Nach allem was man hier hört und liest lehnt wohl AB häufig Forderungen erstmal pauschal ab.
Ich würde den Schaden nochmals mit dem Hinweis auf das Montrealer Abkommen einfordern und die Ablehnung der Forderung auf Grund höherer Gewalt anzweifeln. Sprich ich zweifle an, das es in DUS am Samstag eine solche höhere Gewalt gegeben hat, also z.B. ein Feuer am Flughafen, einen Ausfall der gepäckbeföderungsanlage, eine Bomendrohung, etc.
Ist es denn der Fluggesellschaft möglich gewesen, das Gepäck von anderen Passagieren auf der gleichen Maschine zu befördern? Das wäre nämlich ein Hinweis, dass es keine höhere Gewalt gegeben hat. Nur falls das Gepäck von allen Passagieren auf der Maschine nicht mitgekommen ist, könnte das Verschulden nicht im Einflussbereich der Airline gelegen haben...
Denn wenn es der Airline möglich war das Gepäck der anderen Passagiere zu befördern, hätte es der Airline ebenso möglich sein sollen, auch Dein Gepäck zu befördern.....
Ich würde hartnäckig bleiben. Notfalls würde ich über flightright, euroclaim oder einen Anwalt gehen, bzw. die Schlichtungsstelle einschalten.
Infos findest Du z.B. hier:
https://www.test.de/Fluggastrechte-Der-Weg-zur-Entschaedigung-4667375-0/
Manchmal hilft es aber schon damit zu drohen, den Fall dem Rechtsanwalt zu geben oder die Schlichtungsstelle einzuschalten.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg!