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sind reisekrankenversicherungen in der kostenpflicht bei ausbruch von epidemien ?
wird differenziert, ob man bereits im ausland war bei ausbruch und somit versicherungsschutz geniesst ?
verliert man den versicherungsschutz , falls man trotz warnung der WHO sich auf reisen begibt ?
meines erachtens müsste auf jeden fall in der deckungspflicht differenziert werden, zwischen einer freiwilligen reisekrankenversicherung und der ""gesetzlichen"" privaten krankenversicherung , die sowohl im inland als auch im europäischen / aussereuropäischen ausland gilt.
kennt jemand die rechtliche situation ?
wird differenziert, ob man bereits im ausland war bei ausbruch und somit versicherungsschutz geniesst ?
verliert man den versicherungsschutz , falls man trotz warnung der WHO sich auf reisen begibt ?
meines erachtens müsste auf jeden fall in der deckungspflicht differenziert werden, zwischen einer freiwilligen reisekrankenversicherung und der ""gesetzlichen"" privaten krankenversicherung , die sowohl im inland als auch im europäischen / aussereuropäischen ausland gilt.
kennt jemand die rechtliche situation ?