Bahn 1. Klasse - Sitzplatzreservierung und Internetzugang ab Dezember inklusive

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MartinT

Erfahrenes Mitglied
23.06.2012
431
0
HAM / BRE / MAN
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Das mit dem gut funktionierenden wlan kann ich nun auf meiner Rennstrecke nicht unbedingt bestätigen.
Die DB steht durchaus in Konkurrenz zu anderen Verkehrsträgern, vorallem dem Fernbus auf längeren Strecken aber auch dem Flugzeug. Die Preise der Fernbusse kann die Bahn nicht schlagen, dann muss sie halt Service bieten und im Gegensatz zum Bus funktioniert das W-Lan bei der Bahn sehr gut und reicht zum streamen von TV etc. .
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Wenn's der Zug unterstützt ... was zum Beispiel die Ex-Metropolitan Pseudo-ICEs nicht tun.

Ich sehe auch nicht im Buchungssystem an übersichtlicher Stelle, dass der eine "ICE" WLAN hat und der andere nicht.

Bahner sind schon ein tolles Völklein "dafür haben Sie jetzt doch besonders bequeme Sitze", "seien Sie doch froh, mal vier Stunden kein schnelles Internet zu haben", "man muss doch wissen, dass Ex-Metropolitans kein Internet haben" [1. weiß ich das nicht und 2. woher soll ich wissen, dass ein Ex-Met fährt?], "wie, das erkennt man doch an der ICE-Nummer, die mit 1000 beginnt".
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.122
17
Wenn's der Zug unterstützt ... was zum Beispiel die Ex-Metropolitan Pseudo-ICEs nicht tun.

Ich sehe auch nicht im Buchungssystem an übersichtlicher Stelle, dass der eine "ICE" WLAN hat und der andere nicht.

Bahner sind schon ein tolles Völklein "dafür haben Sie jetzt doch besonders bequeme Sitze", "seien Sie doch froh, mal vier Stunden kein schnelles Internet zu haben", "man muss doch wissen, dass Ex-Metropolitans kein Internet haben" [1. weiß ich das nicht und 2. woher soll ich wissen, dass ein Ex-Met fährt?], "wie, das erkennt man doch an der ICE-Nummer, die mit 1000 beginnt".

Dank der Schulung hast Du die Information ja jetzt bei der nächsten Reise ;)
 

tmmd

Erfahrenes Mitglied
24.07.2014
4.308
1.697
Magdeburg
www.euroreiseblog.de
Ich habe gelernt, dass der Fahrgast bei der Bahn keine Rechte hat. Ich habe auch gelernt, dass ich besser den Bus benutze.

Was ist daran so schwer zu begreifen, daß die Fahrgastrechte sich auf die Beförderungsleistung beziehen und nicht auf kostenlose Zusatzleistungen, die damit nichts zu tun haben? Nicht funktionierendes WLAN hat keine Verspätung des Zuges zur Folge, also ergeben sich daraus weder Erstattungsansprüche, noch solche die die Aufhebung einer Zugbindung rechtfertigen. Sorry, aber ich glaube auf solche Fahrgäste wie dich, die alles für lau haben wollen und dann immer noch rumnörgeln, kann jedes Verkehrsunternehmen gerne verzichten.

Ich fahre die Strecke auch mehrmals pro Jahr und wähle in der Regel immer den MET, soweit fahrzeittechnisch für mich möglich. Da war und ist mir WLAN schnuppe, denn zum einen schau ich mir da gerne die Landschaft an und zum anderen sind das die wohl bequemsten Züge der DB und da genieße ich gerne ein paar Stunden in den bequemen Ledersitzen.
 
P

pmeye

Guest
Was ist daran so schwer zu begreifen, daß die Fahrgastrechte sich auf die Beförderungsleistung beziehen und nicht auf kostenlose Zusatzleistungen, die damit nichts zu tun haben? Nicht funktionierendes WLAN hat keine Verspätung des Zuges zur Folge, also ergeben sich daraus weder Erstattungsansprüche, noch solche die die Aufhebung einer Zugbindung rechtfertigen.

Aber wenn man vollmundig einen Service ankündigt, um Kunden anzulocken, sollte man bedenken, dass der Kunde die freie Wahl hat, wiederzukommen oder nicht. Auf dieses Fahrgastrecht hat WiFi möglicherweise dann doch eine Auswirkung. ;)
 
A

Anonym38428

Guest
Was ist daran so schwer zu begreifen, daß die Fahrgastrechte sich auf die Beförderungsleistung beziehen und nicht auf kostenlose Zusatzleistungen, die damit nichts zu tun haben? Nicht funktionierendes WLAN hat keine Verspätung des Zuges zur Folge, also ergeben sich daraus weder Erstattungsansprüche, noch solche die die Aufhebung einer Zugbindung rechtfertigen. Sorry, aber ich glaube auf solche Fahrgäste wie dich, die alles für lau haben wollen und dann immer noch rumnörgeln, kann jedes Verkehrsunternehmen gerne verzichten.

Ich fahre die Strecke auch mehrmals pro Jahr und wähle in der Regel immer den MET, soweit fahrzeittechnisch für mich möglich. Da war und ist mir WLAN schnuppe, denn zum einen schau ich mir da gerne die Landschaft an und zum anderen sind das die wohl bequemsten Züge der DB und da genieße ich gerne ein paar Stunden in den bequemen Ledersitzen.

Chapeau! Du bist wirklich einer der hartnäckigsten DB-Fanbois die mir in letzter Zeit untergekommen sind (y)
 

kexbox

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04.02.2010
6.321
2.513
Neuss
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Was ist daran so schwer zu begreifen, daß die Fahrgastrechte sich auf die Beförderungsleistung beziehen und nicht auf kostenlose Zusatzleistungen, die damit nichts zu tun haben? Nicht funktionierendes WLAN hat keine Verspätung des Zuges zur Folge, also ergeben sich daraus weder Erstattungsansprüche, noch solche die die Aufhebung einer Zugbindung rechtfertigen. .

Die Bahn befindet sich also -abseits der fahrgastrechte - im (rechts-)luftleeren Raum?

Um die Antwort vorwegzunehmen: nein.
 

tmmd

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24.07.2014
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Chapeau! Du bist wirklich einer der hartnäckigsten DB-Fanbois die mir in letzter Zeit untergekommen sind (y)

Danke, ich gebe nicht umsonst über 2.000 € p.a. dort für Fahrkarten aus und bin in 98 % der Fälle pünktlich und entspannt am Ziel. Da darf man sich auch mal über paar Schlaumeier aufregen, denen niemand alles recht machen kann.
 
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tmmd

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Die Bahn befindet sich also -abseits der fahrgastrechte - im (rechts-)luftleeren Raum?

Um die Antwort vorwegzunehmen: nein.

Nö, aber wenn es da nunmal kein WLAN gibt, gibt es da keines. Und wenn das kostenlos angeboten wird und dann halt nicht verfügbar ist, ist dem Fahrgast auch kein finanzieller Schaden entstanden, denn er hat dafür ja nichts investiert. Mit rechtsfreiem Raum hat das nichts zu tun. Wird dir auch jeder Jurastudent im 1. Semester bestätigen können.
 

kexbox

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04.02.2010
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Und wenn das kostenlos angeboten wird und dann halt nicht verfügbar ist, ist dem Fahrgast auch kein finanzieller Schaden entstanden, denn er hat dafür ja nichts investiert. Mit rechtsfreiem Raum hat das nichts zu tun. Wird dir auch jeder Jurastudent im 1. Semester bestätigen können.

Der war ich vor vielen Jahren. Geht ein Licht auf?

Selten einen juristischen Unsinn gelesen, der so vehement vertreten wird.

Dennoch, frohe Weihnachten
https://www.youtube.com/watch?v=wXjhszy2f9w
 

Lennart

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22.07.2010
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DUS
Die DB wollte mir auch mal verklickern, dass die Lounge kein Teil der gekauften Leistung ist, als ich mich beschwerte, warum sie ohne Ankündigung während der Buchung an Heiligabend um 15 Uhr dicht gemacht wird. Ich zahl bald auch einfach nur 50% an, den Rest gibts, falls ich nen guten Tag habe.
 
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LH 056

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04.01.2012
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Danke, ich gebe nicht umsonst über 2.000 € p.a. dort für Fahrkarten aus und bin in 98 % der Fälle pünktlich und entspannt am Ziel. Da darf man sich auch mal über paar Schlaumeier aufregen, denen niemand alles recht machen kann.

Ich dachte wir sind hier im Vielfliegertreff, nicht im Vielfahrertreff? *duck und weg* :p
 

tmmd

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24.07.2014
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Ach, so schlimm war das mit den Zügen damals gar nicht. Und wenn ich mir anschaue was in der damaligen BRD in den 80ern noch an Fahrzeugen zum Einsatz kam. Also mal schön ruhig sein.