10 stunden ? OHNE ausnahme ?
Selbst für einen Non-Status-Pax nicht akzeptierbar, für einen HON direkt ein Grund, die schwarze Karte entzweigeschnitten an die niedlichen Eulen zurückzusenden.. selbst die angeblich ach so schlimmen Golf-Carrier schaffen bei einer Flugstreichung eine bessere Betreuung - an Outposts.. nicht an deren Main Hub...
10Std ist schon eine Überschreitung und Ausnahme, der normalen Arbeitszeit.
Die Frage ist nur, wie definiert man "Ausnahmefall", der auch zu mehr als 10Std berechtigt, bzw. was zählt alles zu einem Ausnahmefall? Denke mal das die LH da schon oft genug Probleme hatte und Strafen zahlen musste weil länger als 10Std gearbeitet wurde.trotzdem sind auch mehr als 10 stunden in ausnahmefällen - notsituationen oder nicht vorhersehbare aussergewöhnlichen fällen - zulässig.
Da hatte ich ja noch Glück in Honkong und London
dann lieber die schalter schliessen und die leute, es sind ja nicht alles erfahrene vielflieger, ahnungslos zurücklassen?
klar, kann man sich selber ein hotel nehmen und die kosten nachträglich einfordern - aber welcher "durchschnittspassagier" weiss das?
Sowas kann doch ständig in FRA passieren. Schlechtes Wetter, Bahn dicht etc. Lohnt sich da nicht ein Bereitschaftsdienst auf Abruf? Da sind die Bedürfnisse doch im Prinzip schon als Paket voraus planbar? Klar, dass die Tagesschicht irgendwann ihre Kinder ins Bett bringen muss. Aber da wohnen doch zehntausende Lufthanseaten im direkten Umkreis?
Die Frage ist nur, wie definiert man "Ausnahmefall", der auch zu mehr als 10Std berechtigt, bzw. was zählt alles zu einem Ausnahmefall? Denke mal das die LH da schon oft genug Probleme hatte und Strafen zahlen musste weil länger als 10Std gearbeitet wurde.
Ist ein Ausnahmefall, wenn ein paar Maschinen gestrichen werden, oder ist ein Brand, Ausfall der Systeme, Flugzeugabsturz, Massenpanik oder was auch immer erst ein Ausnahmefall?
Die Frage beim Bereitschaftsdienst ist nur, lohnt sich das Ganze? Nehmen wir mal an die 10Std Arbeitszeit ist bei ca. 1:30-2:00 ausgereizt. Der Frühdienst fängt zwischen 5:00-05:30 wieder an. Die Passagiere sind schon selber zwischen 15-20Std auf den Beinen. Lohnt es sich einen Bereitschaftsdienst für 3-4Std aufzubauen. Sowohl menschlich als auch wirtschaftlich? Will man die Passagiere für weitere 3-4Std in der Schlange stehen lassen, oder wäre es menschlicher zu sagen, beruhigt euch setzt/legt euch hin und schlaft eine kleine Runde, und kommt in 4 Std wieder.
Solche Ereignisse wie gestern geschehen kurzfristig mit wenig Zeit etwas vorher zu Planen. Sollte so was vorher bekannt sein, kann man ja dementsprechend vorsorgen, und zusätzliches Personal ranschaffen, oder die Dienstzeiten nach hinten zu verlegen um einen nahtlosen Übergang vom Spätdienst in den Frühdienst zu schaffen.
sorry, wenn das tatsächlich eine begründung dafür sein sollte die leute da unbetreut stehen zu lassen, dann hat LH es sich zu einfach gemacht.
Denkst du wirklich, dass LH es zum Ziel hat viele Leute auf einmal zu verärgern? Klar würde man sicherlich gerne weiterhelfen, nur es gibt sicherlich auch Situationen, da kann man nicht mehr machen. Wenn es nur darum gehen würde, dem Passagier schnell ein Hotel anzubieten (falls verfügbar), vielleicht noch einen Essensgutschein zu geben, dann ist der LH Angestellte nach ca. 5 Minuten fertig. So könnte man viele Leute versorgen. Macht also ca. 12 Passagiere pro Stunde, pro Mitarbeiter.
Wenn aber jeder noch telefonieren möchte, diskutieren will, umbuchen will etc. dann brauch man halt schnell 10/15/20 Minuten pro Passagier, und schon sinkt die Produktivität. Wer hat am Ende das Nachsehen? Der Passagier der hinten ansteht, und dem nicht mehr rechtzeitig geholfen werden kann. Und selbst wenn Ansagen gemacht werden, dass man nur zuschauen will, so viele wie möglich schnellst möglich zu betreuen, gibt es sicherlich noch genügen "spezielle Persönlichkeiten" die dann doch 20 Minuten am Schalter stehen, weil man es ihnen nicht recht machen kann.
Wenn du dich mit so einer Aussage zufrieden gibst, ... freut mich das, es gibt aber genug Passagiere, denen sowas nicht reicht, die sofort eine Lösung haben wollen, ... Und was machst du dann?
d) § 15 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG regelt, dass die zuständige Aufsichtsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Überschreitungen des von § 3 ArbZG vorgegebenen Zeitrahmens bewilligen kann. Nach § 15 Abs. 2 ArbZG sind weitere Ausnahmen möglich, wenn dies im öffentlichen Interesse dringend nötig ist.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik stellt bei näherer Betrachtung der Problembereiche fest, dass durch eine Verdichtung der täglichen Arbeitsaufgaben auf immer weniger Personal, die möglichen Verstöße bzgl. des Arbeitszeitrechts derzeit ständig zunehmen. Sorgen bereiten dem Staatlichen Amt vor allem die Themenfelder “Rufbereitschaftsdienste” sowie “Projektorientiertes Arbeiten”. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Arbeitsschutzverwaltung empfindliche Bußgelder gegen Unternehmen verhängen kann. Je Verstoß muss mit einem Bußgeld von bis zu EUR 15.000,-- gerechnet werden. Kommt es trotz Ermahnung und Bußgeld zu einem Wiederholungsfall oder geschieht der Verstoß vorsätzlich, handelt es sich um eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden kann.
Und selbst wenn Ansagen gemacht werden, dass man nur zuschauen will, so viele wie möglich schnellst möglich zu betreuen, gibt es sicherlich noch genügen "spezielle Persönlichkeiten" die dann doch 20 Minuten am Schalter stehen, weil man es ihnen nicht recht machen kann.