Klage gegen Lufthansa: Erstattung von Ticketpreis

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
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Hallo,

wer Lust hat, produktiv an einer Klage gegen Lufthansa mitzuwirken, darf mir gerne per PN schreiben.

Hintergrund der Klage: Passagier muss (nicht-flexibel gebuchten) Flug einige Tage vor Abflug stornieren, stellt aber einen Ersatz-Passagier. LH lehnt ab, da eine "Umschreibung" nicht möglich sei. Werkvertragsrecht sowie Regelungen zu AGBen stehen dem aber nach unserer Auffassung entgegen. Nach Erstattung von Steuern und Gebühren wird nun der restliche Ticketpreis eingeklagt.

Da x (X>2) Augen mehr sehen, als nur 2 Augen, hier meine Anfrage: Wer möchte mal drüberlesen? Die Klageschrift ist -amtsgerichtstaugliche - 6 1/2 Seiten lang, wobei es erst auf der 4. Seite wirklich interessant wird, also kein wirklich riesiger Aufwand.

Der Fall könnte - wenn das AG Köln Lust hat - für Aufmerksamkeit sorgen, sind hier doch grundsätzliche Probleme zu Flugtarifen sowie zum Vertragsschluss über einen Vermittler (Onlineplattform) Gegenstand der Auseinandersetzung. Daher gelobe ich auch ständige Updates zum Verfahren hier einzustellen. Der Passagier verfügt über eine (in den letzten Jahre chronisch unterbeschäftigte) RSV, sodass im Falle einer Zulassung von Rechtsmitteln das Ganze auch notfalls weiter nach oben gelangen könnte.

Also: Wer Interesse hat, mailt mir mal an kexboxflieger ättzeichen arcorPunktde

Grüße
Kexbox
 

PatBateman

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
1.919
0
ZQF, LUX, BOS
Viel Erfolg ! Meinen Erfahrungen nach wird man sich naach anfänglichem Zögern auf einen Vergleich einigen um keinem Musterfall zu schaffen. War bei meinen Rechtsstreitigkeiten mit Airlines bis jetzt zumindest immer so.
 
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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.447
FRA
Dass Namensänderungen nicht möglich sind (auch bei teuren Tickets nicht), ist doch eingentlich nichts neues. Ich habe das Thema jetzt erst gesehen und kann nur mit dem Kopf schütteln.

Solche Aktionen führen doch letztlich nur zu drei Dingen:

1. Die Tickets werden generell teurer. Wenn nun plötzlich Namensänderungen möglich sein sollten, dann bucht eine Firma wie die Deutsche Bank einfach für den FRA_LCY/LHR Flug erst einmal für jeden Tag der Arbeitswoche 5 Billigtickets, denn irgendein Mitarbeiter wird bestimmt fliegen.

2. Die Rechtschutzversicherungen werden teurer. Das ist für mich die gleiche Kategorie, wie jemand, der seinen Nachbarn verklagt, weil er beim Schneeschippen 250gramm Neuschnee auf das Grundstück des Klägers geschippt hat.

3. Die Gerichte werden noch überlasteter. Für die wirklich wichtigen Themen bleibt keine Zeit, da erst einmal solche Dinge abgehandelt werden. Und der Beruf des Richters auch uninteressanter, wenn man als Perspektive solche Verfahren hat.

Und alle hier im Forum. die meinem Beitrag widersprechen, werde ich wegen Verleumdung, übler Nachrede, Falschaussage und was weiß ich nicht verklagen. RSV liegt vor!
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
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FRA
Tirreg, da hast Du etwas grundlegend missverstanden... ;)

Nö, habe ich nicht.

Schau Dir große Unternehmen und ihre Rennstrecken an. FRA-LON/ZRH sind sicher die Klassiker der Banken. Da würde ich als Firmenreisebüro erst einmal alle billigen Tarife für jeden Tag der Woche für den ersten Flieger hin und Abendflieger zurück buchen. Natürlich nicht auf BANK, DEUTSCHE MR, sondern auf MEIER, MUELLER, SCHULZE und sobald ein Bank-Mitarbeiter den Platz braucht, den Namen ändern von MUELLER auf ACKERMANN, JOE MR. Und wenn ACKERMANN, JOE MR dann doch nicht fliegen kann, wird halt kurzfristig auf JAIN, ANSHUMAN MR ändern. Und selbst wenn am Ende drei Tickets verfallen, dann waren 5 * 100 EUR 364 Tage vorher gebucht, immer noch billiger als 2 * 750 EUR.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.479
Neuss
www.drboese.de
Klageerwiderung ist da. Auf viele Argumente wird nicht eingegangen. Kernargument (mit Anlehnung an das wettbewerbsrechtliche Urteil des BGH zu AGB, die bei Stopover-Verbindungen den Kunden dazu "zwangen", auch Teilstrecken vollständig in Anspruch zu nehmen):

--> Das Tarifsystem von Fluggesellschaften ist schutzbedürftig. Es ist branchenüblich, allgemein anerkannt und legitim. Es droht Missbrauch

Mal sehen, ob es überhaupt auf die inhaltliche Ausgestaltung ankommt, immerhin war bei der Buchungsplattform schon die Einbeziehung der AGB problematisch. Die Argumentation ist ein wenig dürftig, wie ich finde.

Ich werde weiter berichten.
 
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HONig

Guest
Klageerwiderung ist da. Auf viele Argumente wird nicht eingegangen. Kernargument (mit Anlehnung an das wettbewerbsrechtliche Urteil des BGH zu AGB, die bei Stopover-Verbindungen den Kunden dazu "zwangen", auch Teilstrecken vollständig in Anspruch zu nehmen):

--> Das Tarifsystem von Fluggesellschaften ist schutzbedürftig. Es ist branchenüblich, allgemein anerkannt und legitim. Es droht Missbrauch

Mal sehen, ob es überhaupt auf die inhaltliche Ausgestaltung ankommt, immerhin war bei der Buchungsplattform schon die Einbeziehung der AGB problematisch. Die Argumentation ist ein wenig dürftig, wie ich finde.

Ich werde weiter berichten.

Es überrascht wenig, dass da dürftig argumentiert wird - echte Argumente gibt es ja nicht.
 
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A

Anonym12392

Guest
Ich finde das spannend, was du machst, da ich auch den Eindruck habe, dass sich in diesem Punkt das Yield-Management der Reisebranche mit dem BGB beisst. Dass Anbieter nicht um jeden Preis die Maschine/das Hotel/die Abteile vollkriegen wollen, hatte man früher wohl nicht bedacht. Die Frage ist, wie weit du im Instanzenweg gehen kannst (RV ist schon mal gut).


Bei Pauschalreisen (andere Geschichte) habe ich die Erfahrung gemacht, dass man sich um diesen Punkt oft mit absurd hohen Umschreibungsgebühren drücken will.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ich nehme an, wir sind Kollegen, @kexbox, wenn du selber Klageschriften verfasst. Oder habe ich das falsch verstanden?

Jedenfalls kannst du mir Klageschrift und -erwiderung gerne rüberschicken, wenn ich meinen Senf dazugeben soll.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
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IMHO viel wichtiger als Namensänderungen fände ich Grundstatz Klagen gegen die Nicherstattung von YQ - denn entweder die ist Ticketbestandteil und wir auch so vermarktet (unsichtbar, damit würden die (Langstrecken-)Awards aber um hunderte EUR günstiger) oder es ist Teil der Gebühren, wobei die Airlines sozusagen "Durchlauferhitzer" ist.

Wieso traut sich hier keiner ran?
 
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TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
IMHO viel wichtiger als Namensänderungen fände ich Grundstatz Klagen gegen die Nicherstattung von YQ - denn entweder die ist Ticketbestandteil und wir auch so vermarktet (unsichtbar, damit würden die (Langstrecken-)Awards aber um hunderte EUR günstiger) oder es ist Teil der Gebühren, wobei die Airlines sozusagen "Durchlauferhitzer" ist.

Wieso traut sich hier keiner ran?

Ist die Frage ehrlich gemeint?

Warum ist in der DDR keiner aktiv gegen die Stasi vorgegangen?

Wuerdest du mit Meilen im sechs- oder siebenstelligen Bereich eine Klage gegen die Hansa anstrengen?

Und meine Profilneurose ist nicht so ausgepraegt oder meine Wut auf die Hansa nicht gross genug, dass ich mich dem Kollegen in Koeln anschliessen muss ( der eigentlich doch auch nur klagt, um sich den Lifetime Sen zu erbetteln )
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
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Ist die Frage ehrlich gemeint?

Warum ist in der DDR keiner aktiv gegen die Stasi vorgegangen?

Wuerdest du mit Meilen im sechs- oder siebenstelligen Bereich eine Klage gegen die Hansa anstrengen?

Und meine Profilneurose ist nicht so ausgepraegt oder meine Wut auf die Hansa nicht gross genug, dass ich mich dem Kollegen in Koeln anschliessen muss ( der eigentlich doch auch nur klagt, um sich den Lifetime Sen zu erbetteln )

Das Thema YQ als Teil der Basefare ist in IATA Rules geregelt - dort ist die YQ Teil des Basefares wie bei US-Airlines - die Europäer nutzen sie als "variabler" Bestandteil in Steuern&Gebühren; sie wird bei Nichtinanspruchnahme des Tickets NICHT erstattet - LHs offizielle Meinung zum Thema ist:

1. wenn es um Kauftickets/Awards geht: YQ ist Teil von Steuern und Gebühren, die bei Awards voll zu bezahlen sind - insofern interessant weil Award-bucher, weil die mittlerweile bis zu 500 EUR + XXX.k Meilen abdrücken müssen - außerdem ist die YQ bei weitem nicht fix wie die anderen Gebühren - sondern wird von viele Airlines als Werkzeug für Promotions und Spezialtarife genutzt - von einer Kerosinsteuer oder -zuschlag zu sprechen ist insofern inhaltlich falsch, denn der wäre ggf. streckenabhängig aber fix für alle Tickets!

2. wenn es um Erstattung geht: räusper, räusper, in diesem Fall ist die YQ Teil der Base-fare, die "nicht erstattet werden kann" - erst mit Klageschreiben vom Amtsgericht zeigt sich LH i.d.R. einsichtig und bezahlt

Ich habe keine Meilen mehr bei LH und werden, sollte ich zukünftig wieder reisen, mich einen Dreck drum kümmern!

Soweit ich weiss, gibt's aber bereits eine Klage gegen die YQs anderer Airlines ...
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.479
Neuss
www.drboese.de
LHs offizielle Meinung zum Thema ist:

1. wenn es um Kauftickets/Awards geht: YQ ist Teil von Steuern und Gebühren,
2. wenn es um Erstattung geht: ist die YQ Teil der Base-fare,

Ist das der einzige Argumentationsweg in Sache YQ? Bisher konnte ich das nie nachvollziehen, würde das vielleicht irgendwann nochmal als Hilfsantrag dazugeben, wobei das natürlich das Gericht auch auf dumme Ideen bringen könnte...
 

sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
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6
ZRH, MUC, BLR
Viel Erfolg ! Meinen Erfahrungen nach wird man sich naach anfänglichem Zögern auf einen Vergleich einigen um keinem Musterfall zu schaffen. War bei meinen Rechtsstreitigkeiten mit Airlines bis jetzt zumindest immer so.

Ich wüsste nicht, weshalb man sich immer auf einen Vergleich einigen müsste. Natürlich weiss ich auch aus eigenen Rechtsstreitigkeiten, dass dies von den Gerichten gerne vorgeschlagen wird, um sich die Arbeit zu sparen.

Man kann das aber auch durchaus ablehnen und erfolgreich gewinnen.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
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Neuss
www.drboese.de
Ich wüsste nicht, weshalb man sich immer auf einen Vergleich einigen müsste. Natürlich weiss ich auch aus eigenen Rechtsstreitigkeiten, dass dies von den Gerichten gerne vorgeschlagen wird, um sich die Arbeit zu sparen.
Man kann das aber auch durchaus ablehnen und erfolgreich gewinnen.

Hallo,

im Termin zur mündlichen Verhandlung wird das verdeutlicht. "Können sich die Parteien hier eine vergleichsweise Erledigung vorstellen?" mit gerunzelter Stirn ist da nicht erfolgsversprechend. Da es schon angekündigtes Interesse einen Vertreters eines überregional erhältlichen (täglich erscheinenden) Wirtschaftsblättchens gibt, ist auch auf unserer Seite das Interesse an einer streitigen Entscheidung groß.

Grüße
Kexbox