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U.a. auf handelsblatt.de
http://www.handelsblatt.com/wirtsch...tml?ticket=ST-981888-OGczvvsL4qXSeOXxgbz5-ap4
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Fragt sich eben nur wie zu verfahren ist, wenn mehrere Airlines involviert sind, z.B. LH und UA. Bei Verspätungen auf dem ersten Leg dürfte das ja noch klar sein, aber was ist z.B. wenn UA einen Anschlussflug anulliert? Ansprüche an UA oder LH?
Das ist ja jetzt erstmal nur ein Zeitungsartikel und nicht das Urteil. Ich lese da zwischen den Zeilen raus, das hier explizit Anschlussflüge nur mit derselben Airline ab dem non-EU Airport gemeint sind. Falls das wirklich so sein sollte, bliebe nur noch diese Frage bei codeshare-Flügen übrig.
Das wir dann ja spannend, wenn ein OTA Flüge zum Beispiel von LH und einer non-EU Airline "mixed" auf einem Ticket. Der non-EU Flug wird gestrichen(ist verspätet).Eine Beschränkung auf eine Fluggesellschaft findet man dort nicht, es wird m.M.n. suggeriert, dass es völlig gleichgültig ist - aber eben auch nicht explizit so bezeichnet.
Eine Entscheidung, mit der ich nie und nimmer gerechnet hätte.
Der nächste Hammer!
Nuja, der englische High Court fand sogar, dass sich dieses Ergebnis schon aus der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts ergibt.
Was ich auch albern finde - wenn jetzt also Fluggesellschaften am anderen Ende der Welt in Anspruch genommen werden können, deren einziger Bezug zur Gemeinschaft ist, dass sie ihre Flüge von irgendeinem strategischen Partner verkaufen lassen, macht die Unterscheidung in In- und Outbound nun wirklich gar keinen Sinn mehr.
Was ich auch albern finde - wenn jetzt also Fluggesellschaften am anderen Ende der Welt in Anspruch genommen werden können, deren einziger Bezug zur Gemeinschaft ist, dass sie ihre Flüge von irgendeinem strategischen Partner verkaufen lassen, macht die Unterscheidung in In- und Outbound nun wirklich gar keinen Sinn mehr.
Damit, wenn ich das richtig verstehe, dürften auch den Spielchen der Swiss mit ihrer der "kreativen Auslegung" der Verordnung der Stecker gezogen worden sein (sofern der Ausgangspunkt in der EU lag).
Eine Entscheidung, mit der ich nie und nimmer gerechnet hätte.
Der nächste Hammer!
Das wir dann ja spannend, wenn ein OTA Flüge zum Beispiel von LH und einer non-EU Airline "mixed" auf einem Ticket. Der non-EU Flug wird gestrichen(ist verspätet).
- Die LH wirst du nicht belangen können, da unschuldig und kein Vertragspartner
- Die Non-EU Airline kannst du (de facto) auch nicht belangen; mangels praktischer Zugriffsmöglichkeit
... und morgen gelten dann ALLE EU-Richtlinien in der ganzen Welt? Warum denn nur diese eine 261/04?
Wenn ich dann als EU-Bürger in einem brasilianischen Supermarkt eine falsch gekrümmte Banane kaufe, dann ist der Verkäufer dran
Ich finde es logisch. Wenn sich die Airlines regelmäßig darauf berufen, dass der gesamte Flug als einheitliche Leistung anzusehen ist und ich daher bei meinem LHR-FRA-EWR Ticket auch in LHR einsteigen muss und nicht in FRA einsteigen darf, kann doch hier im Ergebnis nichts anderes gelten. Der gesamte Flug, wie er ohne Stop-Overs und nur mit Transfers geticketed ist ist eine einheitliche Leistung, die als solche gepreist wird. Da ist es nur konequent, dass der Transfer im Zielland nicht als "gesonderte Leistung" angesehen wird.
Was ich auch albern finde - wenn jetzt also Fluggesellschaften am anderen Ende der Welt in Anspruch genommen werden können, deren einziger Bezug zur Gemeinschaft ist, dass sie ihre Flüge von irgendeinem strategischen Partner verkaufen lassen, macht die Unterscheidung in In- und Outbound nun wirklich gar keinen Sinn mehr.
Vom vertraglichen Standpunkt mag das konsequent sein. Ausgehend davon, dass das ausführende Luftfahrtunternehmen, das nicht Vertragspartner ist, fluggastrechtlich selbst "haftet", finde ich das weit weniger konsequent. Und ehrlich gesagt auch ein wenig übertrieben. Bin gespannt, wie sich das entwickelt - und ob ich demnächst sehen muss, wie ich auf Hawaii meine Titel vollstreckt bekomme...
Dem stimme ich zu. Denn nun ich habe noch eine weitere Forderung gegenüber QR aus dem März 2017. Es geht um einen Umsteigeflug TXL-DOH-KUL. Der Flug QR852 kam seinerzeit mit einer satten Verspätung am KUL an. Bisher hat man sich darauf berufen, dass dieser Flug außerhalb der EU-Fluggastrechte liegt. Das hat sich dann wohl geändert. Mal sehen, was bei raus kommt. Vielleicht nichts, vielleicht etwas mehr. Bei QR reagiere ich sehr sensibel. Was QR-Sepp dazu wohl meint?Blöd für QR dann zum Beispiel, oder?