Entschädigung bei Verspätung wenn man selbst aussteigt?

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plagiator

Aktives Mitglied
23.10.2010
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MUC
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Heute sollte ich mit S7 MUC-DME fliegen. Die ankommende Maschine war schon 2 Stunden verspätet, der Abflug hat sich dann nochmal um fast 2 Stunden verschoben.

Ich war termingerecht eingecheckt und geboarded und saß bereits im Flieger. Die Maschine hat nicht den besten Eindruck gemacht, ein totaler Stromausfall inkl. Ausfall der Notbeleuchtung und der Durchsage "man habe Probleme mit der Elektrik" hat den Eindruck nicht verbessert. Angesichts der zu erwartenden Ankunftszeit in Moskau (kurz vor 23 Uhr, 1 Uhr im Hotel) und meinem geringen Vertrauen in die gefühlt uralte 767 hab ich mich nach etwa 3,5 Stunden Verspätung entschieden wieder auszusteigen. Der Flieger war zu der Zeit noch am Gate, ich hatte eh kein Gepäck aufgegeben. Abflug war dann schließlich weitere 30 Minuten später - ohne mich. Aber immerhin hatte man den Fehler wohl gefunden ...

Macht es vor dem Hintergrund Sinn eine Entschädigung zu fordern? Zumindest das Hotel in Moskau konnte ich nicht mehr stornieren und hier ist ein meßbarer Schaden entstanden. Bei mehr wie 3 Stunden könnte man ja auch noch auf die 400 Euro aus der EU-Verordnung gehen, nur habe ja letztendlich ich die Beförderung abgebrochen. Kann ich trotzdem was fordern? Ich weiß ja z.B. nicht warum der Flieger 2 Stunden zu spät kam, z.B. schlechtes Wetter in Moskau beim Abflug?
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.175
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ZRH / MUC
War es aber nicht.
Trotzdem denke ich, dass man "Pech hat"?

Ich meine: :no:

Artikel 8 in der VO 261 sagt nämlich:

a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen
Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7
Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem
der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte
Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseab-
schnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprüngli-
chen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist
,
(...)

Wenn das Wetter Schuld hat, gibt es natürlich keinen Ausgleich, aber Geld zurück müsste es trotzdem geben.
 

plagiator

Aktives Mitglied
23.10.2010
227
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MUC
Angeblich war das Wetter am Mittwoch morgen in Moskau nicht gerade berauschend, so steht es zumindest auf div. Wetterseiten. Die Vermutung liegt auf der Hand daß die verspätete Ankunft dann auf das Wetter geschoben wird und schon ist - so wie ich es verstanden habe - S7 nicht mehr zur Zahlung verpflichtet.

Lassen wir es also sein, ich muß noch öfter nach Russland und möchte nicht selbst von Moskau Inkasso besucht werden :) Recht haben und Recht bekommen ... nicht bei der Summe.

Danke für die Antworten.