Flug

Lufthansa Group – gebührenfreie Umbuchung bis 31.07.2021 verlängert

Seit Ende August 2020 sind sämtliche Tarife der Lufthansa Group Airlines gebührenfrei umbuchbar. Dieses Angebot wurde nun für Ticketkäufe bis 31. Juli 2021 verlängert. Sämtliche Tarife von Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Eurowings sind bei einer Ticketausstellung bis dahin weiterhin beliebig oft gebührenfrei umbuchbar, wenn die Umbuchung ebenfalls bis zu diesem Stichtag erfolgt. Danach kann das Ticket noch ein weiteres Mal gebührenfrei umgebucht werden.

Wer sich nicht sofort für ein neues Reiseziel und/oder ein neues Datum entscheiden kann, hat nun neuerdings die Möglichkeit, die „Ticket on hold“-Option zu nutzen und die Buchung zunächst zu stornieren, ohne sich direkt auf eine Umbuchung festlegen zu müssen. Die Umbuchung muss dabei bis spätestens 31. August 2021 erfolgen, um den Ticketwert nicht zu verlieren. Der Abflug kann in diesem Fall auch erst im nächsten Jahr, bis zum 31. Juli 2022, erfolgen.

Bereits im vergangenen Jahr hatten die Lufthansa Group Airlines eine gebührenfreie Umbuchung ermöglicht. Der Verzicht auf Umbuchungsgebühren gilt weltweit sowohl bei Kurz-, Mittel- als auch bei Langstrecken für alle Neubuchungen in allen Tarifen. Dies ermöglicht allen Fluggästen der Lufthansa Group Airlines eine flexible Reiseplanung.

Mehrkosten können bei Umbuchungen allerdings entstehen, wenn beispielsweise bei einem Wechsel auf ein anderes Datum oder zu einem anderen Reiseziel die ursprüngliche Buchungsklasse nicht mehr verfügbar ist oder der ursprünglich gebuchte Tarif (z.B. bei den günstigen Partnertarifen) am Tag der Umbuchung nicht mehr zu den selben Konditionen im Angebot ist.

Diese Neuregelung hat auch Auswirkungen auf alle Kunden, die im Rahmen der Corona-Krise noch ein Ticket offen haben und dieses bislang noch nicht umgebucht haben. Für Tickets mit einem ursprünglich gebuchten Flug zwischen 1. Februar und 31. August 2020 wird die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit bis zum 31. August 2021 verlängert. Eine Umbuchung nach der Kulanzregel (=Anrechnung des Ticketwerts) kann somit auch für ältere Tickets erfolgen.

Fluggäste, deren Lufthansa Group Flug gestrichen wurde, können alternativ zur Kulanzregel innerhalb der Gültigkeit des Tickets auch einmalig im Rahmen der sogenannten „Invol-Regeln“ umbuchen, sofern Start- und Zielort gleich bleiben. In diesem Fall entfällt einmalig die Neuberechnung des Tarifs. Tickets, die älter als die maximale Ticketgültigkeit von einem Jahr sind, können nach den jüngsten Regeln allerdings nicht mehr ohne Tarifneuberechnung umgebucht werden.

Foto: Gregor Schlaeger / Lufthansa Group

Danke für die Info.
Das ist der richtige Weg für LH.
Wirklich sehr praktisch.
Danke für die Information :)
Ich habe soeben im City Ticket Office der Swiss in Zürich nachgefragt um zu sehen wie es um meine beiden F partner Special Tickets steht (geplant jeweils im Juni 2020 nach JFK & September 2020 nach SIN & HKG) bzgl. Neuberechnung des Tickets. Mir wurde erleutert dass die Tickets bei erneuter Ausstellung bis 31 August und Reisebeginn von 31 Juli, sofern das Routing gleich bleibt, nicht neuberechnet werden, trotz überschrittener Ticketgültigkeit. Es lohnt sich also in so einer Situation nachzufragen.
    Ich habe von der LH First Class US Hotline mündlich die gleiche Zusicherung bekommen. Jedoch drückt sich die Lufthansa sowohl hier im Forum als auch im Facebook Messenger mir diese Zusicherung auch schriftlich zu geben.
    Ich bin gespannt ob das dann wirklich klappt!
Man sollte beachten, dass dies explizit nicht den auch schriftlich seitens SWISS festgehaltenen Regeln entspricht. Man kann natürlich in gutem Glauben auf eine solche mündliche Aussage vertrauen, die aber nicht durch die Arbeitsanweisungen gedeckt sind. Ob das am Ende dann auch der Agent im Ticketing entgegen der Regeln so umsetzt, wird man sehen, wenn man tatsächlich umbucht.
    In der Vergangenheit war das bis jetzt dort noch nie ein Problem ;)
    Ich verstehe schon warum man auch über die Regeln entgegenkommend ist, da die andere Option ja nur der total refund wäre...
Leider kann ich diese Information nicht auf der Lufthansa Website finden. Wir haben im März 2021 Flüge im Rahmen des Business-Partner Specials mit der Swiss von CDG nach SIN Ende Dezember gebucht.

Dazu finde ich bei der Lufthansa Group nur folgende Infos:
Ihr Flug ist nicht annulliert und Sie möchten dennoch umbuchen:
1. Sie können Ihr Ticket generell einmalig gebührenfrei umbuchen. Aufgrund von Tarifdifferenzen kann eine Zuzahlung auf einen höherwertigeren Tarif erforderlich werden. Die Umbuchung muss vor dem ursprünglich geplanten Reisedatum erfolgen. Sie können Ihre Umbuchung unter Meine Buchungen einfach und schnell selbst vornehmen oder Ihr Reisebüro kontaktieren.
2. Für alle Tickets, die bis zum 31. Juli 2021 mit einem Reisedatum zwischen dem 01. Februar 2020 und 31. August 2021 ausgestellt wurden bzw. werden, ist außerdem eine Änderung der Beförderungsklasse, des Abflugs- oder Zielflughafens einmalig möglich*. Ihr Ticket behält weiterhin seinen Wert und Sie können dieses für eine neue Reise mit Reisebeginn bis 31. Juli 2022 zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Wenn Sie Beförderungsklasse oder Strecke ändern, wird das Ticket wird für diese Reise neu berechnet. Es können Aufzahlungen auf die höherwertige Beförderungsklasse oder Strecke anfallen.


Nirgendwo ist die Rede davon, dass man nicht annullierte Tickets mehrfach umbuchen oder sogar ein "Ticket on hold" bekommen kann. Den Flight Value Voucher gibt es offenbar nur für Tickets, die bis Mai 2020 gebucht wurden.
Oder hab ich was übersehen?????
Code
Fluggäste, deren Lufthansa Group Flug gestrichen wurde, können alternativ zur Kulanzregel innerhalb der Gültigkeit des Tickets auch einmalig im Rahmen der sogenannten „Invol-Regeln“ umbuchen, sofern Start- und Zielort gleich bleiben.

Kommuniziert Lufthansa absichtlich nicht, dass die für den Kunden wirklich vorteilhaften INVOL Regeln auch bei Zeitänderung grösser 2h gelten?
31.7 Buchungsdatum nucht Flugdatum oder?
S

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