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das ist in der formulierung nicht ganz richtig wenn auch in der sache. es wurde geklärt dass der arbeitnehmer keinen privaten anspruch auf dienstlich erflogene meilen hat, da ist ein kleiner aber feiner unterschied. und es ist auch geklärt, dass firmen nicht zugriff auf die meilenaccounts der mitarbeiter haben sollte dies nicht ausdrücklich vereinbart sein... und das ist ja auch der grund wieso firmen die meilen nicht in ihre bilanzen geben können auch wenn sie das noch so gerne tun würden...Ist egal, die Meilen gehören ja ohnehin der Firma. Dass Unternehmen Anspruch auf die geschäftlich erflogenen Meilen ihrer Mitarbeiter haben, wurde hierzulande längst richterlich geklärt.