Pax stehen gelassen am SXF

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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.704
6.196
LEJ
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Pax am SXF stehen gelassen. Wie seht ihr die Sachlage?

Gebucht Flug auf Belavia R3 SXF via MSQ nach KDG.

Visum über Reisebüro beantragt mit Einreisedatum 06.05..
Flug allerdings 05.05..
Pax stellt Fehler fest und korrigiert noch vor Ausstellung des Visums.
Reisebüro bestätigt die Änderung schriftlich und stellt dafür einen zusätzlichen Rechnungsbetrag.
Visum wird erteilt, allerdings mit falschem Datum, nämlich den 06.05..
Also nichts mit Datumsänderung zum 05.05..

Onlinecheckin von Pax durchgeführt. Beim checkin am SXF die Mitteilung, dass Pax bis MSQ fliegen darf. Die weitere Mitnahme von MSQ nach KDG wurde verweigert. Pax bricht Reise am SXF ab.

Frage: wer haftet? Der PAX selbst, das Reisebüro oder wie seht ihr das.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.556
In diesem Fall kommt es auf den ganz genauen Ablauf und Zeiten an.

Zunächst scheint es ja so, dass der Pax selbst das Visum mit falschen Datum beantragt hat, bedeutet zunächst sein Problem.
Da hier aber offenbar der Fehler entdeckt und gemeldet wurde könnte wieder das Reisebüro in der Haftung sein insbesondere wenn Zusatzkosten in Rechnung gestellt wurden.

Die interessante Frage ist allerdings, wann wurde der Fehler entdeckt und veranlasst? war diese Zeitspanne zu gering dürfte dennoch das Verschulden beim Reisenden liegen.

Auch wäre es wichtig zu klären ob ein Visumsantrag überhaupt geändert werden kann oder ein vollständig neuer Antrag notwendig ist, für den Fall dass eine Änderung unmöglich und das dem Reisebüro nicht aufgefallen ist, würde das wieder auf ein Verschulden des Reisebüros hindeuten.

Die pragmatische Lösung könnte aber sein, zu erreichen dass die Beförderung wie gebucht am nächsten Tag oder später statt findet, da ja nun das Hindernis weggefallen ist.

Ansonsten auch Verbindung mit dem Reisebüro aufnehmen und eine Stellungnahme abwarten.
 

nevadaman

Erfahrenes Mitglied
20.07.2013
2.230
4
Gab es keine Zeit zwischen Visum Erteilung (Pass Rücksendung) und Flug um das zu klären/Reklamieren/Ändern?

Mit einem Visum für den falschen Flug Tag braucht man doch gar nicht zum Flughafen.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.704
6.196
LEJ
1.)Gab es keine Zeit zwischen Visum Erteilung (Pass Rücksendung) und Flug um das zu klären/Reklamieren/Ändern?

2.) Mit einem Visum für den falschen Flug Tag braucht man doch gar nicht zum Flughafen.

zu 1.) Zeit war vorhanden, Visum war noch nicht ausgestellt.
zu 2.) Hab ich bezogen auf "Russland&Co" auch vor Abreise gesagt (anderswo lässt sich das regeln). Es entgegnete mir nur ein Lächeln mit dem Satz in etwa " woher willst du denn das wissen". Dann belege das mal auf die Schnelle, ....... das sind die üblichen Killer. Thema ist aber ein anderes, nämlich wer zahlt und wer nicht.
 

nevadaman

Erfahrenes Mitglied
20.07.2013
2.230
4
also wenn zwischen Visum Erteilung und Flug (genug) Zeit war sehe ich klar eine erhebliche Mitschuld vom Pax.
Er muss es im Pass Kontrollieren und wenn da was nicht passt sofort sich melden.

Ob da das Reisebüro überhaupt in Anspruch genommen werden kann? ... die Zusatzrechnung für die Änderung wird zurück kommen, mehr glaub ich nicht ...
 

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Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.704
6.196
LEJ
also wenn zwischen Visum Erteilung und Flug (genug) Zeit war sehe ich klar eine erhebliche Mitschuld vom Pax.
Er muss es im Pass Kontrollieren und wenn da was nicht passt sofort sich melden.

Ob da das Reisebüro überhaupt in Anspruch genommen werden kann? ... die Zusatzrechnung für die Änderung wird zurück kommen, mehr glaub ich nicht ...
Persönlich sehe ich das ein wenig anders.
Es waren von Visaerhalt bis Abflugdatum drei Tage. Der Nichtänderung des Datums wurde dem RB sofort telefonisch gemeldet. Das RB hat ein "Begleitschreiben" per Mail gesendet, dass sinngemäß "alles kein großes Problem" wäre. Den Inhalt des Schreibens kenne ich (noch) nicht in Gänze. Es soll drinnen stehen, dass der Pax höchstens bis Mitternacht warten müßte und kann um NullUhr einreisen, es käme auf die Immi an.
Für mich etwas suspekt........
 
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alinakl

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15.07.2016
4.063
1.556
Ob da das Reisebüro überhaupt in Anspruch genommen werden kann? ... die Zusatzrechnung für die Änderung wird zurück kommen, mehr glaub ich nicht ...

Dass das Reisebüro im Haftungsfall diese Methode versuchen wird, ist klar aber ob auch rechtlich in Ordnung ist eine andere Frage.

Man muss eben den exakten zeitlichen Ablauf und die genauen Vertragsbedingungen kennen, aber das Reisebüro hat zusätzliche Kosten für eine zusätzliche Leistung verlangt so ganz pauschal lässt sich da eine Haftung ohne Detailprüfung nicht ausschließen.

Gegen die Haftung spricht aber eben als schwerwiegender Grund, dass der ursprüngliche Fehler vom Reisenden ausging, auch die Frage wann das fehlerhafte Visum erteilt wurde kann entscheidend sein.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Der gesamte Sachverhalt gibt eine abschließende Einschätzung doch gar nicht her. Hat das Reisebüro an irgendeiner Stelle einen Fehler gemacht, der dazu führte, dass er nicht fliegen konnte, muss es dafür auch einstehen. Kann aber natürlich auch den Gesamtumständen geschuldet oder fehlerhaft von dem Büro bearbeitet worden sein, das die Visa ausstellt.

Und, klar, auch eine Mitschuld v. Langstrecke kommt in Betracht, falls er die Visa nicht kontrolliert hat und andernfalls noch eine Änderung möglich gewesen wäre.

Er muss jetzt einfach abwarten, wie sich das Reisebüro äußert, und dann entsprechende Schlüsse ziehen.

Immerhin scheint hier klar, dass man der Fluggesellschaft nichts vorwerfen kann. Ist doch schon mal was.
 

nevadaman

Erfahrenes Mitglied
20.07.2013
2.230
4
ok drei Tage sind schon knapp und wenn dem RB das gleich gemeldet wurde sieht die Sache wieder anders aus ...
 

Langstrecke

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31.08.2013
8.704
6.196
LEJ
1.) Der gesamte Sachverhalt gibt eine abschließende Einschätzung doch gar nicht her. Hat das Reisebüro an irgendeiner Stelle einen Fehler gemacht, der dazu führte, dass er nicht fliegen konnte, muss es dafür auch einstehen. Kann aber natürlich auch den Gesamtumständen geschuldet oder fehlerhaft von dem Büro bearbeitet worden sein, das die Visa ausstellt.

2.) Und, klar, auch eine Mitschuld v. Langstrecke kommt in Betracht, falls er die Visa nicht kontrolliert hat und andernfalls noch eine Änderung möglich gewesen wäre.

3.) Er muss jetzt einfach abwarten, wie sich das Reisebüro äußert, und dann entsprechende Schlüsse ziehen.

4.) Immerhin scheint hier klar, dass man der Fluggesellschaft nichts vorwerfen kann. Ist doch schon mal was.

zu 1.) sehe ich zur Zeit auch so
zu 2.) war nicht ich, sondern meine +1, die für vier Leute einen 5-TageTrip organisiert hat. Eine scherte aus und "besorgte" sich das Visum selbst. Meine +1 hat alles richtig gemacht und das ist gut so.
zu 3.) so ist es
zu 4.) volle Zustimmung und ist auch meine Denke. Meine "Vorwarnung" wurde halt missachtet.......
 

odie

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30.05.2015
7.142
3.059
Z´Sdugärd
Wer mal Schuld hat lass ich mal aussen vor. Ich sehe die HAUPTSCHULD meiner Meinung nach darin das man alles im auf Kante nähen muss. WARUM kann man ein Visa nicht zeitig beantragen? Ich kapier sowas nie im Leben...
 
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31.08.2013
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Wer mal Schuld hat lass ich mal aussen vor. Ich sehe die HAUPTSCHULD meiner Meinung nach darin das man alles im auf Kante nähen muss. WARUM kann man ein Visa nicht zeitig beantragen? Ich kapier sowas nie im Leben...

Ich auch nicht. Du hast recht und ich auch. Die Frage meiner +1 an die vierte im Bunde "Hast du schon dein Visum beantragt", konnte ich schon nicht mehr hören. Ich habe nur gesagt: "wenn es zeitlich nicht mehr klappt, ist doch ihr Problem und nicht deines". Solche klaren Ansagen vertagen manche +1e nicht so leicht.