ist es geldwerter Vorteil, wenn man eine Geschäftsreise so verlängert, daß man 1-2 Wochen Urlaub hinten dran (oder vorher) hängt.
Argument: ohne Geschäftsreise wäre man ja nicht in der Lage von dort in Urlaub zu starten...
ist es geldwerter Vorteil, wenn man eine Geschäftsreise so verlängert, daß man 1-2 Wochen Urlaub hinten dran (oder vorher) hängt.
Argument: ohne Geschäftsreise wäre man ja nicht in der Lage von dort in Urlaub zu starten...
Das war früher ein echtes Problem, angeblich hat sich da etwas geändert.
Mein Kentnissstand - wenn du während einer Geschäftsreise auch nur einen minimalen privaten Nutzen hast lassen sich die Kosten für die gesamte Reise nicht mehr von der Steuer absetzen. Da soll sich aber etwas geändert haben.
Ich habe da auch mal im Internet rumgegooglet, denn ich hatte sowas auch vor.
Ich habe da auch noch eine wietere Einschränkung gefunden, daß es verhältnismäßig sein muss!
Also wenn man 1 Wo irgendwo arbeitet, dann kann man max auch nur 1 Wo Urlaub dranhängen... (finde es auf die Schnelle nicht einfach selber ergooglen)
Es wundert mich zwar nicht daß ausgerechnet ein bekannter User diese Thema aufbringt, allerdings ist die Frage doch von sehr generellem Interesse bezüglich Erfahrungen und gelebter Praxis in diversen Unternehmen.
gruß
Flyglobal
Ihr müsst hier unterscheiden, zwischen den Betriebsinternen Regelungen und der steuerrechtlichen Würdigung. Jeder Betrieb kann selbst entscheiden, ob den Mitarbeitern eine solche Verquickung gestattet. Das hier zitierte BFH-Urteil bezog sich auch nicht auf einen Geldwerten Vorteil, sondern um die Frage, ob sog. "gemischte Aufwendung" bei der Verbindung einer beruflichen Reise mit einer privaten Reise als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Mit diesem Urteil hat sich in der steuerlichen Welt so einiges geändert, hat aber mit der Fragestellung nichts zu tun
na ja insofern schon, daß die Firma mit dem Steuerargument "Geldwerter Vorteil" argumentiert. Das wäre ja mit dem Urteil vom Tisch?
Die Frage wurde bei uns schonmal mit Wirtschaftsprüfern geklärt. Unter anderem habe ich selber und auch Kollegen nach einer Geschäftsreise schonmal Urlaub hinten dran gehangen.
Mein Beispiel. Langstreckenflug nach A. Dort 1,5 Wochen Geschäftsreise. Im Anschluss 1,5 Wochen Urlaub im Land drangehangen. Logischerweise habe ich sämtliche Kosten die meinen Urlaub im Anschluss betrafen aus eigener Tasche bezahlt. (domestic Weiterflug, Hotel,..) Frage war, ob der Langstreckenflug einen geldwerten Vorteil bedeutet.
Wurde in diesem Falle klar verneint, da der Hauptgrund der Geschäftsreise eben geschäftlich war und auch nachgewiesen werden konnte.
Aus diesem Grund wären die Kosten für den Langstreckenflug auch ohne anschliessenden Urlaub angefallen. Daher auch kein geldwerter Vorteil.
Mehr oder weniger die Kernaussage war, dass in solchen Fällen jedoch ersichtlich sein muss, dass der Hauptzweck der Reise geschäftlich ist/war.
Bei einer 2-tätigen Geschäftsreise mit anschliessendem 2 wöchigen Urlaub vor Ort im Anschluss, ist dies sicherlich "wesentlich" schwieriger zu argumentieren.
Das ist die Aussage die ich bekommen habe zumindest, aber keine Garantie auf Richtigkeit
Leider entscheiden über diese Frage nicht die Wirtschaftsprüfer, sondern die Lohnsteuerprüfer der Finanzverwaltung
Da es eben immer noch eine Argumentationsfrage ist (die Finanzverwaltung hat sich nämlich zur generellen Anwendung der neuen BFH Rechtsprechung noch nicht geäußert), ist eine solche Sache den meisten Arbeitgebern wohl aus haftungsgründen (für falsch einbehaltene Lohnsteuer haftet der Arbeitgeber) verständlicherweise schlichtweg zu heikel. Es geht hier schließlich um Privatvergnügen!
Leider entscheiden über diese Frage nicht die Wirtschaftsprüfer, sondern die Lohnsteuerprüfer der Finanzverwaltung
Da es eben immer noch eine Argumentationsfrage ist (die Finanzverwaltung hat sich nämlich zur generellen Anwendung der neuen BFH Rechtsprechung noch nicht geäußert), ist eine solche Sache den meisten Arbeitgebern wohl aus haftungsgründen (für falsch einbehaltene Lohnsteuer haftet der Arbeitgeber) verständlicherweise schlichtweg zu heikel. Es geht hier schließlich um Privatvergnügen!
Einziger Knackpunkt in meinem Fall war halt die Frage "Wird der Langstreckenflug in irgendeiner Form als geldwerter Vorteil bewertet oder nicht?"
Interessant! Das ußte ich nicht, daß da der Arbeitgeber haftet... Danke für die Info!
Darf ich mich hier mal an den Thread ranhängen (ich hoffe, das ist ok, ansonsten bitte verschieben):
Wie ist es denn im umgekehrten Fall: Ich nehme auf einer privaten Reise an einer Veranstaltung teil, die auch im beruflichen Interesse ist (Tagung, Fortbildung, etc.) und bekomme die Kosten für die Veranstaltung vom Arbeitgeber erstattet.
Kann ich dann z.B. anteilige Reisekosten als Werbungskosten geltend machen?
Mal als konkretes Beispiel: Ich mache eine zweiwöchige Rundreise durch Kalifornien. Ich nehme dabei in S.F. an einer IT-Schulung teil (die im Zusammenhang mit einem IT-Projekt steht und die ich sonst nicht besuchen könnte, da der Arbeitgeber die Anreise nicht zahlen würde), die Teilnahmegebühr wird vom Arbeitgeber übernommen bzw. erstattet. Kann ich nun auch anteilig die privaten Reisekosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen? Das Urteil des BFH hört sich danach an...
Und die (Apple) WWDC ist keine IT-Schulung
Erwischt!
Aber im Ernst: Ich kann doch mit meinem Arbeitgeber vereinbaren, während meines Urlaubs an einer berufsbezogenen Fortbildung/Veranstaltung etc. teilzunehmen (das würde dann natürlich auch nicht als Urlaubstag gewertet). Für den Arbeitgeber hat das den Vorteil, dass er nicht die Reisekosten tragen muss und für mich, dass ich an einer interessanten Veranstaltung teilnehmen kann, was aus Kostengründen sonst nicht möglich wäre. Wenn ich dann über die Steuererklärung sogar noch anteilig Werbungskosten geltend machen könnte, wäre die Motivation ja gleich noch höher. Oder anders herum gedacht: Wenn ich 10 Tage weg/im Urlaub bin, davon 2 Tage beruflich, kann ich die Flüge/Reisekosten ja nicht vom Arbeitgeber erstattet bekommen, da es dann steuerpflichtiger Arbeitslohn/geldwerter Vorteil wäre. Wenn aber durch die Werbungskosten ein gewisser Anteil der Reisekosten zurückflösse, wäre das ja durchaus interessant. Bitte jetzt aber keine Diskussion über den Sinn des Urlaubsgesetzes etc., das ist mir durchaus bekannt.