Dienstreise Rückflug (privat) nutzen

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Luckfish

Neues Mitglied
15.07.2015
23
0
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Hallo liebe Community,

Ich habe im Mai letzten Jahres eine Dienstreise nach China gemacht, wo ich derzeit arbeite. Meine Firma hat für mich einen Hin- und Rückflug gebucht, mit der Absicht den Rückflug verfallen zu lassen, weil sie der Meinung sind, dass es so trotzdem günstiger ist.

Ich werde jetzt im April nach Deutschland fliegen um eine Schulung zu machen und würde gerne eben diesen Flug nutzen, damit er nicht einfach verfällt und ich den Flug nicht selbst bezahlen muss.
Laut meiner Firma darf man den Flug aus steuerlichen Gründen nicht für private Flüge nutzen. Ob der Flug für die Schulung, mit anschließendem Urlaub, als Privat oder geschäftlich zu gelten hat, können sie mir nicht sagen und raten mir aber natürlich den Flug nicht zu nutzen, um sich selber abzusichern.

Die Frage ist jetzt, ob hier jemand vielleicht schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht hat und mir sagen kann, wie es bei ihm war und ob es bedenklich ist einen solchen Flug zu nutzen. Ist es realistisch, dass die Steuerbehörde überhaupt mitbekommt, ob ich diesen Flug genutzt habe?

Vielen Dank im Voraus.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Du arbeitest und lebst derzeit in China, okay. Den Rest habe ich aber, ehrlich gesagt, noch nicht ganz verstanden.

- War der Hinflug im Mai 2015 (zu dem es jetzt noch den offenen Rückflug gibt) also Deine Anreise zum jetzigen Arbeitsaufenthalt? Oder wie bist Du im Mai 2015 von der von Dir erwähnten "Dienstreise" zurück gekommen?

- Die "Schulung", von der Du schreibst, ist Dein reines Privatinteresse und hat nichts mit Deinem jetzigen Aufenthalt und Deinem jetzigen Arbeitgeber zu tun? Oder warum solltest Du die Anreise sonst selbst bezahlen?
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
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Wenn dir dein Arbeitgeber nicht ausdrücklich gestattet diesen Flug für deine Zwecke zu gebrauchen, dann lass es!
Außerdem, du musst ja eh dann wieder zurück, ein Return ist in der Regel eh günstiger als ein Oneway.
 

Luckfish

Neues Mitglied
15.07.2015
23
0
Sorry wenn das unverständlich war. Ich versuche noch mal zu ergänzen.

Ich bin im Mai 2015 nach China, der Flug war meine Anreise zu meinem Auslandseinsatz. Zurück gekommen bin ich noch gar nicht. Ich bin immer noch hier :)
Der Rückflug ist ja nur ein Jahr gültig und kann deshalb nicht genutzt werden.
Wenn ich zurück muss, wird ein neuer Flug gebucht. Der jetzt noch bestehende Rückflug wird verfallen, was ich schade drum finde.

Die Schulung wurde mir von meinem Arbeitgeber zugesagt, wenn ich nach China gehe. Auch die Flüge zur Schulung und zurück hat er mir mit zugesagt, sich allerdings im nachhinein angeblich nicht mehr daran erinnern können :mad:
Stattdessen kam er auf die tolle Idee, dass ich die Schulung einfach machen kann, wenn ich im Urlaub in Deutschland bin. Deshalb wäre es mir um so lieber, wenn ich wenigstens einen Flug von der Firma nutzen könnte.

Außerdem ist der Rückflug Businessklasse und ich selber würde mir nur Eco gönnen..
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
79
...deswegen alle Zusagen schriftlich in Zukunft. Auch würde ich mich nach einen neuen Job umsehen.

Vor allem, die Schulung ist für Deinen Job also ist die Anreise keine Privatreise
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.456
374
ARN
Für solche Arbeitgeber würde ich nicht länger arbeiten wollen. Mal ehrlich: Was soll die Kleinlichkeit? Ich würde nochmal ein ernstes Gespräch suchen.
 
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MadinS

Reguläres Mitglied
05.11.2012
28
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PHC
Ich gehe davon aus, daß es gemacht wird, damit zum einen beim Visa ein Rückflug vorgezeigt werden kann und zum anderen sind die im Ausland gebuchten Flüge teilweise erheblich billiger als mit Abflugort DE gebucht. So wird es bei meinem AG behandelt, der Rückflug des Einreiseflugs verfällt (außer man beendet das Arbeitsverhältnis innerhalb der Gültigkeit).
Und du bräuchtest ja sowieso wieder einen One-Way, um nach China zurückzukommen. Ich vermute, nach dem Durchrechnen ergibt sich wenn überhaupt so ein marginaler Vorteil, daß es die Gefahr einer Nachfrage vom FA und/oder AG nicht aufwiegt.
Gruß
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.182
7.222
Unabhängig von den Sinn solcher Ansagen - wer will den überprüfen ob der Flug genutzt wurde oder ob er verfallen ist?

Ansonsten Anreise zur Schulung ist beruflich bedingt. Zudem zahlen doch die allermeisten Arbeitgeber mind. einen Heimflug im Jahr bei einem Auslandseinsatz.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.594
1.228
Unabhängig von den Sinn solcher Ansagen - wer will den überprüfen ob der Flug genutzt wurde oder ob er verfallen ist?
...
.


z.B. die Airline. Ist wesentlich, damit das Business funktioniert, sonst noch das RB, die Reisestelle des Unternehmens, etc.

...
Ansonsten Anreise zur Schulung ist beruflich bedingt. Zudem zahlen doch die allermeisten Arbeitgeber mind. einen Heimflug im Jahr bei einem Auslandseinsatz.

und das reicht zur Begründung?



Keiner von uns kennt wohl die Kultur Deines Unternehmens, um hier spezifisch Rat zu erteilen. Was passiert, wenn Du nutzt und der AG abmahnt?

Deshalb, allgemein würde ich dem AG vorschlagen, dass der Flug genutzt wird und mich dann verständigen, ob und wie die Rückreise nach dem Kurs/Urlaub gebucht wird.
 
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Simbi

Erfahrenes Mitglied
07.10.2009
658
27
DUS und BRU
Es ist u. U. günstiger, den Flug verfallen zu lassen, als später einrn one-way-Flug zu buchen. Wenn die Firma rät, den Flug nicht zu nutzen, würde ich mich auch daran halten. Zumal man dort ja jetzt suf das Thema Aufmerksam gemacht wurde.
Aus meiner Erfahrung gibt es oft individuelle Handhabungen zur Kombination privat-geschäftlich. Immer nach Absprache mit dem Vorgesetzten sowie evtl. dem Reisenanagement.
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
79
Ich gehe davon aus, daß es gemacht wird, damit zum einen beim Visa ein Rückflug vorgezeigt werden kann und zum anderen sind die im Ausland gebuchten Flüge teilweise erheblich billiger als mit Abflugort DE gebucht. So wird es bei meinem AG behandelt, der Rückflug des Einreiseflugs verfällt (außer man beendet das Arbeitsverhältnis innerhalb der Gültigkeit).
Gruß

Nein, stimmt nicht, zumindest beim Beispiel China: Gleiche Reisezeit: FRA-PVG nonstop 100%, PVG-FRA nonstop 200% Kosten
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.182
7.222
z.B. die Airline. Ist wesentlich, damit das Business funktioniert, sonst noch das RB, die Reisestelle des Unternehmens, etc..

Es ging bei der Frage um steuerliche Aspekte - diese werden ja vom Arbeitgeber angeführt.

Im übrigen kann man dann ja auch die Steuern übernehmen - da sich die Kosten für einen Heimatflug ja ohnehin steuerlich absetzen lassen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.190
9.444
Verstehe ich das richtig? Dein Arbeitgeber hat Deine Urlaubspläne mitbekommen und möchte nun, dass Du deshalb den Flug zur Schulung privat bezahlst?
 

PuraVida

Erfahrenes Mitglied
11.11.2011
357
59
NCE
Mit Basis China hast du ja eigentlich immer gute Flugangebote nach Europa. Auch in C. Zum Beispiel mit den Polen oder Russen. Auch in Y gibt es gute Deals. Gibt meiner Ansicht nach keinen Grund mit dem Rückflug etwas zu basteln und dann wieder einen neuen Flug von Europa nach China zu buchen. Ich denke du kommst nicht besser weg. Und wenn dir dein Arbeitgeber die Nutzung des Rückfluges untersagt dann hälst du dich wohl besser daran.

Deinen Arbeitgeber finde ich aber schon etwas kleinlich.

Hier zum Vergleich wie es bei mir läuft und das deckt sich doch mit vielen Expats welche ich so kenne. Ich halte das auch nicht für überrissen. Sondern normal.

Dienstreisen nach Europa zahlt der Arbeitgeber. Halt gemäss Reiserichtlinien. Bei mir wäre das grundsätzlich Y. Für C muss es dann schon handfeste Gründe geben.

Pro Jahr wird eine Flugreise nach Europa übernommen. Wenn man Familie hat betrifft das alle. Also Partner und allfällige Kinder. Man wird natürlich ermuntert die Weiterbildung mit Urlaub zu verbinden.

Die Versetzungsreise wird bei uns in der Regel als oneway gebucht. Somit macht man sich dann natürlich auch keine Gedanken wegen des Verfallens des Rückfluges.

Ich will gar nicht wissen was du sonst noch für benefits hast oder halt auch nicht... Thema Wohnung, Fahrer, Schlechte Luft (Luftreiniger) etc.
 
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TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.190
381
VIE
So ganz klar is das ganze noch nicht.
Geht es hier um den dir zustehenden Heimaturlaub oder um einen zusätzlichen?
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.606
507
Ich kann nur raten dass man die Weiterbildung und den Heimaturlaub strikt trennt. Manchmal hilft maximieren auch zum manchmal vermeintlichen Vorteil des Arbeitgebers nicht. Da kann die Steuerprüfungund entsprechende Nachfragen schlimmer sein als die Kosten des Rückflugs. Von daher kann ich verstehen dass man da keinesfalls was vermischen will.

Etwas seltsam finde ich, dass der Arbeitgeber nicht mehr zur Weiterbildung stehen will. Kann ein Missverständnis sein, oder eine interne Sparmaßnahme vielleicht die die man so nicht mit dir teilen möchte, oder auch nur ein neuer Chef mit neuer Meinung. Denn dass du deinen (ich vermute von der Firma bezahlten) Heimaturlaubsflug auch zur Weiterbildung verwenden sollst ist dann schon sehr sparsam. Werden denn Kursgebühren etc. bezahlt? Dann ist es ja eine Firmenweiterbildung. Wenn nicht ist es deine private Weiterbildung.

Als Hobbypsychologe und Beziehungsgeflecht Langzeitbeobachter würde hier mein Sensor für ein beginnendes zerrüttetes Arbeitsverhältnis ansprechen.

Da würde ich zu folgendem raten.
  • Lass die Sachen getrennt
  • Versuche Heimaturlaub und Weiterbildung komplett zu trennen. Auch wenn es zwei Flüge erfordert.
  • Fahre deine Sensoren aus (zwischen den Zeilen lesen z.B.) und analysiere kritisch dein Innenverhältnis zum Arbeitgeber. Wie gut ist es, was winkt nach dem China Aufenthalt.
  • Nutze deine Kontakte in China und baue ein internes Netzwerk zu anderen China Expats auf, bzw pflege dieses aktiv, aber ohne Wechselabsichten zu zeigen.
  • Bring dein Profil in LinkedIn (engl. Sprache), und auch Xing auf Stand – wenn du da drin bist.

Es kann übrigens auch alles ein Missverständnis sein. In der Fremde fehlt einem oft der Flur Funk, Die Gerüchteküche, bzw. Die SCHe...hausparolen um manche Vorgänge einordnen zu können. Man lernt erst im Ausland kennen was da an Botschaften in diesem Flurfunk transportiert wird obwohl es doch eigentlich in den E-mails und Unternehmensnachrichten stehen müsste. So was kenne ich auch.


Viel Erfolg

Flyglobal
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.932
645
CGN
ich hätte zwar keinerlei steuerliche Bedenken, wenn Du einen vom Arbeitgeber bezahlten Flug nutzt, um von einem rein dienstlichen Aufenthalt an Deinen eigentlichen Wohnort zurückzukehren. Aber nun gut, das bringt Dich auch nicht weiter.

Ansonsten, extrem-Maximierer-Tipp:
- Buche das C-Ticket auf einen Wunsch-Flug um (sollte ja, da das Ticket angeflogen ist, über die Airline ohne Zutun des Arbeitgebers, seines Reisebüros usw. gehen)
- Buche Dir ein Y-Ticket auf den gleichen Flug. Falls möglich, auf zweiten Vornamen oder so, um IT-Chaos bei der Airline zu vermeiden.
- Checke bei beiden Tickets ein
- Achte bei der Gepäckabgabe und beim Bording (Bordkarten-Scanen) darauf, dass Du das mit dem Y-Ticket machst.
=> damit hast Du bei dem C-Ticket ein NoShow und damit ist es nicht genutzt worden
- An Bord setze Dich auf Deinen C-Platz. Du hast ne Bordkarte, Du stehst auf der PIL, d.h. da wird Dich niemand wegschicken.

Nie probiert, aber könnte klappen :)
 
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ASL

Erfahrenes Mitglied
20.07.2015
839
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TXL
Wer nicht an Bord geht, steht auch nicht auf der Passagierliste im Flieger. Wenn man dann die C-Bordkarte im Flieger vorzeigt und die FBs nachfragen wegen dem eigentlich nicht vorhandenen Passagier, dann ist das Chaos perfekt.
Die Idee klingt grundsätzlich gut, würde ich so aber nicht probieren.

Der Flug zur Schulung ist aber eindeutig geschäftlich. Verlang doch von der Firma einfach eine Flugbuchung dafür. Schulung im Urlaub ist übrigens kein Urlaub.
Das nach einem Jahr Ausland nicht mal ein privater Rückflug von der Firma bezahlt wird, halte ich auch für sehr fragwürdig.
 

Arus

Erfahrenes Mitglied
05.07.2015
2.299
615
FRA
Nicht vorhandener eingecheckter Pax, aber Sitzplatz belegt, das habe ich bereits erlebt - und ist keine gute Idee. Erzeugt starke Verwirrung und der Kapitän kommt vielleicht mal vorbei. Wer darauf steht, bitte.
 

Luckfish

Neues Mitglied
15.07.2015
23
0
Hallo,

ich freue mich sehr über die vielen Kommentare. Da es mehr Interesse an meiner Situation gibt, als ich zunächst angenommen habe, schreibe ich gerne noch ein mal ausführlicher zu meiner Situation. Ganz so schlimm, wie einige vermuten ist es nicht um mich bestellt ;)

Ich arbeite bei einem Automobilhersteller und kann mich über meinen Arbeitgeber eigentlich nicht beschweren. Wie PuraVida schon vermutet hat, bin ich hier sehr gut untergebracht. Luftreiniger und Chauffeur habe ich zwar nicht, dafür aber einen chinesischen Führerschein und ein Auto :)

Alle Gespräche waren zwischen mir, meinem Chef und dem Chef meines Chefs (Chefchef). Ich habe natürlich in meinem Gespräch damals meinen Chefchef darum gebeten, alles schriftlich zu machen. Die getroffen zusagen sind aber über mehrere Gespräche zustande gekommen. Die Schulung, die der Arbeitgeber bezahlt, wurde mir zuerst zugesagt, mit dem Vermerk, dass man sich über die Flugkosten mit der chinesischen Seite noch unterhalten muss. Diese Vereinbarung wurde auch schriftlich festgehalten. In dem nächsten Gespräch wurden mir dann die Übernahme der Flugkosten auch zugesichert. Auf meine Bitte das ganze ebenfalls schriftlich festzuhalten bekam ich die Antwort, dass ich meinem Chefchef doch vertrauen kann, er vergisst das nicht und ob er mir schon mal einen Grund gegeben hätte ihm nicht zu vertrauen?! Da mein Chef und mein Chefchef beide anwesend waren, habe ich mich darauf eingelassen, was sich nachher als Fehler rausgestellt hat. Man lernt ja nie aus.

Ein Flugbudget für Heimflüge stellt mir mein Arbeitgeber auch zur Verfügung, welches allerdings durch die Heimflüge meiner Partnerin bereits erschöpft ist, weil sie für ihr Studium regelmäßig in die Heimat fliegen muss.

Ihr habt schon recht, dass ich mit dem Rückflug Oneway ähnlich viel bezahle, wie wenn ich Hin und zurück buche. Der Unterschied ist aber, dass ich den Flug nach China in Business machen kann + Meilen. Außerdem kann ich auch von Deutschland einen Hin und Rückflug buchen, wenn ich weiß, wann ich das nächste mal nach Deutschland will. Diese Flüge sind billiger als wenn ich von China aus einen Hin und Rückflug buche.

Ich fliege meistens mit Aeroflot, da die Verbindung sehr gut ist und die Preise sehr angemessen.

@PuraVida: Um das noch mal erwähnen: Es ging mir nicht darum mich zu beschweren, dass es mir hier schlecht geht, sondern herauszufinden, ob ich den Flug nutzen kann oder nicht.
@Jodost: Eine interessante Idee, aber auf Grund der bedenken, der anderen User werde ich das wohl doch lieber lassen. Trotzdem danke :)
 
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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
ehrlich gesagt verstehe ich dein Problem nicht ganz.
ich sage zu meinen Angestellten immer, sie sollen sowas unter der Hand einfach selber regeln und mich erst gar nicht fragen und/oder gar informieren.
1. gibt es dann keine Spuren
2. nur wenige bis gar keine Zeugen, und
3. kriegt wer dumm frägt nur massig dumme Antworten

... und was ich bisher verstanden habe, läuft es bei dir eindeutig auf Nummer 3 hinaus
 
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Luckfish

Neues Mitglied
15.07.2015
23
0
Ich kann jetzt nicht nachvollziehen, was ich falsch gemacht haben soll. Dass ich den Flug nicht nutzen soll, hat mir meine Firma ohne meine Nachfrage gesagt.
Und um zu klären, ob man es "unter der Hand selber regeln kann" habe ich mich hier informieren wollen.

Dafür ist das Forum ja wohl da. Um Fragen zu stellen.

Mir zu sagen, dass du meine Fragen dumm findest, hilft mir auf jeden Fall nicht weiter.
 

plotz

Erfahrenes Mitglied
26.05.2015
1.094
305
Darf ich mal fragen, in welcher Stadt du arbeitest? Ich war und bin extern für viele Hersteller unterwegs und habe das so noch nicht mitbekommen.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.594
1.228
...

Ihr habt schon recht, dass ich mit dem Rückflug Oneway ähnlich viel bezahle, wie wenn ich Hin und zurück buche. Der Unterschied ist aber, dass ich den Flug nach China in Business machen kann + Meilen. Außerdem kann ich auch von Deutschland einen Hin und Rückflug buchen, wenn ich weiß, wann ich das nächste mal nach Deutschland will. Diese Flüge sind billiger als wenn ich von China aus einen Hin und Rückflug buche.

...
Deshalb würde ich nochmal mit dem Chef sprechen, ob Du in der Kombi den Flug nutzen kannst. Das kostet die Firma nichts extra.


... @Jodost: Eine interessante Idee, aber auf Grund der bedenken, der anderen User werde ich das wohl doch lieber lassen. Trotzdem danke :)

naja, zu dem Rat: man kann auch selbst kündigen, dann brauchen sie einen nicht deshalb rauswerfen ...