Flugrechte Flugzeitenänderung EMIRATES

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Kubi

Erfahrenes Mitglied
21.03.2013
1.086
325
Münsterland
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Hallo,

habe gerade meinen Flugstatus überprüft und dort eine erhebliche Änderung festgestellt. Obwohl Emirates meine Mail im System hat, gab es keine Info per Mail über die Änderung.

Gebucht hatten wir den Flug um 20:25 Uhr ab Ho Chi Minh Stadt nach Dubai mit dortiger Ankunft um 00:50 Uhr.
Jetzt wurde der Flug geändert auf 00:40 Uhr, also am Folgetag und die Ankunft in Dubai verschiebt sich hiermit auf 05:20 Uhr.

Habe ich hierfür Anspruch auf eine Erstattung? Es ist ja eine Änderung um über 4 Stunden?

Wir haben in Dubai ein Hotel gebucht für die Nacht wo wir um 00:50 Uhr ankommen sollten. Dieses ist zu einer nicht stornierbaren Rate gebucht worden in einem Flughafenhotel und die Rate wurde auch schon abgebucht.

Muss die Emirates das Hotel ersetzen? Worauf kann ich mich berufen. Der Flug startet ja von Vietnam mit Ankunft in Dubai. Insoweit weiß ich nicht inwieweit europäisches Reiserecht überhaupt anwendbar ist.

Diese Änderung finde ich total nervig. Wir wollten extra keine Nachtflug. Und jetzt fliegen wir die ganze nacht und kommen erst um 05:20 Uhr an...können dann wohl noch nicht einmal ein Hotel beziehen.
 

Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.445
125
AMS/RTM
Europäisches Recht greift gar nicht (außer du hast einen Weiterflug nach Europa nach der Landung).
Das Hotel kann man ja noch nutzen, oder geht's gleich am nächsten Tag weiter?
 

Kubi

Erfahrenes Mitglied
21.03.2013
1.086
325
Münsterland
Europäisches Recht greift gar nicht (außer du hast einen Weiterflug nach Europa nach der Landung).
Das Hotel kann man ja noch nutzen, oder geht's gleich am nächsten Tag weiter?


"Nutzen" halte ich für übertrieben. Wir sind dann frühestens um 07:00 Uhr morgens an dem Hotel. Und dieses Hotel, es ist ein Flughafenhotel nur für eine Nacht, haben wir extra für die Nacht nach der Ankunft gebucht.

Direkt im Anschluss an diese Nacht haben wir ein anderes und besseres Hotel in Dubai für 3 Nächte gebucht. Als Platinum Royal Ambassador würden wir in dem Hotel schon früh am 1.1. ein Zimmer bekommen. Sogesehen ist nichts mit Zimmer noch nutzen in dem Flughafenhotel.

Es macht ja keinen Sinn, um 7 Uhr einzuchecken...bis 12 Uhr zu schlafen und dann in das Luxushotel für die 3 Nächte zu wechseln.

Das Geld für das Flughafenhotel ist bezahlt. ALSO ICH FINDE DAS ALLES SEHR ÄRGERLICH.

Besteht denn ein anderer Anspruch als europ. Flugrecht? Oder kann ich nur auf Kulanz der EMIRATES hoffen...denke die werden ja wohl kundenfreundlich sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

YuropFlyer

Guest
Besteht denn ein anderer Anspruch als europ. Flugrecht? Oder kann ich nur auf Kulanz der EMIRATES hoffen...denke die werden ja wohl kundenfreundlich sein.

Kurz: Nö

Kundenfreundlich? Wenn du Glück hast gibt es ein paar Meilen..
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Das Geld für das Flughafenhotel ist bezahlt. ALSO ICH FINDE DAS ALLES SEHR ÄRGERLICH.

Ja, die Situation ist wirklich sehr aergerlich. Wie schon gesagt, Ansprueche gegen EK oder das Hotel hast Du bestimmt nicht. Per Kulanz kannst Du das Flughafenhotel bitten, Dich aus der Buchung kostenfrei zu ehtlassen mit dem freundlichen Hinweis auf die Zeutenaenderung.
Davon abgesehen, sei mir bitte nicht boese, ist es ein Risiko, bei so langem Vorlauf ein Hotel mit Vorauszahlung zu buchen. Das geht vieleicht 9x gut, das 10. geht schief. Insgesamt macht man dann immer noch einen guten Schnitt.
 
A

Anonym12392

Guest
Es gibt natürlich frühere Abflüge aus KUL und BKK
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Sehr hilfreich, wenn er aus SGN kommt...
Ja, das ist es tatsächlich,
wenn das nämlich wirklich so "total nervig" für den TO ist nachts zu fliegen, wie er es beschreibt, dann kann er bei EK sicher einen Abflug ab BKK oder KUL durchsetzen und auf eigene Faust mit einem Billigflieger von SGN nach BKK/KUL fliegen.
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Zuletzt bearbeitet:

BangkokDangerous

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
1.223
1
Ja, das ist es tatsächlich,
wenn das nämlich wirklich so "total nervig" für den TO ist nachts zu fliegen, wie er es beschreibt, dann kann er bei EK sicher einen Abflug ab BKK oder KUL durchsetzen und auf eigene Faust mit einem Billigflieger von SGN nach BKK/KUL fliegen.

Vielleicht nervt ihn umsteigen noch mehr?
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.207
1.029
So sieht es aus: http://www.vielfliegertreff.de/emirates/54433-50-5-stunden-verspaetung-mit-emirates.html
Rechtsansprüche auf "Cash" hast Du nur bei Flügen DIREKT von und nach Europa (und Letzteres wohl auch nur, wenn EUROPÄISCHE Airline).
Man kann eben nicht alles haben..

http://www.vielfliegertreff.de/emirates/55285-ek-connect-service.html

Aus der Verordnung:

"(b) to passengers departing from an airport located in a third
country to an airport situated in the territory of a Member
State to which the Treaty applies, unless they received
benefits or compensation and were given assistance in that
third country, if the operating air carrier of the flight
concerned is a Community carrier."

und
"‘final destination’ means the destination on the ticket
presented at the check-in counter or, in the case of directly
connecting flights, the destination of the last flight; alternative
connecting flights available shall not be taken into
account if the original planned arrival time is respected;"

Da EK kein EU-Carrier ist, also nicht anwendbar.