Problem mit Air Berlin wegen ca. 24-stündiger Flugverspätung

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sarbin

Neues Mitglied
23.02.2016
13
0
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Habe ein Problem mit Air Berlin wegen einer ca. 24-stündigen Verspätung des Rückfluges aus Punta Cana (Dominikanische Republik) nach Deutschland, und zwar geht Air Berlin nicht auf meine Schadensersatzforderung in Höhe von 600 Euro ein.

Habe mein Problem mal detaillierter in der Flying Zone unter "airberlin & NIKI" geschildert, da es vermutlich eher dorthin gehört.
 
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sarbin

Neues Mitglied
23.02.2016
13
0
Problem mit AirBerlin wegen ca. 24-stündiger Flugverspätung

Hallo zusammen,

folgendes Problem habe ich mit AirBerlin:

Der in meinem Fall in einem Pauschalreisepaket enthaltene Rückflug AB7447 von Punta Cana (Dominikanische Republik) nach Düsseldorf ist nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, da die Ankunft planmäßig am 19.12.2015 um 06:45 Uhr hätte erfolgen sollen, die Landung jedoch tatsächlich erst am 20.12.2015 um 07:00 Uhr erfolgt ist. Flugstrecke über 7.000 Kilometer. Die Passagiere sind auf Kosten von AirBerlin in einem Hotel untergebracht worden.

Angeblicher Grund für die Verspätung laut Durchsage des Piloten: Die Hinflug-Maschine sei bereits in Deutschland durch ein Bodenfahrzeug beschädigt worden. Zudem hätte ein Passagier wegen psychischer Probleme aus dem Flugzeug entfernt werden müssen, woraufhin weitere sechs Personen hätten aussteigen wollen.

Nach meiner Reklamation bietet AirBerlin mir statt der geforderten 600 Euro Folgendes an: "Als Entschädigung für die Flugverzögerung erhalten Sie von uns eine Ermäßigung von insgesamt 100 EUR auf Ihre nächste, direkt bei airberlin und NIKI getätigte Buchung. Die Einlösung ist möglich bis zum 31.01.2018 auf allen Flügen, die von airberlin und NIKI durchgeführt werden."

Mit dem Angebot von AirBerlin bin ich keinesfalls einverstanden. Nur ist jetzt die Frage, wie ich dagegen vorgehe.

Würdet ihr an meiner Stelle einen Rechtsanwalt einschalten, um die Schadenersatzforderung in Höhe von 600 Euro durchzusetzen?
Falls ja, wie hoch ist das Risiko in meinem Fall, auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen zu bleiben?
Oder würdet ihr stattdessen auf ein Portal für Fluggastrechte (Flightright/Euclaim/Fairplane) zurückgreifen?

Schonmal vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!

Gruß
sarbin
 
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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
Würdet ihr an meiner Stelle einen Rechtsanwalt einschalten, um die Schadenersatzforderung in Höhe von 600 Euro durchzusetzen?
Ja.
Falls ja, wie hoch ist das Risiko in meinem Fall, auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen zu bleiben?
Vor Gericht und auf hoher See... aber vorgerichtlich dürften die Kosten und somit das Risiko keine 150,00 Euro betragen.

Oder würdet ihr stattdessen auf ein Portal für Fluggastrechte (Flightright/Euclaim/Fairplane) zurückgreifen?
Nein. Aber wenn Du Risikoavers bist, eventuell ein Gedanke wert.
 
A

Anonym38428

Guest
Was ist der Sinn noch nen Post dazu aufzumachen? Spam wen anders damit zu - mit der Umgangsform wirds schwer brauchbare Meinungen zu kriegen.


MOD:
hier zusammengefasst *maxbluebrosche*
 
Moderiert:

ASL

Erfahrenes Mitglied
20.07.2015
839
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TXL
Er hat den anderen Post bereits angepasst und seine Umgangsform finde ich nicht negativ, wo ist das Problem? Er hat eine Frage zum fliegen und stellt sie in einem Fliegerforum.
Zum Thema: Ich persönlich würde das ganze an flightright etc. abgeben, da hat man am wenigsten Stress. Die haben wohl auch am meisten Erfahrung mit solchen Vorgängen. Aber die von airberlin angebotene Entschädigung solltest Du wohl in jedem Fall als unzureichend ablehnen.
 

Prez

Erfahrenes Mitglied
30.04.2011
1.018
1
VIE
Mit dem Angebot von AirBerlin bin ich keinesfalls einverstanden. Nur ist jetzt die Frage, wie ich dagegen vorgehe.

Ich würde über das Beschwerdeformular einen Widerspruch einlegen und erneut die 600€ einfordern und eine Frist setzen. Wenn dann nichts kommt bzw. das Angebot weiterhin nicht akzeptabel ist, würde ich dann weitere Optionen wie Anwalt, Flightright, Schlichtungsstelle etc. in Erwägung ziehen.

Hintergrund ist der, dass ich auch mal von einer größeren Verspätung betroffen war. Zunächst behauptete AB es gäbe keine über 3-stündige Verspätung. Also erneut denen geschrieben und nach 7 Tagen habe ich dann einen Gutschein in Höhe von 250€ bekommen (Strecke war DUS-VIE). Gutschein habe ich dann angenommen, weil ich eh häufig mit AB/HG fliege.

Wenn man Geld bekommen möchte, wird wahrscheinlich ein weitere Widerspruch nötig sein. Ich drücke die Daumen, dass es klappt.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.200
4.728
HAM
AB wird sich hier (Beschädigung des AC durch ein Bodenfahrzeug) auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen. Dieser dürfte auch vorliegen. Fraglich ist, ob AB alles getan hat diesen abzuwenden. Das wäre in einem evtl. Gerichtsverfahren zu klären.

Unabhängig von Deiner Auseinandersetzung mit AB kannst Du selbstverständlich Minderungsansprüche gegen Deinen Reiseveranstalter geltend machen.
 
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Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.257
563
MUC/EDMM
Lies auch mal hier: https://www.verbraucherzentrale.de/Aerger-rund-um-den-Flug-bei-Pauschalreisen

"Der Reisende muss den Veranstalter unverzüglich auf die Verspätung hinweisen. Das geschieht am besten in Anwesenheit von Zeugen. Alternativ kann der Urlauber sich vom Veranstalter schriftlich bestätigen lassen, dass er den Mangel gemeldet hat. Dazu genügt, dass der Reiseleiter ein "zur Kenntnis genommen" auf die schriftliche Mängelanzeige setzt. Ist kein Reiseleiter anwesend und auch am Urlaubsort nicht zu erreichen, sollte der Reiseveranstalter in Deutschland, am besten telefonisch und in Anwesenheit von Zeugen, informiert werden. Nicht zuständig für Mängelanzeigen sind dagegen in aller Regel die Leistungsträger vor Ort, also beispielsweise Hoteliers, es sei denn, dies ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen so festgelegt."

Und dann auch noch:

"Die Minderung des Reisepreises oder Schadenersatz vom Reiseveranstalter können Urlauber nicht zusätzlich zu einer Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft gemäß der Verordnung (EG) 261/2004 verlangen."

Meine Befürchtung: Von der Airline wirst Du nichts weiter bekommen, da - wie Chrini schon schrieb - diese sich auf eine außergewöhnliche Umstände berufen wird. Versuche Dein Glück beim Reiseveranstalter.

Viel Glück...!
 
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sarbin

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23.02.2016
13
0
Ich danke euch herzlich für eure hilfreichen Antworten. Jetzt muss ich mal sehen, wie ich weiter vorgehe. Fest steht für mich nach wie vor, dass ich die Sache nicht auf sich beruhen lassen werde.

Übrigens ist unmittelbar nach der Ankunft am Flughafen Düsseldorf seitens AirBerlin der Zettel "Bestätigung der Ankunftszeit durch Air Berlin" an die Passagiere verteilt worden, weswegen ich eigentlich davon ausgegangen bin, dass den Leuten wirklich geholfen würde.

Darüber hinaus bot ein Mitarbeiter von FairPlane den Passagieren an, behilflich dabei zu sein, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, wobei ich persönlich das FairPlane-Erfolgsentgelt in Höhe von 24,5% + MwSt für relativ hoch halte, zumal FairPlane sich die Anwalts- und Gerichtskosten im Erfolgsfall von der Fluggesellschaft erstatten lassen kann.

Bezüglich meines Problems bin ich im Internet auf "Fluggastrecht - DIEKMANN Rechtsanwälte" gestoßen und denke momentan darüber nach, mir von dieser Seite helfen zu lassen.
 
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chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Bezüglich meines Problems bin ich im Internet auf "Fluggastrecht - DIEKMANN Rechtsanwälte" gestoßen und denke momentan darüber nach, mir von dieser Seite helfen zu lassen.

Jo, die haben viel in Suchmaschinenoptimierung investiert
Merke: Wer ganz oben steht muss nicht zwangsläufig gut sei (auf dem Gebiet was er offeriert ;) )

Wende dich am besten hier an den User 'feb', der hat ne Menge Langeweile
und kümmert sich bestimmt gerne darum :rolleyes:
 
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schlauberger

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17.02.2013
2.395
158
Jo, die haben viel in Suchmaschinenoptimierung investiert
Merke: Wer ganz oben steht muss nicht zwangsläufig gut sei (auf dem Gebiet was er offeriert ;) )

Wende dich am besten hier an den User 'feb', der hat ne Menge Langeweile
und kümmert sich bestimmt gerne darum :rolleyes:

Dass feb Langeweile hat, mag ich nicht so recht glauben. ;)

Ich votiere eher für Oberprofi umsteiger.

Dass fairplane-Mitarbeiter vor Ort waren, habe ich auch noch nicht gehört... Das spricht für gute Durchsetzbarkeit.
 
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CKR

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18.05.2015
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-9
MUC
Nimm flightright, sofern Dir kein wirklicher Schaden entstanden ist. Ist ein nettes Taschengeld und das Leben ist einfach zu kurz.
 
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sarbin

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23.02.2016
13
0
Aufgrund des niedrigeren Erfolgsentgelts würde ich eher zu Euclaim tendieren als zu Flightright/FairPlane.

Es wäre natürlich zu schön gewesen, wenn ihr mit "Fluggastrecht - DIEKMANN Rechtsanwälte" bereits positive oder negative Erfahrungen gesammelt hättet, zumal ich selber über diese Seite im automatisierten Vorgang mein Mahnschreiben erstellt habe.

Vielleicht sollte ich zuerst auch der Fluggesellschaft "AirBerlin" noch eine Mahnung zukommen lassen, bevor ich weitere Schritte in die Wege leite, wobei ich inzwischen den Eindruck habe, dass dieser Weg nicht von Erfolg gekrönt sein wird.

Sind die von euch empfohlenen Forumsmitglieder "feb" und "umsteiger" eigentlich Rechtsanwälte?
 
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sarbin

Neues Mitglied
23.02.2016
13
0
Naja, vielleicht lesen "feb" und "umsteiger" ja sogar hier im Thread mit....
 

kirschi1

Neues Mitglied
07.01.2016
4
0
Wir haben bei einem ähnlichen Problem uns an claimflights gewandt. Da sind wir der Empfehlung aus einem anderen Forum gefolgt. Die haben erfolgreich unser Recht durchgesetzt. Da ging es um einen Flug von Tenereiffa nach Düsseldorf. Claimflights hatte da die niedrigsten Gebühren mit 22,5,% plus MWST.
Zu dem Thema Beschädigung durch Bodenfahrzeug haben ich folgendes Urteil gefunden: EuGH, 14.11.2014, C-394/14 – Siewert ./. Condor BeckRS 2014, 82441. Danach
wird diese Thematik nicht als aussergewöhnlicher Umstand eingeordnet.
 
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schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.395
158
Naja, vielleicht lesen "feb" und "umsteiger" ja sogar hier im Thread mit....

Schick doch einfach 'ne PM. Die beißen beide nicht.

Zu dem Thema Beschädigung durch Bodenfahrzeug haben ich folgendes Urteil gefunden: EuGH, 14.11.2014, C-394/14 – Siewert ./. Condor BeckRS 2014, 82441. Danach wird diese Thematik nicht als aussergewöhnlicher Umstand eingeordnet.

Schöner Fund (y)
 
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chillhumter

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16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Eigentlich gibt es fast nichts mehr, was Gerichte als außergewöhnlichen Umstand ansehen
Vielleicht noch einen Kometeneinschlag oder eine ausländische Truppeninvasion - echt lächerlich
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Eigentlich gibt es fast nichts mehr, was Gerichte als außergewöhnlichen Umstand ansehen
Vielleicht noch einen Kometeneinschlag oder eine ausländische Truppeninvasion - echt lächerlich

Das ist der Trend der Zeit. Wenn du heute wirtschaftlich erfolgreich im Massengeschäft sein willst, ob Airline oder anderswo, sind eine gute Marketing- und Rechtsabteilung wichtiger als excellente Produkte. Schade eigentlich.
 
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Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.257
563
MUC/EDMM
Hab ich ja auch noch nicht erlebt, daß bereits ein "Eintreiber" der Schadensersatzansprüche vor Ort (direkt in der Ankunft???) war?

:eek:

Ist eben bald wie in den USA. Da treiben sich auch die Anwälte vor den Krankenhäusern herum und fragen, ob man wirklich, wirklich, wirklich rundherum zufrieden mit der Krankenhausbehandlung war oder ob man nicht doch irgendwo einen Grund zum Meckern haben würde... :cry:
Aber ich würde definitiv lieber User "Umsteiger" fragen, als 25% an Flightright & Co. wegzuwerfen!
 
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sarbin

Neues Mitglied
23.02.2016
13
0
Ist eben bald wie in den USA. Da treiben sich auch die Anwälte vor den Krankenhäusern herum und fragen, ob man wirklich, wirklich, wirklich rundherum zufrieden mit der Krankenhausbehandlung war oder ob man nicht doch irgendwo einen Grund zum Meckern haben würde... :cry:
Eigentlich finde ich es gut, dass es solche Hilfsportale wie Flightright, Fairplane und Euclaim gibt, damit die Fluggesellschaften merken, dass sie mit den Kunden nicht alles machen können. 24 Stunden Flugverspätung sind ja auch nicht ganz ohne.

Aber ich würde definitiv lieber User "Umsteiger" fragen, als 25% an Flightright & Co. wegzuwerfen!

Vielleicht wird der User "Umsteiger" sich ja noch äußern. Habe ihm vorhin eine PN geschickt.

Mit meinem Problem möchte ich andere Leute auch nicht zu sehr belästigen, und wenn ich einen Anwalt einschalten würde, könnte es auch leicht passieren, dass ich auf den gesamten Kosten sitzen bleibe.
Dieses Risiko bräuchte ich nicht zu tragen, wenn ich Flightright, FairPlane oder Euclaim beauftragen würde, aber in diesem Fall wären die Gebühren schon ziemlich heftig, vor allem bei Flightright/FairPlane, während Euclaim etwas moderatere Preise hat.

Ich bin mir immer noch unschlüssig, wie ich weiter vorgehen werde.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
damit die Fluggesellschaften merken, dass sie mit den Kunden nicht alles machen können. 24 Stunden Flugverspätung sind ja auch nicht ganz ohne..

Das kann man aber nicht den Fluggesellschaften vorwerfen, sondern der Rechtsprechung und dem Gesetzgeber.

Für mich als normaldenkenden Menschen ist der Unfall mit einem Bodenfahrzeug ein "außergewöhnlicher Umstand" und somit keine Zahlungspflicht laut Gesetz.

Wenn jetzt plötzlich die Rechtsprechung entgegen dem gesunden Menschenverstand so einen Unfall als "gewöhnlich" bezeichnet, kann ich gut verstehen wenn die Airlines das in jedem noch so kleinen Zweifelsfall erst einmal ausreizen.