ANZEIGE
Tut mir sehr leid, wie das für Dich gelaufen ist, jetzt einmal alle umstrittenen Faktoren beiseite gelassen. 
Die Problematik, die hier besteht, ist die nach der Frage, ob der Flughafen Erfüllungsgehilfe der Airline ist. Ich sehe das kritisch, auch wenn sicherlich eine größere Nähe zwischen dem Flughafen und den Airlines als zwischen Paxen und Flughafen besteht.
Ich finde es beschämend, dass ihm anwaltlich dazu geraten wurde, diesen Prozess anzugehen.
Ich finde es beschämend, dass ihm anwaltlich dazu geraten wurde, diesen Prozess anzugehen.
Einige Anwälte haben eben ein sehr starkes Eigeninteresse.
Auch Harzer dürfen Urlaub machen. Die Hürden für Prozesskostenhilfe sind garnicht so hoch. Da werden x Freibeträge abgezogen für Miete, Kinder und was weiß ich noch alles. Allerdings kriegt man dann nur die Prozesskostenhilfe mit Rückzahlung gewährt, die komplette ohne Rückzahlung gibts erst ab Harz4 Niveau.
Bei Prozesskostenhilfe? Kriegen sie denn dafür die volle Summe? Bei dem ersten Beratungsgespräch "auf Schein" gibts ja nur 30€ für sie.
:OT on:
Ein Witz, dass für (eventuell vom Steuerzahler durch Transferleistungen bezahltes?) Privatvergnügen hinterher der Steuerzahler durch Transferleistungen mit in der Haftung steht, wenn dilletantisch versucht wurde zu optimieren und das Konstrukt in die Hose ging.
:OT off:
Ein Witz, dass für (eventuell vom Steuerzahler durch Transferleistungen bezahltes?) Privatvergnügen hinterher der Steuerzahler durch Transferleistungen mit in der Haftung steht, wenn dilletantisch versucht wurde zu optimieren und das Konstrukt in die Hose ging.
Wenn es dilletantisch war, dann zahlt es die Allianz (berufshaftpflichtversicherer vieler Anwälte)
Personen mit alg2 kaufen sich davon auch Zigaretten und lassen später ihr Raucherbein auf kosten der Gemeinschaft behandeln, da ist die reise-Story jetzt nicht ganz so dramatisch.
Warum sollte der Flughafen Erfuellungagehilfe der Airline sein? Der Flughaafen stellt die Infrastruktur. Der Flughafen kommt seinen Verpflichtungen gegenüber der Airline nach und erfuellt nicht die Verpflichtungen der Airline gegenüber dem Passagier.
Zur Erinnerung: Urlaub dient als Erholung zur Wiederherstellung/Erhaltung der Arbeitskraft - ich sehe demnach nicht, dass jemand, der seine Arbeitskraft niemandem zur Verfügung stellt, überhaupt Urlaub benötigt.
Wir wissen nicht ob es Urlaub war oder der Besuch eines kranken Verwandten.
Nehme nur ich zwischen den Zeilen eine unangemessene Anspruchshaltung wahr?Ich habe nicht knapp gebucht. Es waren 2 Stunden Aufenthalt oder mehr. Einen Direkt-Flug gab es nicht. Wozu eine Versicherung? Für alle, die mir helfen wollten: Danke!
Nehme nur ich zwischen den Zeilen eine unangemessene Anspruchshaltung wahr?
Zumal der Anwalt hier ja auch kein finanzielles Interesse an dem Prozess gehabt haben sollte. .
Um ehrlich zu sein: ja![]()
Nehme nur ich zwischen den Zeilen eine unangemessene Anspruchshaltung wahr?
Echte "Dankbarkeit" für die gegebenen Ratschläge sieht ganz sicher anders aus...
Es soll auch Anwälte geben, die alles nehmen (müssen)...
So wie er hier von allen angefahren wurde braucht er meiner Meinung nach auch Niemandem dankbar sein.
Man kann auch 2 Flüge (oder mehr..) auf einem Ticket buchen, geht auch bei Condor.
Wenn dann der vorherige Flug verspätet ist, wird man ohne Kosten auf die nächste Maschine umgebucht, und bekommt auch Essen/Getränke/Hotelübernachtung von der Airline gestellt.
Eine Versicherung ist sinnvoll, wenn man 2 Tickets mit knappem (aber legalem) Anschluss bucht. 2 Stunden im Winter ohne Versicherung und auf 2 Tickets - selbst wenn das Gepäck durchgecheckt werden kann, wäre mir VIEL zu wenig.
Der/Die Poster(in) hat das erste mal beim Fliegen Probleme gehabt und fliegt halt nicht oft. Nachdem ihm scheinbar ein sehr fachkundiger Anwalt "geholfen" hat und er/sie jetzt auf die Nase gefallen ist, fragt er/sie sich, ob das schon seine Richtigkeit hat. So liest sich das für mich.Dann lies noch mal unter Berücksichtigung der Formulierung genau.
Alleine, dass sich der OP hier mit seinem allerersten Post Hilfe erhofft, dabei nicht alle Fakten auf den Tisch legt und sich dann überhaupt nicht mehr meldet ist Anspruchsdenken pur.
Der gutgemeinte Tipp, solche Reisekonstrukte zukünfitig abzusichern wird mit einer Frage gekontert, die völliges Unverständnis ausdrückt. Und ja - 2 Stunden Umsteigezeit sind im Winter manchmal zu wenig. Diese Belehrung von erfahrenden Reisenden muss sich der OP einfach gefallen lassen. Echte "Dankbarkeit" für die gegebenen Ratschläge sieht ganz sicher anders aus...
Hallo, ich bin neu hier und hoffe, dass mir jemand Auskunft geben kann.
Ich habe gegen Condor geklagt, da wir im Dezember 2010 4 Stunden im Flieger ausharren mussten, weil immer wieder enteist wurde (Fliege und Flugbahn) und auch noch neu getankt werden musste. Einen Anschlussflug haben wir deswegen auch verpasst und Umbuchungsgebühren zahlen müssen. Abgesehen vom geldlichen und zeitlichen Aufwand war es auch für mich mit zwei kleinen Kindern eine Totur. Nichts desto trotz hat Condor nun vor Gericht die außergewöhnlichen Umstände bestätigt bekommen. Und ich habe verloren. Meinen Anwalt und die Prozesskosten werden durch Prozesskostenhilfe übernommen. Von Condor werde ich nun eine Rechnung bekommen. Ist das hier schon jemandem passiert? Was musstet ihr zahlen? Aussichtlos war die Klage von vorherein nicht, sonst wäre die PKH nicht genehmigt worden und ich hätte, eben wegen der nun auf mich zukommenden Kosten, nicht geklagt. Danke für eure Hilfe!
wie kommt ihr eigentlich auf Hartz IV? davon schreibt der OP gar nichts. also reine spekulation.