Reisen trotz Reisewarnung

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DeJure

Aktives Mitglied
04.11.2019
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Hallo liebe Foristen und Kollegen,

aus meiner Sicht gibt es noch keine explizite Diskussion zum Thema, wie die genaue juristische Bewertung für
den Reisenden ist, wenn er eine Reise trotz Reisewarnung antritt.

Folgende Fragen beschäftigen mich gerade:

- Zahlt eine private Krankenvollversicherung (in AVB´s nicht gefunden hierzu) bzw. eine Zusatzversicherung bei Covid-Fällen oder anderen Erkrankungen bzw. Unfällen

- Wie ist die Arbeitsrechtliche Lage bei Angestellten und Beamten im Falle eines Lockdowns oder anderen Gründen in denen er nicht an den Arbeitsplatz zurückkehrt

- gibt es weitere Risiken ?

Mir geht es es konkret um einen Urlaub in Thailand Ende August / September, aber ich denke eine Allgemeine Situation ist sinnvoll.

lg
Marco
 
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alibi

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27.07.2013
240
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HAM / GOT
  1. Private Krankenversicherung sollte zahlen, ausser Gebiete mit Reisewarnungen sind explizit ausgenommen. Zusatzversicherungen für Reisen gelten zumeist nicht für Gebiete mit Reisewarnung und sollten hier also nicht greifen.
  2. Der Arbeitnehmer trägt das Wegerisiko. "Bei einer verspäteten Rückkehr des Arbeitnehmers aus dem Urlaub, muss der Arbeitgeber für diese Zeit keinen Lohn zahlen. Der Arbeitnehmer trägt das Wegerisiko, beispielsweise bei Ausfall der Beförderungsmöglichkeit. Darüber hinaus kann dies eine Abmahnung oder gar Kündigung zur Folge haben. Wenn allerdings die Rückkehr wegen eines durch den Arbeitnehmer unverschuldeten Umstandes nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter das Gehalt gemäß § 616 BGB dennoch für einen verhältnismäßig geringen Zeitraum bezahlen." https://www.wkgt.com/themen/coronavirus/ -> bei bestehender Reisewarnung wäre das IMHO nicht unverschuldet.
  3. Weitere Risiken:
    1. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall könnte bei einer Infektion auch gefährdet sein.
    2. Die Bundesregierung hat Rückholaktionen ausgeschlossen.
 

DeJure

Aktives Mitglied
04.11.2019
187
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  1. Private Krankenversicherung sollte zahlen, ausser Gebiete mit Reisewarnungen sind explizit ausgenommen. Zusatzversicherungen für Reisen gelten zumeist nicht für Gebiete mit Reisewarnung und sollten hier also nicht greifen

  1. Der Arbeitnehmer trägt das Wegerisiko. "Bei einer verspäteten Rückkehr des Arbeitnehmers aus dem Urlaub, muss der Arbeitgeber für diese Zeit keinen Lohn zahlen. Der Arbeitnehmer trägt das Wegerisiko, beispielsweise bei Ausfall der Beförderungsmöglichkeit. Darüber hinaus kann dies eine Abmahnung oder gar Kündigung zur Folge haben. Wenn allerdings die Rückkehr wegen eines durch den Arbeitnehmer unverschuldeten Umstandes nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter das Gehalt gemäß § 616 BGB dennoch für einen verhältnismäßig geringen Zeitraum bezahlen." https://www.wkgt.com/themen/coronavirus/ -> bei bestehender Reisewarnung wäre das IMHO nicht unverschuldet.
  2. Weitere Risiken:
    1. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall könnte bei einer Infektion auch gefährdet sein.
    2. Die Bundesregierung hat Rückholaktionen ausgeschlossen.

1. DKV hat mir eben telefonisch bestätigt, dass Sie Kosten trotz Reisewarnung bei meiner Vollversicherung übernehmen, Sie
wollen mir das schriftlich bestätigen.
Weiss jemand wie die bei der Beihilfe aussieht ?


2. Sehe ich auch so, bei Reisewarnung und verspäteter Rückkehr ist eine verhaltensbedingte Kündigung seitens des AG möglich.


 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.091
634
2. Sehe ich auch so, bei Reisewarnung und verspäteter Rückkehr ist eine verhaltensbedingte Kündigung seitens des AG möglich.

Das dürfte rechtlich ziemlich chancenlos sein. Was der Mitarbeiter im Urlaub und seiner Freizeit macht ist grundsätzlich seine Sache. Darüber muß es nicht mal Auskunft erteilen. Ein Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter z.B. auch nicht verbieten, einen Risikosport auszuüben. Auch dann nicht, wenn er dadurch schon mal verletzt ausgefallen ist. Eine Reise in ein Risikogebiet dürfte dem gleichstehen.

Die Pandemie gilt außerdem als höhere Gewalt. Wenn ich aufgrund höherer Gewalt nicht zur Arbeit erscheinen kann, muß ich meinen Arbeitgeber darüber unverzüglich informieren und es muß kein Gehalt gezahlt werden (bzw. kann auf den Urlaub angerechnet werden). Aber eine Kündigung oder Abmahnung gibt es dafür nicht. Man muß sich zwar einsetzen, möglichst pünktlich zurück zu kommen (und ggf. einen teuren Ersatzflug buchen), aber wenn es einfach nicht geht, dann ist das "entschuldigt".
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.821
2.074
FRA
Wenn man doch Probleme wegen der Reisewarnung hat, kann man nicht gegen die Reisewarnung klagen, weil sie unbegründet/willkürlich ist?

Aktuelle Reisewarnungen sind ja rein politischer Natur - für Neuseeland (Corona-frei!) gilt die Reisewarnung, für Spanien nicht. Thailand dürfte auch viel sicherer sein als viele EU-Länder ohne Reisewarnung.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.044
595
...es heißt ja Warnung weil es eine Warnung ist, aber Reisen konntest du immer, während der ganzen Krise. Niemand hat dir die Ausreise aus Deutschland verboten, sofern dir ein anderes Land die Einreise gewährt hat.....oder du bist z.B. in internationale Gewässer gesegelt, oder gesurft oder geschwommen:cool:
Viele haben darunter immer verstanden, daß das Reisen verboten wäre, aber das war es nie!!!...und das ist auch gut so!
Genauso habe ich nie verstanden, warum der Wegfall der Kontrollen an den Grenzen mit Reisefreiheiit gleich gesetzt wird/wurde. Es wurden Einreisebesschränkungen verhängt, aber eine Kontrolle kann immer nur kontrollieren was verboten oder erlaubt ist. Die Kontrolle selber sagt nix über die Reisebeschränkungen aus. Kontrolliert werden kann immer, vor und nach Corona....
 
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DeJure

Aktives Mitglied
04.11.2019
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Wenn man doch Probleme wegen der Reisewarnung hat, kann man nicht gegen die Reisewarnung klagen, weil sie unbegründet/willkürlich ist?

Aktuelle Reisewarnungen sind ja rein politischer Natur - für Neuseeland (Corona-frei!) gilt die Reisewarnung, für Spanien nicht. Thailand dürfte auch viel sicherer sein als viele EU-Länder ohne Reisewarnung.


Das ist faktisch so. Thailand hat heute 0 neue Fälle und 139 aktive Fälle. Alleine die Lombardei hat ca. 15.000 aktive Fälle und >300 neue Fälle heute.
Ich war über das lange Wochenende am Comer See und in Mailand und bin ohne Quarantäne wieder ins Büro gegangen am Montag.
Es ist also faktisch abstrus was im Moment vor sich geht.
 

DeJure

Aktives Mitglied
04.11.2019
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Wenn man doch Probleme wegen der Reisewarnung hat, kann man nicht gegen die Reisewarnung klagen, weil sie unbegründet/willkürlich ist?

Aktuelle Reisewarnungen sind ja rein politischer Natur - für Neuseeland (Corona-frei!) gilt die Reisewarnung, für Spanien nicht. Thailand dürfte auch viel sicherer sein als viele EU-Länder ohne Reisewarnung.

Gegen wen soll man den Klagen ? Gegen die Bundesrepublik Deutschland ?
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
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Wiesloch,FRA,STR
Das dürfte rechtlich ziemlich chancenlos sein. Was der Mitarbeiter im Urlaub und seiner Freizeit macht ist grundsätzlich seine Sache. Darüber muß es nicht mal Auskunft erteilen. Ein Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter z.B. auch nicht verbieten, einen Risikosport auszuüben. Auch dann nicht, wenn er dadurch schon mal verletzt ausgefallen ist. Eine Reise in ein Risikogebiet dürfte dem gleichstehen.

Die Pandemie gilt außerdem als höhere Gewalt. Wenn ich aufgrund höherer Gewalt nicht zur Arbeit erscheinen kann, muß ich meinen Arbeitgeber darüber unverzüglich informieren und es muß kein Gehalt gezahlt werden (bzw. kann auf den Urlaub angerechnet werden). Aber eine Kündigung oder Abmahnung gibt es dafür nicht. Man muß sich zwar einsetzen, möglichst pünktlich zurück zu kommen (und ggf. einen teuren Ersatzflug buchen), aber wenn es einfach nicht geht, dann ist das "entschuldigt".

Es kann schon Probleme geben. Wer wissentlich in ein Gebiet reist, bei dem hinterher Quarantäne verlangt wird, hast du als Arbeitnehmer ein Problem. Homeoffice ist nicht für jeden möglich.

Soviel Urlaub hat auch nicht jeder übrig, um dann noch zwei Wochen Quarantäne zu verbringen.

Aber ich gehe davon aus, sobald Einreisen im Rest der Welt wieder möglich sind, dann fallen auch die Reisewarnungen und Quarantäne-Pflicht weg.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
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Wiesloch,FRA,STR
Wenn man doch Probleme wegen der Reisewarnung hat, kann man nicht gegen die Reisewarnung klagen, weil sie unbegründet/willkürlich ist?

Aktuelle Reisewarnungen sind ja rein politischer Natur - für Neuseeland (Corona-frei!) gilt die Reisewarnung, für Spanien nicht. Thailand dürfte auch viel sicherer sein als viele EU-Länder ohne Reisewarnung.

Für Neuseeland gibt es keine Reisewarnung mehr:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/neuseeland-node/neuseelandsicherheit/220146

Ich kann zumindest kein Wort da finden, dass vor Reisen nach Neuseeland gewarnt wird.
Man kann nur nicht einreisen.
 
Zuletzt bearbeitet:

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
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FRA

Ich meinte diese allgemeine Reisewarnung. Keine Ahnung, ob sie in individuelle Länderseiten eingepflegt wird.

...es heißt ja Warnung weil es eine Warnung ist, aber Reisen konntest du immer
In der Theorie ja, in der Praxis können nicht notwendige Reisen trotz Reisewarnung als grobe Fahrlässigkeit gesehen werden, was zu Problemen mit Versicherungen, im Arbeitsleben etc. führen kann.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.821
2.074
FRA
Gegen wen soll man den Klagen ? Gegen die Bundesrepublik Deutschland ?

Ja, um die absurde allgemeine Reisewarnung aufzuheben, die Menschen ohne einen trifftigen Grund unangemessen benachteiligt. Es gibt überhaupt keinen Grund, vor Reisen in Gebiete zu warnen, wo die Pandemie-Situation besser ist als in Deutschland selbst (außer auf die dortigen Quarantäne-Regeln hinzuweisen).

NB: bin kein Jurist, hoffe aber, dass es geht.
 
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Sybers

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12.04.2014
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Hallo, wollte keinen Extra Thread aufmachen
Hat jemand eine Ahnung wenn man aus einem Drittstaat kommt, soll man in Heimquarantäne für 2 Wochen. Nehmen wir mal an ich lande von der Ukraine in Frankfurt und fahre dann nach Bayern zu meinem Wohnort mit Auto. Wie erfährt das für mich zuständige Gesundheitsamt das ich in Ukraine war. Werden da bei der Einreise in Frankfurt Flughafen die Daten von der Bundespolizei automatisch zu meinem Gesundheitsamt gesendet? Oder soll ich das selber melden und die würden das sonst gar nicht erfahren?
 

globetrotter11

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07.10.2015
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Hallo, wollte keinen Extra Thread aufmachen
Hat jemand eine Ahnung wenn man aus einem Drittstaat kommt, soll man in Heimquarantäne für 2 Wochen. Nehmen wir mal an ich lande von der Ukraine in Frankfurt und fahre dann nach Bayern zu meinem Wohnort mit Auto. Wie erfährt das für mich zuständige Gesundheitsamt das ich in Ukraine war. Werden da bei der Einreise in Frankfurt Flughafen die Daten von der Bundespolizei automatisch zu meinem Gesundheitsamt gesendet? Oder soll ich das selber melden und die würden das sonst gar nicht erfahren?

Bei der Einreise erhält man ein Infoblatt mit dem Hinweis sich am Wohnort beim Gesundheitsamt zu melden, kein Automatismus...:eek:
 
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dplane

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04.01.2017
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Hallo, wollte keinen Extra Thread aufmachen
Hat jemand eine Ahnung wenn man aus einem Drittstaat kommt, soll man in Heimquarantäne für 2 Wochen. Nehmen wir mal an ich lande von der Ukraine in Frankfurt und fahre dann nach Bayern zu meinem Wohnort mit Auto. Wie erfährt das für mich zuständige Gesundheitsamt das ich in Ukraine war. Werden da bei der Einreise in Frankfurt Flughafen die Daten von der Bundespolizei automatisch zu meinem Gesundheitsamt gesendet? Oder soll ich das selber melden und die würden das sonst gar nicht erfahren?
https://www.bundesgesundheitsminist...us/2020_06_12_Regelungen_fuer_Einreisende.pdf
 
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Sybers

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12.04.2014
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Ich kann mir nicht vorstellen das das jemand macht und wie wollen die das auch kontrollieren bei den vielen Fliegern wo schon heute landen aus Drittstaaten (z.B.: Türkei). Mir wurde in einem anderen Forum (Namen will ich nicht nennen) gesagt es wird automatisch an die Behörden gemeldet nach der Landung (was ich eigentlich auch für Schwachsinnig halte, aber habe ja keine Ahnung).
 

dplane

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04.01.2017
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653
Da passiert sicherlich nichts automatisch im Hintergrund. Solltest Du dies aber nur aus Bequemlichkeit ausnutzen und die Seuche kontrahieren, ja dann trifft Dich hoffentlich der Blitz beim Klogang...
 
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Sybers

Aktives Mitglied
12.04.2014
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Da passiert sicherlich nichts automatisch im Hintergrund. Solltest Du dies aber nur aus Bequemlichkeit ausnutzen und die Seuche kontrahieren, ja dann trifft Dich hoffentlich der Blitz beim Klogang...
JA ich versteh schon, hast ja auch recht, aber ich frage mich ob das überhaupt jemand macht. Es ist ja sowieso ein Chaos da es in manchen Bundesländern anscheinend gilt und andere nicht. Mir war nur wichtig zu wissen wie das ist. Wie gesagt ich halte mich wenn dann nur 2 Tage dort auf und habe schon überlegt in der Schweiz zu landen und dann nach Deutschland zu fahren mit Auto da ich dem entgehen wollte. Da in der Schweiz keine Quarantäne gilt.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.610
9.135
CPT / DTM
Ich war in Südafrika über 3 Wochen in Hausarrest. Nach der Einreise habe ich mich trotzdem in eine zweiwöchige Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt gemeldet.

Erstens weil ich niemanden gefährden will. Zweites weil die Strafen bei Missachtung erheblich sein können.
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
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JA ich versteh schon, hast ja auch recht, aber ich frage mich ob das überhaupt jemand macht. Es ist ja sowieso ein Chaos da es in manchen Bundesländern anscheinend gilt und andere nicht. Mir war nur wichtig zu wissen wie das ist. Wie gesagt ich halte mich wenn dann nur 2 Tage dort auf und habe schon überlegt in der Schweiz zu landen und dann nach Deutschland zu fahren mit Auto da ich dem entgehen wollte. Da in der Schweiz keine Quarantäne gilt.
Geh' einfach vom Worst Case aus und stell' Dir die Frage, ob Du der Idiot sein möchtest, der die Vorgehensweise, wie im Infoblatt beschrieben, ignoriert hat. Auch falls die Regelung bei Einreise über die Schweiz sich anders darstellt, sollte man dennoch den gesunden Menschenverstand nutzen und einen Trip in ein oder aus einem Risikogebiet ggfls. einfach verschieben.
 

berlinet

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21.07.2015
4.988
2.423
Glaube ich nicht das macht doch so gut wie keiner auf freiwilligenbasis.

Ich glaube, da hast du was falsch verstanden: Das ist nicht auf "Freiwilligenbasis", also nicht optional.

Wenn du den Wohnsitz wechselst, musst du dich auch anmelden. Nur weil das Amt das nicht für dich automatisch macht, ist das nicht freiwillig, du bist nur selbst verantwortlich. Wie das halt nun mal in einer freien Gesellschaft so ist. Etwas traurig, dass man das erklären muss.
 

ibaf12

Erfahrenes Mitglied
08.10.2012
413
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FRA
Für Neuseeland gibt es keine Reisewarnung mehr:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/neuseeland-node/neuseelandsicherheit/220146

Ich kann zumindest kein Wort da finden, dass vor Reisen nach Neuseeland gewarnt wird.
Man kann nur nicht einreisen.

Stand heute steht dort:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Neuseeland weiterhin gewarnt.