überprüft.

Wenn er mit Brussels Airlines fliegen würde, wäre ich mir nicht sicher, ob die ihn mit einer Carte de Séjour boarden lassen würden. Mit Lufthansa wäre es zumindest in Brüssel und Deutschland kein Problem, da keine Passkontrolle stattfindet - wird das auch nicht in Mailand überprüft beim Boarding? Und wie sieht es mit Lufthansa Italia aus (die fliegen glaube ich auch Brüssel-Mailand)?

Ansonsten natürlich noch die Frage, was sonst noch schief gehen könnte. Hotel in Mailand? Was ist, wenn die Polizei ihn anhält?

Was würdet ihr ihm raten?
 
Zuletzt bearbeitet:

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Gib ihm deinen Personalausweis ! ;)

Nein im Ernst... je nachdem wie wichtig dieses Meeting ist wuerde ich es darauf ankommen lassen. Allerdings ist es einfacher ein Meeting 1 Woche vorher zu verschieben wie 1 Tag vorher weil man sein boarding nicht geschafft hat.

Oder eben LH PJ...
 

Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
518
0
Brussels Airlines hat heute auf BRU-HEL beim Boarding Ausweise kontrolliert. Ist zwar laut meiner Erfahrung nicht auf allen Strecken so, aber die Gefahr besteht also. Was nun genau als Ausweis akzeptiert wird ist eine gute Frage, da dies von der Airline festgelegt wird. Ich habe keine Ahnung ob man als Ukrainer fuer die EU ein Visum braucht, falls dem so sein sollte wuerde ich auf keinen Fall ohne dieses (und ohne Pass) herumreisen.
 

mbx

Erfahrenes Mitglied
03.03.2010
405
0
BRU
Er hat eine belgische "Carte de Séjour", die ähnlich aussieht wie ein belgischer Reisepass. Damit kann man allerdings z.B. nicht nach Großbritannien reisen, man würde an der Passkontrolle abgewiesen. Intra-Schengen gibt es jedoch keine Passkontrollen, und der Pass wird nur bei manchen Fluglininen beim Boarding überprüft.

Kenne leider nur die E Karte (neues Teil im Checkkartenformat) für EU BürgerInnen, damit darf man zumindest in der EU hin- und herreisen. Keine Ahnung was nicht-EU Leute bekommen?

Aber hast Du mal bei SN angerufen? Die sollten's ja eigentlich wissen.

PS: Bin mal MXP-VIE geflogen, haben in MXP kurz kontrolliert, aber z.B. auch nicht gesehen/sich nicht dafür interessiert, dass mein Perso abgelaufen war (zum Glück, hatte auch nix anderes dabei, gleiches Botschafts-Problem wie Dein Kollege).
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
102
PS: Bin mal MXP-VIE geflogen, haben in MXP kurz kontrolliert, aber z.B. auch nicht gesehen/sich nicht dafür interessiert, dass mein Perso abgelaufen war (zum Glück, hatte auch nix anderes dabei, gleiches Botschafts-Problem wie Dein Kollege).

Abgelaufene (EU) Persos und Pässe sind in der EU 1 Jahr nach Ablaufdatum gültig.
 

SmilingBoy

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
831
1
CGN
Sorry, hatte einen kleinen Fehler im Summary - die Carte de Séjour sieht aus wie eine belgische ID Card (Scheckkartenformat), nicht wie ein Reisepass.

Der Flug ist noch nicht gebucht. Brussels Airlines checken beim Boarding eigentlich immer die ID. Ebenso Austrian und Swiss. Nur LH nicht. Ob da LH Italia auch dazu gehört, weiß ich allerdings nicht. Das ist eben die Frage.

Mein Kollege braucht kein Visum, da er eine Aufenthaltserlaubnis hat. Wenn er von außerhalb Schengen nach BRU fliegt, reist er dann mit Reisepass (ohne Visum) und Carte de Séjour ein.
 

hch

Erfahrenes Mitglied
25.05.2009
1.731
567
INN
Sorry, hatte einen kleinen Fehler im Summary - die Carte de Séjour sieht aus wie eine belgische ID Card (Scheckkartenformat), nicht wie ein Reisepass.

Der Flug ist noch nicht gebucht. Brussels Airlines checken beim Boarding eigentlich immer die ID. Ebenso Austrian und Swiss.

Die Austrian machts inzwischen auch in Oesterreich nicht mehr. In Deutschland bin ich sowieso immer von LH abgefertigt worden die nie den Ausweis kontrolliert hat.
 

Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
518
0
Wobei die Airlines andere Anforderungen stellen als die Ein/Ausreisebehoerden, einfach um einen Secondhand-Markt fuer Tickets zu unterbinden. Von daher sollte bei den meissten auch Fuehrerschein etc. ausreichen.
 

Tammo

Erfahrenes Mitglied
28.03.2009
710
1
bei NUE (bislang MUC)
Ich würde eine Kopie vom Pass und der Aufenthaltsgenehmigung zusammen mit der belgischen ID-Karte mitnehmen plus ggf. weitere vorhandene Dokumente wie Führerschein oder so. Das sollte dann ja hoffentlich passen innerhalb der Schengenländer. Es geht ja bei der Ausweiskontrolle doch primär nur darum, festzustellen, dass Du derjenige bist, der gebucht ist, es findet ja keine eigentliche Grenzkontrolle statt...
 

red star

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
720
0
LEJ
LH in BRU macht bei mir auf MUC/FRA Flügen öfter mal einen ID check. Ob die grüne Kommunal-ID dann ausreicht weiss ich nicht, hab es nie probiert zu meinen Inhaberzeiten.
 

mbx

Erfahrenes Mitglied
03.03.2010
405
0
BRU
Abgelaufene (EU) Persos und Pässe sind in der EU 1 Jahr nach Ablaufdatum gültig.

Wie ich leider mal erfahren durfte triftt dies nur auf abgelaufene Pässe zu, nicht jedoch auf Persos! Zumindest in Österreich, passiert bei einem Flug VIE-ZRH (vor Schengen), 5 Monate abgelaufener Person - no chance!

Die belgische ID reicht bei EU BürgerInnen sicher aus, auch um eine Grenzkontrolle zu passieren. Aber wie gesagt, ich weiß nicht wie es bei belgischer ID und nicht-EU Bürger aussieht.
 

FlyingFreak

Erfahrener Praktikant
05.04.2009
4.462
3
Paris
Kann er sich nicht von der ukrainischen Botschaft in Brüssel kurzfristig einen Passersatz austellen lassen?
Geht ja auch, wenn im Urlaub der Reisepass verloren geht/gestohlen wird.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.397
3.535
49
MUC
www.oliver2002.com
Eine Frage wäre warum die Ausweise kontrollieren: Ich vermute mal um sicherzustellen, das die Person tatsächlich diejenige ist, nicht ob sie das Recht hat, in der EU zu weilen.
 

mbx

Erfahrenes Mitglied
03.03.2010
405
0
BRU
Eine Frage wäre warum die Ausweise kontrollieren: Ich vermute mal um sicherzustellen, das die Person tatsächlich diejenige ist, nicht ob sie das Recht hat, in der EU zu weilen.

Wurde glaub ich schon häufiger diskutiert, dass es ersteres ist. Letzteres wäre nun wirklich auch nicht Zuständigkeit der Airline.

Mein Rat wäre nach wie vor, einfach mal bei Brussels Airlines anzurufen, da sie ja als Carrier in Betracht kommen und vielleicht wissen, welche Dokumente sie akzeptieren.
 

Foppes

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
485
1
SINGAPORE
Natürlich prüft die Fluggesellschaft nur, ob auch derjenige fliegt der auf dem Ticket drauf steht. Der Rest ist der Fluggesellschaft Intra-Schengen wohl ziemlich egal.

Eine gesetzliche Regelung scheint es ja nicht zu geben, sonst würden ja alle Fluglinien auf allen Intra-Schengen Flügen kontrollieren. Von daher wäre die "Grundlage" durchaus interessant.

Demnach kann auch nur die Fluggesellschaft dir sagen, welche Dokumente sie zur Identitätsprüfung anerkennt.

Der Führerschein ist ja auch kein offizielles Ausweisdokument (in D) wird aber bei der Post als Identifikationsdokument anerkannt. Wie weit dabei die Fluglinien gehen - keine Ahnung.

FR regelt das im übrigen sehr genau im Vorfeld! Auf deren Homepage werden bei der Buchung alle akzeptierten Dokumente angezeigt.
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
LH kontrolliert fast immer auf MUC/FRA-ARN... wir hatten den schwedischen RP meiner Frau nicht dabei (lag im Konsulat der Ami zur Erneuerung des Visum), und haben einfach die ofiziell aussehende Ami-EAD gezeigt:
http://www.ilw.com/immigrationdaily/news/i-766.jpg

Ging ohne probleme! (y)

Haha... was ist das denn ??!! Lies dir mal den Ausweis durch, 'Peoples Republic of China' !!

Wenn ich meine Augen nicht truegen ist die Dame auf dem Foto eindeutig weiss ! :D
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.631
1.316
Sagt mal gibt es hierzu eigentlich offzielle Regelungen?

Ex-DE kann man ja mit der Vielfliegerkarte fliegen (keinen interessiert wer wirklich im Flugzeug sitzt), aus den meisten Schengenländern (z.B. zurück nach DE) nur mit Ausweis (ID oder Reisepass).

Fall jemand was auf English hat, bitte per PM oder hier reinstellen!

Danke
 

THUMB

Erfahrenes Mitglied
03.11.2010
2.183
7
Sagt mal gibt es hierzu eigentlich offzielle Regelungen?

Ex-DE kann man ja mit der Vielfliegerkarte fliegen (keinen interessiert wer wirklich im Flugzeug sitzt), aus den meisten Schengenländern (z.B. zurück nach DE) nur mit Ausweis (ID oder Reisepass).

Fall jemand was auf English hat, bitte per PM oder hier reinstellen!

Danke

Ich weiß nicht, wo man dies nachlesen kann, aber mir wurde mal von einer Mitarbeiterin erklärt, dass bei Flügen innerhalb von Schengen vor allem auf Abgleich mit Name auf Bordkarte kontrolliert wird (bei LH erfahrungsgemäß auch gern mal gar nicht). Geht der Flug allerdings irgendwohin außerhalb von Schengen, sind die Fluggesellschaften gehalten, Gültigkeit des Pass und ggf. das Visum zu überprüfen und bei Unstimmigkeiten jemanden von der Behörde zu holen oder den Passagier abzuweisen. Wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen, können sie dafür haftbar gemacht werden.
Wenn ich länger nach Südamerika fliege, muss ich beim Check-in den Mitarbeitern meistens erklären, dass ich zwischen mehreren Ländern wechsel und somit immer unter der jeweiligen visumslosen 3-Monatsfrist bleibe.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.922
11.148
Es gibt Laender, in denen die Identitaet des Passagiers beim Boarding ueberprueft werden muss, Italien faellt mir ein und natuerlich Frankreich (vigipirate!). Wie man herausfinden koennte, welche Laender dies vorschreiben, ist mir nicht bekannt.

LH wehrt sich uebrigens mit Zaehnen und Klauen gegen entsprechende gesetzgeberische Vorstoesse in Deutschland, die immer mal wieder aus den Ecken der Proponenten von mehr "Sicherheit" kommen.
 

Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
518
0
Es gibt Laender, in denen die Identitaet des Passagiers beim Boarding ueberprueft werden muss, Italien faellt mir ein und natuerlich Frankreich (vigipirate!). Wie man herausfinden koennte, welche Laender dies vorschreiben, ist mir nicht bekannt.

Ist eigentlich auch egal, leider gibt es kaum ein Muster wann welche Airline beim Boarding zusätzlich zur Bordkarte noch einen Ausweis sehen möchte. Ganz ausschliessen kann man es wohl nie...
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.631
1.316
anscheind lt. EU nicht zwingend vorgeschrieben, daß man den Ausweis kontrollieren muss.

Antwort vom Luftfahrtbundesamt auf Englisch, weil der Kollege in Finnland es nicht glauben konnte, daß LH keine Ausweise kontrolliert!
[FONT=&quot]
Luftfahrtbundesamt meinte:
Dear XT600,
Your reservations about a lacking identity check within the scope of
the check-in procedure (as described by you) can be fully understood.
The European regulations (Regulation (EC) No. 300/2008 in conjunction
with Regulation (EC) No. 285/2010, chapter 5.3.1) state that the air
carrier has to ensure that the passenger’s check-in has been carried
out for the flight which is to transport the passenger’s baggage. That
means in detail that a clear assignment of the baggage to the passenger
is required. The identity check described by you by means of an official
document is a method to ensure this.

According to the provisions laid down in Regulation (EC) No. 185/2010,
chapter 5.3.1, boarding however does not necessarily require an identity
check. The regulations can only be interpreted in such a way that an
assignment of the checked baggage to a certain person must be possible.
This assignment is normally ensured by a label fixed on the boarding
card (or on an equivalent) documenting the detection of the checked
baggage. Should the most unlikely case happen that, after the check-in,
a passenger will give his boarding card to a third person not involved
who is spontaneously ready to depart instead of the passenger, then the
checked baggage will have to be assigned to this passenger replacing the
original one. The assignment can not be interpreted in such a way that
the passenger must also be the owner of the checked baggage.

Furthermore, according to chapter 5.1 of Regulation (EC) No. 300/2008
in conjunction with Regulation (EC) No. 185/210, the checked baggage is
subjected to security measures (x-ray screening), notwithstanding the
fact to which passenger the baggage belongs. If you check in with the
help of other than personal check-in systems (e. g. quick-check-in or
internet-check-in), the assignment is carried out by the means of
payment (credit card) as a substitute.

If a passenger has no checked baggage, but only hand baggage, the
regulations of chapter 5 of the appendix to Regulation (EC) No. 300/2008
in conjunction with Regulation (EC) No. 185/2010 can not be applied. In
this case, the legal regulations of chapter 4 of the appendix to
Regulation (EC) No. 300/2008 in conjunction with Regulation (EC) No.
185/2010 are applicable that “only” require the screening of
passengers as well as of their hand baggage.
We have already dealt with this subject in the past and verified the
observation of Regulation (EC) No. 300/2008. The supervision of air
carrier applied security measures (including the assignment of checked
baggage to a passenger) is carried out continuously by the
Luftfahrt-Bundesamt. However, we kindly ask for your understanding that
we are not able to inform you of the results of our measures of control
carried out with an air carrier.

Once again, we thank you for having committed yourself in the field of
aviation safety and security hoping that the a.m. information has been
of assistance to you.

Yours sincerely,
on behalf
[/FONT]