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Mal ganz unabhängig von der Haltung in der Sache übersiehst du ME dabei, dass Deutschland ein Bundesstaat ist. Alle von dir genannten Beispiele müssten durch den Bund geregelt werden (bzw. wurden im Fall der Herdprämie durch den Bund geregelt), die Volksabstimmung müsste also bundesweit sein. Volksabstimmungen auf Bundesebene gibt es aber nicht (und ihr Einführung bedürfte - nach wohl immer noch überwiegender Auffassung - einer Verfassungsänderung). Hier hat Hamburg als Bundesland eine Abstimmung durchgeführt und gerade in HH gab es zu sehr strittigen Themen nun schon häufiger Abstimmungen, so zum Beispiel zum sehr umstrittenen Thema 6jährige Grundschule. Insofern kann man den "Trägern" der Volksabstimmung zu Olympia kaum vorwerfen, dass es zu den von dir genannten Themen keine Volksabstimmungen gibt.
Das GG sieht sie durchaus vor: "(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen", daher wäre keine Verfassungsänderung notwendig.