Namensänderung bei der Lufthansa 1400€

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0liver

Neues Mitglied
02.03.2012
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0
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Wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte oder Tipps zu folgengendem Geschehen geben könnte:



Sehr geehrte Lufthansa,

ich möchte Ihnen kurz meinen sehr unerfreulichen Fall schildern. Am 25.01.2012 fiel mir beim „online-checkin“ auf, dass das Ticket meiner Tochter statt auf „Hannah, Nachname“ auf „Hannah, Hannah“ ausgestellt war. Daraufhin rief ich leider bei Ihrer Servie-Hotline 01805 805805 an. Dort wurde mir erklärt, dass eine Namensänderung nicht möglich sei und ich ein neues Ticket kaufen müsse. Da der Flug kurz bevor stand, sah ich mich gezwungen diesem Rat zu folgen und musste ca. 1400 € für ein neues Ticket bezahlen. Das Ticket ist wohlgemerkt für meine 2 Jahre und 4 Wochen alte Tochter, die den ganzen Flug nicht mal auf einem ihrer zwei Plätze saß, keinen Koffer hatte, kein Frühstück wollte und als „Kindermenu“ 2 kalte Würstchen bekam!
Ein freundlicher Ihrer Mitarbeiter konnte beim Check-In am Frankfurter Flughafen nicht glauben, was mir geraten wurde. Nach einem Anruf ihrer Internen Hotline, teilte mir der nette Herr mit, zum Ticket-Schalter zu gehen. Dort würde mir diese „neue“ zweite Ticket erstattet werden. Am Ticketschalter wollte die nette Dame meinem Wunsch nachkommen, konnte aber nach Rücksprache mit ihrem Vorgesetztem angeblich leider nichts für mich tun und hat mich mit einer Visitenkarte „abgespeißt“.
Des weiteren musste ich feststellen, dass ALLEIN Lufthansa-Mitarbeiter dieses „neue“ Ticket zu sehen bekamen. Weder der Zoll noch sonstige Stellen mussten „ach so wichtige“ Ticket sehen. Es scheint also ein rein internes „Lufthansa-Problem“ zu sein, einfach einen Namen zu korrigieren. Es gab übrigens günstigere Angebote zu dieser Flugverbindung. In der Hoffnung auf ein gewissen Plus an Service habe ich bei Ihnen gebucht, was ich bis dato sehr bereue. Deshalb meine Bitte: überdenken Sie diesen Fall und ich verbleibe in der Hoffnung auf Kulanz in Form einer Erstattung des „neuen Tickets“.


Antwort der Lufthansa



Sehr geehrter Herr E., vielen Dank für Ihre Anfrage. Es tut uns sehr leid, dass Ihre Reise und unser Service nicht Ihren Erwartungen entsprochen haben.
[...] Da es sich in Ihrem Fall um eine Internetbuchung handelt, weisen wir Sie darauf hin, dass Onlinebuchungen eigenverantwortlich durchgeführt werden. Ihre Enttäuschung darüber, dass eine nachträgliche Namensänderung, für dieses Reisedatum nicht durchgeführt werden kann, können wir gut nachvollziehen. Unseren Mitarbeitern ist es jedoch generell nicht möglich, eine Namensänderung in den Flugscheinen zu ver¬anlassen. Auch in unseren Beförderungsbedingungen ist dargelegt, dass Tickets nicht auf eine andere Person übertragen werden können. Nähere Informationen hier¬zu finden Sie auf unserer Website www.lufthansa.com. Auf der letzten Seite des Buchungsvorgangs werden unsere Kunden aufgefordert, nochmals alle Eingaben zu prüfen. Sind diese nicht korrekt, so müssen sie spätestens jetzt den Buchungsvorgang selbstständig abbrechen. Werden die Eingaben jedoch bestätigt, erfolgt automatisch der Verkauf, die Flugscheinausstellung wird veranlasst und die von unseren Kunden eingegebene Zahlungsart vollzogen. Dadurch ist rechtlich ein Vertragsabschluss zustande gekommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir vor dem Hintergrund der einheitlichen und fairen Behandlung aller Passagiere Ihrem Kulanzwunsch nicht nachkommen können. Auch wenn wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen können, würden wir uns freuen, wenn wir Sie demnächst wieder an Bord der Deutschen Lufthansa begrüßen dürfen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Lufthansa Customer Care Service Yvette Schumacher
 
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munich1978

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
2.265
414
MUC
und wo ist jetzt dein Problem? Wenn du einen Fehler machst, mußt du auch dafür gerade stehen ... wie LH ja auch schreibt, und man auch beim Buchen sieht, muß man die Daten nochmals bestätigen ...
 
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FlyingSmurf

Erfahrenes Mitglied
14.09.2009
650
179
DRS/CHS
Die Antwort ist ein 08/15 Textbaustein, der Deinen Fall nicht abdeckt, da Du das Ticket ja nicht auf eine Dritte Person uebertrsgen wolltest. Ich würde die Sache weiter eskalieren. Noch einen Brief an den Vorstand adressiert mit dem Bemerken, dass die Antwort die Anfrage nicht trifft und dann zum Anwalt. Ein Brief und dann eventuell Klage.

Auf welchem Ticket wurde denn nun geflogen, wenn es das erste war, duetfte das zweite doch bei 1400 EUR zumindest hegen Gebuehr erstattbar sein, dann kannst Du Dir den Stress vielleicht sparen und verzichtest auf das Rurckfordern der Erstattungsgebuehr.
 
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Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Starkes Stück von LH.
Ziemlicher Sonderfall, würde mal versuchen nen Facebook-Kontakt, Xing-Kontakt ect von LH ansprechen.
Wenn nix hilft vielleicht gibts ja juristische Möglichkeiten.
 

munich1978

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
2.265
414
MUC
sorry, gegen was will er den Klagen ... ich bin nicht fähig zu buchen bzw. zu lesen, aber es ist ja nicht meine Schuld sondern die von LH
 

EcoPax

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
1.599
1
Köln
Selbst wenn, sieht das doch wieder stark nach LH Baustein-Antwort aus. Auf jeden Fall hat die Antwort teilweise das Thema verfehlt.
Es geht doch hier überhaupt nicht um eine "Übertragung" des Tickets auf eine andere Person (wie im LH Schreiben mal erwähnt.
Die Person ist immer noch die gleiche, nur besteht der Name dummerweise aus 2 x Vorname.

Aber wäre natürlich nützlich zu erfahren, ob Tickets selber Online gebucht wurden (wovon ich mal ausgehe, weil ansonsten erstmal z.B. das Reisebüro der Ansprechpartner wäre). Wenn, dann hätte LH wohl zumindest in dem Punkt recht, dass die Angaben vor Abschluss nochmals genau überprüft werden sollten.

Jetzt muss der OP zumindest dem Geld hinterherlaufen. Könnte schwierig werden denke ich.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.800
2.297
CGN
sorry, gegen was will er den Klagen ... ich bin nicht fähig zu buchen bzw. zu lesen, aber es ist ja nicht meine Schuld sondern die von LH

Das frag ich mich gerade auch noch. Das der Kundenmonolog irgendeinen Textbaustein schickt, der auf die Anfrage nicht eingeht ist ja so oder so klar.

Wohin kann man denn für 1400€ fullflex so fliegen? Gerade innereuropisch wäre das natürlich etwas ärgerlich, weil man da im Zweifelsfall auch mit nem total falschen Namen einfach so in Flieger marschieren kann.
 
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Schwimmbutz

Erfahrenes Mitglied
11.11.2010
409
0
Auch wenn der Fehler ihm passiert ist, hätte ich Kulanz von LH erwartet.
Erst vergangene Woche stand am Ticketschalter von SQ ein Herr neben mir, auf seinem Ticket waren Vor- und Nachname vertauscht. SQ checkte seine Buchung (übrigens auch eine Online-Buchung), kontrollierte seinen Pass, und druckte dann ohne zu Murren und ohne Extrakosten ein neues Ticket aus.
Es geht also auch Kundenfreundlich...
 

FlyingSmurf

Erfahrenes Mitglied
14.09.2009
650
179
DRS/CHS
sorry, gegen was will er den Klagen ... ich bin nicht fähig zu buchen bzw. zu lesen, aber es ist ja nicht meine Schuld sondern die von LH

Dagegen, dass die entsp. AGB Klausel ihn unangemessen benachteiligt und daher einer gerichtlichen Ueberpruefung nicht standhalten duerfte. Durch Vorname und Geb Datum ist das Kind eindeutig zu identifizieren. Daher keine Uebertragung auf Dritte. Somit waere Umschreibung gegen angemessene Bearbeitungdgebuehr wohl der richtige Weg.

Vorumsbruder lSSBl hat mich schon zweimal (1* gerichtl. Vergleich und einmal aussergerichtlich) erfolgreich gegen LH vertreten.
 
N

nevadaman

Guest
doof gelaufen ... Klage meiner Meinung nach zwecklos.
Das einzige worauf du hoffen kannst ist "Kulanz" seitens LH wobei ich sagen muss was ich die letzten zwei Wochen von LH erlebt habe ist "Kulanz" für die ein Fremdwort!! Ein Versuch ist es aber immer wert, Schreib nochmal an den Vorstand wenn das nicht hilft könnte noch ein weg zur Presse dir helfen wenn Du jemanden findest der die Story Veröffentlicht.

Wenn das auch nichts bringt als lehre Abhacken so schwer wie es auch ist. Einen Vorteil hat das ganze, bei dem Preis sollte deine Tochter jetzt wenigstens ein dickes Meilenkonto haben ;)
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.800
2.297
CGN
Auch wenn der Fehler ihm passiert ist, hätte ich Kulanz von LH erwartet.
Erst vergangene Woche stand am Ticketschalter von SQ ein Herr neben mir, auf seinem Ticket waren Vor- und Nachname vertauscht. SQ checkte seine Buchung (übrigens auch eine Online-Buchung), kontrollierte seinen Pass, und druckte dann ohne zu Murren und ohne Extrakosten ein neues Ticket aus.
Es geht also auch Kundenfreundlich...

Selbstverständlich geht das auch kundenfreundlich. In der Zeit als AB egrade seinen Online checkIn System umgestellt hat, hat das System wohl auch mal inklusive meiner Buchung von meinen nachnamen nur die ersten beiden und den letzen Buchstaben übrig gelassen. (Auf der Buchungsbestätigung stands noch richtig). Ich hatte die schon vorsichtshalber ausgedruckt zum Flughafen mitgenommen. Die Dnata Mitarbeiterin stutze nur kurz, unterband aber meinen Erklärungsversuch bereits, indem sie mir den BP in die Hand drückte und nur sagte: Ach gehen sie einfach erstmal zu Gate das passt schon.
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
5
Duisburg
Ich bin kein "Rechtler", aber ich habe mal über Verträge gelernt:

A I D A

A nfechtung wegen
I rrtum
D rohung
A rglistiger Täuschung

Grundsätzlich hatte der OP sich erst mal geirrt. Und wenn man es so interpretieren will, hat nicht auch LH damit gedroht, die Tochter nicht zu befördern und somit zu einem neuen Vertragsabschluss "gezwungen" - noch zumal die Zeit drängte?
 
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Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Wieso denn immer gleich die "selbst Schuld Keule"? In den Beförderungsbedingungen ist keine Übertragung auf eine andere Person vorgesehen. Tja, hier ist es aber die selbe Person. Und Nu? Ich würde auch nochmal zurückschreiben Mit dem Zusatz, dass man seine Textbausteine für sich behalten möge und wenn die Kohle nicht vollumfänglich zurückkommt klagen. So einfach ...
 

FlyingSmurf

Erfahrenes Mitglied
14.09.2009
650
179
DRS/CHS
Aber ich gehe mal davon aus, dass sofern die erste Stufe des Kunfenmonologes verlassen wird, LH ne vernuenftige Liesung anbieten duerfte.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
und wo ist jetzt dein Problem? Wenn du einen Fehler machst, mußt du auch dafür gerade stehen ... wie LH ja auch schreibt, und man auch beim Buchen sieht, muß man die Daten nochmals bestätigen ...

bei manchen postings hier überlege ich mir wirklich zensur nordkoreanischer internetwächter zu wünschen. wie komme ich hier dazu kommentare zu lesen die so weh tun dass es an schwere körperverletzung grenzt!?
 

edelweiss

Verhinderter Altpapiersammler
28.03.2010
1.453
0
VIE
sorry, gegen was will er den Klagen ... ich bin nicht fähig zu buchen bzw. zu lesen, aber es ist ja nicht meine Schuld sondern die von LH

Das nenne ich mal eine bemerkenswerte Einstellung. Nein, unsere Gesellschaft braucht kein Augenmaß, wozu auch?? Und gute Sitten schon gar nicht. Wozu auch?

Und selber sind die Paradeunternehmen, mit LH habe ich keine Erfahrung, aber mit ähnlichen AGB-Reitern aus DAX & ATX, sehr schwach im Nehmen.
- Da darf schon ein DAX-Unternehmen Monate nach Lieferung das Budget rückwirkend streichen. Und damit versuchen, Verträge und Leistungen für nichtig zu erklären.
- Da will ein ATX-Unternehmen vorsorglich Verstosse gegen geltende Gesetze auf Lieferanten abwälzen und dokumentiert das in Einkaufskonditionen.

Das ist natürlich kein Betrug, keine Nötigung, hier ruft der Analyst "Bravo" und die Kurse steigen gleich um 3 cent.
 

EcoPax

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
1.599
1
Köln
Ich finde, der OP hat hier vernünftig den Fall geschildert und bittet um Einschätzung und Hilfe. Leider kommen in letzter Zeit öfter immer mal wieder Kommentare à la ("Wenn Du zu blöd bist,... selber Schuld..., Du kannst nicht lesen und jetzt soll LH Schuld sein... bla bla bla).

Ich bin auch der Meinung, dass in einem solchen Fall eine Kulanz absolut angebracht ist.
Hier dürfte doch klar zu beweisen sein, dass es sich um ein und die selbe Person gehandelt hat, mitnichten um eine Übertragung des Tickets auf eine andere Person. Ich kann auch verstehen, wenn jemand der sich mit den Regeln nicht so auskennt, erstmal zähneknirschend bezahlt, in der Hoffnung dass sich am Ende alles regelt.

Das LH Antwort Schreiben ist mal wieder.. naja. Baustein halt. Auf jeden Fall weitestgehend am Thema vorbei, ohne Bezug auf das eigentliche Anliegen.
Der Schlußsatz mit ..schade können wir nix machen aber wir hoffen trotzdem Sie demnächst wieder bei uns an Bord begrüssen zu dürfen, hat schon eine gewisse Unverschämtheit. Scheint wirklich so als liest sich keiner der Bausteineingeber am Ende den Text nochmal durch. Jeder normale Mensch würde doch nicht solch ein Schreiben verschicken.

Dummerweise läuft der OP jetzt erstmal dem Geld hinterher. Noch dümmererweise, mag sich LH prinzipiell sogar erstmal im Recht befinden. Wenn die sich also standhaft weigern, dann wird'S wirlklich schwierig und wohl auch langwierig.

Deshalb würde ich es auf jeden Fall erstmal nochmals im Guten versuchen über den Kundenmonolog oder auch Facebook. Fakt ist leider aber auch, dass aktuell Du etwas von LH möchtest und zwar einen Teil Deines Geldes zurück. Auch wenn's schwerfällt (ich könnte bei solch unkulantem Handeln oder solchen 08/15 Antworten auch dazu neigen "sarkastisch" zu werden.) solltest Du es wie gesagt erst nochmal im zweiten Versuch mit freundlichen Worten und auf die ruhige Tour versuchen.

Je nachdem was dann herauskommt, müsste man über Schritt 3 und 4 dann nochmals nachdenken.

Auf jeden Fall Viel Glück von meiner Seite. Ich hoffe es findet sich jemand bei LH, der sich des Themas einmal ernsthaft annimmt und auch mal mit Verstand an die Sache rangeht.