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Hallo erstmal,
wie Ihr wahrscheinlich wisst, ist es in manchen Staaten üblich, dass an der Grenze der Reisepass auch bei der Ausreise gescannt wird. Andere Staate manchen das wiederum nicht. Der Trend geht allerdings in Richtung immer mehr scannen.
Der Schengenraum gehört zu denen, die bei der Ausreise nach einem Ausweis verlangen.
Ich habe mich aber gefragt, wie die Situation rechtlich ist, wenn ich mich weigere mich auszuweisen (nicht weil ich konkret etwas zu verbergen habe, sondern weil mich a) Der Überwachungstaat ankotzt, und b) ich gerne mit Beamten diskutieren)
Meine Frage beruht auf der Charta der Vereinen Nationen in welcher die Menschenrechte aufgeführt sind.
In der heisst es:
Artikel 13
(2)
"Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen zu verlassen..."
Das steht also "Jeder", und nicht "Jeder der sich ausweisen kann" oder "Jeder der sich ausweisen will".
Ich freue mich auf zahlreiche Antworten.
wie Ihr wahrscheinlich wisst, ist es in manchen Staaten üblich, dass an der Grenze der Reisepass auch bei der Ausreise gescannt wird. Andere Staate manchen das wiederum nicht. Der Trend geht allerdings in Richtung immer mehr scannen.
Der Schengenraum gehört zu denen, die bei der Ausreise nach einem Ausweis verlangen.
Ich habe mich aber gefragt, wie die Situation rechtlich ist, wenn ich mich weigere mich auszuweisen (nicht weil ich konkret etwas zu verbergen habe, sondern weil mich a) Der Überwachungstaat ankotzt, und b) ich gerne mit Beamten diskutieren)
Meine Frage beruht auf der Charta der Vereinen Nationen in welcher die Menschenrechte aufgeführt sind.
In der heisst es:
Artikel 13
(2)
"Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen zu verlassen..."
Das steht also "Jeder", und nicht "Jeder der sich ausweisen kann" oder "Jeder der sich ausweisen will".
Ich freue mich auf zahlreiche Antworten.