1 Tag Delay auf Direktflug, Verspätung bei neuem Flug mit Stopover, Doppelte Entschädigung

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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
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aber deshalb wird OS nicht gleich zahlen
Das dürfte eh keine Airline tun.
Wobei ich Dir Recht gebe, dass die Fluggastbrücke (keine Wahl des Dienstleisters) was anderes ist als ein Unfall mit dem Cateringfahrzeug

Wobei die Wahl eines möglichen Dienstleisters wohl weniger über höhere Umstände entscheidet, das AG führt ja auch aus:

Der Flughafenbetreiber wird in diesen Fällen quasi als Erfüllungsgehilfe der Fluggesellschaft tätig, sodass eine fehlerhafte Ausführung durch den Flughafenbetreiber der betrieblichen Sphäre und damit dem Einfluss- und Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft zugerechnet werden muss
 

TravelingSchnitzel

Erfahrenes Mitglied
08.08.2016
1.187
109
ZRH
Rückmeldung von OS

Guten Tag Herr XXX,
danke, dass Sie trotz des Flugausfalls mit uns geduldig geblieben sind. Ich kann Ihren Ärger gut verstehen – es tut mir leid, dass Sie von der Annullierung betroffen waren. Bitte entschuldigen Sie vielmals.
Was wir Ihnen gerne anbieten (unpräjudiziell):
- Ausgleichsleistung von EUR 600
- Beteiligung an Kosten für Transport während Ihrer Wartezeit EUR YYY,YY
Wofür wir nicht haften:
- Folgekosten (§15 Beförderungsbedingungen)
Die Ausgleichsleistung erhalten Sie analog der Großkreismethode für die Strecke LAX-VIE daher ist eine zweifache Auszahlung LAX-VIE und nochmals FRA-VIE nicht möglich.
Wir werden den Gesamtbetrag in Höhe von EUR ZZZ,ZZ auf die Ihrerseits übermittelte Bankverbindung gutschreiben lassen. Bitte beachten Sie, dass Zahlungen 2-3 Wochen Zeit in Anspruch nehmen können.
Zum Abschluss noch eine Bitte: Vertrauen Sie trotz dieser Erfahrung weiter auf Austrian Airlines. Wir wollen Ihre bevorzugte Fluglinie sein, eben: myAustrian.

Die wollen also für die Verspätung FRA-VIE nicht zahlen. Die 600 Euro für LAX-VIE gibt es aber sofort + Transportkosten. Was mache ich jetzt am besten? Direkt mit Verweis auf das Urteil eines deutschen Gerichts, das oben verlinkt wurde, auf die 250 Euro für FRA-VIE pochen oder erstmal die ZZZ,ZZ auszahlen lassen und dann nochmal stressen und zur Not Flightrights?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.926
FRA/QKL
Rückmeldung von OS



Die wollen also für die Verspätung FRA-VIE nicht zahlen. Die 600 Euro für LAX-VIE gibt es aber sofort + Transportkosten. Was mache ich jetzt am besten? Direkt mit Verweis auf das Urteil eines deutschen Gerichts, das oben verlinkt wurde, auf die 250 Euro für FRA-VIE pochen oder erstmal die ZZZ,ZZ auszahlen lassen und dann nochmal stressen und zur Not Flightrights?
Ich denke du hast die UNO, die WHO, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und Papst Franziskus in deiner Aufzählung möglicher Optionen vergessen... :doh:
 

qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
605
0
Danke für den Beitrag aber das beantwortet meine Frage nicht.
Alle verklagen. Zusätzlich nachträgliche psychologische Betreuung verlangen, immerhin hast du nach deiner Heimkehr festgestellt, dass du in LAX vernachlässigt wurdest. Hast du das eigentlich Herrn Juncker schon gemeldet?
Und um OS richtig eins reinzuwürgen: flieg nie wieder mit denen, was meinst wie die schauen wenn sie dich als Pax verlieren!
Ach ja, hab ich schon erwähnt, dass du alle verklagen solltest?
 

axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
2.221
174
Rückmeldung von OS



Die wollen also für die Verspätung FRA-VIE nicht zahlen. Die 600 Euro für LAX-VIE gibt es aber sofort + Transportkosten. Was mache ich jetzt am besten? Direkt mit Verweis auf das Urteil eines deutschen Gerichts, das oben verlinkt wurde, auf die 250 Euro für FRA-VIE pochen oder erstmal die ZZZ,ZZ auszahlen lassen und dann nochmal stressen und zur Not Flightrights?

Das dürfte ein Angebot von OS sein, also als solches zu verstehen.

Am besten ablehnen, FlightRight & Friends übergeben oder einem Anwalt.

Dann hast du auf jedenfall das, was ungeheure Gier stets mit sich schleppt: mehr Kopfweh und weniger als vorher.

Trotzdem viel Glück!
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.408
453
CGN
Ganz allgemeiner Tipp:

Bei solchen Fällen empfehle ich 2 getrennte Vorgänge einzureichen. Landet bei 2 verschiedenen Sachbearbeitern und um eine jeweilige positive Entscheidung Chance steigt erheblich. Alle Ansprüche zusammenfassen führt meist zu einem schlechteren Ergebnis.
 
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TravelingSchnitzel

Erfahrenes Mitglied
08.08.2016
1.187
109
ZRH
Ganz allgemeiner Tipp:

Bei solchen Fällen empfehle ich 2 getrennte Vorgänge einzureichen. Landet bei 2 verschiedenen Sachbearbeitern und um eine jeweilige positive Entscheidung Chance steigt erheblich. Alle Ansprüche zusammenfassen führt meist zu einem schlechteren Ergebnis.

Danke für den besten Beitrag bisher in diesem Thead. Werde das auch so machen.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Soviel Unverfrorenheit spricht sich (hoffentlich) in jedem Callcenter rum.

Das ist sehr unwahrscheinlich, da erstes es mehrere Callcenter gibt und die Mehrheit dort nur Teilzeitjobs hat. Also ruft der Profi zu unterschiedlichen Uhrzeiten und an unterschiedlichen Wochentagen an.

Aber davon abgesehen, stimme ich dir zu.....
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Soviel Unverfrorenheit spricht sich (hoffentlich) in jedem Callcenter rum.


Geht´s schon wieder um die "doppelte Ausgleichszahlung"?

Hab´ da ja schon jede Menge zu geschrieben.

Ohne die vorangegangenen Beiträge jetzt gelesen zu haben, aber jedes Ereignis ist für sich zu betrachten.

Wird jemand zehnmal umgebucht und erleidet zehnmal einen Zeitverlust ist er auch zehnmal zu entschädigen. Das ist nicht unverfroren, sondern selbstverständlich.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Schon richtig. Deswegen schrieb ich ja einschränkend, dass meine Aussage nur gelte, falls es um das Problem der vermeintlich doppelten Ausgleichszahlung gehe. Also darum, dass jemand mehrere Ausgleichszahlungen für eine einzige Buchung fordert. Etwa wenn ein Flug gestrichen wird und der Ersatzflug dann seinerseits verspätet erfolgt.

Geschrieben: Mehrmals im 261/2004-fred, wo solche Fragen ja üblicherweise diskutiert werden.

Das eigentliche Problem in diesen Fällen ist, dass Richter bisweilen ähnlich denken. Nach dem Motto: eine Ausgleichszahlung pro Buchung. Das wird dann meist abenteuerlich begründet. Etwa damit, dass der Ersatzflug schließlich kostenlos erfolge und mithin die VO gar keine Anwendung findet. Dogmatisch natürlich Käse.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Schon richtig. Deswegen schrieb ich ja einschränkend, dass meine Aussage nur gelte, falls es um das Problem der vermeintlich doppelten Ausgleichszahlung gehe. Also darum, dass jemand mehrere Ausgleichszahlungen für eine einzige Buchung fordert. Etwa wenn ein Flug gestrichen wird und der Ersatzflug dann seinerseits verspätet erfolgt.

Geschrieben: Mehrmals im 261/2004-fred, wo solche Fragen ja üblicherweise diskutiert werden.

Das eigentliche Problem in diesen Fällen ist, dass Richter bisweilen ähnlich denken. Nach dem Motto: eine Ausgleichszahlung pro Buchung. Das wird dann meist abenteuerlich begründet. Etwa damit, dass der Ersatzflug schließlich kostenlos erfolge und mithin die VO gar keine Anwendung findet. Dogmatisch natürlich Käse.
Deswegen könnte es dann auch sinnvoller sein, wie vorher schon mal geschildert, zwei Fälle daraus zu machen und das auch so durchzuziehen. Also im Zweifelsfall auch für beide Flüge getrennt jeweils eine Klage einzureichen.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.408
453
CGN
Soviel Unverfrorenheit spricht sich (hoffentlich) in jedem Callcenter rum.

Sonst geht es dir gut ? Es geht ja hier darum, (rechtlicht) berechtigte Forderungen erfolgreich durchgesetzt zu bekommen und nicht sich zu unrecht zu bereichern. Es liegt nun mal auf der Hand, dass ein Sachbearbeiter mit einer solchen kausalen Verkettung sich schwer tut - (siehe umsteiger: sogar ein Amtsrichter kann es nicht korrekt trennen). Ist ja auch nichts verwerfliches bei. Wer sitzt denn da meist am anderen Ende? Mit Glück ein Jura Student und mit Pech die Hausfrau ü40, welche kurze Einweisung in das Thema hatte. Also Abkürzung nehmen und 2 Schreiben draus machen.
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.457
713
Dein erster Satz ist unverschämt und der Rest sinnbefreit. :doh:
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.378
BRU
Unternehmen setzen alle berechtigten Forderungen gegen Privatpersonen ohne Rücksicht durch und wenn Privatpersonen das gleiche andersrum machen, gibt's Theater auf der Zuschauerbank. :yes:
Also mir gegenüber haben sich die Airlines, einschließlich OS, durchaus das eine oder andere Mal auch kulant gezeigt. Sei es bei Umbuchungen oder auch bei der Übernahme von Kosten, wo sie nicht dazu verpflichtet gewesen wären.

Schon richtig. Deswegen schrieb ich ja einschränkend, dass meine Aussage nur gelte, falls es um das Problem der vermeintlich doppelten Ausgleichszahlung gehe. Also darum, dass jemand mehrere Ausgleichszahlungen für eine einzige Buchung fordert. Etwa wenn ein Flug gestrichen wird und der Ersatzflug dann seinerseits verspätet erfolgt.
Rechtlich gesehen durchaus logisch: Was wäre etwa gewesen, wenn der Flug FRA-VIE jetzt nicht OS, sondern irgendeine andere Airline gewesen wäre, die mit der ersten Annullierung von OS überhaupt nichts zu tun hatte…

Was nichts daran ändert, dass ich es in diesem Fall für überzogen halte, hier jetzt auch noch auf die 250 Euro zu bestehen, nachdem OS anstandslos die 600 Euro plus sonstige Kosten übernommen hat.

Derartiges würde ich vielleicht machen, wenn die Airline zuvor mir meine Rechte verweigert hat (Verweigerung einer vernünftigen Umbuchung, Nacht am Flughafen statt im Hotel o.ä.). Was ich in den sonstigen Berichten von TravelingSchnitzel aber nicht erkennen kann.

Ganz allgemeiner Tipp:

Bei solchen Fällen empfehle ich 2 getrennte Vorgänge einzureichen. Landet bei 2 verschiedenen Sachbearbeitern und um eine jeweilige positive Entscheidung Chance steigt erheblich. Alle Ansprüche zusammenfassen führt meist zu einem schlechteren Ergebnis.
Würde mich fast wundern, wenn da nicht der erste Sachbearbeiter irgendeinen Vermerk in die Buchung schreibt…
 
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TravelingSchnitzel

Erfahrenes Mitglied
08.08.2016
1.187
109
ZRH
Nunja,

die haben mich (erste 15% der Schlange) 3 Stunden anstehen lassen um mir einen Zettel mit der Lufthansa USA Service Nummer in die Hand zu drücken mit dem Hinweis, ich solle da in 3 Stunden anrufen um rauszufinden auf wann ich umgebucht wurde. Kein Witz. Fragen nach eigener Hotelbuchung und Preisrahmen zur Orientierung etc. wurde vom diensthabenen Supervisor einfach nur "abgewedelt" und dann ging er weiter. Nach fünf Stunden anstehen (Hotelvoucher brauchten wir ja auch noch), gab es dann Getränke und Essen. Jemanden der nach 3 Stunden laut seine Rechte eingefordert hat und wissen wollte was hier eigentlich passiert (stand etwas weiter hinten) hat der Supervisor gesagt "Be quiet or I call the authorities". Vier Polizisten standen eh schon da als wir am zum Info Schalter umgebauten Check-in Schalter ankamen. Jeweils mit Hand an der Waffe um uns einzuschüchtern. Insgesamt habe ich 8 Stunden vor dem Schalter verbracht und konnte meine KK Versicherung (EU Nummer) nicht anrufen weil das WLAN in der Region um die Schlange nicht funktionierte. Schlange verlassen ging auch nicht weil ich alleine gereist bin. Telefonate nach Europa gingen von den Telefonen vor dem Schalter gingen auch nicht weil das Personal nicht wusste, wie man von den Geräten Nummern außerhalb der USA anrufen konnte. Nach meiner Anfrage, begannen die Lufthansa Bodencrew nach 4-5 Stunden endlich Foodvoucher auszuteilen. 10 US Dollar. Der Softdrink im Restaurant am Flughafen hat schon 4 USD gekostet. Ich habe dann nach 30 Minuten Wartezeiten noch einen weiteren 10 USD Gutschein bekommen. Der "LH Security Mann", der sich drum gekümmert hatte, war dann aber auch die ganze Zeit ohne mir zu sagen, dass es so lange dauert mit samt meinem Boarding Pass verschwunden. Wann wir endlich unsere Koffer bekommen war auch ewig nicht klar. Die gab es glaub ich auch erst nach 4-5 Stunden. Das hatte ich aber nicht notiert.

Noch Fragen warum ich auf meine zweite Entschädigung bestehe?
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Alberner Bildkommentar.

Selbst wenn die Fluggäste besser behandelt worden wären, als er das empfunden hat, spricht nichts dagegen, berechtigte Ansprüche geltend zu machen.

Wenn er nur sein Ticket bezahl, nicht aber das seines Kindes, verzichtet die Fluggesellschaft ja auch nicht auf das restliche Geld, bloß weil er den größeren Betrag anstandslos gezahlt hat.