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Umbuchungsfrist für ungenutzte Lufthansa Group Tickets bis 15. Januar 2022 verlängert

Zahlreiche Kunden der Lufthansa Group haben noch immer ältere ungenutzte Tickets, die bis dato nicht genutzt wurden. Für diese Tickets war bislang eine Frist für eine Umbuchung bis 31.10.2021 und ein Reiseantritt bis spätestens 31.07.2022 vorgesehen.

Um diesen Kunden Reiseplanung mehr Flexibilität zu ermöglichen, haben die Airlines der Lufthansa Group die Umbuchungsfrist und den Reisezeitraum für diese Tickets erneut verlängert.

Die Voraussetzungen bleiben dabei unverändert:

  • Ticketausstellung bis einschließlich 31.07.2021
  • Ursprünglich gebuchtes Reisedatum zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2021
  • Ungenutztes oder teilgenutztes OS/LH/LX/SN/EN Ticket

Die verlängerte Umbuchungsfrist (inklusive „Ticket on hold“) gilt nun bis zum 15. Januar 2022. Gleichzeitig wurde der Reisezeitraum verlängert: Die neue Reise muss bis spätestens 31. Dezember 2022 angetreten werden.

Somit bleibt mehr Zeit, um ohne Zeitdruck das neue Reisedatum und das neue Routing festzulegen.

Wichtig: Bei der Nutzung dieser Kulanzregel wird der Tarif neu berechnet.

Wer von einer Flugstreichung betroffen war und im Rahmen der sogenannten INVOL-Regeln ohne Tarifnachberechnung umbuchen möchte, kann dies nur einmalig und innerhalb der Ticketgültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum durchführen.

Hmm, meinen Abklärungen nach wird der Tarif sofern das Routing gleich bleibt nicht neu berechnet.
    Das ist nur im Fall einer Flugstreichung der Fall, sofern innerhalb der Ticketgültigkeit von 1 Jahr ab Ausstellung von der einmalig möglichen INVOL-Umbuchung Gebrauch gemacht wird. Hier geht es jedoch um die Kulanzregeln der ungenutzten Tickets, die größtenteils "voluntary" (also trotz verkehrendem Flug) on hold gesetzt wurden - oder Tickets, deren Ticketgültigkeit mittlerweile abgelaufen ist. Bei einer Umbuchung nach den Kulanzregeln (für die die Frist nun verlängert wurde) - und insbesondere bei bereits abgelaufener Ticketgültigkeit - ist in den Regeln (TWP2101 Version 5) ganz klar und deutlich verankert, dass der Tarif tagesaktuell neu berechnet wird.
Ok, da habe ich wenig zu ungenau formuliert. Die Regelung für neuere Tickets ist so wie geschrieben korrekt.

Aber Tickets aus den ersten Flugstreichungswellen in 2020, die nach einer Flugstreichung auf Hold gesetzt wurden, können ausserhalb ihrer 1-Jahres Gültigkeit trotzdem ohne Neukalkulation umgebucht werden. Für diese Tickets wäre auch ein Airport Change, sofern die Distanz zum neuen O/D weniger als 300 km ist, möglich.
Mein Ticket (First nach HKG) mit ursprünglichem Abflugdatum 29.09.2020 wurde Seitens Lufthansa storniert.
Ich habe der Lufthansa also 1 Jahr zinsfrei mehrere Tausend Euro geliehen.

Verstehe ich folgendes richtig?
Wenn ich den Flug jetzt wahrnehmen will soll ich nochmal 3200 Euro drauflegen anstatt kostenfrei per INVOL umbuchen zu können?
Nee. ich bin der Meinung, dass wenn LH den Flug storniert, kannst du zu deinem Wunschdatum mit LH/LX kostenfrei ohne Aufpreis umbuchen.
Bei mir genauso geschehen mit Ticket F LX nach Miami, konnte nach Wunsch kostenfrei umbuchen auf LX oder LH ohne Aufpreis. (Wäre nach Öffnung USA etwa das doppelte gewesen)
Bin um drei Umbuchungserfahrungen reicher :)

Umbuchung 1:
Europaflug LX-Stock op by LX: Zeitverschiebung 1h, problemlose Umbuchung via Social Media Team auf einen Flug vier Stunden früher.

Umbuchung 2:
Europaflug LX-Stock, teilweise op by LH. Umbuchung mit Übernachtung in MUC. Problemlose Umbuchung Social Media Team auf einen Flug vier Wochen vorher.

Umbuchung 3:
Europaflug im März. 1h 5min Zeitverschiebung.
Mein Umbuchungswunsch auf April wurde angeboten mit einer Umbuchungsgebühr von 40.- + 280 CHF Tarifdifferenz, Begründung:
LX Social Media Team: Diese Umbuchung ist nicht kostenlos, da die Zeitverschiebung von den Flügen unter zwei Stunden war.
Auf meinen Einwand:
Hm nein, gemäss meinen Informationen gilt die Limite von 2 Stunden seit 1. September 2021 nicht mehr. Das wurde für die ganze Lufthansa Gruppe geändert. Möchtest du das kurz mit einem Supervisor prüfen bitte?
Antwort:
Lieber belimo, ich mache es ausnahmsweise. Normalerweise kann die Reise nicht auf 3 Monate später umgebucht werden wegen einer so kleinen Zeitverschiebung. Ich habe aber das Okay vom Supervisor.
Schön. Leider nur "ausnahmsweise". Also wieder keine "Rechtssicherheit" für mich. Die Keule "Zeitverschiebung unter 2h" konnte ich noch nicht bodigen :( :(

Wie hättet ihr euch bei Umbuchung 3 verhalten?
B

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