Frankreich: Bargeld beim Zoll deklarieren?

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MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
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Bekanntlich muss man beim Verlassen der EU Bargeldbeträge über 10000€ deklarieren, beim Überschreiten einer EU-Binnengrenze nur bei Nachfrage durch einen Zollbeamten.
https://www.zoll.de/DE/Privatperson...halb-der-EU/reisen-innerhalb-der-eu_node.html
Letzeres habe ich in der Praxis noch nie erlebt.

Nun scheint Frankreich eine etwas andere Regelung zu haben:
https://de.france.fr/de/nuetzliche-tipps/zoll-und-einfuhrbestimmungen
Hier steht unter der Rubrik Bargeld: Wenn Sie, auch innerhalb der EU, eine Grenze überschreiten und mehr als 10.000 € bei sich haben (in Bargeld, Schecks, Devisen, usw.) muss dies beim Zoll angemeldet werden.

Ich verstehe das so, dass Bargeld proaktiv deklariert werden muß. Wie macht man das in der Praxis, wenn man die Grenze z.B. im Zug oder mit dem Auto überquert oder ein Schengen-Binnenflughafenterminal benutzt. Da gibt es doch schon längst keine Zollkontrolleure mehr. Genügt es, nach Ankunft am Bestimmungsort zu einem Zollamt zu gehen?
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
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1.212
MLA
Wie macht man das in der Praxis, wenn man die Grenze z.B. im Zug oder mit dem Auto überquert oder ein Schengen-Binnenflughafenterminal benutzt. Da gibt es doch schon längst keine Zollkontrolleure mehr. Genügt es, nach Ankunft am Bestimmungsort zu einem Zollamt zu gehen?
Die meisten Flughäfen in Europa haben doch wegen Anschlussflügen aus Übersee den grünen und den roten Ausgang, du verzollst ja am Zielflughafen. Das ist in Frankreich nicht anders. In Frankreich steht da auch fast immer wer, weil Frankreich bei Fälschungen besonders hinterher ist. Also roten Ausgang nehmen. Kompliziert stell ich mir nur Zug vor, Auto kann man ja eine Strecke nehmen, auf der ein Zollposten steht.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.059
139
FRA
Ich lese das als die allgemein gültige Regel, nach der € 10.000,- ++ angemeldet werden müssen.
Es wird nicht auf eine frz. Grenze angespielt sondern allgemein „eine Grenze“.
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.681
FRA
In Deinem zweiten Link sind doch zwei E-Mail-Adressen genannt. Wenn Du also auf der sicheren Seite sein möchtest, würde ich das Anliegen dort schriftlich adressieren. Mit einer entsprechenden Antwort kannst du dann immer etwas "offizielles" vorweisen.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.658
9.202
CPT / DTM
Das ist an allen EU-Grenzen so.

Auch in D. Darum stehen Fahndungsgruppen vom Zoll auch gerne an den Grenzen nach Luxemburg und der Schweiz und vermelden sehr häufig Erfolg.....
 

MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
267
70
Ich lese das als die allgemein gültige Regel, nach der € 10.000,- ++ angemeldet werden müssen.
Es wird nicht auf eine frz. Grenze angespielt sondern allgemein „eine Grenze“.
Ich habe mich inzwischen mal schlau gemacht. Es gibt hier tatsächlich einen Unterschied zwischen D und F. Der deutsche Zoll ist da sehr liberal:
Beim Überschreiten einer EU-Binnengrenze muss nur auf Nachfrage das Bargeld deklariert werden. Zwischen D und F hat man mir eine solche Frage noch nie gestellt.
In Frankreich muss auf jeden Fall proaktiv eine Deklaration abgegeben werden:
Emporter à l'étranger, ou rapporter en France, plus de 10 000 euros en espèces sans le déclarer à la douane est interdit. Cette infraction est très sévèrement sanctionnée. De même, si vous emportez une somme en espèces ou assimilés (chèque au porteur, bon de caisse, etc.) supérieure à ce plafond, vous devez déclarer ce transfert à la douane. Et cela, même si le pays de destination est membre de l'Union européenne.
Ich werde Frankreich auf dem Schienenweg erreichen, um kurz danach in Paris CDG in ein Drittland weiterzureisen. Hier sind also zwei Deklarationen nötig, eine bei der Einreise, die andere bei der Ausreise. Letztere kann natürlich am direkt am Flughafenzoll abgeben werden. Da hier mit hoher Wahrscheinlichkeit die Frage gestellt wird, wo das Geld herstammt, kann ich auf die Einreiserklärung nicht verzichten. Hier wird es richtig kompliziert. Es gibt ein Internetportal des franz. Finanzministeriums namens Dalia, bei der man die Erklärung elektronisch einreichen kann. Ich beiße mich gerade durch die Bedienungsanleitung, die natürlich ausschließlich in französischer Sprache verfügbar ist.