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Hallo.
Vorbemerkung: Eine Auslandskrankenversicherung habe ich, einschl. Rücktransport, das ist nicht das Problem, zudem ich eh keine Panik vor einer Infektion habe. Der Urlaub wäre bei einer Infektion vor Ort dann halt gelaufen, aber die Behandlung finanziell abgesichert.
Ich frage mich aber gerade, ob meine Ergo Reiseversicherung "Rundum Sorglos Jahresschutz" etwa leistet, wenn:
a) das Zielland ein Einreiseverbot verhängt oder
b) die Airline den Flug streicht oder
c) ich mich in Deutschland vor Abreise infiziere und daher die Reise nicht antreten kann oder
d) ich mich im Zielland infiziere und die Reise verlängern / abbrechen muss.
Fall a) scheint nicht abgesichert:
Fall b) scheint nicht abgesichert, müsste mich dann wohl mit der Airline rumstreiten. Für mich verkraftbar.
In den AGB heißt es z.B. zu Punkt c):
Wenn ich es richtig einschätze, hat die WHO Corona noch nicht als Pandemie eingestuft?:
Hieße, sobald die WHO Corona offiziell als Pandemie deklariert, bleibe ich im Falle einer Erkrankung auf den Reisekosten sitzen?
Fall d) siehe Fall c), Pandemien nicht versichert, "normale Krankheiten" schon.
Kurz gesagt: Als ich die Versicherung abgeschlossen habe war Corona noch kein Thema, weshalb ich mich nun natürlich etwas unterversichert (oder unter Anbetracht der Produktbezeichnung "Rundum Sorglos Jahresschutz" eher ziemlich verarscht) fühle.
Sehe ich obige Punkte prinzipiell korrekt? Kennt jemand eine Reiserücktritt/-abbruchversicherung, die etwa den Coronavirus nicht ausschließt? Dann würde ich nämlich eine solche nochmal für ein paar Taler abschließen.
Vorbemerkung: Eine Auslandskrankenversicherung habe ich, einschl. Rücktransport, das ist nicht das Problem, zudem ich eh keine Panik vor einer Infektion habe. Der Urlaub wäre bei einer Infektion vor Ort dann halt gelaufen, aber die Behandlung finanziell abgesichert.
Ich frage mich aber gerade, ob meine Ergo Reiseversicherung "Rundum Sorglos Jahresschutz" etwa leistet, wenn:
a) das Zielland ein Einreiseverbot verhängt oder
b) die Airline den Flug streicht oder
c) ich mich in Deutschland vor Abreise infiziere und daher die Reise nicht antreten kann oder
d) ich mich im Zielland infiziere und die Reise verlängern / abbrechen muss.
Fall a) scheint nicht abgesichert:
In welchen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz? Sie haben keinen Versicherungsschutz bei Schäden durch:
A) Streik oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen.
B) Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung.
C) Sperrung des öffentlichen Verkehrs und andere Eingriffe von hoher Hand.
Eingriffe von hoher Hand: Eingriffe von hoher Hand sind Maßnahmen der Staatsgewalt; Beispiele hierfür sind: Beschlagnahme von exotischen Souvenirs durch den Zoll oder Einreiseverweigerung aufgrund fehlender vorgeschriebener Einreisepapiere; Sperrung des öffentlichen Verkehrs.
Fall b) scheint nicht abgesichert, müsste mich dann wohl mit der Airline rumstreiten. Für mich verkraftbar.
In den AGB heißt es z.B. zu Punkt c):
Was ist nicht versichert?
Wir leisten nicht bei Erkrankungen oder Tod infolge von Pandemien. Eine Pandemie liegt vor, wenn auf weiten Teilen eines Kontinents oder mehrerer Kontinente eine infektiöse Erkrankung ausbricht. Die Weltgesundheitsorganisation muss dies feststellen.
Wenn ich es richtig einschätze, hat die WHO Corona noch nicht als Pandemie eingestuft?:
"Dieses Virus hat das Potenzial einer Pandemie", sagte der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Hieße, sobald die WHO Corona offiziell als Pandemie deklariert, bleibe ich im Falle einer Erkrankung auf den Reisekosten sitzen?
Fall d) siehe Fall c), Pandemien nicht versichert, "normale Krankheiten" schon.
Kurz gesagt: Als ich die Versicherung abgeschlossen habe war Corona noch kein Thema, weshalb ich mich nun natürlich etwas unterversichert (oder unter Anbetracht der Produktbezeichnung "Rundum Sorglos Jahresschutz" eher ziemlich verarscht) fühle.
Sehe ich obige Punkte prinzipiell korrekt? Kennt jemand eine Reiserücktritt/-abbruchversicherung, die etwa den Coronavirus nicht ausschließt? Dann würde ich nämlich eine solche nochmal für ein paar Taler abschließen.
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