Klage verloren

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Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
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Tut mir sehr leid, wie das für Dich gelaufen ist, jetzt einmal alle umstrittenen Faktoren beiseite gelassen. :(
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.833
4.684
Die Problematik, die hier besteht, ist die nach der Frage, ob der Flughafen Erfüllungsgehilfe der Airline ist. Ich sehe das kritisch, auch wenn sicherlich eine größere Nähe zwischen dem Flughafen und den Airlines als zwischen Paxen und Flughafen besteht.

Warum sollte der Flughafen Erfuellungagehilfe der Airline sein? Der Flughaafen stellt die Infrastruktur. Der Flughafen kommt seinen Verpflichtungen gegenüber der Airline nach und erfuellt nicht die Verpflichtungen der Airline gegenüber dem Passagier.
 

tnmlyger

Erfahrenes Mitglied
14.03.2010
521
7
Landshut
Mir tut es zwar für den TE sehr leid, aber allein der gesunde Menschenverstand sagt einem schon, dass es schwierig sein wird, Condor bei Wetterdelay für die eigene Entscheidung haftbar zu machen, auf getrennten Tickets zu buchen. Ich finde es beschämend, dass ihm anwaltlich dazu geraten wurde, diesen Prozess anzugehen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.468
55
Ich finde es beschämend, dass ihm anwaltlich dazu geraten wurde, diesen Prozess anzugehen.

Es gibt genug Anwälte die tätig werden wenn PKH abgegriffen werden kann.

Ich hatte es schon zweimal, das ein gekündigter MA mit PKH vor das Arbeitsgericht gezogen ist, und dort weniger zugesprochen bekam als wir ihm angeboten hatten.

Jeder juristische Laie hätte sofort sehen können das eine Klage keinen Sinn macht. Wenn aber ein gewisser Zorn, eine gewisse Blindheit beim Klagenden vorhanden ist, dann nutzen manche Anwälte dies gerne aus.

Die letzten Male als ich richtig wütend zum Anwalt gerannt bin, hat der immer nur gesagt "das macht keinen Sinn, tief Luft holen und die Sache ist vorbei". Aber bei mir gibt es auch keine PKH, und ich brauche ja immer mal wieder einen Anwalt.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Ja, hier haette man - wenn es nicht noch andere Umstände gab- wohl recht sicher den Verlust Vorhersagen koennen.

Schade, dass nun wieder jemand das Vertrauen in Justiz und insbesondere Anwälte verloren hat.
 
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NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
Auch Harzer dürfen Urlaub machen. Die Hürden für Prozesskostenhilfe sind garnicht so hoch. Da werden x Freibeträge abgezogen für Miete, Kinder und was weiß ich noch alles. Allerdings kriegt man dann nur die Prozesskostenhilfe mit Rückzahlung gewährt, die komplette ohne Rückzahlung gibts erst ab Harz4 Niveau.

:OT on:

Ein Witz, dass für (eventuell vom Steuerzahler durch Transferleistungen bezahltes?) Privatvergnügen hinterher der Steuerzahler durch Transferleistungen mit in der Haftung steht, wenn dilletantisch versucht wurde zu optimieren und das Konstrukt in die Hose ging.

:OT off:
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.468
55
Bei Prozesskostenhilfe? Kriegen sie denn dafür die volle Summe? Bei dem ersten Beratungsgespräch "auf Schein" gibts ja nur 30€ für sie.

Die kriegen bei PKH den vollen Betrag, gerade im Arbeitsrecht kommt da meist ein hübscher Streitwert zusammen (6 Monatsgehälter), und das sind für den Anwalt dann mal schnell so ca. 1500€ - 2000€, und wenn es für den Klagenden in der ersten Instanz schlechter ausgeht als aussergerichtlich angeboten bekommt der Anwalt trotzdem sein volles Honrar:doh:
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
:OT on:

Ein Witz, dass für (eventuell vom Steuerzahler durch Transferleistungen bezahltes?) Privatvergnügen hinterher der Steuerzahler durch Transferleistungen mit in der Haftung steht, wenn dilletantisch versucht wurde zu optimieren und das Konstrukt in die Hose ging.

:OT off:

Wenn es dilletantisch war, dann zahlt es die Allianz (berufshaftpflichtversicherer vieler Anwälte)

Personen mit alg2 kaufen sich davon auch Zigaretten und lassen später ihr Raucherbein auf kosten der Gemeinschaft behandeln, da ist die reise-Story jetzt nicht ganz so dramatisch.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ein Witz, dass für (eventuell vom Steuerzahler durch Transferleistungen bezahltes?) Privatvergnügen hinterher der Steuerzahler durch Transferleistungen mit in der Haftung steht, wenn dilletantisch versucht wurde zu optimieren und das Konstrukt in die Hose ging.

Hätte er gewonnen hätte der die 1400€ aber auch sicher bei der Harz Behörde als Einnahme angegeben, sodass es mit dem Regelsatz verrechnet worden wäre und er erstmal 3 Monate nichts vom Amt bekommen hätte :p
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
Wenn es dilletantisch war, dann zahlt es die Allianz (berufshaftpflichtversicherer vieler Anwälte)

Ich meinte den Dilletantismus des OP: Ein Anschlußflug auf separatem Ticket ist immer ein gewisses Risiko, das der OP offensichtlich bewußt eingegangen ist um zu sparen. Also sollte er aufgrund seiner bewußten Entscheidung auch ganz alleine dafür verantwortlich sein und eben nicht die Gemeinschaft der Steuerzahler.

Personen mit alg2 kaufen sich davon auch Zigaretten und lassen später ihr Raucherbein auf kosten der Gemeinschaft behandeln, da ist die reise-Story jetzt nicht ganz so dramatisch.

Natürlich gibt es noch viele weitere Auswüchse.
Aber warum ein Empfänger einer Transferleistung (obwohl dies ja nur die Vermutung hier aufgrund der gewährten PKH war - aber diese Fälle gibt es ja) überhaupt Anspruch auf Urlaub hat ist mir unerklärlich. Zur Erinnerung: Urlaub dient als Erholung zur Wiederherstellung/Erhaltung der Arbeitskraft - ich sehe demnach nicht, dass jemand, der seine Arbeitskraft niemandem zur Verfügung stellt, überhaupt Urlaub benötigt.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Zur Erinnerung: Urlaub dient als Erholung zur Wiederherstellung/Erhaltung der Arbeitskraft - ich sehe demnach nicht, dass jemand, der seine Arbeitskraft niemandem zur Verfügung stellt, überhaupt Urlaub benötigt.

Wir wissen nicht ob es Urlaub war oder der Besuch eines kranken Verwandten.
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
Wir wissen nicht ob es Urlaub war oder der Besuch eines kranken Verwandten.

Da der OP sich nicht mehr meldet, sind wir ja schon länger im Spekulationsmodus - zu dem natürlich auch "Urlaub" gehört.
Wie auch immer - lies Dir noch mal den letzten Post des OP durch:
Ich habe nicht knapp gebucht. Es waren 2 Stunden Aufenthalt oder mehr. Einen Direkt-Flug gab es nicht. Wozu eine Versicherung? Für alle, die mir helfen wollten: Danke!
Nehme nur ich zwischen den Zeilen eine unangemessene Anspruchshaltung wahr?
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
Um ehrlich zu sein: ja :rolleyes:

Dann lies noch mal unter Berücksichtigung der Formulierung genau.
Alleine, dass sich der OP hier mit seinem allerersten Post Hilfe erhofft, dabei nicht alle Fakten auf den Tisch legt und sich dann überhaupt nicht mehr meldet ist Anspruchsdenken pur.
Der gutgemeinte Tipp, solche Reisekonstrukte zukünfitig abzusichern wird mit einer Frage gekontert, die völliges Unverständnis ausdrückt. Und ja - 2 Stunden Umsteigezeit sind im Winter manchmal zu wenig. Diese Belehrung von erfahrenden Reisenden muss sich der OP einfach gefallen lassen. Echte "Dankbarkeit" für die gegebenen Ratschläge sieht ganz sicher anders aus...
 

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
5
BER
Nehme nur ich zwischen den Zeilen eine unangemessene Anspruchshaltung wahr?

Ich lese da eher Unerfahrenheit. Wer noch nie geflogen ist, der nutzt möglicherweise seine Erfahrungen mit anderen Verkehrsmitteln. Ich würde sagen, die Überlegung war: "bei der Bahn wären 2 Stunden Umsteigezeit locker ausreichend, beim Flugzeug wird das auch reichen". Und einem Wenigflieger ist vielleicht gar nicht bewusst was der Unterschied zwischen einem Umsteigeflug auf einem oder zwei Tickets ist. Und das hat in diesem Fall wohl ein findiger Anwalt ausgenutzt.
 
Y

YuropFlyer

Guest
So wie er hier von allen angefahren wurde braucht er meiner Meinung nach auch Niemandem dankbar sein.

Das ist imho quatsch. Die ersten Antworten waren alle sachlich, sinnvoll, und passend. Um mich selber zu zitieren:

Man kann auch 2 Flüge (oder mehr..) auf einem Ticket buchen, geht auch bei Condor.

Wenn dann der vorherige Flug verspätet ist, wird man ohne Kosten auf die nächste Maschine umgebucht, und bekommt auch Essen/Getränke/Hotelübernachtung von der Airline gestellt.

Eine Versicherung ist sinnvoll, wenn man 2 Tickets mit knappem (aber legalem) Anschluss bucht. 2 Stunden im Winter ohne Versicherung und auf 2 Tickets - selbst wenn das Gepäck durchgecheckt werden kann, wäre mir VIEL zu wenig.

Darauf folgte dann, die von DATA schon gepostete Antwort - die ich übrigens durchaus auch als "unfreundlich" ansah, aber "im Zweifel für den Angeklagten", nochmal freundlich beantwortete.

Danach kam offenbar nichts mehr vom OP - kein "OK, ich habs eingesehen", kein "Trotzdem Danke", einfach nichts mehr. Und dann gingen gewisse Spekulationen los, die zwar vielleicht etwas überzogen sind, aber durchaus auch sinnvoll. Das "Klagen um des Klagens willen", das der OP scheinbar auch bevorzugt, sollte nur mit komplett eigenem Geld gemacht werden dürfen - Prozesskostenbeihilfe schön und gut, aber das hier ist ein "klassisches" Beispiel, wie man Gerichte mit Nonsens auf Kosten der Allgemeinheit beschäftigt. Als hätten diese sonst nicht genug zu tun, resp. als hätte der Staat sonst genug Geld..
 
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hudriwudri

Erfahrenes Mitglied
13.03.2012
1.456
2
SZG
Dann lies noch mal unter Berücksichtigung der Formulierung genau.
Alleine, dass sich der OP hier mit seinem allerersten Post Hilfe erhofft, dabei nicht alle Fakten auf den Tisch legt und sich dann überhaupt nicht mehr meldet ist Anspruchsdenken pur.
Der gutgemeinte Tipp, solche Reisekonstrukte zukünfitig abzusichern wird mit einer Frage gekontert, die völliges Unverständnis ausdrückt. Und ja - 2 Stunden Umsteigezeit sind im Winter manchmal zu wenig. Diese Belehrung von erfahrenden Reisenden muss sich der OP einfach gefallen lassen. Echte "Dankbarkeit" für die gegebenen Ratschläge sieht ganz sicher anders aus...
Der/Die Poster(in) hat das erste mal beim Fliegen Probleme gehabt und fliegt halt nicht oft. Nachdem ihm scheinbar ein sehr fachkundiger Anwalt "geholfen" hat und er/sie jetzt auf die Nase gefallen ist, fragt er/sie sich, ob das schon seine Richtigkeit hat. So liest sich das für mich.
Nicht mehr, nicht weniger.
Welche "Dankbarkeit" erwartest du bei einigen doch eher zynischen Bemerkungen?
Ein Forum lebt auch von solchen Beiträgen. Wer weiß vielleicht haben noch 5 Andere ähnliche Erlebnisse und haben das gelesen. Und sind jetzt besser informiert.




Hallo, ich bin neu hier und hoffe, dass mir jemand Auskunft geben kann.

Ich habe gegen Condor geklagt, da wir im Dezember 2010 4 Stunden im Flieger ausharren mussten, weil immer wieder enteist wurde (Fliege und Flugbahn) und auch noch neu getankt werden musste. Einen Anschlussflug haben wir deswegen auch verpasst und Umbuchungsgebühren zahlen müssen. Abgesehen vom geldlichen und zeitlichen Aufwand war es auch für mich mit zwei kleinen Kindern eine Totur. Nichts desto trotz hat Condor nun vor Gericht die außergewöhnlichen Umstände bestätigt bekommen. Und ich habe verloren. Meinen Anwalt und die Prozesskosten werden durch Prozesskostenhilfe übernommen. Von Condor werde ich nun eine Rechnung bekommen. Ist das hier schon jemandem passiert? Was musstet ihr zahlen? Aussichtlos war die Klage von vorherein nicht, sonst wäre die PKH nicht genehmigt worden und ich hätte, eben wegen der nun auf mich zukommenden Kosten, nicht geklagt. Danke für eure Hilfe!
 
Zuletzt bearbeitet:

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
9.016
2.327
wie kommt ihr eigentlich auf Hartz IV? davon schreibt der OP gar nichts. also reine spekulation.

ich habe einige kollegen, die zwar gut verdienen, aber auch hohe lebenshaltungskosten haben (u.a. rückzahlung von kredit fürs eigenheim, ...). für den ein oder anderen von denen ist auch jeder gesparte euro gold wert - speziell wenn noch eine familie mit mehreren kindern vorhanden ist ...
 
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NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
wie kommt ihr eigentlich auf Hartz IV? davon schreibt der OP gar nichts. also reine spekulation.

Der OP fliegt mit Kindern durch die Welt, nimmt aber bei dem sagenhaften Streitwert von 1400 € Prozeßkostenhilfe in Anspruch - welches Einkommen hat er, wenn diese auch noch gewährt wird? Immerhin gehört PKH in den Bereich der Sozialhilfeleistungen:
"Über die Prozesskostenhilfe (PKH) (früher als „Armenrecht“ bezeichnet) kann ... einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Prozesskostenhilfe kommt ... in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess aufzubringen. Die Prozesskostenhilfe trägt der Staat. Sie ist eine spezialgesetzlich geregelte Einrichtung der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege und dient der Umsetzung der Rechtsschutzgleichheit."
Quelle:Prozesskostenhilfe – Wikipedia

Dass hier spekuliert wird, ist doch kein Wunder. Der OP hätte uns ja gerne mehr Input geben können - aber er hat wohl nur ein paar Claquere für seine vorgefaßte Meinung bezüglich seiner kruden Ansprüche erwartet. Kritischeren Tönen war er scheinbar weniger aufgeschlossen.

Es spricht ja nichts dagegen, dass jemand durch geschickte Buchung Geld spart, aber das damit verbundene Risiko auf die Gemeinschaft abzuwälzen ist ein Verhalten, dass mich einfach nur anwidert.

Aber wer weiß, vielleicht bekommen wir ja noch die Auflösung durch den OP...
 
Zuletzt bearbeitet: