KU: NY-LON eingestellt, um Israelis nicht befördern zu müssen

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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.465
7.458
Trans Balkan Express
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Hat sich das OLG mir doch glatt angeschlossen :D

Kennst Du im Gegensatz zu uns schon die Berufungsentscheidung. ;)

Für mich ist das was in der Pressmitteilung steht, auch erst einmal als rechtliche Argumentation so nachvollziehbar, zumal ja eine Umbuchung angeboten wurde. Die ausführliche Begründung liegt ja noch nicht vor. Dennoch werde ich als mündiger Verbraucher auf die Nutzung dieser Airline verzichten, ist ja nicht die einzige aus der Region, die ich meide.

Was mich eher irritiert, ist die Einschaltung des AA:

https://www.welt.de/politik/deutsch...chaltet-sich-in-Fall-Kuwait-Airlines-ein.html

Richterliche Unabhhängigkeit ist ein hohes Gut, die nicht so ohne Weiteres geopfert werden sollte. Und ich gehe einmal davon aus, dass es irgendwann wirklich eine Berufungsentscheidung gibt.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.125
Nein, hat auch niemand behauptet. Aber Transit öffnet Möglichkeiten für alle möglichen pragmatischen Regelungen - wenn ein Land will. An dem Urteil stört mich, dass wir einseitig Partei für dieses absurde Gesetz von Kuwait ergreifen. Dass damit zugleich sicher gegen israelisches Recht verstoßen wird, scheint nicht zu interessieren.

Ich bin gegen solche vorauseilende Rücksichtnahme auf radikale Regime. Das wird immer nur einseitig ausgenutzt. Wir müssen bei uns nicht Kuwaits Diskriminierungsgesetze durchsetzen.

Es wird nicht diskriminiert, es wird schlichtweg kein Handel mit Israelis betrieben. Die USA entscheiden sich keine NOKOs mehr reinzulassen, andere muessen vorsichtig beim Handel mit Irak, Iran und anderen sein und Kuwait hat halt einen Boykott was Israelis angeht.

Ebenso wie die Israelis wiederum Leute nicht ins Land lassen, die sich kritisch ueber Israel auessern oder die Palaestinenser unterstuetzen. Das ist halt Politik.

Von dem Pax war das doch reine Provokation. Es gibt zig Routen von DE nach Thailand. Ueber Kuwait ist es weder die schoenste noch die beste noch die guenstigste Route. Der wollte dass alle mal wieder aufschreien.

Drum kam ja auch gleich wieder die alte Laier des Antisemitismus, die die damit nun nichts zu tun hat. Israel haelt als Staat arabische Gebiete illegal besetzt, enteignet und unterdrückt Palaestinenser und faengt sich damit Sanktionen aus der arabischen Welt ein. Und die treffen israelische Staatsbuerger juedischen, christlichen und muslimischen Glaubens (wobei du gerade die letzten beiden Gruppen fragen magst ob und inwieweit sie sich wiederum vom israelischen Staats diskriminiert sehen).
 

Iarn

Erfahrenes Mitglied
07.12.2012
456
25
MUC
Anderes Land, anderes Problem, anderes Thema. Dort werden Israelis nicht diskriminiert und an der Einreise gehindert. Und Kuwaitis auch nicht.
Sehe ich nicht so. Staat x diskriminiert Bürger von Staat y und verweigert die Einreise, Airline z nimmt die Passagiere mit Statsangehörigkeit y nach x nicht mit.

Nur, dass x einmal Kuwait und einmal die USA ist.
 

Iarn

Erfahrenes Mitglied
07.12.2012
456
25
MUC
Was mich eher irritiert, ist die Einschaltung des AA:

https://www.welt.de/politik/deutsch...chaltet-sich-in-Fall-Kuwait-Airlines-ein.html

Richterliche Unabhhängigkeit ist ein hohes Gut, die nicht so ohne Weiteres geopfert werden sollte. Und ich gehe einmal davon aus, dass es irgendwann wirklich eine Berufungsentscheidung gibt.
Wobei ich dass so verstehe, dass das AA seine Intervention an den Staat Kuwait richtet und nicht an das Gericht. Und das wäre aus meiner Sicht zu begrüßen. Ich gebe Dir allerdings völlig recht, dass es verheerend wäre, wenn sich das AA in die Rechtsprechung einschalten wollen würde.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.125
Wobei ich dass so verstehe, dass das AA seine Intervention an den Staat Kuwait richtet und nicht an das Gericht. Und das wäre aus meiner Sicht zu begrüßen. Ich gebe Dir allerdings völlig recht, dass es verheerend wäre, wenn sich das AA in die Rechtsprechung einschalten wollen würde.

Wenn das AA die gleichen Eier anderswo haette, wenn uns der Amerikaner den Handel mit dem Iran verbieten will, weil er das totalitaere System im KSA unterstuetzt, dann nur zu. Ansonsten sind die Sanktionen der arabischen Welt gegen Israel nichts, wo wir uns einmischen sollten.

Und das Zitat ist lachhaft. Der Mann kann sich nicht vorstellen, dass im heutigen Deutschland nur jemand wegen seiner Nationalität ein Flugzeug nicht besteigen kann. Er sollte mal mit Herrn Trump telefonieren....
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.824
1.089
KUL (bye bye HAM)
Zudem ist die Situation gegenüber den vorherigen Urteilen völlig verschieden:

1. in den vorherigen Urteilen waren es stets Verbindungen die NICHT über Kuwait gingen, und somit seitens der Gerichte angegeben wurde das kuwaitisches Recht dabei nicht verletzt wird. Kuwait untersagt israelischen Passagieren die Einreise. Hier gab es "nur" die persönliche Gefahr für die Kuwaitis der Airline zur Rechenschaft gezogen zu werden.

2. Bei einer Einreise nach Kuwait hat der Staat ein Hochheitsrecht und darf dieses ausüben. Dieses besagt das Staatsbürger Israels, aufgrund der Nichtanerkennung Israels durch Kuwait nicht einreisen können (!), da somit auch das Ausweisdokument nicht anerkannt wird. Die Argumentation des Klägers das es sich um Antisemitismus handeln würde ist rein populistisch und hat keine Grundlage, da es sich um eine Einschränkung nach Nationalität und nicht nach Religion handelt. Man könnte zur Verschärfung noch definieren, ob Doppelstaatler mit israelischen Pass mit der anderen Staatsbürgerschaft einreisen dürften.

3. Selbstverständlich kann man Umkehrschluss auch Israel das Recht zugestehen das israelische Airlines keine Kuwaitis bei Flugverbindungen via Israel befördern müssen, sobald eine rechtliche Grundlage geschaffen ist, die besagt das Kuwaitis nicht nach Israel einreisen dürfen.

3a. was vermutlich eh nicht passieren wird, da ein israelischer Stempel vermutlich einen einen kuwaitischen Pass in den Augen des Ausstellers ungültig werden lassen würde
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.465
7.458
Trans Balkan Express
Wobei ich dass so verstehe, dass das AA seine Intervention an den Staat Kuwait richtet und nicht an das Gericht. Und das wäre aus meiner Sicht zu begrüßen. Ich gebe Dir allerdings völlig recht, dass es verheerend wäre, wenn sich das AA in die Rechtsprechung einschalten wollen würde.

Es wird wohl seitens des AA in der Tat keine Kritik an der Rechtsprechung ausgeübt, sondern der Kontakt mit den in D akkreditierten Diplomaten gesucht.
 

Iarn

Erfahrenes Mitglied
07.12.2012
456
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MUC
Wenn das AA die gleichen Eier anderswo haette, wenn uns der Amerikaner den Handel mit dem Iran verbieten will, weil er das totalitaere System im KSA unterstuetzt, dann nur zu. Ansonsten sind die Sanktionen der arabischen Welt gegen Israel nichts, wo wir uns einmischen sollten.

Und das Zitat ist lachhaft. Der Mann kann sich nicht vorstellen, dass im heutigen Deutschland nur jemand wegen seiner Nationalität ein Flugzeug nicht besteigen kann. Er sollte mal mit Herrn Trump telefonieren....
Natürlich wäre es gut, wenn das AA die Eier hätte, bei den Amerikanern auch vorstellig zu werden.
Das bedeutet aber nicht, dass es falsch ist, den Kuwaitern zu sagen, dass Deutschland solche Diskriminierungen nicht gut findet. Vielleicht ist es eine Trockenübung für das AA sich auch mal Eier wachsen zu lassen.
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
7
Wiesbaden
Politiker fordern Entzug von Landerechten für arabische Airlines

„Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss unsere Regeln beachten, und wer das nicht will, darf hier nicht landen oder starten“, stellte die CDU-Politikerin Gitta Connemann klar.

Es sind Weihnachtsferien. Da wird die Hinterbank gerne mal aktiv und versucht den Nahostkonflikt durch Dampfplauderei zu lösen. Als ob irgend ein deutscher Politiker die Eier hätte den Golfstaaten irgendetwas vorzuschreiben. Menschenrechtsverletzungen dort stören uns solange nicht solange Mutti oder ihr Außensiggi mit Delegationen deutscher Wirtschaftsbosse und vollen Auftragsbüchern von ihren Reisen zurückkommen. Außerdem sind arabische Staaten dankbare Abnehmer für deutsche Waffen. Es wird also munter drauflos geheuchelt. Wen stört da wirklich ernsthaft ob ein Israeli nicht von Kuwait Airlines transportiert wird?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Sorry, dass ich mich erst so spät einklinke. Geht es in der Entscheidung nicht im Wesentlichen um Ansprüche aus der EU-VO 261/2004?

Da kann es doch eigentlich keine zwei Meinungen geben. Das Luftfahrtunternehmen muss darlegen und beweisen, dass dem Fluggast die notwendigen "Papiere" fehlen, um einreisen zu dürfen. Gelingt ihr der Nachweis, dass die Einreise (und sei es auch nur zum Transit) des Fluggastes verboten ist, liegt keine Nichtbeförderung i.S.d. Art. 2j EU-VO vor.

Ob sich auf nicht fluggastrechtlicher, sondern rein schuldrechtlicher Ebene Schadensersatzansprüche ergeben, etwa für die Mehrkosten einer Ersatzbeförderung, lässt sich wahnsinnig schwer aus der Ferne beurteilen, weil man dazu wissen müsste, ob hier der Fluggast oder die Airline im Buchungsprozess Fehler gemacht haben, inwieweit deutsches oder das Recht eines Drittstaats zur Anwendung kommt (ist ggf. auch vor deutschen Gericht zu berücksichtigen), was in den ABB der Airline geregelt ist usw.

Aber zumindest einen vertraglichen Beförderungsanspruch würde ich ausschließen, wenn der Fluggesellschaft die Beförderung des Paxes verboten ist.

Dass daraus ein Politikum gemacht wird, ist ja notfalls ok. Aber doch nicht auf dem Rücken der Airline!
 
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Iarn

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07.12.2012
456
25
MUC
Gemäß früherer Berichterstattung hat die Airline ja ein Ersatzticket bei einer anderen Airline (glaube sogar Non stop) angeboten.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Möglicherweise der Versuch, schlechte PR zu vermeiden.

Ich habe hier so ein Ding liegen, das sich schon viel zu lange hinzieht, weil ich den Mandanten gerne den Prozess ersparen möchte und ehrlich gesagt nicht fassen kann, dass die Fluggesellschaft nicht einlenkt.

Bei denen fing alles mit einer Verspätung an. Normaler Vorgang, der vermutlich zur Ausgleichszahlung berechtigt. Nichts weiter. Doch die führte im Ergebnis dazu, dass die Paxe umgebucht wurden und nun über IST flogen. Die waren dann dort just in dem Moment, als es dort krachte. TK, das nicht Vertragspartner, sondern auf die umgebucht worden war, sah sich dann nicht in der Lage, die zeitnah weiterzubefördern, und brachte sie stattdessen wieder an ihren Ausgangsflughafen zurück. Von TK-Seite ist das komplett nachvollziehbar und im Ergebnis sogar lobenswert.

Aber was ich nicht fasse ist, dass die die Vertrags-Airline bis heute auf den Flugschein-Kosten sitzt, obwohl sie ihre Kunden nicht ans Fernziel gebracht hat. Wäre eh schon kundenfeindlich, aber angesichts d. Horrors, den die Mandanten auf ihrem Flug erleben mussten, für mich krass unverständlich. Auch so ein Ding, bei dem man darüber nachdenken sollte, es publik zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet:

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.465
7.458
Trans Balkan Express
Sorry, dass ich mich erst so spät einklinke. Geht es in der Entscheidung nicht im Wesentlichen um Ansprüche aus der EU-VO 261/2004?

Du denkst zu zivil- bzw. zu europarechtlich. Es gibt mittlerweile auch andere Gesetze, die in die Betrachtung einzubeziehen sind, z.B. das AGG. Dieses ist nach LG jedoch nicht einschlägig bzw. es ist kein Diskriminierungstatbestand erfüllt:

"Gemäß § 19 Abs. 1 AGG ist eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse unzulässig. Ein Verbot der Benachteiligung wegen der Staatsangehörigkeit sieht § 19 Abs. 1 AGG hingegen nicht vor.


Zwar kommt auch eine mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft oder wegen der Religion i.S. von § 3 Abs. 2 AGG in Betracht, weil Angehörige eines bestimmten Staates typischerweise (wenn auch nicht zwingend) durch ihre Abstammung, ihren nationalen Ursprung und ihre Religion in diesem Staat geprägt sind (vgl. Staudinger/Christian Rolfs (2014) AGG § 19, Rn. 9).


Eine solche mittelbare Benachteiligung liegt aber im Fall des Klägers nicht vor. Die Beklagte verweigert dem Kläger die Beförderung, weil sie sich durch das Gesetz Nr. 21 des Staates ihres Sitzes gehindert sieht. Dieses Gesetz verbietet vertragliche Beziehungen zu Personen allein wegen ihrer Staatsangehörigkeit. Religion oder ethnische Herkunft sind dafür ohne Bedeutung. Insofern spielt es für das Gesetz keine Rolle, ob die israelischen Staatsangehörigen jüdischen, christlichen oder sonstigen Glaubens sind.

Das Gesetz hindert demgegenüber auch nicht den Abschluss von Verträgen mit anderen Staatsangehörigen, auch wenn sie jüdischen Glaubens wären. Insofern fragt die Beklagte lediglich nach der Staatsangehörigkeit, nicht aber nach einer Zugehörigkeit zu einer Religion."

(@Mods: gerichtliche Entscheidungen unterliegen nicht dem Urheberrechtschutz. Daher dürfe der etwas längere Auszug aus der Entscheidung in Ordnung sein).


Die gesamte Entscheidung findest Du hier:

Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank Entscheidungen der hessischen Gerichte
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Prima, danke!

Habe ich die Entscheidung also auch mal gelesen. Ansprüche aus der 261/2004 hat das Gericht richtigerweise auch geprüft - und verworfen.

Aber dem Fluggast ging es ja, wenn ich das richtig verstehe, um exakt das gebuchte Routing, was - wenn überhaupt - in der Tat nur werkvertraglich zu erreichen wäre.

Und dann noch der Anspruch auf "Schmerzensgeld" wegen der vermeintlichen Diskriminierung. Harter Stoff. Bleibe aber dabei, dass ich mir eine andere als die getroffene Entscheidung nicht vorstellen kann.

Klingt für mich so, als habe da jemand Krawall gesucht und gefunden.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.862
11.021
Sodele, der neue Verkehrsminister hat dann auch gleich mal seine juristische Inkompetenz unter Beweis gestellt und illustriert, was er von Gewaltenteilung und Unabhaengigkeit der Gerichte haelt:

https://www.merkur.de/politik/scheuer-kuwait-airways-druck-zr-9727795.html

[QUOTE="Dr." Scheuer]Wenn die begonnenen Gespräche mit der kuwaitischen Seite zu keinem Ergebnis führen, wird das negative Konsequenzen für den Flugbetrieb dieser Airline in Deutschland haben.[/QUOTE]

Wenn diese negativen Konsequenzen dann fuer alle Airlines gelten, die keine Israelis nach Kuwait befoerdern, wird es ziemlich leer an deutschen Flughaefen.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.862
11.021
Schoener Aufsatz mit durchaus richtigen Punkten zum Thema Antisemitismus und Diskriminierung. Geht aber halt an der rein zivilrechtlichen Fragestellung voellig vorbei.

Gut, woher soll eine Voelkerrechtlerin auch Zivilrecht koennen? ;)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.125
Schoener Aufsatz mit durchaus richtigen Punkten zum Thema Antisemitismus und Diskriminierung. Geht aber halt an der rein zivilrechtlichen Fragestellung voellig vorbei.

Gut, woher soll eine Voelkerrechtlerin auch Zivilrecht koennen? ;)

So ist es. Was denkt sie denn eigentlich über das Verbot für die Airlines, Muslime aus bestimmten Ländern (ggfls. trotz erteiltem Visum) in die USA zu transportieren? Und wenn Muslime dann nicht "gut" wären, was ist mit ägyptischen Christen, von denen es jede Menge gibt? Müssen jetzt diese Airlines auch Konsequenzen fürchten?
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.862
11.021
Abgewiesener Israelischer Passagier hat zum Urteil Berufung eingelegt

Das - die Berufug erwartetermassen zurueckweisende OLG-Urteil ist da:

https://ordentliche-gerichtsbarkeit...srael-deutschland-rechtlich-unbeachtlich-aber

Sehr richtig und sehr schoen ausgefuehrt:

OLG meinte:
Anwendbar sei hier deutsches Recht, klärt das OLG zunächst. Zwischen den Parteien sei über das Portal auch wirksam ein Beförderungsvertrag geschlossen worden.

Die Beklagte könne sich nicht darauf berufen, dass ihr die Beförderung im Hinblick auf kuwaitische Gesetze rechtlich unmöglich sei. Nach dem „Einheitsgesetz zum Israel-Boykott“ (Boykott-Gesetz) von 1964 sei zwar der Vertragsschluss mit israelischen Staatsangehörigen unter Strafe verboten. Gesetze eines Drittstaats entfalteten in Deutschland nach den internationalen Regeln jedoch nicht zwingend Wirkung. Hier sei das kuwaitische Boykottgesetz „nach deutschem Verständnis inhaltlich inakzeptabel“ und damit nicht beachtlich. Das Boykottgesetz habe „keinen internationalisierungsfähigen Inhalt, wie etwa ein UN-Embargo,..“; es bewirke eine unverhältnismäßige „Kollektivbestrafung“. „Die mit diesem Gesetz verfolgten kuwaitischen politischen und wirtschaftlichen Ziele stimmen mit den deutschen außenpolitischen Wertungen und Interessen in keiner Weise überein“, konstatiert das OLG. Die Folgen der Anwendung dieses Gesetzes stünden „in eklatantem Widerspruch zu vorrangigen europäischen Vorgaben wie auch deutschen Wertentscheidungen und Zielvorstellungen“.

[...]

Die faktische Existenz des kuwaitischen Boykottgesetzes bewirke hier jedoch ein Leistungshindernis für die Beklagte. Der Beförderungsvertrag müsse hinsichtlich des Zwischenstopps in Kuwait-Stadt erfüllt werden. Dieser Bereich unterliege dem Hoheitsbereich Kuwaits. Inhabern von israelischen Reisedokumenten werde in Kuwait jedoch „die Einreise oder der Transit verweigert“. „Aufgrund seiner völkerrechtlich anerkannten Gebietshoheit“ könne der Staat Kuwait auch bestimmen, unter welchen Voraussetzungen „Fremde sein Staatsgebiet betreten dürfen“.

[...]

Hier eine Änderung herbeizuführen, ist aber der Außen- und Rechtspolitik vorbehalten und nicht Aufgabe der Gerichte“, betont das OLG.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
19.862
11.021
Mal wieder etwas neues zur diskriminierenden kuwaitischen Einreisepolitik.

Beim Stöbern in Timatic gefunden:

"KUWAIT
Admission and Transit Restrictions:
Passengers must have a passport with gender F or M to enter."

Das trifft natürlich "nur" eine verschwindend geringe Anzahl Reisender (offenbar um die 400 Deutsche), aber es ist schon eine echte Sauerei. Inakzeptabel, dass deutsche Staatsbürger, die ihre Rechte aus der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004* i.V.m. § 22 Abs. 3 PStG wahrnehmen Da ist das AA gefragt, so etwas zu thematisieren.

* Umso absurder, dass die Regelungen zum Geschlechtseintrag aus dem Doc 9303 der ICAO stammen - deren Mitglied Kuwait ist.
 
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skyblue99

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24.08.2019
4.363
5.465
Mal wieder etwas neues zur diskriminierenden kuwaitischen Einreisepolitik.

Das gleiche machen die Vereinigten Arabischen Emirate auch.

Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist.

Aus: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vereinigtearabischeemiratesicherheit/202332

Ich habe mich schon gefragt, ob dieses Thema mir exklusiv aufstößt. Gut zu wissen, dass dem nicht so ist.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.862
11.021
Ja, von den VAE wusste ich es nicht, danke für den Hinweis. In Timatic steht es bei beiden, in den Reise- und Sicherheitshinweisen des AA nur für die VAE.

Deren Gesetze beruhen auf Moral- und Wertvorstellungen, die mit unseren nicht kompatibel sind - das ist dann halt irgendwo rein faktisch hinzunehmen, und man kann ein Stückweit damit umgehen, indem man eben sein Verhalten anpasst (kein CBD-Öl und keine Mohnbrötchen mitnehmen, keinen Alkohol trinken, keinen außerehelichen insbesondere homosexuellen Geschlechtsverkehr haben). Es gehört auch zu interkultureller Kompetenz, nicht nach dem Motto "hoppla, jetzt komm ich" die eigenen Ansichten anderen aufzwingen zu wollen, auch wenn man recht hat.

Diese Menschen aufgrund biologischer Realitäten zu diskriminieren, die diese eben nicht beeinflussen können, ist aber einfach, ich wiederhole mich, inakzeptabel.

Ggf. ist da auch der deutsche Gesetzgeber gefragt - so wie er Zweitpässe ausstellt, um Israelbesuche zu verschleiern, kann er auch Zweitpässe mit falschem Geschlechtseintrag M/F ausstellen.
 
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