Entschädigung Flugausfall wegen Brand im Flughafen Rom-Fiumicino?

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Flugrömer

Neues Mitglied
11.05.2015
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Guten Abend,

während des Familien (4 P) - Kurztripp von Köln nach Rom - 08.05-10.05. wurden wir am 09.05., ca. 25 Std. vor dem Rückflug, über die Annullierung desselbigen per SMS informiert. "Handy" sei dank, konnte ich für heute 11.05. umbuchen. Der Grund der Annullierung dürfte der aktuelle Brand im Terminal 3 des vg. Flgh. gewesen sein. Der tatsächliche Grund wurde mir nicht mitgeteilt. Glücklicherweise konnte ich auch kurzfristig in Rom eine Hotelnacht für uns vier Erw. buchen. Alles soweit gut, bis auf die Tatsache, dass der weitere Tag mich mehr als 300,- Euro (Hotelkosten) excl. Verpflegung gekostet hatte sowie etwas Aufwand, betroffene Arbeitgeber über den Ausfall zu informieren bzw. einen weiteren Urlaubstag in Anspruch zu nehmen.

Der Hinflug lief problemlos. Aus den Medien war zu entnehmen, dass mind. 40% Flugausfälle zu beklagen waren.

Fernmündlich hat man mir auf die Frage von einer Entschädigung mitgeteilt, dass ich je einen Reisegutschein am Schalter bekommen könnte. Hierauf bin ich nicht näher eingegangen. Auf Nachdruck gab man mir zu verstehen, dass ich die Hotelkosten evtl erstattet bekäme - max. aber 100,- Euro pro Person. Ich habe bisher noch nichts unternommen.

Meine Fragen wären zunächst

Steht uns pro Person die Entschädigung i.H.v. 250,- Euro (gemessen an Entfernung Köln-Rom) zu PLUS Hotelkosten etc. ?

Gibt es keine Entschädigung (Höhere Gewalt oä.) und ggf. nur die bereits angebotenen Hotelkosten?

Habe da ein Musterschreiben im Netz entdeckt, welches ich zunächst an die Airline (GERMANWINGS) schicken würde. Hier könnte ich beide Kosten, also Entschädigung UND Hotelkosten etc. angeben. Wäre das ok?

Hinweis: Ich bin Rechtsschutzversichert.

Vielen Dank für eine Antwort.

Tom
 
A

Anonym38428

Guest
Die pauschale Entschädigung gem. 261/2004 wird es nicht geben, tatsächlich hat 4U für Hotel- sowie sonstige Kosten aufzukommen. Cash, nicht in Form von Gutscheinen.
 

Flugrömer

Neues Mitglied
11.05.2015
5
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Ok, dürften also "außergewöhnliche Umstände" (Terminalbrand) sein, wonach die Airline aussen vor ist, wenn ich das richtig verstehe. Widerspricht sich dann nicht die Zahlung von Hotelkosten etc.? Was sind sonstige Kosten? Essen, Trinken, zusätzlicher Urlaubstag vom Arbeitgeber, Ausfälle im Job etc.? Dann käme ich auf mehr als 250,- Euro pro Person.

Tom
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Wie man weiß, bin ich in 261-Fragen ja nicht zimperlich, aber zu sowas fällt mir nur ein: Ruf die 112 an, und frag da mal nach.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
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Diese reflexartige Forderung nach "Entschaediging" ist unglaublich.

Kommt dir vielleicht nur so vor, da sich die Anfragen hier natürlich sammeln. Die vielen tausend Leute täglich die darauf verzichten werden hier ja kaum posten. Und gerade mal 1 Anfrage pro Tag oder weniger die hier auftaucht finde ich durchaus angemessen.
 
A

Anonym38428

Guest
Nun, man könnte auch die Frage stellen, ob 4U alles mögliche zur Verhinderung der Streichung unternommen hat. Andere Airlines sind am Sonntag durchaus ab Rom durchaus geflogen - so ganz schwarz/weiss ist es wie so häufig nun auch nicht.
 
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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Ok, dürften also "außergewöhnliche Umstände" (Terminalbrand) sein, wonach die Airline aussen vor ist, wenn ich das richtig verstehe. Widerspricht sich dann nicht die Zahlung von Hotelkosten etc.? Was sind sonstige Kosten? Essen, Trinken, zusätzlicher Urlaubstag vom Arbeitgeber, Ausfälle im Job etc.? Dann käme ich auf mehr als 250,- Euro pro Person.

Wenn Du schon Erbsen zaehlst und Verdienstausfall hinzuzaehlen moechtest, frag ich mich, warum Du (die Berufstaetigen) nicht von Neapel o.ae. aus zur Arbeitsstelle geflogen bist.
 

Flugrömer

Neues Mitglied
11.05.2015
5
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OK, habe das hier verstanden!

Kleine Anmerkungen noch.... (@DFW_SEN)

Der Grund der Annullierung des Fluges ist mir von 4U auch auf Nachfrage nicht erklärt worden. Es ist MEINE Annahme, dass dies etwas mit dem Brand zu tun hatte.....

Die "unglaubliche reflexartige Forderung nach Entschädigung" dürfte m.E. vollkommen legitim sein, da mir (als Gesamtkostenträger) der weitere lustige und sonnige Tag in der ewigen Stadt tatsächlich belegbare 700,- Euro gekostet hatte. Nicht eingerechnet die "Fantasiekosten" für Verdienstausfall, Urlaubstag o.ä.

Ich muss ja nicht in einer Jugendherberge nächtigen und mich am Stehimbiss verköstigen.

Grundsätzlich wollte ich hier in Erfahrung bringen, ob ich nur die Auslagenentschädigung und/oder nur den 261 (...so nennt man das wohl) in Anspruch nehmen kann.

Freue mich daher auf konstruktive Empfehlungen

Vielen Dank

Tom
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.274
8.731
IAH & HAM
Die "unglaubliche reflexartige Forderung nach Entschädigung" dürfte m.E. vollkommen legitim sein, da mir (als Gesamtkostenträger) der weitere lustige und sonnige Tag in der ewigen Stadt tatsächlich belegbare 700,- Euro gekostet hatte.

Das Leben ist halt kein Picknick. Und wenn man meint nicht in einer Jugendherberge übernachten zu müssen, dann muss man sich das halt auch leisten können. Insofern dürfte es ja kein Problem sein, wenn Du auf den 700 Euro "sitzen bleibst"......
 

Flugrömer

Neues Mitglied
11.05.2015
5
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Und wenn man meint nicht in einer Jugendherberge übernachten zu müssen, dann muss man sich das halt auch leisten können. Insofern dürfte es ja kein Problem sein, wenn Du auf den 700 Euro "sitzen bleibst"......


.....mmh, so gesehen, muss ich Dir Recht geben:) . Auf 700,- Euro sitzen zu bleiben, tut mir aber auch weh....

Da mein Leben aber bisher immer ein Picknick war, glaube ich auch nicht, dass ich diesmal leer ausgehen werde.

Der Netiquette entsprechend, werde ich beizeiten Rückmeldung geben, was aus dem Fall geworden ist.

Gruß

Tom
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.191
4.715
HAM
Wenn Du schon Erbsen zaehlst und Verdienstausfall hinzuzaehlen moechtest, frag ich mich, warum Du (die Berufstaetigen) nicht von Neapel o.ae. aus zur Arbeitsstelle geflogen bist.

Oder mit dem Nachtzug gefahren bist...... Oder dem Mietwagen, etc.
 
N

no_way_codeshares

Guest
Als mich damals Aer Lingus mit drei Stunden Verspätung nach Maastricht gebracht hat, statt nach Düsseldorf, wo gerade das Terminal in Flammen stand und mein Abholer zum Glück noch mit dem ersten Pulk rausgekommen ist, bin ich schlichtweg einfach nicht auf die Idee gekommen für die Verspätung oder den falschen Airport Ansprüche gegen EI zu stellen. OK, Köln/Bonn hätte ich jetzt noch besser gefunden, aber so ganz viel mehr hätten sie doch für mich gar nicht tun können?
 
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esc0bar

Erfahrenes Mitglied
24.10.2013
595
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Geht um Germanwings ;) Ist letztendlich aber das Gleiche in grün.

...

Habe da ein Musterschreiben im Netz entdeckt, welches ich zunächst an die Airline (GERMANWINGS) schicken würde. Hier könnte ich beide Kosten, also Entschädigung UND Hotelkosten etc. angeben. Wäre das ok? ...
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.248
554
MUC/EDMM
Um die Frage des TO's mal abstrakt zu formulieren (und um von der emotionalen auf die sachliche Ebene zurückzukommen):
Was wäre der Airline zumutbar gewesen? Start von einem benachbarten Airport? Die ankommende 4U-Maschine muss doch auch irgendwohin umgeleitet worden sein? Hätte der Flug des TO's nicht von diesem Ausweich-Airport zurück starten können?
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Was wäre der Airline zumutbar gewesen? Start von einem benachbarten Airport? Die ankommende 4U-Maschine muss doch auch irgendwohin umgeleitet worden sein? Hätte der Flug des TO's nicht von diesem Ausweich-Airport zurück starten können?

Schoener Gedanke, nur mit der Umsetzung hapert es. FCO ist eben ein grosser Airport, dessen Ausfall nicht so einfach von benachbarten Airport vollstaendig aufgefangen werden kann.
Zudem waere es imo fraglich, ob die Paxe da mitgespielt haetten, wenn ihnen am Gate gesagt wird: 'Wegen eines Brandes in FCO fliegen wir nach FLR. Leider kann die Airline den Weitertransport nicht garantieren, da saemtliche Bus- und Zugsitzplaetze durch umgeleitete Flugzeuge bereits in Anspruch genommen sind.' Viele Paxe wuerden wahrscheinlich gar nicht erst einsteigen.
Das gleiche gilt, wenn Paxe in der Luft die Wahl haetten: Umleitung nach FLR oder Umkehren.
 
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Flugrömer

Neues Mitglied
11.05.2015
5
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Wo ist denn jetzt genau das Problem bei 4 Personen?

…das Problem ist hier, dass ich (wir - 4 P) tatsächlich 700,- Euro (belegbaren) Mehraufwand hatte(n) und nicht in der Jugendherberge geschlafen habe(n)….

Wie hier jeder (hoffentlich) weiß, ist 4U ein gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen. Man wird bei Verzicht auf berechtigte Forderungen nicht besser behandelt. Eher in Himmel komme ich dadurch auch nicht….

Sollte ich hier den Eindruck erweckt haben, dass ich mir durch allerlei „Wunschforderungen“ einen gebrauchten Kleinwagen finanzieren lassen möchte, tut es mir leid.

Ich möchte die Kosten erstattet haben, die ich vorausgelegt habe, nicht mehr und nicht weniger. Fantasieforderungen wie Arbeitsausfall, Urlaubstag etc. habe ich nicht gestellt und werde das auch nicht tun. Auch wenn dies das Ergebnis der Annullierung war. Dies ergab sich nur aus einer meiner Fragen, die unbeantwortet blieb (…das an die Erbsenzähler…).

Als Wenigflieger habe ich nun verstanden, dass „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ der Terminalausfall durch Brand nicht das Problem der Airline ist/war und dementsprechend keine „261-Lösung“ im Raume steht.

Letztlich ist der Brief an 4U mit meinen Forderungen raus und ich kann zunächst nur abwarten….

Der Hinweis mit der Befriedigung von „unbegründeten Ansprüchen“, die zu zu Lasten anderer Fluggäste gehen könnten, ist absurd. Unbegründete Ansprüche sind unbegründet und werden nicht bezahlt. Fertig.

Ich stelle mir nur die Frage, wenn nach (Airline-verschuldeter) Flug-Verspätung schon nach läppischen 2 Stunden der 261 greift und dementsprechende Forderungen gnadenlos durchgesetzt werden, ob dann hier auch mit dem erhobenen Zeigefinger geschwenkt wird.

Ironie aus.:cool:


….jetzt ist Zeit für Popcorn:)

Gruß

Tom









 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.803
3.335
2 Punkte:
- 4U ist ein Billigflieger mit allen damit verbundenen Nachteilen, erwarte also keine Antwort auf deinen Brief.
- Das Problem entstand aus einem Brand/höher Gewalt und meiner bescheidenen Meinung nach sollte man daraus entstandene Kosten dem allgemeinen Lebensrisiko zuschreiben.
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
1.
Die entfernungsabhängige Ausgleichsleistung stellt einen pauschalen Schadenersatz dar, ohne daß der Passagier seinen konkreten Schaden (bsp.: Verdienstausfall usw.) gegenüber der Airline darlegen und beziffern muß.

Auf die entfernungsabhängige Ausgleichsleistung hat der Passagier hier keinen Anspruch, da 'außergewöhnliche Umstände' (='höhere Gewalt') die Airline von der Pflicht, diese zu bezahlen, befreien. 'Außergewöhnliche Umstände' liegen auch vor, wenn nur ein Teil der Flüge ausfällt. Hierbei müssen jedoch alle Fluggesellschaften gleichmäßig betroffen sein.

2.
Auch im Fall von 'höherer Gewalt' ist die Airline nicht entbunden, dem Passagier Betreuungs- und Unterstützungsleistungen zu gewähren. Was dies ist, siehe hier: EU Fluggastrechte: Betreuung und Unterstützung
 

darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
1.186
6
127.0.0.1
Ein forumsbekannter Anwalt hat mich vor ~1 Jahr gegen AB vertreten. Hintergrund war eine Flugstreichung innerhalb von D, begründet durch Fluglotenstreik in Frankreich. Streik zählt ja normalerweise als höhere Gewalt. Laut Anwalt hätte AB im Streitfalle belegen müssen, was konkret für diesen Flug getan wurde um die Annulierung zu verhindern (z.B. Charten fremder Maschinen etc.). Dieser Nachweis ist meist sehr aufwändig.

Letztlich hat AB dann "aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" nach dem ersten anwaltlichen Schreiben gezahlt.

Was ich damit (mit meinem laienhaften Rechtswissen) sagen will:
Auch bei einem Terminalbrand halte ich eine Kompensationzahlung nicht für völlig abwägig. Ein erstes Schreiben mit der Foderung und Fristsetzung immer selber rausschicken, bei keiner oder ablehnender Reaktion dann zum Anwalt.

Ganz allgemein: die Airlines versuchen uns vorne und hinten zu "vergackeiern" (z.B. Kreditkartengebühren, Kerosinzuschläge die bei fallenden Ölpreisen nicht weiter gereicht werden, all die "Enhancements" die wir hier in epischer Breite diskutieren, ....) und das maximal mögliche aus uns "Kunden" rauszuholen. Im Gegenzug halte ich es dann auch für legitim, dass wir uns genauso verhalten.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.274
8.731
IAH & HAM
Ein forumsbekannter Anwalt hat mich vor ~1 Jahr gegen AB vertreten. Hintergrund war eine Flugstreichung innerhalb von D, begründet durch Fluglotenstreik in Frankreich. Streik zählt ja normalerweise als höhere Gewalt. Laut Anwalt hätte AB im Streitfalle belegen müssen, was konkret für diesen Flug getan wurde um die Annulierung zu verhindern (z.B. Charten fremder Maschinen etc.). Dieser Nachweis ist meist sehr aufwändig.

Letztlich hat AB dann "aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" nach dem ersten anwaltlichen Schreiben gezahlt.

Was ich damit (mit meinem laienhaften Rechtswissen) sagen will:
Auch bei einem Terminalbrand halte ich eine Kompensationzahlung nicht für völlig abwägig. Ein erstes Schreiben mit der Foderung und Fristsetzung immer selber rausschicken, bei keiner oder ablehnender Reaktion dann zum Anwalt.

Ganz allgemein: die Airlines versuchen uns vorne und hinten zu "vergackeiern" (z.B. Kreditkartengebühren, Kerosinzuschläge die bei fallenden Ölpreisen nicht weiter gereicht werden, all die "Enhancements" die wir hier in epischer Breite diskutieren, ....) und das maximal mögliche aus uns "Kunden" rauszuholen. Im Gegenzug halte ich es dann auch für legitim, dass wir uns genauso verhalten.

Mein Leben wäre mir viel zu schade, als dass ich mit einem Anwalt hinter ein paar 100 Euro hinterher renne. Selbst wenn es eine kleine Chance gibt zu "gewinnen" so muss man sich doch auch fragen ob eine gewisse grundlegende Großzügigkeit das Leben nicht entspannter und schöner macht.