Flug gestrichen bei Pauschalreise / Entschädigung

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jw3141

Reguläres Mitglied
31.05.2016
58
10
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Hallo zusammen,

mich würde als "Wenigflieger" (wäre die 2. Flugreise gewesen) Eure Meinung zu folgendem Fall interessieren:

- Andalusien-Rundreise als Pauschalreise gebucht, Flug wäre 29.05. 17:05 Stuttgart -> Malaga gewesen (air berlin)

- ca. 18:40 (nachdem alle schon ca 1h im Flugzeug saßen), kam die Durchsage "Flug kann nicht durchgeführt werden, wenden Sie sich an den air-berlin-Schalter"

- der "Schalter" bekam auch keine Auskunft von air berlin

- Grund für die Flugstreichung wurde nicht genannt; Wetter ist aber m.E. unwahrscheinlich, da in dem Zeitfenster andere Flüge gestartet sind

- gegen 21:00 kam dann die Ansage: "air berlin hat sich immer noch nicht geäußert, wahrscheinlich gibt es morgen irgendwann einen Ersatzflug, wer kein Hotel braucht, soll am besten heimgehen und morgen früh mal anrufen"

- ich bin dann 22:00 mit dem Zug auf eigene Kosten wieder heimgefahren, da immer noch keine Auskunft kam und mir es irgendwo auch zu blöd war (ich hätte wohl aber grundsätzlich Anspruch auf ein Hotel gehabt, da > 80km)

- am nächsten Morgen habe ich dann erfahren, dass 11:35 der Ersatzflug wäre, allerdings hat es mir da zeitlich schon nicht mehr gereicht, rechtzeitig mit dem Zug zum Flughafen zu kommen

- Der Reiseveranstalter hat mir dann telefonisch eine Umbuchung der Reise auf Ende August angeboten, worauf ich dann eingegangen bin (gegen 60€ Aufpreis, ein Alternativtermin ohne Aufpreis wäre Anfang Oktober gewesen)


Grundsätzlich bin ich mit der Umbuchung zufrieden, da es bei einer Rundreise auch irgendwie "doof" ist, wenn der erste Tag fehlt.

Jetzt die Frage: Habe ich hier irgendwelche Entschädigungsansprüche? Gegen wen?

Wenn ich den Flug selber gebucht hätte, wäre es nach dem, was ich gelesen habe, recht klar, dass ich auf air berlin zugehen (bzw. mit ihnen rumstreiten) muss und auch Ansprüche habe.
Wie ist es aber hier in der Konstellation "Pauschalreise"?

Für Eure Meinungen/Erfahrungen schonmal vielen Dank!
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Wetter ist aber m.E. unwahrscheinlich, da in dem Zeitfenster andere Flüge gestartet sind

Hast du mal den Fernseher eingeschaltet am Sonntag abend?

Oder die Zeitung gelesen?

Unwetter im Südwesten: Drei Tote durch zerstörerische Überschwemmungen - Baden-Württemberg - Stuttgarter Zeitung

Dass da einige Flüge trotzdem gestartet sind, ist ein Wunder.

Off Topic: Ich hätte wahrscheinlich auf die Umbuchung auf einen der vielen Linienflüge am nächsten Tag bestanden - aber das musst Du wissen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
- am nächsten Morgen habe ich dann erfahren, dass 11:35 der Ersatzflug wäre, allerdings hat es mir da zeitlich schon nicht mehr gereicht, rechtzeitig mit dem Zug zum Flughafen zu kommenk!

... da nimmt man ein Taxi und lässt sich die Kosten erstatten.

Bzgl. der Entschädigung nach EU-Verordnung sehe ich schwarz.
 
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jw3141

Reguläres Mitglied
31.05.2016
58
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Warum hast Du das Hotel abgelehnt?? :doh:
War wohl letztlich eine emotionale Entscheidung ("keine Ahnung, wie lange ich hier sonst noch rumstehe").
Im Nachhinein habe ich mich das auch schon gefragt.

Ich habe es in dem Sinne ja auch nicht aktiv abgelehnt, da ja einfach gar nix passiert ist. Vermutlich ist da bei mir die Verzögerungstaktik von air berlin voll aufgegangen... :mad:
 

jw3141

Reguläres Mitglied
31.05.2016
58
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Hast du mal den Fernseher eingeschaltet am Sonntag abend?

Oder die Zeitung gelesen?

Unwetter im Südwesten: Drei Tote durch zerstörerische Überschwemmungen - Baden-Württemberg - Stuttgarter Zeitung

Dass da einige Flüge trotzdem gestartet sind, ist ein Wunder.
Stuttgart an sich war da gar nicht so sehr betroffen eigentlich...
Ansonsten ist mir das sehr wohl bekannt, ich wohne ca 10 km von dem gestern immer wieder prominent genannten Braunsbach entfernt.
Von daher hat meine "Heimfahrentscheidung" irgendwo auch was Gutes, da ich so sicher weiß, dass bei mir zu Hause nix schlimmes passiert ist.

Off Topic: Ich hätte wahrscheinlich auf die Umbuchung auf einen der vielen Linienflüge am nächsten Tag bestanden - aber das musst Du wissen.
Von Stuttgart aus? Wirklich viele sinnvolle Linenflüge nach Malaga hatte ich da leider nicht gefunden...
 

olibr

Erfahrenes Mitglied
17.04.2014
516
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87665 Mauerstetten
Schicke am besten eine Kopie deines Zugtickets an Air Berlin.
Die Auslagen sollten die dir auf jedenfall ersetzen.

Ansonsten hast du ja allles richtig gemacht. Veranstalter informiert. Ausweichtermin bekommen.
Von der Fluggesellschaft war ja in dem Moment keine Hilfe oder Informationen zu bekommen.
 
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jw3141

Reguläres Mitglied
31.05.2016
58
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... da nimmt man ein Taxi und lässt sich die Kosten erstatten.
Soweit hatte ich schlichtweg nicht gedacht... :rolleyes: (Taxi über 100km ist irgendwie zu "exotisch")
Bzgl. der Entschädigung nach EU-Verordnung sehe ich schwarz.
Danke für die Einschätzung!
Was ist der Grund? Weil ein Ersatzflug angeboten wurde?

Sorry, falls ich hier etwas blöd frage, mir geht es im Wesentlichen darum, das zu verstehen und beim nächsten Mal ggf. besser zu machen...

Ansonsten kann ich an sich auch mit dem "Lehrgeld" leben, wenn es beim aktuellen Stand bleibt (20€ Fahrkarte + 60€ Umbuchung + überlegen, was ich in meinen 2 Wochen Urlaub stattdessen mache).
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Wirklich viele sinnvolle Linenflüge nach Malaga hatte ich da leider nicht gefunden...

Selbst AB fliegt von Stuttgart aus täglich außer Samstag nach AGP - mit Umsteigen. Von anderen Airlines, immer mit Umsteigen, gar nicht zu reden.

Ich verstehe wirklich nicht ganz, warum du so schnell "die Flinte ins Korn" geworfen hast.

Entschädigung gibt es meines Erachtens nicht wegen des Wetters als Ursache. Und dir ist vorzuhalten, dass du den Ersatzflug am Montag versäumt hast, trotz Benachrichtigung am frühen morgen

Edit: selbst morgen ist zB noch Platz bei AB auf dem nonstop-Flug

Edit2: Dass der Veranstalter nun 60€ für die Umbuchung verlangt ist schon mehr als dreist. Und deine Aufwendungen für die Fahrkarten solltest du mindest auch zurück bekommen.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
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Ich würde trotzdem mal bei AB anfragen warum der Flug gestrichen wurde. Vielleicht war es ja doch ein technisches Problem.
 
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jw3141

Reguläres Mitglied
31.05.2016
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Erstmal danke für alle Antworten.

Ich habe jetzt mal air berlin über das Online-Formular wegen einer Entschädigung angeschrieben und schaue mal, was sie antworten (ich habe einfach mal eine Entschädigung gefordert, ablehnen können sie ja immer noch).

Ich denke, dass sie zumindest eine Begründung für die Streichung liefern und auch die Fahrkarte ersetzen müssten (ist ja immer noch billger als ein Hotel für sie...).
Zumal ich mir nicht wirklich sicher bin, dass das Wetter die Ursache war.
Zum Einen sind da wie gesagt einige andere Flüge gestartet.
Zum Anderen: Da das "entschädigungsseitig" mit die günstigste Ursache ist, ist es merkwürdig, dass sie sich nicht gleich darauf berufen haben (Aussage des Personals war "wir kennen die Ursache nicht").
Es war am Schalter auch kurz die Rede von einem Ersatzflugzeug, dass sie erst organisieren müssten, was (laienhaft gedacht) eigentlich auch gegen das Wetter als Ursache spricht.

Mit dem Reiseveranstalter werde ich wg. der Umbuchungsgebühr auch nochmal diskutieren, sobald ich da eine schriftliche Umbuchungsbestätigung habe (bisher habe ich nur eine Hotline-Aussage).

Ansonsten: Mir ist bewusst, dass ich vermutlich so lange hätte warten sollen, bis sie schließlich Hotelbuchungen rausgeben. Ist mir am nächsten morgen auch gekommen, allerdings habe ich halt (auch aus einer leichten Überforderung heraus) zunächst anders reagiert...
(hinterher ist man meistens schlauer... :eek:)
 
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jw3141

Reguläres Mitglied
31.05.2016
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Um diesen Thread abzuschließen (insbesondere falls jemand das über Google findet), hier eine Zusammenfassung des Ergebnisses:

air berlin hat mir für für Fahrkarte+Verpflegung zunächst einen Fluggutschein über den entsprechenden Betrag angeboten und eine weitere Entschädigung wg "außergewöhnlicher Umstände" abgelehnt.

Ich habe dann bei EUFlight angefragt, ob sie den Fall annehmen, was sie auch getan haben. Nach Annahme des Falls haben diese mir quasi sofort 235€ überwiesen.

Wg. der Fahrkarte und Verpflegung habe ich dann nochmal air berlin angeschrieben und um Auszahlung statt Fluggutschein gebeten (nachdem ich EUFlight gefragt hatte, ob ich das "darf").

air berlin wollte dann mit mir telefonieren. Nach über 1 Woche kam der Anruf (den ich nicht angenommen habe, da ich gerade in einem Meeting war). air berlin hat mir dann (ohne Telefonat) geschrieben, dass sie den Betrag auf mein Konto auszahlen und dass sie eine Stellungnahme an die von mir beauftragte "Claims Company" geschrieben hätten (was mir letztlich egal sein kann, da das Risiko bei EUFlight liegt).

Somit ist das Ganze für mich jetzt erstmal soweit abgeschlossen. :)
 
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Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.488
16
Farewell City
Somit ist das Ganze für mich jetzt erstmal soweit abgeschlossen. :)

Danke für das Feedback.

P.S. https://www.euflight.de/agb/

Zahlungen der Fluggesellschaft an den Kunden
Sollte der Kunde nach Zustandekommen des Forderungskaufs und wirksamer Abtretung der Forderung
eine Entschädigung („Entschädigung“) oder eine andere Art der Kompensation wie z.B. einen
Fluggutschein von seiner Fluggesellschaft direkt erhalten haben, ist der Kunde dazu verpflichtet, EUFLIGHT unverzüglich hierüber zu informieren sowie die erfolgte Abtretung seiner Fluggesellschaft ebenso unverzüglich anzuzeigen. Die erhaltene Entschädigung ist umgehend an die Watermann Agens GmbH, Konto IBAN DE52 20120100 100 0298646, bei der M.M. Warburg & CO Bank, BIC:
WBWCDEHHXXX,auszukehren. Die vorgenannte Informationspflicht gilt bereits für den Fall, dass die
Fluggesellschaft wegen einer möglichen Entschädigung an den Kunden herantritt.
:idea:
 
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jw3141

Reguläres Mitglied
31.05.2016
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Danke für die Info, deshalb hatte ich aber vorher gefragt. Die Antwort war:
Die Abtretung betrifft nur den Anspruch auf die Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung 261/2004. Der Anspruch der Ihnen für die Nebenkosten (Verpflegung und Fahrkarte) entstanden ist, ist weiterhin Ihr Anspruch. Dementsprechend können Sie die Kosten direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen.