Flug mit Norwegian von Teneriffa nach Berlin Schönefeld 23.11.2015 mit Reifenplatzer

ANZEIGE

Bommelbernd

Neues Mitglied
30.11.2015
9
0
ANZEIGE
Hallo liebe Gemeinde,

wir sind am 23.11.2015 von Teneriffa zurück nach Berlin Schönefeld geflogen. Ursprünglich sollten wir 9 Uhr starten. Während des Startvorgangs sind zwei Reifen geplatzt, so dass der Pilot den Startvorgang abbrechen musste und wir knapp 14 Stunden auf ein Ersatzflugzeug warten mussten. Wir haben Verpflegungsgutscheine bekommen und gewartet. Gegen 23 Uhr sind wir dann letztlich gestartet. Weiß jemand von euch, ob man bei einem Reifenplatzer (also eigentlich 2 Reifenplatzer) Anspruch auf Entschädigung hat? Und wie wäre am besten vorzugehen? Norwegian ist ja so ne "Billig-Airline", die werden sicherlich nicht einfach so zahlen, wenn ich denen ne Zahlungsaufforderung schicke... immerhin müssten hier ja schon 600 EUR pro Passagier fällig sein. Also welche Möglichkeit ist ohne Anwalt (habe keine Rechtsschutz) eurer geschätzten Meinung nach die Beste?

Gibt es hier ggf. Passagiere des o.g. Fluges, die auch schon Entschädigungsansprüche geltend gemacht haben oder noch vorhaben dies zu tun?

Vielen Dank schonmal und beste Grüße

Bernd
 

Bommelbernd

Neues Mitglied
30.11.2015
9
0
Wie nix und unglaublich?! Ich verstehe die Antworten auf die gestellten Fragen ehrlich gesagt nicht.
 
  • Like
Reaktionen: imsal

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
sollte Entschädigung geben, da es ein technischer Defekt ist.

Schreib sie mal an, sonst halt übern Anwalt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.083
7.130
Wie nix und unglaublich?! Ich verstehe die Antworten auf die gestellten Fragen ehrlich gesagt nicht.

Norwegian ist ein schwieriger Kandidat - die haben noch nicht einmal eine deutsche Niederlassung - also musst du bzw. dein Rechtsanwalt mit Norwegen kommunizieren - das macht die Dinge nicht einfacher. Selbst wenn du vor einem deutschen Gericht Recht bekommen wirst musst du dann deine Ansprüche in Norwegen durchsetzen (alternativ ein Flugzeug in D Pfänden) - das alles wegen 400€.
 

GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
376
119
Das gibt keine Entschaedigung nach EU261/2004.

Norwegian kann hoffentlich problemlos beweisen (Maintenance History etc.) das ihr Flugzeug vor dem Start(versuch) in einem einwandfreiem Zustand war. Zumindest das es soweit in Ordnung war, das alle gesetzlichen Vorschriften erfuellt waren.

Der Reifenplatzer war ein aussergewöhnlicher Umstand, mit dem Niemand rechnen konnte. Keine Entschaedigung, zumindest nicht nach EU261/2004

Shit happens. Gute Story fuer den Stammtisch/die Enkelkinder etc, etc. Man muss ja mal was erlebt haben in seinem Leben!

@SwissAussie, die 72k sind wohl das kleinste Problem fuer Norwegian bzw. deren Versicherung im Gegensatz zu all den Diversions nach LPA, FUE, TFN der anderen Airlines (Runway war ja fuer ein paar Stunden blockiert).
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.868
13
MRS
sollte Entschädigung geben, da es ein technischer Defekt ist.

Die wären lieber mit dem geplatzten Reifen nach Berlin geflogen.

Und genau das ist der Grund, weshalb der EuGH seine rezente Rechtssprechung eventuell anpassen müsste. Wer schon einen platten Reifen am Auto hatte weiß, dass selbst die beste Wartung einen Reifen nicht vor Schäden schützt. (Maximier werden mich jetzt selbstverständlich steinigen).
 
Zuletzt bearbeitet:

euul

Erfahrenes Mitglied
07.07.2015
341
174
Warum ein Reifenplatzer beim Start (im Gegensatz zu anderen technischen Defekten) als außergewöhnlicher Umstand gelten soll verstehe ich nicht.

IMHO muss Norwegian hier bezahlen. Die Rechtssprechung bzgl. solcher Defekte ist doch ziemlich eindeutig.
 
N

no_way_codeshares

Guest
Gibt's in Schönefeld kein Nachtflugverbot???
Würde mich sehr wundern bei den beteiligten Landesregierungen.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.274
8.730
IAH & HAM
Wie viele von den 180 Personen bekommen dann wohl am Ende die Entschädigung? 20?
Die meisten werden das doch nicht mit den nötigen Aufwand nachverfolgen oder lassen sich mit 25 Euro Fluggutscheinen abspeisen.

Ich verstehe auch nicht warum jemand glaubt in diesem Fall einern Anspruch auf eine Entschädigung zu haben.......
 
  • Like
Reaktionen: Anonym-36803

weltspion

Erfahrenes Mitglied
16.08.2009
1.195
7
HAM
www.travelwithtorsten.com
Die Fluggesellschaft muss keine Ausgleichszahlung leisten, wenn außergewöhnliche Umstände im Sinne des Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004/EG Ursache der Verspätung waren. Wichtig: Die Fluggesellschaft muss beweisen, dass ein außergewöhnlicher Umstand vorlag. Ein außergewöhnlicher Umstand kann zum Beispiel bei Streik des Bodenpersonals oder bei schlechten Wetterbedingugnen vorliegen.


Ein technischer Defekt ist aber in der Regel kein außergewöhnlicher Umstand, der die Fluggesellschaft von Ausgleichszahlungen freistellt. Dies gilt selbst dann, wenn die Fluggesellschaft alle Wartungsarbeiten am Flugzeug frist- und ordnungsgemäß durchgeführt hat.

Quelle: Entschädigung Flugverspätung - Rechtsanwalt & Steuerberater für Villingen-Schwenningen & Rottweil
 
  • Like
Reaktionen: imsal und feb

Bommelbernd

Neues Mitglied
30.11.2015
9
0
Die Fluggesellschaft muss keine Ausgleichszahlung leisten, wenn außergewöhnliche Umstände im Sinne des Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004/EG Ursache der Verspätung waren. Wichtig: Die Fluggesellschaft muss beweisen, dass ein außergewöhnlicher Umstand vorlag. Ein außergewöhnlicher Umstand kann zum Beispiel bei Streik des Bodenpersonals oder bei schlechten Wetterbedingugnen vorliegen.


Ein technischer Defekt ist aber in der Regel kein außergewöhnlicher Umstand, der die Fluggesellschaft von Ausgleichszahlungen freistellt. Dies gilt selbst dann, wenn die Fluggesellschaft alle Wartungsarbeiten am Flugzeug frist- und ordnungsgemäß durchgeführt hat.

Quelle: Entschädigung Flugverspätung - Rechtsanwalt & Steuerberater für Villingen-Schwenningen & Rottweil

So denke ich auch. Im Umkehrschluss würde es ja sonst bedeuten, dass die Fluggesellschaften 50 Jahre alte Flugzeuge benutzen könnten, die regelmäßig bestens gewartet werden. Die Natur der Sache ist dann aber, dass trotzdem ständig etwas, trotz super Wartung, kaputt wäre, weil es einfach überaltert ist. Naja ist ein ziemlich plakatives Beispiel, aber ihr wisst hoffentlich was ich ausdrücken wollte. :)

Na wir werden sehen. Ich werde es mal versuchen und sehen, was dabei herauskommt. Ich berichte wieder. Danke erstmal für Eure Tipps.
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ist doch überhaupt kein Thema. Klassischer technischer Defekt, solange sich nicht herausstellt, dass z.B. jemand Reißzwecken auf die Startbahn gestreut hat... ;) Kein außergewöhnlicher Umstand.

Geklagt werden kann, falls nötig, unproblematisch vor dem AG Königs-Wusterhausen.

Und an der Vollstreckung sollte es auch nicht scheitern.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.274
8.730
IAH & HAM
Ich denke allen hier ist klar, dass ihr es bezahlt wenn Leute das System auszunutzen...... Glücklicherweise wird sich der OP an Norwegian vermutlich die Zähne ausbeissen.
 

Bommelbernd

Neues Mitglied
30.11.2015
9
0
Ich denke allen hier ist klar, dass ihr es bezahlt wenn Leute das System auszunutzen...... Glücklicherweise wird sich der OP an Norwegian vermutlich die Zähne ausbeissen.

Jetzt würde mich aber schon interessieren, was du genau mit "System ausnutzen" meinst? Wozu gibt es denn die Fluggastrechte, wenn man sie nicht für sich in Anspruch nehmen kann/soll?! Immerhin haben wir 14 Stunden auf unseren Flug warten müssen, einen gebuchten Anschluss verpasst und dementsprechend einen nicht unerheblichen Mehraufwand gehabt.

Ob der Reifenplatzer nun erstattungsfähig ist, d.h. einen technischen Defekt oder einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, müssen im Zweifel andere entscheiden, aber so eine Vorverurteilung wie in dem vorigen Beitrag finde ich unangemessen. Immerhin habe ich mich hilfesuchend an die Expertise hier im Forum gewandt und in keiner Form anmaßend oder fordernd. Aber gut, das mag man sehen wie man will. Allen Beteiligten trotzdem vielen Dank. Bis bald.
 
  • Like
Reaktionen: imsal und feb

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.083
7.130
Jetzt würde mich aber schon interessieren, was du genau mit "System ausnutzen" meinst? Wozu gibt es denn die Fluggastrechte, wenn man sie nicht für sich in Anspruch nehmen kann/soll?! Immerhin haben wir 14 Stunden auf unseren Flug warten müssen, einen gebuchten Anschluss verpasst und dementsprechend einen nicht unerheblichen Mehraufwand gehabt.

Auch wenn du es nicht glauben magst, man kann auch seine Rechte ausnutzen. Wer seinen Mehraufwand seine Kosten ersetzt haben will macht etwas ganz anderes als eine pauschale Kompensation einzufordern. Und wenn du dich da schon reinfuchsen willst, dann fordere auch den Mehraufwand ein.

Ich wette je mehr Passagiere ihre Rechte einfordern - gerade auch über diese seltsamen Dienstleister desto schneller wird man die EU Verordnung verändern. Gerade wenn dann eine Airline für einen Reifen der beim Start platzt ca. 70000€ zahlen muss. Die Airlines haben in Brüssel mehr Macht als der Verbraucher.
 

Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Ohne jetzt auf den speziellen Fall hier eingehen zu wollen - aber:

"Sein Recht ausnutzen" - ist heutzutage doch Gang und Gebe .. siehe unsere Politik (Stichwort: Ehrensold, usw.) ... dort gibt es auch (oft) keinen Grund, sein Recht einzufordern - und moralisch ist es (auch oft) fragwürdig .. gemacht wird es trotzdem ...

Von daher sehe ich die Anfrage des Threaderstellers nicht wirklich als verwerflich an.

just my two OT cents ....

Zum Thema selbst: Norwegian wird schwierig .. einen Versuch wäre es aber wert. Wobei es schimmeres gibt als 14 Stunden zu dieser Jahreszeit auf Teneriffa zu sein ;)
 
  • Like
Reaktionen: imsal