Ryanair will nicht mehr - wie setz´ ick mir zu Wehr ?

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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
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Ryanair sendet mir Email und spricht (fuer mich ueberraschend) KLARtext:

"dass Ihr Flug …. AUS KOMMERZIELLEN (!) Gruenden annulliert warden musste."


Habe eben nachgeschaut: ab sofort geht der letzte Flug aus Sevilla nach HAM am 5.1.2020; danach ist die Strecke eingestellt.


Mitgeschickt wird ein Text, dass ich zwischen Erstattung und "Option zur Umleitung" waehlen koenne.

Sicher nicht zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit; mir selber aber noch nie mit FR passiert.

Mag mir jemand mit Erfahrungen in aehnlicher Situation helfen (z.B. beste Hotline-Nummer, erfolgversprechende Argumentationsbasis, etc.) ?
Danke schon mal !
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.480
653
Was ist denn Dein Ziel? Also nicht Sevilla.... Sondern was möchtest Du erreichen?
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Was ist denn Dein Ziel? Also nicht Sevilla.... Sondern was möchtest Du erreichen?
Gebucht war Sevilla > HAM Mitte Januar, und am besten genau so moechte ich aus Andalusien ZURUECK nach HH.
Aktuell fliegt FR auch im Januar noch Malaga an, aber die Zugfahrt dahin wuerde ich mir gerne ersparen.
Ist es realistisch von FR Umbuchung auf Iberia (dann aber leider mit Zwischenstopp in MAD!) zu verlangen ?
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
13

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.512
2.909
FRA
Einfach mal die EU-Verordnung Nr. 261/2004 lesen. Fluggesellschaften können bis 14 Tage vor Abflug Flüge stornieren und du bekommst das Geld zurück und sonst nichts !
https://www.flightright.de/ihre-rechte/fluggastrechte-bei-verspaetung


Hier mal der Artikel zur Annullierung im Wortlaut:

Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,
b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder
ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
(2) Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung.
(3) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
(4) Die Beweislast dafür, ob und wann der Fluggast über die Annullierung des Fluges unterrichtet wurde, trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen.

Du meinst sicher, das kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen und Unterstützungsleistungen besteht, der Anspruch auf Beförderung erlischt dadurch nicht.

@VBird: Beförderung auf Fremdmetall habe ich bei FR noch nicht gehört, das wirst du wohl ohne Unterstützung von denen nicht freiwillig bekommen. Pragmatischer Ansatz wäre, entweder den nächstgelegenen Abflug- oder Ankunftsflughafen zu nehmen, du es gibt eine Umsteigeverbindung mit FR nach HAM und du lässt dich darauf umbuchen.
 
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airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
13
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet,

Das ist m.E. die Regelung die greift. Das Angebot zur anderweitigen Beföderung gilt nur bei Stornierungen innerhalb der 14 Tage Frist.
 
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Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.397
260
Bielefeld
Easyjet hat das finde ich gut gelöst - in einem ähnlichen Fall (Einstellung Aarhus-Berlin) konnte man online kostenlos umbuchen - und zwar auf alles an allen Daten, nicht mal der Abflughafen muss gleich bleiben. So wurde aus einem Trip nach Dänemark im Herbst mit wenigen Klicks eine Reise nach Korsika in den Sommerferien. :)

Und als wäre das nicht schon schön genug, galt die Regelung für die gesamte Buchungsnummer (in meinem Fall 8 Flüge), nicht nur den tatsächlich gestrichenen. Auch Madeira, Kanaren oder Marokko wären möglich gewesen.
 
Zuletzt bearbeitet:

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Das ist m.E. die Regelung die greift. Das Angebot zur anderweitigen Beföderung gilt nur bei Stornierungen innerhalb der 14 Tage Frist.
Falsch, da geht es nur um die Ausgleichszahlung, die Umbuchung auf eine andere Airline müssen wir zahlen, ist ja hier eindeutig. Also FR schriftlich mit Fristsetzung zur Umbuchung auffordern, wenn besten mit einem Vorschlag welche Flüge zu buchen sind.
Es wird aber sicher darauf hinauslaufen, das man den dann erstmal selbst zahlen muss und den Betrag dann Einlagen kann.
Den Ryanair Flug nicht selbst stornieren oder die Erstattung veranlassen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.369
BRU
Easyjet hat das finde ich gut gelöst - in einem ähnlichen Fall (Einstellung Aarhus-Berlin) konnte man online kostenlos umbuchen - und zwar auf alles an allen Daten, nicht mal der Abflughafen muss gleich bleiben. So wurde aus einem Trip nach Dänemark im Herbst mit wenigen Klicks eine Reise nach Korsika in den Sommerferien. :)

Anbieten können sie es ja, und wenn für beide Seiten akzeptabel, auch völlig in Ordnung.

Nützt Dir aber rein gar nichts, wenn Du tatsächlich an einem bestimmten Datum eine bestimmte Strecke brauchst, und Alternativen mittlerweile ein Vielfaches kosten.

Rechtlich gesehen ist FR meinem Kenntnisstand nach in der Tat verpflichtet, eine Ersatzbeförderung zu bieten, einschließlich mit Fremdairlines. Wie man das durchsetzt, ist eine andere Frage….
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.510
Neuss
www.drboese.de
Ich klage fur einen Mandanten gerade auf „flieg mich“ gegen Eurowings. Ich habe als Streitwert die Kosten eines Wingly-Piloten angesetzt. Ist natürlich gewagt, da die meisten da nur VFR fliegen, aber erstmal ein Ansatz.

Da Ryanair irisches Recht versucht zu vereinbaren, könnte es hier etwas fummeliger sein.

Da bleibt wohl nur das ausweichen auf den nächstmöglichen ersatzflug auf Kosten von FR.
 

Gargleblaster

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
415
253
Ist schon zwei Jahre her: KTW-HAM wurde eingestellt.

Ryanair hatte mir damals im Chat die Erstattung von KTW-WAW-HAM mit LOT versprochen und eingehalten. Ich musste in Vorleistung gehen.

Auf meine Rechte (Ersatzbeförderung) habe ich freundlich hingewiesen.

Dass der LOT Flug vor dem gebuchten FR Flug stattfand, spielte keine Rolle.

Fand das überraschend geschmeidig. Aber eben alles in 2017.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.671
1.046
TXL
Ich bin immer und immer wieder erstaunt, dass hier...

1.) immer und immer wieder Threads zu Fragestellungen der VO (EG) 261/2004 aufgemacht werden, obwohl es dafür mindestens einen gibt, der praktisch jedwede Frage hierzu beantwortet und im Übrigen genau für solche Diskussionen bestimmt ist;
2.) immer und immer wieder dieselbe inhaltsgleiche Frage der Umbuchung infolge Annullierung gestellt wird, so dass sich offenbar wenige die Mühe machen, auch nur fünf Minuten zu recherchieren bzw. hier im Forum zu lesen;
3.) trotz all dessen immer und immer wieder falsche Antworten darauf gegeben werden.
 
R

rolst01

Guest
Bei dem TO ist nichts anderes zu erwarten, da er ständig Fragen stellt, die bereits hier beantwortet wurden.
Er bekommt eben alles gerne auf dem Silbertablett serviert, als selbst mal zu recherchieren.

Unnötig zu erwähnen, das selbiger TO noch nie anderen hier geholfen hat, einen Tripreport geschrieben hat oder an seinen Erfahrungen teilhaben läßt.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Ich bin immer und immer wieder erstaunt, dass hier...

2.) immer und immer wieder dieselbe inhaltsgleiche Frage der Umbuchung infolge Annullierung gestellt wird,
Ich meinerseits bin immer wieder erstaunt, dass hier fast immer irgendjemand zu einem konkreten Anliegen völlig überflüssigen Sermon absondern muss.

Der T.E. hatte um Erfahrungen aus erster Hand bzw. Tipps zum Verhandeln mit RYANAIR (und zwar genau mit DIESER Airline) gebeten.
Was ich NICHT getan hatte, ist Dich zu fragen, ob ich nach Annullierung evtl. irgendwelche Rechte habe.

Mach evtl. einfach einen eigenen Thread auf, falls Dir langweilig sein sollte ! :cool:
 
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Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.397
260
Bielefeld
Bei dem TO ist nichts anderes zu erwarten, da er ständig Fragen stellt, die bereits hier beantwortet wurden.
Er bekommt eben alles gerne auf dem Silbertablett serviert, als selbst mal zu recherchieren.

Das Problem ist das man beim „selber recherchieren“ dann auch Beiträge wie diesen hier findet - also besser zum zweiten mal auf eine Frage antworten als gar nicht.
 
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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
o.t.
, dass in diesem Forum einige wenige - nennen wir sie mal Schmeissfliegen (ungemein lästig, völlig überflussig, aber für intelligente Warmblüter eher ungefährlich) - ungestraft oder auch nur ungerügt ständig die eigentlich denkbare nette Atmosphäre hier zu vergiften versuchen, in ihrem pubertären Drang, wegen Frust im eigenen Leben als Möchtegern-Mobberchen hier die Sau rauslassen zu müssen.

Ich habe bei Snappy, dessen Beiträge ich sehr schätze und immer gerne lese, mal auf Danke geklickt, weil ich erst durch sein Zitat auf Beitrag 13 aufmerksam wurde, welchen ich bisher nicht gesehen hatte.
Ich habe genau ZWEI völlig bescheuerte Insassen hier auf meiner Ignorier-Liste, und der Verfasser von nr. 13 besetzt schon 50% hiervon.

Springt mir da doch nun zusätzlich zu Snappy's Zitat noch folgender Dünnschiss entgegen:

Unnötig zu erwähnen, das selbiger TO noch nie anderen hier geholfen hat, einen Tripreport geschrieben hat oder an seinen Erfahrungen teilhaben läßt.

"noch nie
1. anderen hier geholfen
2. einen Tripreport geschrieben
3. an seinen Erfahrungen teilhaben läßt"

Gleich 3 Lügen in einem Satz, welche mit minimalster Recherche (!!!) von jedem geneigten Mitforisten widerlegt werden können! :resp:

Mann, Jungchen, hast Du einen an der Waffel!

Wenn Du Dein Abitur hinter Dir hast (ich drücke Dir die Daumen!) wirst Du im realen Leben aber im Umgang mit Cheffe und Kolleschen bissken anders auftreten müssen ...
:rolleyes:
 
R

rolst01

Guest
Fünf Beleidigungen in einem Beitrag. Du hast dich nicht so wirklich im Griff, oder?

Es gibt aber wirksame Mittel und Methoden, um die eigene Aggressivität in den Griff zu bekommen: Beissringe, oder Geruchflässchen. Oder kneif dir ganz feste in den Arm, wenn es mal wieder in dir hochkocht.

Viel Erfolg!
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Ist schon zwei Jahre her: KTW-HAM wurde eingestellt.

Ryanair hatte mir damals im Chat die Erstattung von KTW-WAW-HAM mit LOT versprochen und eingehalten. Ich musste in Vorleistung gehen.

Auf meine Rechte (Ersatzbeförderung) habe ich freundlich hingewiesen.

Dass der LOT Flug vor dem gebuchten FR Flug stattfand, spielte keine Rolle.

Fand das überraschend geschmeidig. Aber eben alles in 2017.

Ich hatte den Fall auch, auf CGN-SXF. Habe mir schriftlich bestätigen lassen, dass ich mir selbst was anderes buchen sollte und dann einreichen konnte. Allerdings musste ich diese Kosten später einklagen, weil die Bearbeiter von FR sich plötzlich auf stur gestellt hatten.
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.704
6.196
LEJ
OT Anfang
Bewahrt einfach Ruhe und geht etwas respektvoller miteinander um und das
alleine schon wegen des möglichen Besens oder des geeigneten Zwangsurlaubes.
Jeder hat mal den Moment, an den er ausrasten könnte.
Das gilt auch für mich, weil ich nicht besser bin.
OT Ende
 
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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
So, mal kurz Rückkopplung von mir.
Habe aktuell mal wieder viel um die Ohren und tatsächlich noch diverse dringendere Probleme als besagten Rückflug.
Inzwischen dreimal bei der deutschen Hotline angerufen. Alle 3 Hotliner lehnten Umbuchung auf Fremdairline kategorisch ab.
Ich müsse irgendeinen FR-Flug von Spanien nach D auswählen. Zubringer in ES und Weiterbringer in D gingen voll auf meine Kosten.

Nun suche ich. Am nächsten am Ziel läge SXF, aber die besch. Abflugzeit um 07:00 ist mehr als suboptimal.
Besonders wegen des geschmeidigen Abendfluges hatte ich ja diesen FR-Flug gebucht.

Mal sehen .....
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.150
302
Etwas platt aber trotzem treffend formuliert: (nicht persönlich gemeint)
Warum ist man so bescheuert lässt man sich auf so eine Scheisse ein?

Vom Recht her ist die Sache doch glasklar: Ryanair muss auf den nächsten Flug umbuchen tun sie es nicht kann man selbst einen neuen Flug buchen und sie müsen zahlen.
Den passenden Flug der nach dem FR Flug raus geht holen und gut ist einmal FR schreiben das man den Betrag für neuen Tickets will und den Rest macht ein Anwalt, wenn man bei einer Gesellschaft jetzt wirklich nich befürchten muss das sie bald Pleiten gehen dann FR.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.510
Neuss
www.drboese.de
Total glasklar ist die Rechtslage leider nicht. Aber ich sehe es rechtlich genau so, das LG Düsseldorf auch und das jüngste Urteil von dort ist auch schon im Beck'schen Fluggastrechtekommentar übernommen worden. Auf dass es sich durchsetzt!

Bei vertretbaren Kosten für das Ersatzticket würde ich auch so vorgehen
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.150
302
Total glasklar ist die Rechtslage leider nicht.

Wieso auf einmal nicht? Es wurde doch immer auf die Verordnung verwiesen die sagt wird annulliert muss auch ein Ersatzflug zum frühstmöglichen Zeitpunkt und vergleichbaren Reisebedingungen gestellt werden?
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Wieso auf einmal nicht? Es wurde doch immer auf die Verordnung verwiesen die sagt wird annulliert muss auch ein Ersatzflug zum frühstmöglichen Zeitpunkt und vergleichbaren Reisebedingungen gestellt werden?

besagter User über dir ist durchaus Fachanwalt dafür ... ohne dir zu nahe zu treten zu wollen, oder ihn lobzupreisen, aber ich glaube er hat von der Sache nen Funken mehr (Durch-)blick als du.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.150
302
besagter User über dir ist durchaus Fachanwalt dafür ... ohne dir zu nahe zu treten zu wollen, oder ihn lobzupreisen, aber ich glaube er hat von der Sache nen Funken mehr (Durch-)blick als du.


Na genau deraum ja auch die Nachfrage! Das wär jetzt schon sehr interessant zu wissen.