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SEPA-Auslandskonto

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
7.150
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Dachte OP würde ein Konto ohne Schufa (in irgendeinem SEPA-Land) haben wollen...


Ein DE Konto kann immer über die Kontenabfrage ermittelt werden - wer schon Schufa Probleme hat sollte das bedenken - den schliesslich kann das Konto jeder Gerichtsvollzieher ermitteln und dann auch pfänden.
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Ein DE Konto kann immer über die Kontenabfrage ermittelt werden - wer schon Schufa Probleme hat sollte das bedenken - den schliesslich kann das Konto jeder Gerichtsvollzieher ermitteln und dann auch pfänden.

Nicht nur ein DE Konto kann im Rahmen einer Kontenabfrage ermittelt werden, sondern jedes Konto in einem Land das am OECD CRS Abkommen zum automatischen Datenaustausch von Kontodaten teilnimmt. Hiervon ausgenommen sind eigentlich hauptsächlich nur noch 3. Welt Länder wo man sein Geld sowieso besser nicht parken möchte.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
USA hat mit FACTA bereits Weltweit ein eigenes System etabliert welches gegenüber dem OECD CRS Abkommen weit strenger ist.
...ja, zum bzw. beim Informationsfluss von anderen Ländern nach USA vielleicht. (y)


PS: OK, in diese Richtung nicht nur "vielleicht". Die Frage ist aber: wie sieht es mit dem Informationsfluss in umgekehrte Richtung aus? ;)
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
7.150
Nicht nur ein DE Konto kann im Rahmen einer Kontenabfrage ermittelt werden, sondern jedes Konto in einem Land das am OECD CRS Abkommen zum automatischen Datenaustausch von Kontodaten teilnimmt. Hiervon ausgenommen sind eigentlich hauptsächlich nur noch 3. Welt Länder wo man sein Geld sowieso besser nicht parken möchte.

Nein das ist nicht richtig - es werden deine Kontodaten an das Finanzamt übermittelt, ja. Aber im Rahmen einer Kontenabfrage kommt z.B. ein Gerichtsvollzieher nicht an diese Daten (es geht hierbei nur um Schwarzgeld/Steuern).
 
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StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
...ja, zum bzw. beim Informationsfluss von anderen Ländern nach USA vielleicht. (y)


PS: OK, in diese Richtung nicht nur "vielleicht". Die Frage ist aber: wie sieht es mit dem Informationsfluss in umgekehrte Richtung aus? ;)

Ich würde davon ausgehen, das mit Deutschland ein Austausch in beide Richtungen erfolgt.

Die USA haben in diesem Zusammenhang bilaterale Abkommen ("Inter Governmental Agreements (IGA)) mit dutzenden Staaten abgeschlossen, darunter den meisten der EU Staaten, welche die rechtliche Grundlage für den automatischen Datenaustausch von Kontodaten von US-Bürgern schaffen. Einige dieser Abkommen sind "reziprok" - sie sehen also vor, dass auch die USA Kontodaten von Nicht-US-Steuerzahlern an die Finanzbebehörden des jeweiligen Landes weitergeben.

Quelle: OECD CRS | Automatischer Informationsaustausch - Steuerkanzlei St Matthew London
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Nein das ist nicht richtig - es werden deine Kontodaten an das Finanzamt übermittelt, ja. Aber im Rahmen einer Kontenabfrage kommt z.B. ein Gerichtsvollzieher nicht an diese Daten (es geht hierbei nur um Schwarzgeld/Steuern).

Hast du irgend einen Beleg dafür? Bisher wird der Kontenabruf durch das Bundeszentralamt für Steuern durchgeführt aus den nachfolgenden beiden Zwecken. Es würde mich wundern weshalb dies bei ausländischen Konten anders gehandhabt werden sollte.

Kontenabruf für steuerliche Zwecke (Finanzbehörden nach § 93 Abs. 7 AO)

Seit 1. Januar 2009 ist ein Kontenabruf nach § 93 Abs. 7 AO durch die Finanzbehörden oder in den Fällen des § 1 Abs. 2 AO durch die Gemeinden nur zulässig

Kontenabruf für nichtsteuerliche Zwecke (andere Behörden nach § 93 Abs. 8 AO)

Nach § 93 Abs. 8 AO wird die Möglichkeit des Kontenabrufs auch den für die Verwaltung

1. der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
2. der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
3. der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz,
4. der Aufstiegsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
5. des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz

Quelle: BZSt-Portal: Internetauftritt des Bundeszentralamtes für Steuern - Kontenabrufverfahren
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Ich würde davon ausgehen, das mit Deutschland ein Austausch in beide Richtungen erfolgt.
Quelle: OECD CRS | Automatischer Informationsaustausch - Steuerkanzlei St Matthew London
Jaja... aber liess mal im Abkommen, welche Konten meldepflichtig sind, und welche nicht. Und beachte die Unterschiede in beiden Richtungen ;)

EDIT: OK, hab mir den Link tatsächlich kurz angeschaut. Dass nur Konten von natürlichen Personen mitteilungspflichtig sind, schreiben sie ja recht deutlich. Und die Gründung einer Gesellschaft in den USA ist bekanntermassen zunächst mal günstig und unproblematisch. Die Bewertung "Die bestehende Regelung ist in der Wirkung in etwa mit der EU-Zinsrichtlinie zu vergleichen" ist etwas vereinfacht aber auch nicht so verkehrt, in der Hinsicht, dass die Finanzerträge natürlicher Personen gemeldet werden. Ein "Parkkonto" ohne Zinserträge dagegen muss auch für Privatpersonen nicht gemeldet werden.
 
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StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Jaja... aber liess mal im Abkommen, welche Konten meldepflichtig sind, und welche nicht. Und beachte die Unterschiede in beiden Richtungen ;)

EDIT: OK, hab mir den Link tatsächlich kurz angeschaut. Dass nur Konten von natürlichen Personen mitteilungspflichtig sind, schreiben sie ja recht deutlich. Und die Gründung einer Gesellschaft in den USA ist bekanntermassen zunächst mal günstig und unproblematisch. Die Bewertung "Die bestehende Regelung ist in der Wirkung in etwa mit der EU-Zinsrichtlinie zu vergleichen" ist etwas vereinfacht aber auch nicht so verkehrt, in der Hinsicht, dass die Finanzerträge natürlicher Personen gemeldet werden. Ein "Parkkonto" ohne Zinserträge dagegen muss auch für Privatpersonen nicht gemeldet werden.

Auch in Deutschland ist eine Firma ohne großen Aufwand schnell gegründet, das verhält sich aber nicht so mit der nachfolgenden Betriebsführung und Buchhaltung. Aber wie auch immer, das sind alles hochkomplexe Themen, in denen ich mich nur auf niedrigen Niveau unterhalten kann.

Auf jeden Fall wenn einer meint vor den Behörden Geld verstecken zu müssen um irgend einen Betrug jeglicher Art zu begehen, wird früher oder später auf die Nase fliegen. Ich unterstütze sowas nicht und für solche Zwecke benötige ich auch kein Auslandskonto.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
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Hast du irgend einen Beleg dafür? Bisher wird der Kontenabruf durch das Bundeszentralamt für Steuern durchgeführt aus den nachfolgenden beiden Zwecken. Es würde mich wundern weshalb dies bei ausländischen Konten anders gehandhabt werden sollte.

Weil die entsprechenden Behörden (Gerichtsvollzieher) keinen Zugang zu den internationalen Daten haben, der Kontenabruf (auch der vom Finanzamt) läuft über die Daten die der Bafin zur Verfügung gestellt werden, nicht über die Daten die dem FA vorliegen - das sind zwei vollkommen unterschiedliche Sachen.

Diese Daten werden von den Banken verpflichtend zur Verfügung gestellt. Deutsche Gesetze eignen sich aber nicht dazu ausländische Banken dazu zu verpflichten - man kann sich nur in Abkommen dazu verpflichten Daten auszutauschen - man kann ausländischen Banken aber nicht dazu verpflichten ihre Daten in Echtzeit sämtlichen deutschen Behörden zugänglich zu machen - das ginge dann doch ein wenig zu weit.


Beim Kontenabruf wird auch übermittelt für welche Konten du Verfügungsberechtigt bist (also auch deutsche Firmenkonten werden da übermittelt), interessanterweise werden da auch Schliessfächer übermittelt (die im Zweifelsfall auf gepfändet werden können).

Auf jeden Fall wenn einer meint vor den Behörden Geld verstecken zu müssen um irgend einen Betrug jeglicher Art zu begehen, wird früher oder später auf die Nase fliegen. Ich unterstütze sowas nicht und für solche Zwecke benötige ich auch kein Auslandskonto.

Da merkt man das das Thema für dich zu komplex ist...........
 
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Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
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1.861
Mir wurden in meinem leben 3 mal alle Konten + Kreditkarten gesperrt, 2 mal davon ohne mein Verschulden. Bis so etwas gerichtlich geklärt ist, vergehen auch im Eilverfahren 2 Monate. Nach dem 2. mal (das 1. mal unverschuldet) habe ich mir Konten im Ausland geholt, auf denen ich Guthaben vorhalte, damit ich im Bedarfsfall nicht um einen Barvorschuss meines Gehaltes und um Mietstundung bei meinem Vermieter betteln muss.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
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Mir wurden in meinem leben 3 mal alle Konten + Kreditkarten gesperrt, 2 mal davon ohne mein Verschulden.

Das können sich die meisten nicht vorstellen - bis es ihnen selber passiert. Ein zu unrecht wirksam gewordener Steuerbescheid reicht aus um wirklich große Probleme zu machen - dagegen vorgehen ist nicht das Problem - nur ist dieser eben wirksam bis er aufgehoben wird und das kann gerne zwei Monate dauern. Gerade Menschen die viel reisen können da Probleme bekommen - einmal 8 Wochen Asien und schon ist das Kind in den Brunnen gefallen.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.548
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Das können sich die meisten nicht vorstellen - bis es ihnen selber passiert. Ein zu unrecht wirksam gewordener Steuerbescheid reicht aus um wirklich große Probleme zu machen - dagegen vorgehen ist nicht das Problem - nur ist dieser eben wirksam bis er aufgehoben wird und das kann gerne zwei Monate dauern. Gerade Menschen die viel reisen können da Probleme bekommen - einmal 8 Wochen Asien und schon ist das Kind in den Brunnen gefallen.

Ja, oder jede andere (unberechtigte) Schuld, für die der Gläubiger an falscher Adresse (mutwillig) einen Vollstreckungsbescheid erwirkt, von dem man erst etwas mitbekommt, wenn der Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung erlassen wurde, und die Schufa diesen aus den öffentlichen Verzeichnissen importiert und an seine Vertragspartner weiterleitet.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
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Ja, oder jede andere (unberechtigte) Schuld, für die der Gläubiger an falscher Adresse (mutwillig) einen Vollstreckungsbescheid erwirkt, von dem man erst etwas mitbekommt, wenn der Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung erlassen wurde, und die Schufa diesen aus den öffentlichen Verzeichnissen importiert und an seine Vertragspartner weiterleitet.

Sowas glaubt dir in D in der Regel keiner, gleiches gilt für Postboten (Briefzusteller) die aus Faulheit gelbe Briefe nicht ordnungsgemäss zustellen usw. usw..

Das all dies möglich ist glaubt man in der Regel erst wenn man selber betroffen ist.
 
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stefanscotland

Erfahrenes Mitglied
07.07.2016
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Mein Postbote ist einer der letzten Beamten und macht alles super.
Letztes Jahr beim großen Streik kam er auch jeden Tag. Hatte zwar oft nix dabei, aber er kam!
Ein Hoch auf das Beamtentum!
 
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netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
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Vielleicht sollte ich einfach über den Fall bloggen und den gesamten Schriftwechsel mit dem Gericht und gegnerischen Anwalt dazu packen, sobald meine Schadenersatzklage durch ist...

Mein Rat an alle ist, zusätzlich zum Hauptgirokonto mindestens ein Konto ohne Schufaverbindung (z.b. Fidor) und ein Konto im Ausland zu haben, auf beiden sollte man mindestens 1 Monatsgehalt vorrätig halten.
 
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StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
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Weil die entsprechenden Behörden (Gerichtsvollzieher) keinen Zugang zu den internationalen Daten haben, der Kontenabruf (auch der vom Finanzamt) läuft über die Daten die der Bafin zur Verfügung gestellt werden, nicht über die Daten die dem FA vorliegen - das sind zwei vollkommen unterschiedliche Sachen.

Diese Daten werden von den KKs verpflichtend zur Verfügung gestellt. Deutsche Gesetze eignen sich aber nicht dazu ausländische Banken dazu zu verpflichten - man kann sich nur in Abkommen dazu verpflichten Daten auszutauschen - man kann ausländischen Banken aber nicht dazu verpflichten ihre Daten in Echtzeit sämtlichen deutschen Behörden zugänglich zu machen - das ginge dann doch ein wenig zu weit.


Beim Kontenabruf wird auch übermittelt für welche Konten du Verfügungsberechtigt bist (also auch deutsche Firmenkonten werden da übermittelt).



Da merkt man das das Thema für dich zu komplex ist...........

Der Kontenabruf erfolgt aktuell beim Bundeszentralamt für Steuern. Wie bereits von mir zitiert, erfolgt dies auch zu nichtsteuerliche Zwecke wie einem Antrag auf Sozialhilfe.

Wenn ich dich richtige verstehe, gehst du davon aus das zukünftig das Finanzamt die Daten von den Drittländern im Rahmen des OECD CRS Abkommen erhält. Dies ist aber nicht richtig, die zuständige Behörde ist das Bundeszentralamt für Steuern, diese erhalten und verwalten die Daten.

Wenn dann zukünftig ein Kontenabruf beim Bundeszentralamt für Steuern eingeht, würde es mich doch wundern das diese z.B. dem Sozialamt mitteilt welche Konten in Deutschland vorhanden sind, aber nicht die Konten im Ausland. Das könnte man dann schon fast als Strafvereitelung einer Behörde betrachten.
 

stefanscotland

Erfahrenes Mitglied
07.07.2016
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Führt weit weg, aber als Konto ohne Schufa sollte sich auch prima so etwas wie die Deutsche Bank Sparcard eignen. Zwar nur Cash rein und raus (Cirrus, Überweisungen nur auf igene Unterkonten), aber ist ja nur für den Notfall: Cash abholen, Einzahlung auf fremdes Konto (z.B. für Miete).
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.548
1.861
Führt weit weg, aber als Konto ohne Schufa sollte sich auch prima so etwas wie die Deutsche Bank Sparcard eignen. Zwar nur Cash rein und raus (Cirrus, Überweisungen nur auf igene Unterkonten), aber ist ja nur für den Notfall: Cash abholen, Einzahlung auf fremdes Konto (z.B. für Miete).

Im Zweifel nutzt dir das nichts, wenn ein Haftbefehl gegen dich ausgestellt ist.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
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Der Kontenabruf erfolgt aktuell beim Bundeszentralamt für Steuern. Wie bereits von mir zitiert, erfolgt dies auch zu nichtsteuerliche Zwecke wie einem Antrag auf Sozialhilfe.

Wenn ich dich richtige verstehe, gehst du davon aus das zukünftig das Finanzamt die Daten von den Drittländern im Rahmen des OECD CRS Abkommen erhält. Dies ist aber nicht richtig, die zuständige Behörde ist das Bundeszentralamt für Steuern, diese erhalten und verwalten die Daten.

Wenn dann zukünftig ein Kontenabruf beim Bundeszentralamt für Steuern eingeht, würde es mich doch wundern das diese z.B. dem Sozialamt mitteilt welche Konten in Deutschland vorhanden sind, aber nicht die Konten im Ausland. Das könnte man dann schon fast als Strafvereitelung einer Behörde betrachten.

Die Daten die im Rahmen des Datenaustausch übermittelt werden dienen ausschliesslich steuerlichen Zwecken. Die Daten zur Kontenabfrage werden von den Banken direkt zur Verfügung gestellt und liegen somit an anderer Stelle - diese können von sämtlichen Behörden abgefragt werden.

Zudem das Finanzamt kann im Rahmen der Amtshilfe ein ausländisches Konto pfänden lassen - das kann der Gerichtsvollzieher z.B. nicht - da muss sich der Gläubiger den Regeln des entsprechenden Landes unterwerfen.

Dir ist schon klar das das Bundeszentralamt für Steuern nichts anderes als das Finanzamt ist bzw. die oberste Behörde der Verwaltung? Diese ist aus dem Bundesamt für Finanzen.

Hier mal der technische Ablauf:
Wie läuft der Kontenabruf technisch ab?
[FONT=&quot]Das Finanzamt fragt über das Bundeszentralamt für Steuern bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an, welche Kontenstammdaten eines Steuerpflichtigen vorliegen. Der Datentransfer erfolgt über eine Schnittstelle der BaFin direkt vom Kreditinstitut an das Bundeszentralamt für Steuern und wird dann an das Finanzamt weitergeleitet. Von diesem Vorgang bemerkt der Steuerpflichtige zunächst nichts.[/FONT]

Wie auf diese Art ausländische Konten ermittelt werden sollen ist mir ein Rätsel - aber du wirst schon recht haben.
 
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