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Beispiel aus einem deutschen Kleinbetrieb mit sicherlich schwacher gewerkschaftlicher Gegenmacht
Siemens Dialog: Dienstreisen
Siehst Du dort Widersprüche zu meiner Aussage? Wo liest Du dort, dass das Direktionsrecht des Arbeitgebers es umfasst, jemanden am Ostersamstag auf Reisen zu senden, damit er sich vom Ostersonntag in der Ferne von der Reise erholt, um dann am Ostermontag dort arbeiten zu können. Und das ganze am Ostersamstag und Ostersonntag ohne Anrechnung als Arbeitszeit?
Schaue mal ins ArbZG, nach dem Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden können und zeige mir, inwieweit der TE zu den Ausnahmen gehören soll. Und zeige mir, dass die Frage, inwieweit Reisezeit Arbeitszeit ist, gleichzusetzen mit der Frage ist, inwieweit das Direktionsrecht gilt.
Übrigens sprechen wir hier immer noch von Ostern, dem höchsten christlichen Fest. Bei der Abwägung der Interessen AG/AN in Sachen Direktionsrecht - bei dem auch an normalen Sonntagen regelmäßig den AN-Interessen der Vorrang eingeräumt wird - kommt hier noch Art. 4 GG hinzu.