Flugladen storniert Tickets ohne Aufforderung - was tun?

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global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.443
896
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Ich habe 2 Tickets über Flugladen gebucht, Flüge jeweils alle mit LO. LO hat für beide Tickets die Flugzeiten geändert bzw. Segmente storniert, sodass in beiden Fällen Erstattungen für Alternativ-Beförderungen gemäß EU-VO 261/2004 anhängig sind. Eines der beiden Tickets möchte ich zudem kommende Woche "anfliegen" (nur den inbound, da LO den outbound gestrichen hat).

Ich musste nun feststellen, dass Flugladen bei LO anscheinend eine Stornierung der beiden Tickets und Rückerstattung der Kosten angefragt hat - ohne dass hierfür meine Zustimmung vorlag. In den "Corona-FAQ" heißt es dazu:
Wurde Ihr Flug abgesagt? Dann wird der Stornierungs Vorgang von uns eingeleitet. Sie müssen hierfür nichts unternehmen.
[...]
Im Falle einer Flugstornierung bevorzugen wir immer für unsere Kunden eine Rückerstattung. Als Reisebüro besteht unsere Aufgabe im Falle eines annullierten Fluges darin, zunächst das Geld von der Fluggesellschaft für unsere Kunden zurückzufordern.
Ist das überhaupt zulässig? So wird mir als Kunde doch vollständig die Möglichkeit genommen, auf eine Ersatzbeförderung zu bestehen.

Flugladen ist zudem aktuell nur per E-Mail und nicht telefonich erreichbar, sodass sich das wohl nicht zeitnah klären lässt. Wie sollte ich also jetzt vorgehen?

Den Hinflug mit LO in der kommenden Woche könnte ich einfach neu buchen und würde die Kosten gegenüber Flugladen geltend machen.

Aber wie schaut es mit den Erstattungen für Alternativ-Beförderungen gemäß EU-VO 261/2004 aus? LO hat mich in einem der beiden Fälle bereits wissen lassen, dass vom Reisebüro (sprich: Flugladen) eine Stornierung angefragt und diese bereits bearbeitet worden sei. Daher sieht sich LO logischerweise auch nicht zuständig, Erstattungen für Alternativ-Beförderungen gemäß EU-VO 261/2004 zu zahlen. Müssten entsprechende Ansprüche nun also gegenüber Flugladen geltend gemacht werden?

Danke im Voraus!

PS: Auf Häme à la "Und deshalb bucht man auch nicht bei OTAs" kann ich gerne verzichten :sick:
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
1.858
1.245
So als Laie würde ich nicht ausschließen, dass du LOT haftbar machen kannst. Denn du hast ja nicht storniert und möchtest dein Wahlrecht nutzen. Dass LOT dann das Reisebüro in Regress nehmen könnte und sie letztlich haften ist dann immer noch möglich. Ist dann die Frage gegen wen du lieber prozessieren möchtest. Ich würde zumindest LOT schon einmal auffordern dich umzubuchen mit Fristsetzung.
 

global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.443
896
Ich würde zumindest LOT schon einmal auffordern dich umzubuchen mit Fristsetzung.
Dass mit dem Umbuchen bei LOT ist aktuell so eine Sache - derzeit scheint dort die Maßgabe zu sein, nicht einen Zloty für die Umbuchung von Fluggästen auszugeben (siehe meine Erfahrungen hier).

Da LOT die Fluggastrechte aktuell konsequent ignoriert, hatte ich keine andere Wahl, als mich selbst um Ersatzbeförderungen zu kümmern und entsprechend in Vorkasse zu treten. Zu dem Zeitpunkt, wo ich die Telefonate mit LOT geführt habe (1. September), waren die Tickets seitens LOT auch noch nicht storniert worden.
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Dort nicht buchen.

PS: Auf dein PS können wir gerne verzichten.

Das nützt nur für die Zukunft.

Man könnte einen der hier im Forum aktiven Anwälte kontaktieren, und diskutieren, ob es sibh lohnt die Ersatzbeförderung bzw. deren Erstattung gegenüber LO oder Flugladen einzuklagen.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.089
631
ob es sibh lohnt die Ersatzbeförderung bzw. deren Erstattung gegenüber LO oder Flugladen einzuklagen.

Die Frage nach dem "ob" stellt sich wohl schon nicht mehr, da er die Ersatzflüge nach eigener Auskunft schon gebucht hat. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, gegen wen er vorgehen muß. Und auch ohne Häme muß man feststellen: Über den OTA zu buchen hat hier die Sache mal wieder erheblich verkompliziert. Jetzt muß wahrscheinlich ein Anwalt ran.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Die ganze Sache wird noch etwas komplizierter, wenn man im Masterthread für die EU261 liest. Zumindest die erste Buchung hätte nach meiner Meinung so gar nicht ausgestellt werden dürfen oder es sind durch den OTA zwei separate Tickets in eine Buchung genommen worden. Grund ist imho, daß DUS-WAW-LUZ (Lublin/Polen und RJK (Rijeka/Kroatien)-WAW-DUS aufgrund unterschiedlicher Zonen nicht als Gabel gehen. Nachstellen direkt bei LO lässt sich das leider nicht mehr, da RJK aus dem Plan genommen wurde.

Ich befürchte, die Nummer ist so kompliziert, daß ein Forum (selbst mit vielen Kenntnissen) hier nicht wirklich helfen kann.

Ansprüche gegen den Flugladen oder LO wären imho jedenfalls auf keinen Fall auf Basis EU261 zu realisieren, das wäre eine rein privatrechtliche Sache.

Aber: IANAL.
 

global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.443
896
Die ganze Sache wird noch etwas komplizierter, wenn man im Masterthread für die EU261 liest. Zumindest die erste Buchung hätte nach meiner Meinung so gar nicht ausgestellt werden dürfen oder es sind durch den OTA zwei separate Tickets in eine Buchung genommen worden. Grund ist imho, daß DUS-WAW-LUZ (Lublin/Polen und RJK (Rijeka/Kroatien)-WAW-DUS aufgrund unterschiedlicher Zonen nicht als Gabel gehen. Nachstellen direkt bei LO lässt sich das leider nicht mehr, da RJK aus dem Plan genommen wurde.
Hallo kingair,
die Gabel DUS-WAW-LUZ / RJK-WAW-DUS ließ sich bei LOT (und somit auch via OTA) in der Tat auf einem Ticket einbuchen. Insofern war mit dem Ticket alles in Ordnung, bis LOT die Flugzeiten für den inbound geändert und den outbound komplett storniert hat und Flugladen sich daraufhin dazu veranlasst sah, das Ticket eigenmächtig zu stornieren.
 

Scorn_Addiction

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
1.844
87
ZRH
Man könnte einen der hier im Forum aktiven Anwälte kontaktieren, und diskutieren, ob es sibh lohnt die Ersatzbeförderung bzw. deren Erstattung gegenüber LO oder Flugladen einzuklagen.

das wäre auch mein Ratschlag, danke guter Erfahrung hier.
Hatte allerdings direkt bei der Airline gebucht.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
1.858
1.245
Die ganze Sache wird noch etwas komplizierter, wenn man im Masterthread für die EU261 liest. Zumindest die erste Buchung hätte nach meiner Meinung so gar nicht ausgestellt werden dürfen oder es sind durch den OTA zwei separate Tickets in eine Buchung genommen worden. Grund ist imho, daß DUS-WAW-LUZ (Lublin/Polen und RJK (Rijeka/Kroatien)-WAW-DUS aufgrund unterschiedlicher Zonen nicht als Gabel gehen. Nachstellen direkt bei LO lässt sich das leider nicht mehr, da RJK aus dem Plan genommen wurde.

Ich befürchte, die Nummer ist so kompliziert, daß ein Forum (selbst mit vielen Kenntnissen) hier nicht wirklich helfen kann.

Ansprüche gegen den Flugladen oder LO wären imho jedenfalls auf keinen Fall auf Basis EU261 zu realisieren, das wäre eine rein privatrechtliche Sache.

Aber: IANAL.

Macht LOT nicht zumeist oneway pricing? Sollte dann ja kein Problem sein das so als Multistop zu buchen. Aus EuVO Sicht ist es ja egal, da beide Flüge gecancelt sind.
 

global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.443
896
Übrigens noch ein ganz lustiger "Fun Fact" am Rande:

Flugladen storniert nicht nur eigenmächtig Tickets, sondern erdreistet sich hierfür allen Ernstes auch noch "Flugladen-Stornierungsgebühren" in Höhe von 55 Euro in Rechnung zu stellen :-(
 
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Freddorick

Aktives Mitglied
08.12.2015
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0
NYC
Hast du mal bei LOT angerufen und gechecked dass die Tickets wirklich refunded wurden? Hatte das mit Expedia ein paar mal dass eine email kam mit der Info dass der refund für mein Ticket eingeleitet wurde, auf nachfrage wurde mir dann aber sowohl von Expedia als auch der Airline gesagt, dass kein Refund eingeleitet wurde.

Falls ja, eventuell kann dir der LOT support helfen. Die haben wahrscheinlich auch eine funktionierende OTA Telefonnummer die sie anrufen können und ggf können Sie erreichen dass der refund gestoppt wird.

Ansonsten, falls die Tarifdifferenz nicht sonderlich gross ist, würde ich das einfach so Schlucken, dem Refund via Email widersprechen, und dann sie Refundgebühr per Chargeback zurückfordern.

Falls es erheblich ist bleibt dir vermutlich nur der Weg zum Anwalt.
 

global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.443
896
LOT hat zwischenzeitlich in einem Fall bestätigt, dass das Ticket storniert wurde:

We don’t have possibilites to check your agency refund request, because they working on another system.

In our reservation system your ticket is refunded. In your situation you should contact your agency directly.

Werde Anfang der kommenden Woche mal schauen, ob ich einen unserer Forenanwälte dafür begeistern kann, hier tätig zu werden.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.480
Neuss
www.drboese.de
Ein solcher meldet sich hier mal zu Wort:

Das ist in der Tat ein Problem, das in den letzten Monaten häufiger vorkam. Hintergrund ist, dass sich OTAs in ihren AGB weitgehende Rechte einräumen, für den Passagier Handlungen vorzunehmen (z.B. Erstattung an sich zu verlangen).

Der Rat ist nicht, nicht mehr bei OTAs zu buchen, sondern sofort nach Buchung der Airline mitzuteilen, dass der OTA keinerlei Veränderungen mehr vornehmen darf, insbesondere keine Erstattung an sich verlangen darf. Klar, macht fast niemand, das wäre aber der sicherste Weg. Ich habe gerade so einen Fall am AG Frankfurt, in dem ein OTA eine Buchung storniert hat, leider versteht das Gericht noch nicht so richtig das Problem und die Gegenseite genießt das so richtig.

Sollte Flugladen sich wirksam das Recht eingeräumt haben,
a) für Dich Erstattungen anzufragen und
b) dafür eine Gebühr verlangen zu dürfen,
wärest Du gegenüber LOT vermutlich nicht erfolgreich bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche, da Du Dein Wahlrecht zu Gunsten der Erstattung (vertreten durch Flugladen) ausgeübt hast und die Zahlung an Flugladen Deinen Erstattungsanspruch erfüllt hat. Sowas mal ggü. Flugladen auszfechten, klingt aber interessant (wenn auch ganz und gar nicht rechtlich eindeutig).

Vielleicht wäre das aber mal ein Anlass, die Verbraucherzentrale (z.B. in NRW) über diese Regelung, die Du da oben zitierst, zu informieren.