Keine Zahlung trotz Titel: Jetzt tut's weh

ANZEIGE

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.509
Neuss
www.drboese.de
ANZEIGE
Es gibt Airlines, denen sind vollstreckbare Titel egal. GVer haben keine Lust auf ZV-Maßnahmen am Flughafen und Bankverbindungen im Inland, zusammenarbeitende Reiseveranstalter für eine Forderungspfändung sind ebenfalls nicht vorhanden. Ich habe überlegt, ob es da nicht nett wäre, eine .de-Domain zu pfänden, wenn diese einen solchen Wortlaut hat, dass eine Verwertung einen Erlös bringen könnte. Bei Lufthansa.de dürfte das wegen namens- und kennzeichenrechtlicher Beschränkungen nicht der Fall sein. Mir fallen da aber durchaus Domains ein, die einen Wert haben könnten, ohne Namens- oder Kennzeichenrechte der Airline zu verletzen.

Über Eure Gedanken freue ich mich.
 

Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
304
11
NRW
Wenn du ein Konto in der EU hast, sollte es möglich sein, dieses Konto zu pfänden. EuKoPfVO heißt das gute Ding, praktische Erfahrungen habe ich nicht.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.556
Wenn du ein Konto in der EU hast, sollte es möglich sein, dieses Konto zu pfänden. EuKoPfVO heißt das gute Ding, praktische Erfahrungen habe ich nicht.

Konkret muss man in dem Fall einen "Antrag auf einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung" stellen.
Das ganze ist etwas aufwändiger als bei einer üblichen Kontopfändung aber der Mehraufwand hält sich in Grenzen.

Im Fall eines eines Österreichischen Unternehmens, allerdings keine FLuggesellschaft, sind etwa 15 Wochen zwischen Antragsstellung und Zahlung vergangen.

Das Verfahren funktioniert in allen Mitgliedsstaaten außer Dänemark und GB.


Aber kann ein GV überhaupt einen rechtmäßigen Vollstreckungsauftrag verweigern?

Ich hatte einen Fall als ein GV zunächst abgelehnt hat eine Vollstreckung in noch vorhandenen Grundbesitz vor zu nehmen, welcher offenbar bei der Übertragung an die Ehepartnerin vergessen wurde, allerdings hat die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Präsidenten des Amtsgerichts den Sachverhalt doch recht einfach aufgelöst.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Brainpool und kexbox

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
3.579
445
LEJ
Wieso kommt es auf die "Lust" des GV an? Muss der nicht, wenn es was gäbe :confused:.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
GVer haben keine Lust auf ZV-Maßnahmen am Flughafen und Bankverbindungen im Inland,

Das macht mich jetzt auch stutzig.
Kannst du das näher beleuchten damit man es besser einsortieren kann?
Notfalls lasse ich mich zum GV ausbilden, der Titel läuft ja 30 Jahre, sollte also selbst mit Wiederholungsprüfung zu schaffen sein.
Dann lege ich den Flieger an die Kette...=;
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.509
Neuss
www.drboese.de
"Evidentes Dritteigentum" ist so ein Stichwort, was dann gerne mal gemurmelt wird. Die Duty Free Kasse ist oft auch keine, die Geld der Airline enthält, Verkaufsbüros am Flughafen teils auch Drittunternehmen... diese Europa-Pfändung hatten wir schon mal, scheint mir bei kleineren Forderungen aber etwas nervig und langwierig. Eine Domainpfändung geht hingehen recht fix und ich bin sicher, dass binnen kürzester Zeit das Telefon klingelt und eine Lösung gefunden wird. Auch für künftige Fälle. Andernfalls wird eben verwertet.
 

abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
982
145
DUS
Fragst du dich nach der allgemeinen Tauglichkeit einer Domain als Gegenstand einer Pfändung?
Zumindest auf den ersten - mobilen iPhone - Blick scheinen folgende Urteile dafür zu sprechen:

BGH Urteil vom 11.10.2018 - VII ZR 288/17
BGH Beschluss vom 5.7.2005 - VII ZB 5/05

Oder habe ich etwas überlesen?
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
"Evidentes Dritteigentum"
Tja, ist halt nicht mehr die gute alte Zeit als den Firmen ihr Inventar noch gehörte, heute ist alles finanziert oder geleast.
Die Tankfirma "Bearbeiten" das die auf Barzahlung besteht. Wenn dann der Captain die Scheine hervorkramt--->Fass Hasso (äh GV)
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.509
Neuss
www.drboese.de
Fragst du dich nach der allgemeinen Tauglichkeit einer Domain als Gegenstand einer Pfändung?
Zumindest auf den ersten - mobilen iPhone - Blick scheinen folgende Urteile dafür zu sprechen:

BGH Urteil vom 11.10.2018 - VII ZR 288/17
BGH Beschluss vom 5.7.2005 - VII ZB 5/05

Oder habe ich etwas überlesen?
Das Ob der Pfändung ist mir klar. Ich mir ging es darum, ob ich etwas übersehen habe.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
... ob ich etwas übersehen habe.

Meine oben etwas flapsig / schlüpfrig gestellte Frage war schon durchaus mit ernstem Hintergrund. Denn zum Einen muss die Website ja auch einen echten, bei einem Verkauf realisierbaren Wert haben. Und zum anderen musst Du auch den technischen Gedanken beachten - wo ist die Seite gehostet, denn Du willst da ja auch quasi „physisch“ herankommen.

Oder willst Du die Seite gar nicht pfänden sondern nur die .de Domain bei der Denic?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Ja, es geht nur um die Domain, also den Anspruch des Schuldners gegen die Denic eG

Okay, verstanden. Dann lag ich mit meinem Posting #3 ja doch gar nicht so verkehrt...

Trotzdem fehlt mir, ehrlich gesagt, die Phantasie - was für .de Websites mag es geben, die für die Airline einen bedeutenden Wert haben und die keine Namensrechte der Airline beinhalten wie zB thaiairways.de

:confused:
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.509
Neuss
www.drboese.de
Es ist nicht iberia, aber ich kann mir vorstellen, dass es viele Unternehmen mit dem Namen gibt, die aus anderen Branchen stammen.

Die Abkürzung SAS nutzt sicher auch noch jemand anderes, als nur eine Airline aus Skandinavien.
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.881
27
Und wenn nicht hat man ja genug zugriffe drauf und eine Google Adwords Seite einzurichten.
 
  • Like
Reaktionen: maex

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.822
1.080
KUL (bye bye HAM)
Bekommt die Airline Kickback von den Flughäfen wenn sie im Jahr genug Umsatz macht? Wenn ja, würde ich versuchen in die Forderung reinzupfänden.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
"Evidentes Dritteigentum" ist so ein Stichwort, was dann gerne mal gemurmelt wird.

Nun gut, wenn die Blechröhre dem Vollstreckungsschuldner nun mal nicht gehört, führt es ja auch nicht weiter, das Ding pfänden zu wollen. Wenn du dagegen weist, dass der Schuldner Eigentümer ist und der GV sich trotzdem weigert, kann man ja auch mal Erinnerung einlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: LE2012

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Kann man der Airline nicht auf die Füße treten indem man die Genehmigungsbehörde scharf macht von wegen >>Zuverlässigkeit, Zahlungsfähigkeit, etc....<<? Alles so Voraussetzungen für die Erteilung der Lizenz / Landegenehmigung
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Kexbox, wie wäre es, nicht die Haupt-Domain der Airline pfänden zu lassen, sondern z.B. die, über die sich Mitarbeiter einloggen können, um etwa ihren Dienstplan abzurufen, Krankmeldung einzureichen, usw.? Ich weiß, dass es von LH so eine Domain gibt, dürfte für ordentlich Radau sorgen : )
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.509
Neuss
www.drboese.de
Auch wenn der Titel etwas anderes suggeriert: Es geht darum, aus der Pfändung den Anspruch zu befriedigen. Eine Domain à la "Easyjet-Webportal.de" wäre wohl wenig marktgängig. Außerdem dürften ausländische Airlines für solche Zwecke selten eine .de-Domain haben, was aber gerade interessant ist, da die Pfändung in Deutschland erfolgt.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Sie soll also werthaltig sein, auf .de enden, aber nicht den Namen der Airline enthalten? Außerdem muss deine Schuldnerin auch Inhaberin der Domain sein, nicht eine Tochter der Airline? ... Puhhh

european-flight-academy endet zB auf .com und Inhaberin wird vermutlich die Lufthansa Aviation Training GmbH sein, was dir wohl wenig hilft, wenn du einen Titel gegen die LH AG hast.

Also es geht um eine nicht-EU-Airline, die am Flughafen nicht sinnvoll greifbar ist, keine Konten in DE unterhält und evtl eine .de-Domain besitzt?
Aufrechnung kommt auch nicht in Betracht, um den "Anspruch zu befriedigen?"
 
Zuletzt bearbeitet:

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.509
Neuss
www.drboese.de
Seid doch mal kreativ!
ej.jpg
So hat zum Beispiel die FUJIAN YUANCHUANG INK-JET SYSTEM TECH. CO., LTD. eine IR-Marke mit der Zeichenfolge "easyjet" für Tintenstrahldrucker, dies mit Erstreckung für Deutschland. Die haben sicher nichts dagegen, ihren Marktauftritt in Deutschland vorzubereiten.

Und Iberia.de würde der Inhaberin der Unionsmarke 010649697 "Iberia" für Eis sicher auch nicht schaden.